Mein Freund hat ein großes Problem. Seit Mai wird er durch das Jugendamt gepfndet. Sein Sohn ist mittlerweile 14 Jahre alt, die ersten 4 Jahre hat er nicht gezahlt, da die Vaterschaft nicht klar war. In den letzten Jahren hat er regelmäßig der Kindsmutter Geld überwiesen, aber der Betrag lag unter der Düsseldorfer Tabelle. Die letzten Monate erhielt die Kindmutter 250 Euro im Monat, womit sie auch zufrieden war. In den letzten vier Jahren bestand ein ständiger Kontakt zum Jugendamt, der mehr oder weniger gut war. Nachdem aber die zuständige Sachbearbeitung gewechselt hat, hat sich mein Freund mit dieser Frau überworfen, das Ergebnis ist die Pfändung. Da mein Freund von seiner Frau getrennt lebt und ihr und einer noch unterhaltspflichtigen Tochter neben der Miete und allen anderen Kosten monatlich 600 Euro zahlt, seine Wohnung bezahlen muss, bleiben ihm nach dieser Pfändung 0 Euro zum eigenen Leben, ihm fehlen sogar 300 Euro im Monat um alles bezalhen zu können. Seinen Dispokredit kann er vielleicht zwei, drei Monate nutzen, dann wird die Bank stutzig werden, und den Dispo streichen und zurückfordern. Jetzt zieht mein Freund ernsthaft in Erwägung, seinen guten Arbeitsplatz zu kündigen. Was hätte dieser Schritt für Folgen für ihn?
Hallo becky,
erst mal herzlich willkommen hier bei vatersein.de, der Seite auch für Lebensgefährtinnen von gepfändeten Vätern.
Um es kurz zu machen: Die Idee deines Freundes ist völlig daneben:
1. Bei einer Eigenkündigung erhält er 3 Monate kein Arbeitslosengeld. Wovon will er dann leben bzw. die Unterhaltsleistungen bedienen?
2. Gerichte sehen Arbeitslosigkeit als "vorübergehendes Ereignis" an. Erst nach 6 Monaten kann (aber nur mit einer Abänderungsklage!) der Unterhalt evtl. reduziert werden.
3. Es trifft ihn eine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit", das heißt er muss 10 - 30 Bewerbungen pro Monat während der Arbeitslosigkeit vorweisen und darlegen, wie er wieder sein ursprüngliches Einkommen erreicht. Sollte er seine finanzielle Situation durch die Eigenkündigung selbst verursacht haben, so kann das Gericht ihm "fiktives Einkommen" unterstellen, so dass seine Unterhaltspflicht bestehen bleibt.
Insgesamt habe ich den Eindruck, dass dein Freund sich der Unterhaltspflicht entziehen will. Das kann ich nicht unterstützen! Kinder kosten Geld, er ist zum Unterhalt verpflichtet uns sollte versuchen, auch Unterhalt zu bezahlen.
Es ist möglich, dass die derzeitige (titulierte) Unterhaltshöhe von seinem Einkommen nicht zu zahlen ist. Der einzige Weg ist dann aber eine Unterhaltsabänderungsklage. Um dir und deinem LG hier weiterzuhelfen, wären mehr Informationen erforderlich, z.B. Einkommenshöhe, Familienstand, wie viele Unterhaltsverpflichtete gibt es, welche Titel bestehen in welcher Höhe?
Da mein Freund von seiner Frau getrennt lebt und ihr und einer noch unterhaltspflichtigen Tochter neben der Miete und allen anderen Kosten monatlich 600 Euro zahlt
Also ist die Mutter des 14-jährigen Jungen nicht seine Frau, von der er aber getrennt lebt und sowohl für sie als auch eine weitere Tochter Unterhalt zahlt?
Gruß
Martin
Moin,
was mich interessieren würde, weswegen genau eigentlich gepfändet wird. UHV kann's ja wohl eher nicht sein. Also ist es KU. Die Frage ist, warum plötzlich und unvermittelt seitens des JA eine Pfändung eingeleitet wird. Irgendwie passt das für mich nicht!
