Hallo
Ich habe ein grosses Problem.
Ich habe einen volljährigen Sohn. Zu ihm besteht kein Kontakt mehr seitdem er 2 Jahre alt ist. Seine Mutter und ich trennten uns damals. Nun ist er 25 Jahre alt. Wir sind beide deutsche Staatsbürger. Mein Sohn lebt und studiert in Deutschland, ich lebe in der Schweiz und verfüge derzeit über kein eigenes Einkommen.
Seit gut 3 Jahren bestehen nun Forderungen meines Sohnes durch einen Schweizer Rechtsanwalt gegen mich, wodurch dieser, im Auftrag meines leiblichen Sohnes eine nachträgliche Unterhaltsforderung, rückwirkend für ca. 3 Jahre (2004-2007) stellte. Die Forderung wurde wie bereits angemerkt erst nach Ablauf des Zeitraumes für die gefordert wird an mich heran getragen. Ich war damals sehr überrascht und hatte auch keinerlei Ahnung ob dieses rechtlich möglich ist. Es wurden vorher, als mein Sohn noch nicht volljährig war, Unterhaltszahlungen geleistet, solange es mir möglich war und ich habe vom Jugendamt damals auch Schreiben erhalten, wo mir Zahlungsvorschüsse, welche mein Sohn bekam selbst vom Jugendamt erlassen wurden.
Nun ist es im Laufe der Jahre dazu gekommen, dass mittlerweile eine Betreibung hier in der Schweiz gegen mich läuft. Ich habe versucht mich gerichtlich dagegen zu wehren, was leider quasi aussichtslos und somit erfolglos war, da ich mir aufgrund meiner eigenen finanziellen Situation nicht einmal einen Anwalt leisten konnte und ich mich viel zu wenig auskenne um diese Dinge in eine fürs Gericht akzeptable Form zu Papier zu bringen.
Die Forderung beruht aufgrund eines vom Amtsgericht ausgestellten Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses von 2001. Hier in der Schweiz wurde nur geprüft, ob dieser Beschluss rechtswirksam ist, sonst nichts. Jedoch habe ich im Unterhaltsgesetz gelesen, dass Forderungen nur laufend gestellt werden können, jedoch nicht für die Vergangenheit. Dieser Umstand, wird vollkommen ignoriert, obwohl ich schon diverse Male auf diesen und auch andere Umstände hingewiesen habe.
Ich habe auch in diversen Briefen an den Anwalt, meinen Sohn selber und auch einmal an seine Mutter versucht eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Ich habe zu keinem dieser Schreiben jemals überhaupt eine Antwort bekommen. Weder von meinem Sohn, noch von seinem Anwalt, noch von seiner Mutter.
Meiner Meinung nach bestehen die Forderungen meines Sohnes zu Unrecht, da er eben den Unterhalt nie vorher verlangt hat, mich also nicht in Verzug gesetzt hat.
Heute bekam ich nun ein Schreiben des ortsansässigen Konkurs- und Betreibungsamtes. Nächsten Dienstag soll nun bei mir gepfändet werden. Ich habe nichts und weiss nicht was ich überhaupt noch tun kann oder soll.
Ich bin vollkommen am Ende und bräuchte dringend euren Rat oder konkrete Hilfe, wie ich dieses verhindern kann und was ich überhaupt gegen die Forderung tun kann um sie abzuwenden.
Wer hilft mir?
Moin,
die Verquickung von deutschem Unterhaltsrecht und schweizerischem Vollstreckungsrecht kann ich nicht auflösen.
Fakt scheint zu sein, dass ein rechtmäßiger Titel gegen dich erwirkt wurde und dieser - nach deutschem Recht - nach 30 Jahren verjährt. Dein auf Unkenntnis beruhendes ehemaliges Verhalten fällt dir jetzt brutal auf die Füße. Gibt es in der Schweiz keine Prozesskostenhilfe? Du hättest, weil das Verfahren in Deutschland geführt wurde, in Deutschland Rechtshilfe bei einem am Gerichtsort ansässigen RA beantragen können.
Nur, für diese Diskussion scheint es zu spät zu sein und ich kann dir nicht mehr als Mut und Zuversicht zusprechen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin.
