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Herausgelöster Beitrag von PapaKlaus: Pfändung, obwohl Titel nicht mehr "gültig"

 
(@papaklaus)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin zusammen,

Wieso kann bei bestehendem Titel gepfändet werden, wenn kein EU Anspruch mehr besteht. Muss denn nicht erst die Rechtmäßigkeit der Pfändung geprüft werden?

LG

PapaKlaus

[Editiert am 30/5/2006 von PapaKlaus]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2006 15:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ein zeitlich nicht begrenzter (Unterhalts-)Titel kann bei Nichtbedienung die Zwangsvollstreckung zur Folge haben. Ein Titel wird aufgehoben, wenn die Schuld bedient wurde oder andere Gründe dafür sprechen.

Zwar kann der Schuldner gegen die Zwangsvollstreckung Einwände erheben, das Konto ist aber erstmal dicht oder es gibt "Stunk" beim Arbeitgeber oder oder oder. Klar, die Kosten der unzulässigen Pfändung trägt der Gläubiger - aber den Spaß leisten sich so manche.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2006 15:34
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... und noch mal meine kompliziertere Variante:

Moin PapaKlaus,

generell benötigt man zum Pfänden einen Titel. Diesen erhält man aus unterschiedlichen Gründen meist nur über ein Gericht.

Ein (ganz einfaches) Beispiel:
A hat bei B Schulden (ganz normal, 200 Euro geliehen). B will sein Geld zurück und A verweigert die Rückzahlung. Dann beantragt B beim Amtsgericht einen Mahnbescheid. Zahlt A, ist die Sache erledigt, zahlt A nicht, dann wird ein Vollstreckungsbescheid erstellt. Dies ist der bezeichnete Titel.
Auch wenn man in einem Gerichtsverfahren unterliegt (Schadensersatz), wird aus dem Urteilsspruch ein Titel gefertigt.
Immer nur mit diesem Titel kann eine Privatperson eine Pfändung beantragen (diese muss im Original vorliegen).

Mit dem Unterhaltstitel, auf den nach dem dt. Familenrecht ein Rechtsanspruch besteht, unterwirft man sich der sofortigen Zwangsvollstreckung. Hiermit soll erreicht werden, dass der Unterhalt sofort beigetrieben werden kann, sollte der Unterhaldsschuldner nicht zahlen können.
Leider führt dies immer wieder zu solch krokesten Situationen, wenn Mutti kein Geld mehr hat, den Unterhalt aber rechtzeitig bekommen hat, einfach mal eine Pfändung loslässt. Der Anspruch wird nicht geprüft und sofort vollstreckt. Dies führt noch einigen anderen unverständlichen Konstellationen, welche ich jetzt hier nicht darlegen möchte ... möchte schließlich nicht den falschen noch Tips geben.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2006 15:40