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Pfändung

 
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöchen

ich habe heute Post bekommen vom Amtsgericht darin steht das meine Ex PKH bekommt ohne Ratenzahlung bezüglich eines Unterhaltsrückstandes hinsichtlich eines Sachpfändungsauftrages i.V. mit der abnahme der eidesstaatlichen Versicherung und des Erlasses eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Nun meine Frage
1. was ist ein Sachpfändungsauftrages i.V.

2.erlasses eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

3. wird bei der PKH die sie bewilligt bekommen hat der Lebensgefährte mit rein gerechnet der unterstützt sie finanziel habe ich auch schriftlich eigen Aussage von ihr.

4. kann ich was gegen den bewilligten PKH antrag was machen

5.mit was muss ich denn jetzt alles rechnen und was kann man dagegen tun gegen die pfändung

über eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar

MfG ASB98

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2004 23:42
(@leny1974)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo ASB,

wegen des PKH beschlusses brachst Du nichts tun, aber wegen der Zwangsvollstreckung solltest Du dich mal kundig ´machen.

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, was ist den darin beantragt

Gehalts- oder Kontopfändung?

Wegen der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, brauchst Du dir eher keine Gedanken zu machen, es ei denn Du hast wertvolle Technik oder Möbel bei Dir stehen.

Grüsse Leny

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2004 01:43
(@asb98)
Rege dabei Registriert

hallöchen

Danke für die Antworten

ja was da beantragt ist weiß ich nicht habe kein Bescheid bekommen nur den den Bescheid das sie PKH bekommt und beantragt hat. Mehr habe ich nicht.

Naja hier im Lexikon habe ich leider auch nichts gefunden was ich dagegen machen kann. Hm naja erst mal abwarten was kommt.

Also danke und bis bald

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2004 00:27