Dein bester Schutz dürfte sein, dass du sowieso nichts hast.
Wenn die Beitreibung mangels Masse ins Leere läuft dürfte deinen Häschern recht schnell die Lust an teuren Abenteuern vergehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo unglaublich,
Dir wurde ja nun schon geschrieben, ich habe zunächst gezögert.
Dein Problem ist der Zahltitel, der beseitigt werden müsste, und der aber wohl rechtmäßig erwirkt wurde und das alles kann auch ohne Dein Wissen wirksam passiert sein! Evtl. hast Du mehrfach den Wohnsitz gewechselt und es fanden einfach wirksame Zustellungen auf alte Adressen statt! Ändern lässt sich dies nur schwer! Aber:
Auch Schuldner sind nicht komplett rechtlos und gibt es Rechtsmittel, einen falschen Titel anzugreifen.
In Deinem Fall geht`s ans eingemachte deutsche und schweizerische Prozeßrecht und ist die ganze Sache offenbar nicht ohne, weil über die Jahre hinweg einiges aufgelaufen ist - evtl. ist man Dir auch berechtigterweise auf den Fersen.
Und es gibt auch einen alten Rechtsgrundsatz, der heißt: "Geld hat man zu haben!"
Keiner kann wirklich einschätzen, was bei Dir dahinter steckt!
M.E. kann Dir aktuell nur geraten werden, Dir vorderst fundierten rechtskundigen Rat einzuholen und im Zweifel auf arm zu machen. Auch die Schweiz ist kein Unrechtsstaat, sodass Dir Essen, Stuhl, Tisch, Bett, Radio und ein Fernseher sicher bleiben wird...
Ich will nicht ungerecht sein, aber ich werde aufgrund Deiner Darstellungen irgendwie das Gefühl nicht los, dass Du eigtl. schon länger weisst, was da auf Dich zukommt, Du Dich evtl. aber nicht richtig gekümmert hast! Und meines Wissens nach gibt es auch in der Schweiz PKH, sodass sich ärmere Menschen auch gegen unberechtigte Forderungen wehren können...warum ist das nicht passiert?
Insoweit wünsche ich Dir -unabhängig davon- trotzdem viel Erfolg bei der Abwehr der Forderungen...
Viele Grüsse
Ich habe den Sachverhalt ja geschrieben. Vielleicht denke ich ja verkehrt....
Meine Meinung war einfach, dass mein Sohn trotzt Unterhaltstitel den Unterhalt NICHT im nachhinein einfordern kann. Dafür gibt es doch das Unterhaltsgesetz, damit Väter eben nicht genau in die vollkommen überfordernde Situation kommen.
Mein Sohn hätte, meiner Meinung nach, den Unterhalt zur Zeit des Bedarfes einfordern müssen, oder nicht? Wenn ich mir verschiedene Sachen durchlese, dann erkenne ich darin, dass eine Rückforderung in der Regel bis z.B. den laufenden Monat zurück möglich ist.
Nach seiner Volljährigkeit, seitdem er nun ja selber für seinen Unterhalt einstehen muss, hat er sich nicht mehr gemeldet. Ich war davon ausgegangen, dass er auch keinen Unterhalt von mir will. Seit 2001, sprich seit seinem 16. Lebensjahr, habe ich per Brief einen Kontakt zu mir angeboten. Nach Umzügen meinerseits habe ich meine neue Adresse wieder bekannt gemacht. Aber auch er ist seitdem mehrfach umgezogen. Vielleicht liegt da ja zumindest ein Teil des Problems. Mangelnde Kommunikation, wie leider so oft im Leben...
Ich will und werde ihm nichts unterstellen. Aber die Art und Weise seines Verhaltens verstehe ich nicht. Ich habe ihm mehrfach versucht klar zu machen, dass ich keine Mittel besitze um seine Ansprüche befriedigen zu können. Seinem Anwalt haber ich dieses ebenfalls mehrfach mitgeteilt. Ich habe diverse Briefe an Sohn und Anwalt geschrieben um eine gütliche Lösung zu erzielen. Mein letzter Brief an den Anwalt meines Sohnes enthielt eine letztmalige Anfrage, ob und wie er überhaupt eine Möglichkeit sieht eine gütliche Lösung zu finden. Dieser, wie eben auch diverse Briefe vorher, normal gesendet, wie auch per Einschreiben, blieben absolut unbeantwortet.....
