Hallo, kann mir einer sagen ob eine Lohnpfändung in der Gehaltsabrechnung aufgeführt werden muss?
Oder wird die Abrechnung "wie üblich" vorgenommen und nur der Betrag an verschiedenen Empfänger ausgekehrt?
Unsere Buchhaltung ist da überfragt 🙁
Grüsse
Hallo,
es gibt da 2 Wege:
1. Er taucht in der Abrechnung mit auf...
sprich Brutto minus den gängigen Abzügen und dann kommt das Netto + Hinweis plus der Betrag an XY (Lohnpfändung)
und dann das tatsächlich ausgezahlte Netto
2. Weg
Es taucht nicht auf wird dann nur nicht ausgezahlt und auf einen 2. Schreiben wird die Pfändung erwähnt.
In der Regel machen viele Firmen den 1 Weg, da mit der Übergabe des Lohnnachweises dieses als rechtliche Anerkennung des auszuzahlenden Betrages gilt.
Sprich...wenn nichts weiter erwähnt wird auf den Lohnnachweis und der AG dann z.B. 500€ zu wenig ausbezahlt...da er ja die Lohnpfändung schon bedient hat...kann er mit einem Prozess konfrontiert werden...so nach dem Motto...da fehlt ja was.
Viele Wege führen nach Rom 😎
Mfg
Papi
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
okay, also mein ag soll natürlich keinen ärger bekommen.
heisst im klartext, die pfändung muss in der lohnabrechnung auftauchen.
irgendwie verwirrend.
aktuell wird zwar der lohn gepfändet, aber ich habe einen antrag auf erhöhung der pfändungsgrenze gestellt.
nun darf mir mein teil zwar ausgezahlt werden, der rest aber wegen des antrages noch nicht an die gläubigerin.
die pfändung wurde für den gläubigerbetrag ausgesetzt.
bedeuted nun bei der abrechnung:
gehalt brutto
./. abzüge
gehalt netto
=> abzüglich pfändung
=> auszahlung an mich
der rest wird erst noch mal von meinem ag einbehalten.
noch irgendwelche hinweise oder tipps !?
danke vorerst
Hallo,
zur Sicherheit kannst du ja sonst auch mal bei einer Schuldnerberatung anrufen.
Mich verwirrt es, dass der AG das Geld erstmal einbehält...Was passiert der AG ist von Heute auf Morgen Pleite...was machen dann die Gläubiger...dann stehen Sie wieder bei Dir auf der Matte und du zahlst doppelt...
Mfg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
das steht so schwarz auf weiss im beschluss des amtsgerichtes.
"der zu pfändene teil ist einzubehalten und nicht an die gläubigerin auszuzahlen."
schuldnerberatung... okay. ein versuch ist es wert.
irgendwoher müssen die buchhaltungen ja wissen wie sie damit in der lohnabrechnung umgehen müssen.
mein chef ist davon jedenfalls nicht begeistert 🙁
kommt mir leider auch bekannt vor...konnte die Pfändung letztendlich noch abwenden...aber der GV war in der Fa....
schöne Bescherung
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Lohnpfändungen müssen auf dem Lohnzettel draufstehen.
Weil unten immer Steht € XXX wird auf Konto 1234567 überwießen.
Und damit Du Deine Firma nicht verklagen kannst wei sie zu wenig überwießen haben
sichern die sich ab.
Hi,
Mich verwirrt es, dass der AG das Geld erstmal einbehält...Was passiert der AG ist von Heute auf Morgen Pleite...was machen dann die Gläubiger...dann stehen Sie wieder bei Dir auf der Matte und du zahlst doppelt...
bis zur Entscheidung über die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages muss der Arbeitgeber den Betrag einbehalten, da er nach beiden Seiten haftet, wenn er an "die falsche Seite" auszahlt. Wenn der Arbeitgeber pleite geht, haben sämtliche Gläubiger Pech gehabt.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse