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Einmischung von Behörden ohne rechtlichen Titel

 
(@entrechteter)
Schon was gesagt Registriert

Versuche es noch einmal hier...

Ich bin ein Mitglied eines Stammtischs(Väter, die geteiltes Sorgerecht wollen). Ein weiteres Mitglied hat vor kurzem ein Brief vom JA erhalten, in dem angezeigt wird das Beträge aus nicht geleistetem Unterhalt an das Finanzamt per Aufrechnungsantrag gestellt werden. Es besteht keinerlei Titel und der KV ist Mangelfall,erwartet aber eine Steuerrückzahlung für die letzten zwei Jahre. Können ihm Beträge von der Steuerrückzahlung einfach abgezogen werden?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2011 16:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Versuche es noch einmal hier...

Wo denn sonst noch?

Ich bin ein Mitglied eines Stammtischs(Väter, die geteiltes Sorgerecht wollen).

Sehr löblich. Empfehlung: Sprich immer von gemeinsamen Sorgerecht.

Es besteht keinerlei Titel

Ist Unterhaltsvorschuss geleistet worden? Ist eine Beistandschaft eingerichtet?

Können ihm Beträge von der Steuerrückzahlung einfach abgezogen werden?

Jein. Hierzu sind obige Infos notwendig.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2011 17:52
(@entrechteter)
Schon was gesagt Registriert

Anfrage hier auch unter einer anderen Rubrik...wurde jetzt verschoben.

Unterhaltsvorschuss wird geleistet,ohne Beistandschaft

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2011 17:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Unterhaltsvorschusskasse kann die Steuererstattung abgreifen, sofern die Leistungsunfähigkeit nicht festgestellt wurde, weil UHV nur dann nicht als Schuld aufläuft. Wurde die Unterhaltsvorschusskasse in Sachen Leistungsunfähigkeit angesprochen? Wurde diese durch die Unterhaltsvorschusskasse festgestellt? Ich fürchte, nicht.

Im Rahmen der Einkommensermittlung wurde die ESt-Erstattung ggf. bereits einbezogen und die Leistungsfähigkeit anhand dessen festgelegt. Dummerweise gibt es keinen Titel - hier würde ein Beschluss echte Hilfe leisten.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2011 18:26
(@entrechteter)
Schon was gesagt Registriert

Laut Mitglied wurde JA wegen Feststellung der Leistungsunfähigkeit angeschrieben, JA hat entsprechende Bescheide seitens KV erhalten aber noch kein Leistungsunfähigkeitschreiben zugestellt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2011 18:39
(@entrechteter)
Schon was gesagt Registriert

"Steuergeheimnis/Datenschutz"! Zitat "Im Rahmen der Einkommensermittlung wurde die ESt-Erstattung ggf. bereits einbezogen und die Leistungsfähigkeit anhand dessen festgelegt" Wie kann die UVK überhaupt die Info über den Erstattungsbetrag seitens der Finanzamts erhalten,dass die eventuell eine Positvinfo herausgeben okay,aber den detaillierten Betrag?!Dann bräuchte man dem JA doch gar kein Steuerbescheid mehr vorlegen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2011 19:29