Hallo, habe mich heute angemeldet weil ich einen Rat brauche.
zuvor meine Geschichte, damit Ihr besser versteht. :puzz:
Ich habe ne Echt mieße Zeit hinter mir, Drogen, Knast Psychatrie ,Therapie etc. etc. das volle programm. :knockout:In der letzten Therapie habe ich was mit einer Therapeuten angefangen, die dann auch schnell von Zwillingen Schwanger wurde.Meine Töchter M... und J... wurden dann am 2.12.94 geboren.M... starb 6 Monate später am Kindstod.Nach der geburt meiner Töchter ist in mir ein wandel vorgegangen und da ich zu diesem Zeitpunkt nicht einmal Ansprüche beim Arbeitsamt hatte lebte ich von der Sozialhilfe.Ihr könnt euch vorstellen wie ich zu diesem Zeitpunkt meine und die Zukunft meiner Kinder gesehen habe :wischmop:.Also habe ich Angefangen.
Erst 1 Jahr eine Stelle vom Sozi nach § 19.2. Dann 1 Jahr Praktiken in den verschiedensten Betrieben.Mehrere MPU´s später hatte ich es sogar geschafft meinen Führerschein nach zu holen :3ertralala:.Dann eine Ausbildung zum Koch. Danach war ich ne kurze Zeit Arbeitslos und fand dann eine Stelle in einem Altersheim.Dort wurde sofort, nach 2 Wochen ohne Vorwahrnung , eine Gehaltspfändung vom Jugendamt beantragt und vollzogen, obwohl ich 160,- Euro monatlich bei einem Netto Verdienst von knapp 930,- Netto, gezahlt habe.
Mir wurde dann mein Gehalt auf 700,- Euro monatlich runter gepfändet. 700,- Euro monatlich für mich.Und der darauf folgende Terror hat mir dann meine Stelle gekostet. :mad:Dann war ich wieder ne Zeit Arbeitslos.Ich hätte diesen Typ vom Jugendamt killen können, denn der war einlinig daran schuld das ich meine Stelle verloren habe. Habe dann ne neue Anstellung in einer anderen Stadt gefunden, bin aus meiner alten Stadt weggezogen auf´´s Land 30 km von meinem neuen Arbeitsplatz entfernt.Habe dann wieder ungefähr dasselbe verdient und monatlich 130,- Euro überwiesen.
Mittlerweile bin ich Küchenleiter mit einer 30 Std Stelle und verdiene ungefähr ca 1050,- Euro monatlich, Netto.Habe den Unterhalt auf 160,- Euro erhöht.
Jetzt kommt es worum es mir eigentlich geht.
Das Jugendamt kommt erneut mit einer Gehaltsüberprüfung, und wenn die jetzt wieder Anfangen zu Pfänden und mein gehalt auf 700,- runter Pfänden, wüste ich nicht wie ich noch zur Arbeit kommen sollte.Ich könnte dann nicht mehr weiter Arbeiten, geschweige denn so weiter leben.
Ich glaube dann würde bei mir ne Sicherung Platzen.
Ich habe jetzt gelesen das der Selbstbehalt bei Kinder 890,- Euro hier im Westen ist.Das würde ja bedeuten das ich mit den 160,- die ich überweise gut liege und die mich eigentlich in Ruhe lassen müssten.Doch warum haben die mir 2002 bis auf 700,- alles gepfändet???
Und wie kann ich mich gegen diesen Kerl vom Jugendamt wehren??Welches Gericht ist für solche Streitigkeiten zuständig??
Ich weiß sind ne Menge Fragen, aber vielleicht hat ja einer ein wenig Zeit und Sachverstand um mir einen Ratschlag zu geben, denn wenn dieser Terror von vorne Los geht,weiß ich nicht weiter, und die vergangenen 12 Jahre wären für die Katz. Und ich glaube dann würde der Kerl vom Jugendamt es aus der großen registriekasse bekommen :gunman:
Grüße Jayjai
Anm. Admin: Forenregeln beachten (Nr. 2).
Hallo jayjai2001,
Ich habe jetzt gelesen das der Selbstbehalt bei Kinder 890,- Euro hier im Westen ist.Das würde ja bedeuten das ich mit den 160,- die ich überweise gut liege und die mich eigentlich in Ruhe lassen müssten.Doch warum haben die mir 2002 bis auf 700,- alles gepfändet???
Der familienrechtliche Selbstbehalt ist etwas ganz anderes als der Pfändungsfreibetrag im Zwangsvollstreckungsrecht. Der Pfändungsfreibetrag wird nach billigem Ermessen vom Vollstreckungsgericht festgelegt, orientiert sich am ortsüblichen Sozialhilfesatz und ist deshalb of niedriger als der familienrechtliche Selbstbehalt.
Wie ist es denn überhaupt zu einem Titel gekommen; handelt es sich um eine Jugendamtsurkunde oder ein Urteil des FamG?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Moin
Geh zu einem Rechtsanwalt für Familienrecht (am besten männlich)
Aber hallo,
ich habe mir nach drei männlichen Anwälten nun einen weiblichen Fachanwalt für Familienrecht genommen und habe innerhalb weniger Wochen mehr erreicht als in den fast anderen 7 Jahren.
Gruß
JB
Erst einmal schönen Dank für eure Zeit!!
Was für ein Urteil ich habe weiß ich nich so genau. Es wurde damals kurz nach der geburt der Kinder ei Antrag vom Jugendamt gestellt,da ich zu dieser Zeit aber noch völlig neben mir stand und ich eh kein Geld hatte, war es mir Egal. Die Pfändungsfreibeträge bei mir liegen bei 1390,- Euro. Das wiederum hat aber nichts mit dem Betrag zu tun den das Jugendamt Pfänden kann..
Ich denke ich muss wirklich einen Anwalt einscalten, so wie PhoeniX schon schreibt.Ich muss zusehen das ich einen Antrag bei Gericht stelle.
Ich Danke euch für eure Ratschläge
Gruß
JJ
Ich nochmal,
wollte fragen ob mir jemand sagen kann ob und wie ich einen Antrag auf Abänderung bei Gericht stelle.Denn die Kosten für einen Anwalt habe ich einfach nicht.
Und man müsste das doch auch selber machen können, oder??
Gruß
JJ
Hallo,
wollte fragen ob mir jemand sagen kann ob und wie ich einen Antrag auf Abänderung bei Gericht stelle.Denn die Kosten für einen Anwalt habe ich einfach nicht.
Und man müsste das doch auch selber machen können, oder??
kannst Du selbst machen, wenn Du es Dir zutraust. Abänderungsklage nach § 323 ZPO ist beim zuständigen FamG am Wohnsitz des Kindes zu erheben. Bei beengten finanziellen Verhältnissen kann Prozesskostenhilfe mit oder ohne Beiordnung eines Anwalts bewilligt werden. Das PKH-Prüfungsverfahren kann der Klage vorgeschaltet werden, so werden die Kosten eingegrenzt.
Ein Abänderungsklage macht nur Sinn, wenn wesentliche Veränderungen der Verhältnisse eingetreten sind. Im Übrigen wird bei einer Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche die Erwerbspflicht wohl nicht hinreichend ausgeschöpft sein.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Ein Abänderungsklage macht nur Sinn, wenn wesentliche Veränderungen der Verhältnisse eingetreten sind.
Hallo,
finde ich recht interessant, nur...was im Detail sollen diese Veränderungsgründe sein ???
Auch ich kämpfe seit Jahren mit der Lohnpfändung die aufgrund eines tollen Rates meines Anwalts, " ziehen sie diese 18 Euro doch einfach vom K-Unterhalt ab " zustande kam.
Folglich gab es eine Verwarnung mit anschließender Pfändung, im Ganzen seit ca. 6 Jahren auch von mir so belassen um einfach weitere Streitigkeiten von vornherein auszuschließen.
