Hallo,
kann man einen PFÜB bei einer privaten Krankenkasse erreichen?
Da man bei der PKV ja immer in Vorlage geht, wird der Betrag ja erstattet. In diesem Moment gilt die PKV doch als Drittschuldner, oder?
Gruß hpunkt
Moin,
clevere Idee. Ja, das müsste gehen. Vielleicht auch nur mit einem Teiltitel, dann kannst Du mit der anderen Hälfte noch woanders weiterpfänden.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi,
kann man einen PFÜB bei einer privaten Krankenkasse erreichen?
Da man bei der PKV ja immer in Vorlage geht, wird der Betrag ja erstattet. In diesem Moment gilt die PKV doch als Drittschuldner, oder?
die Erstattungsbeträge sind unpfändbar, da diese zweckgebunden für die Kosten der medizinischen Versorgung sind.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo,
die medizinische Versorgung ist doch durch das vorherige bezahlen der Rechnung gesichert!
Geld dafür ist vom Zahlungspflichtigen genug vorhanden, nur für KU anscheinend nicht! :puzz:
Gruß Hpunkt
Die Rechnungen könnte man auch vorab über den Dispo finanzieren oder über eine Rücklage, die man speziell hierfür gebildet hat. Auf jeden Fall wäre durch eine Pfändung die weitere medizinische Versorgung nicht mehr gesichert.
Ich denke, dies sollte hier auch nicht der Ort sein, an dem man alle Möglichkeiten von Zwangsmassnahmen ausloten sollte.
Uli
Hi,
nur zur Abfolge einer privatärztlichen Behandlung.
1.) Arzt behandelt Patienten
2.) Arzt schickt Patient eine Rechnung
3.) Patient schickt Rechnung an PKV
4.) PKV überweist den Erstattungsbetrag
5.) Patient bezahlt den Arzt oder auch nicht
Nur so und nie anders
Platt
Hi,
Ich weis ja das Du einen ganz dicken Hals auf Deine Ex hast, hätte ich auch. Aber dieser Versuch geht dann doch zu weit. Zumindest setzt es erst einmal voraus, dass die Ex Forderungen gegenüber der PKV hat. Ich bin mir nicht sicher, ob die Kostenerstattung im Krankheitsfall überhaupt pfändbar sind. Ich glaube nicht.
Stell Dir vor Deine Ex kann dann den Arzt nicht bezahlen. Der behandelt sie nicht weiter und sie erleidet einen schweren körperlichen Schaden. Du Konsequenz ist Du zahlst ihr ggf. eine lebenslange Rente und Schmerzensgeld.
Ein Studium des BGB kann da sehr hilfreich sein. Schadenminderungspflicht der Gläubigers, Beachtung von lebenswichtigen Interessen des Schuldners, Verhältnis Schulden zum Aufwand usw.
Ich will Dir das nicht ausreden, aber denke auch daran, es ist die Mutter der Kinder. Wenn dann wirklich was passiert stehst Du dumm da und dann interessieren Deine wirklich vorhandenen Rechte überhaupt keinen mehr. Nicht einmal Deine Kinder.
Platt
Hallo Platt,
ich verstehe Deinen Standpunkt voll und ganz. Bin auch 100% ig Deiner Meinung!
Da aber im Ernstfall "Mama" (Ex-Schwiegermutter) eh alles bezahlt, sehe ich die Gesundheit der KM als nicht gefährdet an.
hpunkt
Moin,
.... zumal sich die KM der Zahlungen entzieht und scheinbar schön brav am Unterhalt vorbeiwirtschaftet ....
Unter den angegeben Umständen hätte ich auch keine Hemmungen. Die KM ist ja nachweislich Leistungsfähig, aber unwillig.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi,
wenn Ex Schwiegermami so eine tolle ist, dann verklag doch die auf Unterhalt. Die Gesetze geben es her. 😉
Mal schauen wie schnel dann Deine Ex KU bezahlen kann
Platt
Hi,
wenn Ex Schwiegermami so eine tolle ist, dann verklag doch die auf Unterhalt. Die Gesetze geben es her. 😉
Mal schauen wie schnel dann Deine Ex KU bezahlen kann
Platt
...diese Gesetze würden mich sehr interessieren!!
Gruß
Hi,
laut der Rechtsabteilung einer priv. Krankenkasse sind die Erstattungsbeiträge durchaus pfänbar!
Das JA sieht das genauso. Wir werden es mal versuchen....
versuch es. Wenn der PfÜB tatsächlich durchgeht, melde Dich bitte wieder.
..diese Gesetze würden mich sehr interessieren!!
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unteralt zu gewähren (§ 1601 BGB). Großeltern sind nun mal Verwandte in gerader Linie und haften ersatzweise, wenn beide Elternteile nicht leistungsfähig sind. Es haften allerdings auch alle Großelternteile anteilig ihrer Leistungsfähigkeit. Hier gilt auch ein höherer Selbstbehalt.
Vielleicht tut aber allein die Aufforderung zur Auskunftserteilung über das Einkommen schon ihre Wirkung.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hi,
versuch es. Wenn der PfÜB tatsächlich durchgeht, melde Dich bitte wieder.
.....mach ich.
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unteralt zu gewähren (§ 1601 BGB). Großeltern sind nun mal Verwandte in gerader Linie und haften ersatzweise, wenn beide Elternteile nicht leistungsfähig sind. Es haften allerdings auch alle Großelternteile anteilig ihrer Leistungsfähigkeit. Hier gilt auch ein höherer Selbstbehalt.
Vielleicht tut aber allein die Aufforderung zur Auskunftserteilung über das Einkommen schon ihre Wirkung.
Grüsse
sky
Hm, leistungsfähig sind ja beide Eltern. Ich leiste meinen Anteil (Betreung und zurzeit ja auch den Baranteil meiner Ex), aber Ex ihren Anteil (Barunterhalt) nicht. Sie ist fähig aber nicht willig.
Das JA sagt....wir können die Großeltern erst anschreiben, wenn beide Eltern nicht fähig sind und das ist ja hier nicht gegeben.Hattest Du ja auch geschrieben.
Gruüße Hpunkt