Unterhalt Pfändbar?
 
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Unterhalt Pfändbar?

 
(@klausbusti)
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Hallo

ich bin seit 4 Jahren geschieden und habe eine 15 Jährige Tochter die zur Zeit noch bei ihrer Mutter lebt. Ich zahle nur Unterhalt für meine Tochter, meine Exfrau ist berufstätig und neu verheiratet.
Meine Tochter möchte nun evtl. zu mir ziehen.
Nun wird es kompliziert, ich habe eine Privatinsolvenz im dritten Jahr.
Ich würde das Kindergeld bekommen, was ja nicht pfändbar ist, außerdem würde die Zahlung an meine Frau entfallen, wenn sie mir nun Unterhalt zahlen müsste, könnte das gepfändet werden und wenn ja wie hoch, ich liege mit meinem Einkommen so an der Grenze das mit nichts oder fast nichts gepfändet wird.

Ich hoffe ich bin im richtigen Forum mit dieser Frage, wenn nicht bitte verschieben.

Danke im voraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2007 09:18
(@Kitchenman)

Hallo,

wenn deine Tochter zu dir zieht ändert sich beim Insovenzverwalter die Bemessungsgrenze, d.h. sie wird nach oben verschoben.

Da ich selbst eine PI am laufen habe hatte ich diese Frage vor kurzem an meine IV gestellt.

Wenn du trotzdem über die Pfändungsgrenze rutschen solltes, wird dir nur ein prozentualer Anteil des Überschußes gepfändet, und der ist recht gering. Da kann dir aber deine Schuldnerberatung ganz detailiert Auskunft geben.

Gruß Kitchenman

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2007 16:39
(@taccina)
Registriert

Hallo,

wenn er aber dennoch über den Pfändungsfreibetrag kommt, dann wäre das ja nur durch Kindergeld und KU.....
Das ist doch nicht Pfändbar oder?
Oder ist das dann schon alles in der höheren Pfändungfreigrenze untergebracht???

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2007 17:17
(@Kitchenman)

@Taccina

Das Kindergeld ist nicht pfändbar, vom Kindesunterhalt kann sehr wohl ein Teil gepfändet werden.
Wobei der Ausdruck Pfändung bei einer PI eigentlich falsch ist.

Beispiel:

Die Pfändungsgrenze liegt bei Summe XXX. Durch den KU kommt man 300 Euro über diese Summe. Dann nimmt sich der IV einen prozentualen Anteil dieser 300 Euro, aber nicht den ganzen Betrag.

Dadurch soll bei der PI bewirkt werden das der Schuldner arbeitet und im Laufe der PI seine Schulden ganz oder teilweise bezahlen kann.

Wenn es eine normale Pfändung wäre, würde alles über dem Pfändungsfreibetrag eingezogen. Und das ist bei einer PI nicht der Fall. Man will dem Schuldner durch die PI ja wieder auf die Beine helfen.

Gruß Kitchenman

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2007 19:29
(@klausbusti)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Danke erstmal für eure Hilfe, kann mir jemand sagen mit welchen Satz das angerechnet wird.
Ich nehme mal konkrete zahlen:

ich erhalte ein Nettoeinkommen von ca. 1300 Euro
dann bekäme ich ja noch Kindergeld in Höhe von 150 Euro
Nach Liste würde mir bei dem derzeitigen Einkommen meiner Ex etwa 320 Euro Unterhalt zustehen
Soweit ich gelesen habe ändert sich durch das neue Gesetz im Sommer etwas zu meinem Nachteil, aber das lasse ich jetzt mal außen vor. Was rechnet der IV davon auf mein Pfändbares Einkommen an?
Meine Tochter fängt in diesem Sommer eine Lehre an, was wird sich dadurch ändern?

Danke
Klausbusti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2007 14:49