Hallo Ihr Lieben,
als regelmäßige Leserin bei Euch brauche ich nun selbst einmal Hilfe und hoffe, jemand von Euch kann mir weiterhelfen. Kurz zur Geschichte, eines Tages kam der Gerichtsvollzieher zu uns nach Hause, um einen Bescheid über einen 5-stelligen Betrag einzutreiben.... Für den Unterhalt eines Kindes XY. Vorher kam nie ein Schreiben oder sonstiges und mein Mann schwört, dass er noch nie von dieser Sache (Unterhalt) oder dem Kind gehört hat. Darauf hin hat er einen Brief an das zuständige Jugendamt geschrieben, um zu erfahren, worum es eigentlich geht. Bis heute (2 Wochen danach) ist nichts passiert.
Meine Frage an Euch, kann es sein, dass mein Mann der Vater ist, und bisher noch nie etwas davon gehört hat? Und ist es nicht üblich, zuerst einmal den Schuldiger direkt anzuschreiben, statt gleich einen gerichtsvollzieher zu schicken?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Und ich oute mich jetzt nicht hier als völlig naiv...
Eure Kathi
hallo zurück ,ml ne frage hat er etwa bezahlt?
sonst bei gerichtvollzier nachfragen ,wer die fordergunen stellt .
und auf keinen fall irgendetwas unterschreiben.
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
Hallo Lupina,
danke für die schnelle Antwort. Nein, er hat nicht bezahlt, ginge in der Höhe gar nicht. Anspruchsteller ist das zuständige Jugendamt... Und das meldet sich einfach nicht. Weiß nicht ob das jemand versteht, aber für mich bricht hier gerade eine Welt zusammen...
Kathi
Hallo Kathi,
was steht denn genau in dem Bescheid?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
im Bescheid steht ungefähr dies hier:
...in der Zwangsvollstreckungsangelegenheit XY (Name des Kindes) in Höhe von xx.xxx,xx Euro habe ich heute versucht Sie zu erreichen. (Also der Gerichtsvollzieher)
Ich werde Sie am 2.7. erneut aufsuchen und dann kam das Blabla mit Öffnen der Wohnung usw. Bin fix und fertig, denn morgen steht er ja wieder hier vor der Tür. Mein Mann ruft ihn heute an, aber das ist ja nur der Überbringer der Nachricht. Viel schlimmer finde ich, dass sich das JA nicht gemeldet hat und einfach nen Gerichtsvollzieher schickt. Ist das denn so üblich? Und ich hoffe so sehr, dass das alles nur ein Mißverständnis ist....
Kathi
Hallo Kathi,
das klingt fast so wie ein schlechter Scherz. 😡
Ich hoffe, dass sich alles schnellstens aufklärt.
Viele Grüße,
Bella
Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)
Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)
Hi Kein_Vater
Also, irgendwie kann ich nicht glauben was ich da lese. Da flattert also Vollstreckung samt Vollzieher ins Haus, ohne dass jemals ein Forderung erhoben wurde, kein Gerichtsprozess stattfand, keine Vaterschaftsanerkennung geschweige denn Titelanerkennung erfolgt ist. Dann lasst ihr einfach so 2 Wochen ins Land gehen und glaubt vielleicht, das alles verläuft im Sande?
Sorry, entweder findet hier eine Verwechslung statt oder etwas stimmt gewaltig nicht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo KeinVater,
ich will ja niemandem was böses unterstellen, aber bist Du Dir sicher, dass Dein Mann Dir alles erzählt???
Fakt ist, eine vollstreckbare Jugendamtsurkunde hätte er unterschreiben müssen (dann muss er davon wissen - oder?). Wenn er keine unterschrieben hat muss es einen Rechtsstreit mit mehreren Zustellungen an ihn (Klage, Terminsladung, Schriftsätze etc.). Die Menge kann nicht an einem vorbeigehen ohne dass man es merkt.
Liegt vielleicht eine Verwechselung vor? Habt Ihr mal mit dem GVZ gesprochen? Kann Dein Mann aufgrund des Namens des Kindes auf eine frühere (Kurz-)Beziehung schließen oder sagt ihn der Name garnichts? Habt Ihr beim Jugendamt angerufen? Ich kann mich Oldie nur anschließen: zwei Wochen gar nichts machen finde ich unglaublich.
LG Sleepy
Sleepy
Hallo Sleepy und Oldie,
ich habs wohl etwas unglücklich ausgedrückt, mein Mann hat SOFORT nach Erhalt dieses Schreibens an das JA geschrieben, und das war vor 2 Wochen. Dachten, dass sich dann alles klärt. Aber von dort kommt rein gar nichts zurück. Drum will mein Mann ja den Gerichtsvollzieher anrufen, damit der nicht morgen hier vor der Tür steht.
Und Sleepy, mittlerweile bin ich ja auch am Zweifeln, deswegen habe ich das mit der Naivität geschrieben. Und ich weiß nicht mehr, was ich glauben soll, mein Mann sagt, da sei niemals irgend etwas gekommen. Ich bin seit 1,5 Jahren zu Hause mit unserem Kind, deswegen weiß ich, dass in dieser zeit tatsächlich nichts gekommen ist. Aber was davor war weiß ich natürlich nicht... Könnte wahnsinnig werden. Und würde am Liebsten mal beim JA anrufen. Glaube, das mache ich heute nachmittag, was meint Ihr?