Meine Gedanken beschäftigen sich nicht damit, wie ich es verhindern kann meinem Sohn eine berechtigte Leistung vorzuenthalten, sondern eine gerechte Lösung zu finden, welche auch machbar ist. Prinzipiell wünschte ich mir, dass ich eine Möglichkeit bekäme eine gute Beziehung zu meinem Sohn aufzubauen, alte Wunden zu verschliessen und das beste aus der Situation zu machen....
Eure Beiträge erscheinen mir persönlich wenig erbaulich und auch nicht gerade konstruktiv. Vielleicht bin ich ja einfach zu naiv und erhoffe "Unmögliches".....
Moin.
Meine Meinung war einfach, dass mein Sohn trotzt Unterhaltstitel den Unterhalt NICHT im nachhinein einfordern kann.
Das ist eben ein Irrtum.
Deine Annahme trifft nur zu, wenn es noch keinen Titel gibt.
Dafür gibt es doch das Unterhaltsgesetz, damit Väter eben nicht genau in die vollkommen überfordernde Situation kommen.
Auch das ist ein Irrtum.
Das Unterhaltsgesetz dient nicht dem Schutz der Väter sondern einzig dazu mit allen Mitteln möglichst viel Geld aus ihnen raus zu pressen.
Ob sie dabei überfordert werden spielt nicht die geringste Rolle.
Weder in D noch in CH.
Diese beiden Länder gehören mit Österreich zu den schlimmsten Väterpressen der Welt.
Beide Länder sind auch am eilfertigsten wenn es um die Verfolgung von Vätern über Ländergrenzen hinweg geht.
Der schweizer Vollstrecker hat dabei auch garnicht zu prüfen, ob die Forderung auch nach schweizer Maßstäben gerechtfertigt ist, sondern einfach zu vollstrecken.
Du wirst dich daher kaum in der Schweiz dagegen wehren können, sondern nur in Deutschland.
Zumindest, solange es bei dir was zu holen gibt.
Mein Sohn hätte, meiner Meinung nach, den Unterhalt zur Zeit des Bedarfes einfordern müssen, oder nicht? Wenn ich mir verschiedene Sachen durchlese, dann erkenne ich darin, dass eine Rückforderung in der Regel bis z.B. den laufenden Monat zurück möglich ist.
Nein. Siehe oben.
Nach seiner Volljährigkeit, seitdem er nun ja selber für seinen Unterhalt einstehen muss, hat er sich nicht mehr gemeldet. Ich war davon ausgegangen, dass er auch keinen Unterhalt von mir will.
Auch falsch.
Er hat einen Titel, der auch ohne Rechtsgrundlage weiter gilt.
In D wurde der Schwachsinn, dass Titel für Minderjährigenunterhalt auch bei Volljährigkeit weiter gelten bei der letzten "Reform" ausdrücklich bestätigt.
Ich will und werde ihm nichts unterstellen. Aber die Art und Weise seines Verhaltens verstehe ich nicht. Ich habe ihm mehrfach versucht klar zu machen, dass ich keine Mittel besitze um seine Ansprüche befriedigen zu können. Seinem Anwalt haber ich dieses ebenfalls mehrfach mitgeteilt. Ich habe diverse Briefe an Sohn und Anwalt geschrieben um eine gütliche Lösung zu erzielen. Mein letzter Brief an den Anwalt meines Sohnes enthielt eine letztmalige Anfrage, ob und wie er überhaupt eine Möglichkeit sieht eine gütliche Lösung zu finden. Dieser, wie eben auch diverse Briefe vorher, normal gesendet, wie auch per Einschreiben, blieben absolut unbeantwortet.....
Um festzustellen, ob du tatsächlich keine Mittel hast, wurde ja jetzt die Beitreibung veranlasst.
Wenn das stimmt, hast du ja nichts zu verlieren.
Meine Gedanken beschäftigen sich nicht damit, wie ich es verhindern kann meinem Sohn eine berechtigte Leistung vorzuenthalten, sondern eine gerechte Lösung zu finden, welche auch machbar ist. Prinzipiell wünschte ich mir, dass ich eine Möglichkeit bekäme eine gute Beziehung zu meinem Sohn aufzubauen, alte Wunden zu verschliessen und das beste aus der Situation zu machen....
Das Unterhaltsrecht ist bewusst ungerecht gehalten um eine einvernehmliche und gerechte Lösung zu verhindern.
Nur so kann die Justiz so richtig verdienen.
Eine Einigung, die mit Kompromissen verbunden ist, ist für den "Berechtigten" völlig uninteressant, da er mit Staatshilfe völlig kostenlos alle seine Maximalforderungen durchsetzen kann.
Eure Beiträge erscheinen mir persönlich wenig erbaulich und auch nicht gerade konstruktiv.
Würde es dich mehr erbauen, wenn wir dir statt der unschönen Wahrheit lieber schöne Lügen erzählen würden?
Vielleicht bin ich ja einfach zu naiv und erhoffe "Unmögliches".....
Ja. Nicht nur vielleicht.
In der Schweiz gibt es aber sehr agile und erfolgreiche Vaterrechtsbewegungen, wie z.B. die IGAF, denen du dich anschließen kannst, um dieses Bollwerk des Unrechts zu stürmen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
wenn Du einen Titel hast, bzw Dein Sohn, dann muss er Dich nicht in Verzug setzen sondern kann aus diesem vollstrecken. Der Titel wirkt, sofern er nicht zeitlich befristet ist, unbegrenzt, das heißt, Du hättest Dich darum kümmern müssen, dass er Dir diesen mit Erreichen der Volljährigkeit aushändigt. Sonst hättest Du auf Herausgabe klagen müssen.
Wenn Ansprüche tituliert sind, greift nicht die 30jährige sondern die 3jährige Verjährungsfrist gem §§ 195 und 197 BGB.
Das heißt, Ansprüche, die im Jahr 2000 entstehen (Unterhaltsschulden) müssen bis zum 31.12. 2003 eingefordert werden, Ansprüche für das Jahr 2001 bis zum 31.12.2004 usw.
Es bleibt, was Dir die anderen User schon geraten haben: Prozesskostenhilfe in der Schweiz beantragen, Anwalt nehmen. Und wie Beppo schon schrieb, wenn Du nichts hast, dann kann der Gerichtsvollzieher ja auch nichts pfänden.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Servus Unglaublich!
Was genau steht in dem Titel drin, ist dieser z.B. bis zum 18. Lebensjahr befristet.
Meine Gedanken beschäftigen sich nicht damit, wie ich es verhindern kann meinem Sohn eine berechtigte Leistung vorzuenthalten
Diesen Beweis muss dein (immerhin schon 25-jähriger) Sohn evtl. erst mal liefern (je nachdem, was im Titel steht).
By the way: lebt Sohni noch bei KM oder hat er ein "eigenes" Dach überm Kopf? Abgschlossene Erstausbildung?
Eure Beiträge erscheinen mir persönlich wenig erbaulich und auch nicht gerade konstruktiv. Vielleicht bin ich ja einfach zu naiv und erhoffe "Unmögliches".....
Das mag wohl auch daran liegen, dass Deine Angaben auch keine präzise Antwort zulassen, denn
a) die meisten User in D leben und sich daher mit der dt. (Un)Rechtsprechung auseinander zu setzen haben und
b) je konkreter Deine Angaben sind, desto zielführender kann dir evtl. unter Deinen besonderen Voraussetzungen geholfen werden.
Das Einstellen des KU-Titels in anonymisierter Form wäre ein erster Schritt...
Unabhängig davon können wir ausschliesslich auf den Inhalt deiner Beiträge antworten, wenn nötig werden wir dir auch Mut machen, aber mache UNS bitte nicht zum Vorwurf, dass offensichtlich hie und da was versäumt wurde.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Versuchen wir es mal etwas aufzudröseln:
2011: Sohn 25, Student
2004: Sohn 18
Titel 2001 durch Festsetzungsbeschluß, dürfte also aus einem Gerihtsverfahren stammen und wird daher wohl auch unbefristet sein.
