Hallo !
Ich hoffe, daß ich hier richtig bin und brauche Euren Rat aus Erfahrungen.
Seid August 2009 wird bei mir der Lohn gepfändet. Da ich 2 Kinder habe, also auch 2 Titel.
Aus dem Pfändungsbeschluss geht hervor der zu zahlendene/ zu pfändende KU und aufgeführt wurde auch eine sogenannte Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung mit 68 € und die Gerichtskosten 15 €
Die Firma hat den KU plus diese 68 und 15 € zum RA der Gegenseite überwiesen.
Jetzt um Februar bekomme ich hier vom Amtsgericht die Kostenrechnung von 68 + 15 gleich 83 € mit der bitte zum Ende des Monats die Summe doch zu begleichen.
Jetzt meine Frage:
Ich dachte mit der Pfändung ist das oder wurde das ja schon überwiesen.
Habt Ihr Erfahrungen damit? Muß ich hier zum Amtsgericht bezahlen?
Weil dann hätte ich es ja doppelt bezahlt.
Danke
Grüße stefan
Guten Morgen an ALLE !!!
wahrscheinlich hat doch keiner weiter Erfahrung damit.
Möchte aber doch kurz berichten.
Hab beim Amtsgericht angerufen. Der RA der Gegenseite hat die Kosten vom Amtsgericht erhalten. Deshalb die Rechnung an mich.
Ich muß jetzt dem Amtsgericht belegen, daß der Betrag in der Pfändungssumme mit enthalten war.
Hab ich auch!
Mal sehen was raus kommt.
Schönen Tag
Stefan
So wie Du die Sache schilderst hat die Antragstellerin anscheinend PKH bewilligt bekommen, der gegnerische Bevollmächtigte Gebühren und Kosten mit titulieren lassen und der Rechtspfleger nicht aufgepasst und blind unterschrieben. Fehler, die durch automatisiert ausgefüllte Formulare im Massenverfahren schon mal passieren.
Formell gesehen hättest Du den PfÜb im Kostenpunkt anfechten können. Praktisch wirst Du das wie von Dir beschrieben geregelt bekommen.
Es könnte übrigens sein, dass der Gerichtsvollzieher irgendwann noch mit einer Rechnung für die Kosten der Zustellungen um die Ecke kommt.