Der Name des Kindes sagt meinem Mann auch nichts, so sagt er.
Schlimm, dass ich jetzt auch noch so misstrauisch werde...
Kathi
Oh, und Danke an Euch alle, Ihr habt mir bestätigt, was ich angenommen hatte. Dass so eine Zwangsvollstreckung nicht einfach so aus heiterem Himmel passieren kann...
Da liegt bestimmt eine Verwechslung vor.
Bitte schreib dann noch, wie's ausgegangen ist.
Da liegt bestimmt eine Verwechslung vor.
Bitte schreib dann noch, wie's ausgegangen ist.
Das kann ich nur hoffen. Melde mich auf jeden Fall, wenn ich Näheres weiß. Die Frage ist, ob die mir Auskunft erteilen, bin ja "nur" die Ehefrau....
Hi
ich habs wohl etwas unglücklich ausgedrückt, mein Mann hat SOFORT nach Erhalt dieses Schreibens an das JA geschrieben, und das war vor 2 Wochen.
Nee nee - ich hab das schon richtig verstanden. Nur ist das zu wenig - viel zu wenig an Reaktion. Da rollt ein Zug in voller Geschwindigkeit auf Deinen Mann zu. Wenn da nicht schleunigst von ihm gehandelt wird, nimmt die Sache ihren Lauf.
Schau doch mal. Ein GV maschiert nur los, wenn eine vollstreckbare Ausführung eines Titels beim Vollstreckungsgericht vorgelegt wird. Und dieser Titel muss irgendwo herkommen. Da steht dann drinne, wie das Kind heisst, wann es geboren wurde, wer der Verpflichtete ist und wann was zu zahlen ist - eben ein Titel. Und da ist dann auch eine Unterschrift des Pflichtigen drunter (notarielle Beglaubigung). Oder es existiert ein Gerichtsurteil/-beschluss mit ebenfalls personenbezogenen Daten.
Hier muss schleunigst geklärt werden, ob Dein Mann der richtige Adressat ist - dann kann weiter geschaut werden. Und Du hast es richtig erkannt - er muss hier handeln, Du hast da keine Befugnisse. Falls er tatsächlich der Adressat ist - Du wirst es erfahren.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Kein_Vater,
ich drücke die Daumen daß es sich tatsächlich um eine Verwechslung handelt. Das ist was das durchaus passieren kann.
Mein KV hatte durch eine gescheiterte Selbständigkeit Schulden so daß öfter ein GV kam. In unserem Wohnort gibt es noch einen Mann mit exakt dem gleichen Namen. Gut ein Drittel aller Forderungen und GV-Besuche landeten bei diesem :thumbdown: der Arme.
Trotz daß sich das klären ließ ( er hat sich dann ausgewiesen und explizit darauf hingewiesen daß KV noch einen zweiten Vornamen hat - er nicht ) hat es ihm wohl ziemlich viel Streß bereitet und mir tut es heute noch leid da auch wir nicht wirklich etwas dagegen tun konnten. Der Namensvetter hatte uns dann aus dem Telefonbuch ausfindig gemacht und uns informiert.
Grüße,
das Augentierchen
ich drücke die Daumen daß es sich tatsächlich um eine Verwechslung handelt. Das ist was das durchaus passieren kann.
Hier empfehle ich immer gerne wieder >> diese Seite <<!
Sie ist erheiternd und zeigt, was möglich ist. 🙂
Gott sei Dank war und ist der Betroffene ein ausgeglichener und humorvoller Mensch! :thumbup:
LG, Uli
Ihr Lieben,
nun melde ich mich nach einiger Zeit wieder. Mit aktuellen Nachrichten. Leider ist es nicht so, dass da eine Verwechslung vorliegt. Mein Mann hat ein uneheliches >Kind. Bin schrecklich verzweifelt, aber nun wohl falsch bei Euch.
Lieben Dank für Eure Hilfe und Euch alles Gute.
Kathi
Moin,
nein, wieso solltest Du hier falsch sein? Gib doch mal bißchen mehr Hintergrund.... Zum Kind, wieso er von der Vaterschaft nix erfahren hat und so..
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. ER weiß von der Vaterschaft, hatte sie damals anerkannt. Vor meiner Zeit. Nur ich wußte nichts davon, er hat es ja nach dem Bescheid vom GV abgestritten. Wir haben selbst 2 Kinder, was soll ich denn nun machen?
Kathi
Hallo Kathi,
was soll ich denn nun machen?
Mach dochzu dieser Frage einen Thread in Deine Geschichte auf. Dann kannst du dort ein wenig mehr erzählen, mit dem Thema hier hat das ja dann nicht so viel zu tun
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina,
nein, ist schon ok, ich sagte ja, es passt hier nicht rein. Machts gut und wie gesagt, für Eure Probleme wünsche ich Euch von Herzen alles Liebe.
Kathi