DeepThougt
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Schmusepapa, im großen und ganzen sehe ich es auch so, das eine Kündigung alle nur noch tiefer in den Schlamassel reißt. Daurch wäre ja nicht nur die Kindsmutter des Jungen sondern auch eine Frau und seine Tochter betroffen. Er wurde vor 10 Jahren mittels Test (er war nicht der einzigste, der als Vater im Betracht gekommen wäre, seine Prozentzahl war höher wie die des anderen) per Gericht zur Vaterschaft verdonnert, aber er selbst glaubt nicht, das er der Vater ist. Daraus resultieren schon Forderungen. Das er in den letzten 10 Jahren eben auch nicht nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt hat, sonder weniger beläft sich jetzt der Titel auf eine Gesamtforderung von ca. 14000 Euro. Er hat in den letzten Jahren ein Nettoeinkommen von ca. 2700 Euro incl. Überstunden gehabt, hat aber bereits im letzten Jahr dem JA mitgeteilt, das durch die Einführung von Arbeitszeitkonten ab Jan. 06 sein monatliches Einkommen um 450 Euro Netto sinken wird. Einen Gehaltsnachweis von Februar 06 liegt dem JA vor. Die Sachbearbeiterin hat aber die 2700 Euro als Grundlage pro Monat genommen. Für mich ist nicht nachvollziehbar, das von Seiten des JA erst durch Wechsel der Sachbearbeitung die Probleme auftauchten. Vorher konnte sich mein LG immer gütlich mit dem JA einigen. Mein Freund sist ja auch bereit für den Jungen zu zahlen, aber er sieht nicht ein, warum er für ein Kind, bei den er sich nicht sicher ist, das es seines ist, mehr zahlen soll, als für seine Frau und seine Tochter.
Du fragtest noch nach dem Famileinstand: offiziell gilt er als verheiratet, mit Zweitwohnsitz in der Nähe seiner Arbeitsstelle ( dadurch blieb Steuerklasse drei und somit der gute Verdienst). Er hat eine 18 Tochter, welche noch zu Hause lebt und kein eigenes Einkommen hat (keine Lehre, arbeitslos), seone Frau aht kein eigenes Einkommen. Er bezahlt freiwillig alle Kosten, welche für Frau und Kind anfallen incl. der 600 Euro plus Taschengeld und zwie laufende Kredite. Unter dem Strich kann man sagen, das er bei seinem jetzigen Einkommen von ca 2300 Euro 1600 Euro für seine Frau, seine Tochter und den Jungen (250 Euro) bezahlt hat. der verbleibende Rest ist für seine Miete und den eigenen Lebensunterhalt.
Durch die Pfändung kriegt er jetzt einen Betrag von ca 1650 Euro heraus.
Durch die einvernehmliche Regelung mit seiner Frau erkannt näturlich das JA den Zweitwohnsitz nicht an.
Ich möchte zu einen meinem Freund helfen, aber ich brauche auch Argumentationshilfen von Betroffenen in ähnlichen Situationen, um ihm von diesem Schritt noch irgendwie abzuhalten. Ich bin in diesen Rechtsdingen nicht gut bewandert (habe selbst keine Kinder). Er hat auch Einspruch gegen die Pfändung erhoben, aber das zuständige Amtgericht rührt sich nicht, auch mit der Kindsmutter hat er gesprochen, und ihr gesagt was er vorhat, ud sie gebeten dem JA die Vormundschaft zu entziehen. Die Kindsmutter war wie gesagt mit den 250 Euro zufrieden und hatte den Betrag bereits in ihr Planung beim Kauf einer Eigentumswohnung mit eingerechnet.
Hallo becky,
ich denke nicht dass er seiner Tochter, die weder Arbeit hat noch eine Ausbildung(sstelle), Unterhalt bezahlen muss. Sie soll arbeiten. Er ist nicht verpflichtet, ihr Nichtstun zu unterstützen.
Nach Ablauf des Trennungsjahres ist auch seine Frau verpflichtet, sich um eine Arbeitsstelle zu kümmern.
Ansonsten ist festzustellen, dass dein Freund viel "getrickst" hat, z.B. mit dem Jugendamt und mit der Steuerklasse. Mein Rat: Klare Verhältnisse schaffen. Er soll in Steuerklasse 1 wechseln zu Beginn des nächsten Jahres und die Rückzahlung seiner Unterhaltsschulden (sofern denn solche da sein sollten) sowie den Unterhalt für Frau und Tochter auch klären. Die Konstellation, die er selbst geschaffen hat, fällt ihm nämlich jetzt "auf die Füße". Und nur wenn er jetzt die Verhältnisse klärt und aufhört zu "tricksen", kommt er hier weiter.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
danke für Deine Antwort, Du hast aufmerksam gelesen. Drück mir die Daumen!
Gruss Becky
Hallo becky,
Du fragtest noch nach dem Famileinstand: offiziell gilt er als verheiratet, mit Zweitwohnsitz in der Nähe seiner Arbeitsstelle ( dadurch blieb Steuerklasse drei und somit der gute Verdienst). Er hat eine 18 Tochter, welche noch zu Hause lebt und kein eigenes Einkommen hat (keine Lehre, arbeitslos), seone Frau aht kein eigenes Einkommen. Er bezahlt freiwillig alle Kosten, welche für Frau und Kind anfallen incl. der 600 Euro plus Taschengeld und zwie laufende Kredite.
und warum? Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Dein Freund sollte schnellstens den Unterhalt neu berechnen (lassen) und nicht irgendeine Summe an die Ehefrau und das volljährige Kind zahlen.
So wie er das momentan macht, geht's natürlich nicht.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse