Benachrichtigungen
Alles löschen
Auf welcher Seite nicht pfändbar?
Auf Seiten des Unterhaltschuldners ist sowohl KU als auch TU/EU pfändbar.
Auf Seiten des Empfängers ist der TU/EU ihm Rahmen des den Pfändungsfreibetrag übersteigenden Betrags durchaus auch pfändbar.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Geschrieben : 11.02.2010 21:05
Ich meinte die Pfändbarkeit auf seiten der Unterhaltsempfängerin ... danke für Deine Information.
LG
Pluto1024
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2010 21:20