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Unterhalt und Pfändungsfreigrenze

 
(@mawoxx)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Folgendes Problem, ich habe aus einer früheren Beziehung 2 Kinder, es liegt eine Lohnpfändung vor, wobei mir bis jetzt immer 701€ zum Leben blieben, nur stimmen die Beträge, welche gepfändet wurden nicht mit den Beträgen überein, die beim Jugendamt eingegangen sind. Es stehen zwar noch andere Forderungen an, aber sind die nicht zweitrangig?! Des weiteren führe ich seit längerer Zeit eine neue Beziehung und habe seit Juni 06 eine Tochter mit im Haushalt, steht mir da nicht mehr Geld zum Leben zu, da meine Freundin ja nun unter anderem nicht mehr arbeiten gehen kann. Ich habe auch schon eine Berechnung vom Landratsamt machen lassen, welche besagt ich hätte Anrecht auf 1558€, gilt diese Pfändungsfreigrenze auch für Unterhaltsschulden?! Ich weiss echt nicht mehr weiter, denn von 700€ kann ich meine Freundin und mein Kind nicht ernähren.
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe.

Marcus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2006 08:16
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Marcus,

wobei mir bis jetzt immer 701€ zum Leben blieben, nur stimmen die Beträge, welche gepfändet wurden nicht mit den Beträgen überein, die beim Jugendamt eingegangen sind.

?? gepfändet werden kann ja nur, was abzüglich des Pfändungsfreibetrages übrig bleibt. Ansonsten müsstest Du mal genau erklären, was Du meinst.

Es stehen zwar noch andere Forderungen an, aber sind die nicht zweitrangig?!

Nein, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Allerdings sind bei Pfändungen wegen Unterhalt die Pfändungsfreigrenzen niedriger, deshalb gehen "normale" Gläubiger oft leer aus.

Des weiteren führe ich seit längerer Zeit eine neue Beziehung und habe seit Juni 06 eine Tochter mit im Haushalt, steht mir da nicht mehr Geld zum Leben zu, da meine Freundin ja nun unter anderem nicht mehr arbeiten gehen kann.

Ja, Du solltest sofort Antrag auf Berücksichtigung der Tochter und der LG stellen.

Ich habe auch schon eine Berechnung vom Landratsamt machen lassen, welche besagt ich hätte Anrecht auf 1558€, gilt diese Pfändungsfreigrenze auch für Unterhaltsschulden?!

Nein, bei Unterhaltsschulden geht es nach § 850 d ZPO und da sind die Pfändungsfreigrenzen eben so niedrig.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2006 12:51
(@mawoxx)
Schon was gesagt Registriert

Hi

Danke für die schnelle Antwort, in der Berechnung ist die LG und die Tochter schon berücksichtigt, war schon auf dem Landratsamt, die meinten ich solle zum Familiengericht gehen, dort wird dann die Pfändungsfreigrenze erhöht auf den angegebenen Betrag, dies gilt auch für Unterhaltsschulden da ja ein Kind bei mir im Haushalt lebt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2006 04:42