Meine Tochter, mittlerweile 16,5 Jahre, fand sogar zwischenzeitlich für ein halbes Jahr den Weg zu mir....es ist müßig über den Entscheidungsweg meiner Tochter zu reden, dieses würde den Rahmen sprengen. Nun, es klappte eben nicht ganz so wie sie ( oder sie beide ) es sich vorstellte (n)( Amerika usw. )...und SCHWUPP.... zog sie kurzerhand wieder vondannen.
Es sei angemerkt, daß sie nicht ganz freiwillig zu mir zog, vielmehr wurde sie von ihrer Mutter vor die Türe gesetzt. 😉
Da sie nunmehr den Weg zu ihrer Mutter wieder aufsuchte, dachten sich beide, zieh doch einfach zu deinen Großeltern ( Mütterlicherseits ) so ist deiner Freiheit geholfen und auch an den Geldbeutel meiner Exfrau ist wunderbar gedacht, ganz zu Schweigen von der seeligen Ruh die sich meine Exfrau ebenso erwünschte.
Es wäre ja alles nicht ganz so traurig, wenn man nicht wüsste, dass meine Ex ca. das gleiche Einkommen hat wie ich und sie trotz gemeinschaftlicher Sorge die Ummeldung unserer Tochter alleine vornahm.....aber eben nicht in den Haushalt der Großeltern, in den unsere Tochter zog, nein.... wieder in den Haushalt meiner Exfrau.
Somit kassiert sie nebenbei das Kindergeld UND den vollen Unterhaltsbetrag ( meinen Anteil eben ) und macht mit ihren eigenen Eltern einen feinen Deal.
Ich frage mich nun, sind auch solche Machenschafften ein Grund zur Abänderung ?
Wenn meine Tochter volljährig wird.....geht da nicht die Lohnpfändung an sie über ??
Habe ich nicht die Pappnase auf wenn ich nicht anhand von " Viedeoaufnahmen " den wirklichen Wohnort "beweisen" kann ???
Welche Chance hat überhaupt ein Mann oder auch eine Frau, die kurzerhand zu Zahlungspflichtigen verdonnert werden gegen finanzielle Ungerechtigkeiten dieser Art????
Es gibt sicherlich Fragen über Fragen die seitens der Anwälte nur sehr kurz beantwortet werden, sodass auch Dieser noch später in den Genuss der weiteren Einnahmen kommt.
Wo also steckt der SINN wenn ohnehin auch durch betrügerisches Verhalten der " Zahlungsempfänger" keine Chance auf Abänderung bestehen könnte, da sich Diese ja nur zum " Wohle" des Kindes entscheiden ?????
Gruß Reini
Moin caotenzeit
Bur mal so eine Grundidee:
Sollte deine Tochter ein eigenes Konto haben, steck ihr doch mal, das der Unterhalt ihr zusteht und ändere den Titel ab. Gerade wenn deine Tochter 16,5 Jhre alt ist, kann sie das Geld sehr gut gebrauchen und wird nicht einsehen, warum ihre Mutter das Geld braucht.... 😉
Gruß
Martin
Hallo PhoeniX,
:thumbup:vom Grundsatz her eigentlich eine recht gute Idee, da gibt es nur das Eine und das Andere zu bedenken.
:exclam:Zum Einen besitzt sie kein Bankkonto und ein Verbindungsaufbau ist schon aufgrund der stattgefundenen Sylvesterparty ( es ist ja die Zeit des " Flatsaufens" angesagt ) sehr schwer zu gestalten ( Sorge war angeblich Grund des Auszugs ).
Die Möglichkeit mit ihr ein Bankkonto zu eröffnen ist natürlich da, jedoch kann es ja auch hier sein, daß ihre Mutter bezüglich der Unterhaltszahlung meinerseits Regelungen in Form von : " Ich gebe dir das ganze Geld deines Vaters und du zahlst davon Miete usw. bei Großeltern " getroffen hat. Somit wäre die Ex weiterhin aus dem Schneider ( eigene Barunterhaltszahlung liegt ja nicht vor da wohnhaft offiziell bei Mutter, dementsprechend auch das Kindergeld).
Zudem würde eine Abänderung des Titels, sprich Abänderungsklage, recht schwer zu gestalten sein. Und ich glaube da spreche ich für alle betroffenen Zahlungspflichtigen die in diesem Sumpf der Ungerechtgkeiten leben.
Um einen solchen Titel anzufechten oder abändern zu lassen, denke ich, sind Beweise sehr hilfreich. Wie ich schon schrieb ist es kaum möglich einem Zahlungsempfänger soetwas zu beweisen, auch schon weil einem die Zeit und damit ebenso verbunden die zusätzlichen horrenden Honorare der RA ins Unermäßliche treiben. Nun gut, von Fall zu Fall ist es unterschiedlich, die Einen haben Zeit ( z.B. die Kinder sind sehr jung ) die Anderen eben weniger ( siehe mein Fall,
ich wäre vermutlich mit allen Verhandlungen über RA`en und Gerichten bis zur Volljährigkeit meiner Tochter auf Punkt genau durch um dann weitere Verhandlungen aufzunehmen, die ab der Volljährigkeit durch eine Übertragung der Lohnpfändung von der Ex auf die Tochter entsteht). Die Einen bekommen PKH, die Anderen befinden sich gerade so an der Grenze der Nichtzusage eines Antrages. Somit ergibt sich für den der keine Unterstützung bekommt jenes Problem der horrenden und unmöglich aufzubringenden zusätzlichen Kosten.
Auch hier sehe ich gewaltige Ungerechtigkeiten. Wie kann es beispielsweise sein, daß dem einen Part nach Trennung die Kinder mal eben so " zugeordnet " werden, und dem anderen Part nun eben nicht da er oder sie arbeiten gehen muß. Anschließend im Laufe der Zeit jedoch keine Gleichbehandlung oder Ausgleich stattfindet wenn der Zahlungsempfänger, auch so politisch gewollt, über die gleiche Höhe ( teils auch darüber ), auch abzüglich aller zu tragenden Kosten, verfügt.
Bei Trennungen werden alle möglichen Ausgleiche veranstaltet, sei es Zugewinn oder auch Versorgungsausgleich, sei es Hausrat....ja bis zur Unterhose wird gewetzt. Es gibt Streitigkeiten in Folgejahre aller Art, aber finanzielle Gleichberechtigung, sobald es den anfangs zu Zahlungen verdonnerten betrifft, gibt es keine.
Zumindest habe ich in den vergangenen Jahren zu 95 % hören müssen " keine Aussicht auf Erfolg, zahlen sie ". Selbst nun könnte ich deines Rates folgen, allein um der Ungerechtigkeit Herr zu werden. Aber mal ehrlich.....steht zwischen Erfolg dieser Sache und horrenden Kosten ( die meine Ex nicht hat, da ja die Kinder bei ihr gemeldet ) eine lohnende Verbindung ?? Und wenn ja, welcher unglaublicher, finanzlieller, bürokratischer und juristischer Aufwand ist nötig um nach Monaten mit einer " Einigung " aufgrund der Einfachkeit eines Abschlußes diese nervenaufreibende Zeit zu beenden.
Wer macht sich in der heutigen Zeit , gerade im Berufszweig der Juristen, überhaupt noch um das wirkliche " Wohl der Kinder " gedanken ? Oder gehört der Zahlungspflichtige nicht mehr zum Bereich des Wohlgedanken ?
Wie gesagt, deine Grundidee ist schon gut, rein rechtlich jedoch sehe ich die Problematik der Unehrlichkeit und Intriganz der Gegenseite die mich wieder in die Beweispflicht drängt.
Wie also Titel ändern ohne Beweis ?
Wie also Titel ändern zur Volljährigkeit ohne das die Ex die Möglichkeit einer Übertragung in Anspruch nimmt ?
Kann Barunterhaltspflicht der jetzigen Zahlungsempfänger vorgezogen werden ?
Für jeden Hinweis dankend
Gruß Reini