Ex gibt Steuererklä...
 
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Ex gibt Steuererklärung nicht ab

 
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Hallo,

meine getrenntlebende EX und ich leben seit 02/09 getrennt.

Sie hat bis jetzt ihre Steuererklärung nicht abgegeben. Zwar hat sie bereits angekündigt, sich für das Trennungsjahr alleine veranlagen lassen zu wollen (da gibt es ja Dank dieses Forums schon Verweise auf bestehende Urteile) aber noch nicht einmal DAS hat sie abgegeben.

Gibt es eine Möglichkeit für MICH, das FA "aufzufordern", meine zukünftige EX-Frau 🙂 zur Abgabe der Erklärung bitten zu lassen?

Pluto


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2010 14:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn sie sowieso getrennt veranlagen will, was schert es dich dann ob, sie sie abgegeben hat?

Lohnt sich ein Streit über die gemeinsame Veranlagung für 2009 überhaupt?
Verdienst du soviel mehr?
Wenn ja, zahlst du EU/TU?
Wenn ja, hat sie die Anlage U unterschrieben?
Wenn nein, warum nicht?

Merke: Niedrige Steuern im Trennungsjahr erhöhen ggf. den Unterhalt!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2010 14:34
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Ich denke, bei den finanziellen Verhätlnissen lohnt es sich, darüber nachzudenken.

Mein Verdienst im Trennungsjahr: 3700€ netto
Ihr Verdienst: 600€

Ich zahle auf der Basis der o.g. Werte 903 TU und 345 KU.

Anlage U wurde von ihr nicht unterschrieben ... keine Begründung ... wollte sie nicht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2010 14:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

habt ihr im betreffenden Veranlagungszeitraum Steuerklasse 3/5? Wenn nein, muss Deine Ex keine Steuererklärung machen und sie wird auch nicht dazu aufgefordert.

Ist der Unterhalt der Ex tituliert? Wenn nein, würde ich ihr schreiben, dass Du bei weiterer Verweigerung der gemeinsamen Veranlagung den dadurch entstehenden Verlust der Steuerrückzahlung in Zwölfteln vom Unterhalt abziehst.

*grr*

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2010 14:47
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Ja, wir hatten im Jahr der Trennung 3/5 ...

Der Unterhalt der EX ist tituliert ...

Es geht mir primär darum, dass sie überhaupt eine Erklärung abgibt. Selbst wenn sie sich alleine veranlagen lassen möchte, hätte ich ja die Möglichkeit, die gemeinsame Veranlagung einzuklagen ... schließlich bekam sie nach meiner StKl. 3 Unterhalt ... 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2010 14:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dann gib DU die Steuererklärung mit Antrag auf Zusammenveranlagung ab. Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, Anschreiben mit den Daten der Ex und dann überlass den Rest dem FA. Sie wird dann aufgefordert, die Unterschrift zu leisten und fehlende Unterlagen beizubringen.

Aber Vorsicht: selbst wenn sie der gemeinsamen Veranlagung zustimmt, kann sie hinterher einen Aufteilungsbescheid beantragen. Das wird dann auch teuer für Dich.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2010 14:52
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Nun denn ... meine Erklärung mit dem Kreuzchen bei "gemeinsamer Veranlagung" liegt dem FA vor.

Es ist ohnehin geplant, dass wir uns die Steuererstattung teilen wollen ... so war es ursprünglich mal mündlich vereinbart ... naja ... mal abwarten ...

Danke übrigens mal wieder für die schnelle "Hilfe" hier ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2010 14:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal wieder etwas OT:

Kann man bei 4/4 und getrennter Veranlagung ne Anlage U verlangen und abgeben?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2010 14:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Anlage U ist nicht an die Steuerklasse geknüpft, sondern an die Tatsache, dass man dauerhaft getrennt lebend ist. In dem Jahr, in dem man das nicht durchgängig war, also dem Jahr der Trennung selbst, liegen die Voraussetzungen nicht vor, man kann gemeinsam veranlagen. Also scheidet Anlage U aus. Solange die gemeinsame Veranlagung möglich ist, gibt es keinen Abzug nach § 10 (1) EStG.

Meine Frage nach der Steuerklasse hing damit zusammen, ob eine Veranlagungspflicht besteht. Bei 3/5 besteht Veranlagungspflicht, bei 4/4 gibt es keine Pflicht, eine Einkommensteuererklärung zu machen, wenn keine anderen Gründe für eine Veranlagungspflicht bestehen (bspw. Mieteinkünfte).

Hätten die beiden 4/4 als Steuerklassen, gibt es für die Ex keine Notwendigkeit, eine Steuererklärung abzugeben.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2010 15:16