Pfändung bewegliche...
 
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Pfändung bewegliche Teile

 
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöle

Bei einer Bekannten kommt der Gerichtsvollzieher in die Wohnung und will Pfänden.
Was darf er denn Pfänden? Darf er auch den Inhalt der Schränke kontrollieren?
Also konkret was darf er und was nicht?
Es geht um 500 € von der GEZ

Vielen Dank für eure Hilfe

MfG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2006 21:54
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

eigentlich kann man solche Fragen sehr gut in einem Juristenforum stellen, aber wenn Deep nichts dagegen hat, dann werde ich einmal kurz antworten:

1) Ja, der GV darf alles durchsuchen und auch Schränke öffnen.
2) Grundsätzlich darf alles gepfändet werden, was nicht für den täglichen Bedarf benötigt wird, oder wenn es übertriebende Luxusgeräte sind (z.B. statt dem HightechFlattscrean zum an die Wand hängen tut es auch ein alter Fernseher mit gewölbter Bildröhre).
3) die Pfändung eines Gegenstandes muss zumindest die Vermutung darstellen, das ein vernünftiger Ertrag im Verhältnis zur Sicherstellung erreciht wird (die alte Möhre mit 14 Jahren auf den Buckel wird keine 300 Euro bringen, daher wäre das Sicherstellen - Abschleppen, Aufbewahrung, Versteigerungsgebühr - unverhältnismäßig)

Aber es gibt zwei gute Mittel dagegen, vor allem bei der GEZ:
1) pünktlich zahlen
2) befreien lassen.
Hört sich leicht an, aber anders schafft man das nicht.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2006 22:55
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöchen

Vielen Dank für die Antwort.

Das von der GEZ ist vom Jahr 2001/2002. Laut meines Wissen war dies bei der Schuldnerberatung die hatten das schon mal geklärt sollte angeblich hinfällig sein naja und jetzt ist es halt doch gekommen. Naja egal mal sehen was draus wird

Mfg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2006 19:24