Hi,
falls diese Frage, die sich in einem anderen Thread von mir ergeben hat beantwortet werden sollte, dann bitte den Thread einfach dichtmachen.
Kind (minderjährig) hat Konto. Mutter ist unterschriftenberechtigt, kann frei verfügen. Nun soll der KU auf dieses Konto gehen. Vermutlich ist ihr Konto dicht.
Könnte das Konto des Kindes evtl. gepfändet werden?
Darauf komme ich, weil wäre mein Mann zBsp für mein Konto berechtigt, könnte man mein Konto im Zweifelsfall pfänden bei einer ZV gegen ihn.
Deshalb: geht das auch bei dem Konto des Kindes? Oder sind Kinderkonten geschützt?
Gruß riviera
nein das konto des kindes kann nicht gepfändet werden zum einen,
und zum anderen ist KU eh nicht pfändbar.
gruss sandgren
Danke!
Moin,
das Konto selber kann nicht gepfändet werden, allerdings der Auszahlungsanspruch an Dritte. Sollte also Geld für die Ex auf diesem Konto eingehen, so kann ein Gläubiger den Auszahlungsanspruch gegen Deine Ex pfänden lassen.
Die besondere Schwierigkeit liegt dan darin, dass bewiesen werden muss, was dem Kind gehört und welcher Teil für die Mutter ist.
Ob ein Gläubiger jetzt von dem Konto kenntniss bekommen kann, ist jetzt mal dahin gestellt, aber theoretisch ist eine Pfändung möglich, bzw. erst einmal mit Lauferei verbunden, um den Pfändungschutz zu beantragen.
Kinderkonten unterliegem keinen besonderem Schutz.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.