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Ihre Finanzen

 
(@v2bike)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wie sieht es aus, wenn meine von mit getrennt lebende Frau, sich
z.B. Autokredit oder für Fernseher o.Ä. finanziel an die Wand fährt, ich
aber noch verheiratet bin, nur getrennt halt.

Kann dann bei mir auch der Lohnpfänder was einfordern??

MfG Markus


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2006 19:35
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi v2,

für einen Kredit brauchte Deine EX-Frau doch eine "zweite" Unterschrift unter dem Kreditvertrag ? Hoffentlich ist es nicht Deine ?

LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2006 19:49
(@frodo60)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich nehme mal an, daß ihr keinen Ehevertrag mit Gütertrennung habt. Somit bist du für ihr "Wohl" mitverantwortlich. Ihr wirtschaftet gemeinsam, du bist für ihre Schulden mitverantwortlich. Pech.


It's a womans world

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2006 20:47
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Zitat:
meine von mit getrennt lebende Frau,
Zitat Ende

solange vom Themenstarter keine weiteren Informationen gegegben werden, bleibe ich bei meiner Aussage. Glück.

LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2006 21:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich nehme mal an, daß ihr keinen Ehevertrag mit Gütertrennung habt. Somit bist du für ihr "Wohl" mitverantwortlich. Ihr wirtschaftet gemeinsam, du bist für ihre Schulden mitverantwortlich. Pech.

Bitte keine Falschauskünfte! Jeder Mensch haftet in Deutschland nur für Kredite oder Bürgschaften, die er persönlich (mit-)unterschrieben hat. Wenn der genannte Autokredit also von beiden unterschrieben wurden, haften auch beide Ehepartner (selbst über eine Scheidung hinaus) für seine Erfüllung. Wenn die Noch-Ehefrau dagegen heute allein einen solchen Vertrag unterschreibt, hat ihr Ehepartner oder irgend ein "gemeinsames Wirtschaften" damit nicht das Geringste zu tun; ganz egal, welchen Familienstand er hat. Und wenn Madame nicht kreditwürdig genug für einen solchen Kredit war, ist das ausschliesslich das Problem des Kreditgebers.

Ausnahmen gibt es nur für Steuerschulden bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung, aber auch da nicht sehr viele.

Grüssles
Martin
(der froh ist, dass es keine Sippenhaft mehr gibt)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2006 21:14