Forderungen der Jahre 2004-2007
Der RA hat dich vor gut 3 Jahren aufgefordert, d.h. 2007 oder 2008. Da er 3 Jahre zurückfordern darf, dürfte die Forderung ab 2004 tatsächlich korrekt sein.
Wenn du schon 2001 oder später nicht leistungsfähig warst, hättest du gegen diesen Beschluß vorgehen müssen. Dies hast du nicht getan und somit sind die Foderungen eben gültig.
Nun wurdest du vor 3 Jahren aufgefordert und hast wohl auch hier lieber Vogel-Strauß gespielt, anstatt dir über Prozeßkostenhilfe einen RA zu nehmen und die Sache vom Eis zu bringen.
Das solltest du aber schleunigst in Angriff nehmen. Scheinbar wurde der Titel ja nie aufgehoben und dein Sohn ist in Erstausbildung. Damit könnte er auch die Zahlungen für 2008-2011 fordern.
Durch die Auffoderung des RA vor 3 Jahren und wenn er jetzt eine Pfändung versucht (und das nun alle 3 Jahre) bleiben die Schulden aktuell und du wirst sie nie los.
Vergleich es mal mit einer Waschmaschine die du kaufst und nicht bezahlst. Auch da gehst du einen Vertrag ein und die Firma kann einen Titel gegen dich erwirken, so daß du 30 Jahre lang in deren Schuld stehst (oder eben bis du bezahlt hast). Die müssen nichts weiter tun, als alle 3 jahre mal durch einen GV nachzufragen, ob du nun zahlen könntest. Diese Schulden lösen sich auch nciht durch langjähriges Ignorieren oder Nichthandeln in Luft auf.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Also kann/muss ich nun auf Herausgabe des Titels klagen? Oder Änderungsklage einreichen?
Wenn ja, bei welchem Gericht? Wo der Titel erwirkt wurde, oder wo ER jetzt lebt??
Zumindest, wenn du vor weiterne Forderungen geschützt werden willst.
Am besten den RA des Sohnes anschreiben und ihn auffodern entweder einen Verzicht ab sofort und für die Zukunft zu erklären oder den Titel an dich herauszugeben )was er wohl nicght tun wird, so lange er noch Forderungen hat).
Will er das nicht wirst du klagen müssen. Gerichtsstand ist das Gericht in dessen Bezirk dein Sohn lebt.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Zumindest, wenn du vor weiterne Forderungen geschützt werden willst.
damit Du Tina richtig verstehst: Mit juristischen Mitteln kannst Du höchstens das weitere Anwachsen der Schulden verhindern oder bremsen; die bereits bestehenden Forderungen werden dadurch nicht hinfällig. Erst jahrelang den Kopf in den Sand stecken und dann sagen "hab nix, geht nicht" wird nicht funktionieren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also....mal ein paar mehr Details
der Titel ist unbefristet...
der Sohn hat eine eigene Bude im Studentenheim, scheint es
ob Erstausbildung oder was genau weiss ich nicht. Er hat mir seine Bedürftigkeit nicht erklärt oder nachgewiesen.
er bekommt wohl BaföG seitdem er studiert. Zumindest habe ich vor ca. 2 Jahren die ersten Auskünfte dafür ans Studentenwerk Bonn gesendet...
Ich wusste nichts von dem Titel bis es hier offiziell über das Betreibungsamt lief. Auch der Anwalt hat mir dieses mit seinen Forderungen nicht mitgeteilt. Er hat einfach eine Forderung auf nachträglichen Unterhalt in einer bestimmten Höhe gestellt, ohne zu erklären warum und worauf sich diese Forderung stützt...
ist mir mittlerweile klar, dass ich nichts gegen die jetzigen Forderungen mehr tun kann....
also, was machen für die Zukunft???
Abänderungsklage oder Klage auf Herausgabe des Titels??? Was muss was gemacht werden? Abänderungsklage erscheint mir dann ja zumindest angebracht, weil er nun ja volljährig ist und beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind (z.B.). Zudem habe ich derzeit kein eigenes Einkommen. Ich habe mittlerweile 2 weitere Kinder (4 Jahre und 3 Monate) und bin verheiratet. Ich nehme meine Aufgabe als Hausmann wahr...
P.S. ich mache hier natürlich niemanden "verantwortlich" für meine Situation. Da versteht ihr mich wohl falsch.....
Moin,
das
Zudem habe ich derzeit kein eigenes Einkommen. Ich habe mittlerweile 2 weitere Kinder (4 Jahre und 3 Monate) und bin verheiratet. Ich nehme meine Aufgabe als Hausmann wahr...
finde ich "sportlich", denn auch "neue" Kinder muss man sich genauso leisten können wie ein Auto oder ein Eigenheim. An der Barunterhaltspflicht für ein in Ausbildung befindliches, volljähriges Kind ändert es nach deutschem Unterhaltsrecht allerdings nichts; dann wird der Unterhalt ggf. eben auf der Basis fiktiven Einkommens ermittelt und ist aus Eurem Haushaltseinkommen zu bezahlen.
Eine Argumentation von der Sorte "ich hatte ja keine Ahnung, dass ich unterhaltspflichtig bin, denn niemand hat mich zum Zahlen aufgefordert" ist dagegen eher "unsportlich". Um bestimmte Dinge kann sich ein Vater auch kümmern, ohne dass es dafür behördlicher Mitteilungen bedarf...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
...also sorry....
wenn man einen Sohn hat und zu diesem keinerlei Kontakt besteht dann ist das sicher nicht schön, aber ganz sicher nicht verwerflich!
Zudem habe ich, trotzt diverser Angebote Kontakt zu knüpfen, keinerlei Infos von oder zu ihm bekommen. Mehrere Jahre nach seiner Volljährigkeit kommt dann aus dem nichts heraus eine Aufforderung zur Nachzahlung von Unterhalt für 3 Jahre! Auf mein Schreiben an den Anwalt habe ich NICHTS gehört. Dann vergeht bis auf wenige Tage genau 1 Jahr (!) ohne das ich irgend etwas davon höre. Innert 1 Jahres muss dann wohl weiter gemacht werden.....Immer kommt ER auf den allerletzten Drücker und fordert nachträglich.
Warum ist er nicht gekommen als er den Unterhalt "benötigt" hat? Nämlich ZU dem Zeitraum für den er jetzt im nachhinein fordert?????
Das alles ist "unsportlich"...
Ich lebe seit einigen Jahren in einer neuen Beziehung (wie verwerflich) und habe die Frechheit mit dieser Frau eine Familie zu gründen (Oberfrechheit??). Dazu entscheiden WIR noch, dass ich mich hauptsächlich um die Familie kümmern soll (geht wohl gar nicht??)
dann kommt irgendwann der Herr "Sohnemann" und will nachträglich Unterhalt. Und am besten soll nun auch noch meine Frau für meinen ersten Sohn Unterhalt bezahlen????? Ich glaube mittlerweile das ich wohl ein falsches Forum betreten habe. Dieses ist wohl eher das Anti-Väter-Forum...oder auch Kinder-zockt-eure-biologischen-Eltern-ab Forum???
Ich habe nach der Trennung von der Mutter des Herrn "Sohnemann" meine Heimat verlassen müssen, da es mit der Konstellation (Mutter hatteVerhältnis mit dem besten Freund des Vaters) gar nicht mehr ging.... NIE wollte man einen Kontakt, NIE hat man sich auf meine Briefe gemeldet und nach der Volljährigkeit kam auch rein gar nichts!!
Und nun bin ICH der Schuldige, , weil ich "auch noch" die Frechheit habe selber eine Familie zu gründen???
Sorry.....aber irgendwer ist hier in einem falschen Film und das bin ganz sicher nicht ICH.....
Ich verzichte auf weitere "Beratungen und Tips" an diesem "edlen" Ort....
Moin
Mehrere Jahre nach seiner Volljährigkeit kommt dann aus dem nichts heraus eine Aufforderung zur Nachzahlung von Unterhalt für 3 Jahre! Auf mein Schreiben an den Anwalt habe ich NICHTS gehört. Dann vergeht bis auf wenige Tage genau 1 Jahr (!) ohne das ich irgend etwas davon höre. Innert 1 Jahres muss dann wohl weiter gemacht werden.....Immer kommt ER auf den allerletzten Drücker und fordert nachträglich.
Es existiert ein Titel. Wenn Ansprüche aus einem Titel nicht spätestens und regelmässig innerhalb eines Jahres angemahnt werden, kann es passieren, dass die Ansprüche verloren gehen. Dein Sohn tut nichts anderes, als seine Ansprüche zu sichern und geltend zu machen. Daran ist nichts verwerfliches. Warum ihr keinen Kontaht habt, spielt hierfür keine Rolle.
Gruss oldie
PS: Und. Auch Dir ein schönes Wochenende.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
Immer kommt ER auf den allerletzten Drücker und fordert nachträglich.
Warum ist er nicht gekommen als er den Unterhalt "benötigt" hat? Nämlich ZU dem Zeitraum für den er jetzt im nachhinein fordert?????
Das alles ist "unsportlich"...
komm mal wieder auf den Teppich: Nach eigenem Bekunden war Euer Sohn zwei Jahre alt, als seine Mutter und Du Euch voneinander getrennt habt. Für ihn bist Du ein Eintrag in seiner Geburtsurkunde und eine Zahl auf dem Kontoauszug. Dafür kann er auch als inzwischen Erwachsener nichts.
Wenn Deine Ex Dir keine Infos über Euer Kind gegeben und den Umgang blockiert hat, gab es auch vor 20 Jahren schon die Möglichkeit einer Umgangsklage und gerichtlicher Umgangsregelungen; Dein Sohn war schliesslich nicht das erste Trennungskind der Welt.
Ich lebe seit einigen Jahren in einer neuen Beziehung (wie verwerflich) und habe die Frechheit mit dieser Frau eine Familie zu gründen (Oberfrechheit??). Dazu entscheiden WIR noch, dass ich mich hauptsächlich um die Familie kümmern soll (geht wohl gar nicht??)
diese Reaktion ist kindisch. Möglicherweise lebst Du schlicht über Deine Verhältnisse, wenn Du ohne eigenes Einkommen eine Familie gründest. Aber das muss Deinen Erstgeborenen ja nicht interessieren; dessen Unterhaltsberechtigung hat nichts mit Deinem heutigen Hausmann-Konstrukt zu tun. Und der Steuerzahler muss auch nicht in Deine Unterhaltspflichten eintreten, nur weil Du Dich in dieses Konstrukt geflüchtet hast. Kauf mal ein Auto auf Kredit und versuche, mit der Hausmann-Argumentation die Rückzahlung zu verweigern.
dann kommt irgendwann der Herr "Sohnemann" und will nachträglich Unterhalt. Und am besten soll nun auch noch meine Frau für meinen ersten Sohn Unterhalt bezahlen????? Ich glaube mittlerweile das ich wohl ein falsches Forum betreten habe. Dieses ist wohl eher das Anti-Väter-Forum...oder auch Kinder-zockt-eure-biologischen-Eltern-ab Forum???
nein, das ist nur kein Wunschantworten-Forum. Wenn Du (!) entschieden hast, den Kontakt zu Deinem Sohn (auch gegen den Widerstand der Mutter) nicht aufzubauen und zu pflegen, wirkt sich das nicht auf seine Unterhaltsberechtigung aus.
Ich habe nach der Trennung von der Mutter des Herrn "Sohnemann" meine Heimat verlassen müssen, da es mit der Konstellation (Mutter hatteVerhältnis mit dem besten Freund des Vaters) gar nicht mehr ging....
dafür kann Euer Sohn doch nichts. Abgesehen davon muss man deswegen nicht "die Heimat" oder gar das Land verlassen; ein paar Dörfer weiterziehen reicht auch.
NIE wollte man einen Kontakt, NIE hat man sich auf meine Briefe gemeldet und nach der Volljährigkeit kam auch rein gar nichts!!
und was genau kam von Dir?
Sorry.....aber irgendwer ist hier in einem falschen Film und das bin ganz sicher nicht ICH.....
Ich verzichte auf weitere "Beratungen und Tips" an diesem "edlen" Ort....
das ist Dein gutes Recht und Deine freie Entscheidung. Allerdings offensichtlich nicht das erste Mal, dass Du ein Problem durch Ignorieren zu lösen versuchst. Es wird nur an den Fakten nichts ändern...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.