Hallöle iche noch mal grins
Eine Bekannte von mir wollte die EV abgeben und war deswegen auf dem Amtsgericht.
Dort wurde ihr aber gesagt das Sie das dort nicht machen könne sondern nur bei einen GV.
Ich dachte immer man kann die EV auch vor dem Gericht abgeben?
Jetzt kommt die Frage bestimmt warum sie das tun will.
Ihr stehen in geraumer Zeit Vollstreckungen bevor und um Kosten zu sparen wollte Sie die EV abgeben.
MfG
Muß man die nicht auf Antrag eines Gläubigers abgeben????
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
genau, nur auf antrag eines gläubigers, sofern die eigentliche vollstreckung vorab fruchtlos verlaufen ist.
bei der abgabe der e.v. entstehen übrigens auch kosten, inosfern spart sie nicht wirklich was...
Hi,
nö, EV kann auch freiwillig abgeben werden. Die Abgabe der EV (ob freiwillig oder nicht) schützt den Schuldner allerdings nicht vor weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
geht tatsächlich nur beim zuständigen Gerichtsvollzieher.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
und mal ganz davon abgesehen, dass die Kosten für die e.V. auch nicht ohne sind, sollte es dringend vermieden werden, auf diese Weise im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtszu landen... Die Nachteile sind einfach zu groß!
Erfahrungsgemäß läßt sich ein Gerichtsvollzieher auch auf Regelungen ein, und ist befugt, Stundungen und/oder Ratenzahlungen zu arrangieren (sofern der Gläubiger dies nicht ausdrücklich ausschliesst).
Sofern mehrere Vollstreckungshandlungen zu erwarten sind, wird es jeweils der gleiche Vollstreckungsbeamte sein, der aber nur einmal pfändet und den folgenden Gläubigern jeweils eine Fruchtlosigkeitsbescheinigung (Wortlaut in etwa : habe vor kurzem erfolglos Vollstreckt und die Zwangsbeitreibung daher aus Kostengründen eingestellt) ausstellt.
Die e.V. eigeninitiativ abzugeben ist nicht eben schlau. Eher würde ich den Gang zur Schuldnerberatung antreten, um diesem Unheil im vorab zu begegnen. Jeder Gläubiger hat ein Interesse an einer Regelung! Von der e.V. an sich hat ja keiner was...
Grüsse
Stefan
Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!
Hai @all,
dummerweise haben die Schuldenberatungsstellen Wartelisten für Ersttermine, die an die neun Monate (!!!) reichen...
Ansonsten stimme ich zu, statt e.V. lieber gestern als heute zur Schuldnerberatung... gibts übrigens auch Forentechnisch online, sozusagen als Selbsthilfegruppe.
HG
Wolfsfrau
Hi,
dummerweise haben die Schuldenberatungsstellen Wartelisten für Ersttermine, die an die neun Monate (!!!) reichen...
echt :gunman: :gunman:
Bei uns nicht, da gibt es sogar soetwas wie Notdienste. Da bekommt man innerhalb von 2 Wochen einen Termin.
Ist wohl nicht überall so ...
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi,
anscheinend funktioniert das Schreckgespenst EV und Schufa einwandfrei.
Was bedeutet denn ein EV. Nichts weiter als dass man 3 Jahre Ruhe hat. Ansonsten wird gepfändet auf Teufel komm raus. So kann man natürlich auch die Pfändungsfreigrenzen als Gläubiger umgehen. Der Schuldner reißt sich ein Loch nach dem anderen auf und weiß letztendlich nicht mehr weiter.
Die Nachteile einer EV muss mir mal jemand erklären. Hauptargument, dann bekommt keinen Handyvertrag. Nah schön nimmt man eine Prepaid Karte. Die ist zu teuer. Muss man weniger simsen und telefonieren. Ein Darlehen Dispo bekommt man in einer finanzielle Situation sowieso nicht. Die Nachbarn werden nichts davon erfahren.
Warum meint ihr geben so viele Selbständige eine EV ab melden Insolvenz an und schüsseln dann im Porsche wieder nach Hause.
Das ist alles nur Angstmache.
Platt
@ Platt:
Das Thema ist zwiespältig.
Einerseits gebe ich Dir Recht, was die "Zurücklehnwaswolltihreigentlichnoch" - Funktion der e.V. angeht.. Es sei aber bemerkt, dass allein die Offenbarung nicht einen Cent Schulden erspart. Letztlich laufen die Forderungen in gleicher Weise weiter auf und der Briefkasten wird dadurch nicht weniger voller Mahnungen sein.
Andererseits ist es bei mir wohlmöglilch so wie bei sehr vielen anderen hier so, dass wir aus einer soliden, unauffälligen Vermögenssituation heraus durch die Trennungs/Scheidungskosten, Unterhalt etc. erst in finanzielle Not geraten sind.
Dabei hat die e.V. so was von "aufgeben". Wohlgemerkt: es nützt Dir überhaupt gar nichts und zahlt Dir keinen Cent Schulden, wenn Du diesen k.o.-Stempel aufgedrückt bekommst. Du bist nur "offiziell kreditunwürdig" geworden - mehr nicht.
Auch ohne e.V.-Abgabe wird der Dir dann bekannte GV aus Gründen der Kostenersparnis von weiteren Vollstreckungshandlungen absehen, deren Kosten im zivilen Vollstreckungsrecht ja zunächst der Auftraggeber (also der Gläubiger, die Gläubigerin) zu tragen hat und keine Gewißheit besteht, ob Sie dem Schuldner irgendwann mal erfolgreich abgerungen werden können.
Ich kann an dieser Stelle nur für mich sprechen und aus meiner langjährigen Erfahrung als Sachbearbeiter in Vollstreckungsangelegenheiten einer öffentlichen Verwaltung. Da ist sehr viel Psychologie im Spiel. Klar läßt es sich auch mit frischem Vermögensverzeichnis und Eintrag im Schuldnerverzeichnis leben. Aber irgenwie ist es ein verlorener Kampf um die eigene finanzielle Existenz. Wenn es nicht anders geht, gut. Dann sollte man es aber wenigstens versucht haben...
Wer sich hier bemüht, kann was erreichen. Kaum ein Gläubiger wird sich dem Regelungsbemühen eines Schuldners entziehen, wenn der doch ansonsten die lange Nase macht und gar nichts rüber kommt. Hier ist Verhandlungsgeschick gefragt.
Und noch ein Nachteil zur e.V. (ähnlich bei Inso): Die Schufa hat ein Gedächnis! selbst bei gelöschtem Eintrag (nach drei Jahren) gibt es dort eine Historie über deren Dauer ich keine genaue Auskunft geben kann. Sollte sich jemand in Richtung Schufa gut auskennen und mich an dieser Stelle berichtigen können, wäre ich darum dankbar 🙂
Stefan
Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!
Hi,
das ist doch alles richtig was Du gesagt hast.
Jetzt kommt das berühmte aber. Die eigentliche Schuld ist doch manchmal nicht so hoch. Mit Gebühren und sonstigen Kosten hat man richtig ein Problem an der Backe. Die Kosten sind dann sowieso da. Anwaltskosten kommen kaum noch dazu. Einzig Zinsen. Und die sind günstig. Leitzinsen + 5%. Echtes Schnäppchen.
Läuft alles in geordneten Bahnen, dann kann der GV bis zu den Pfändungsfreigrenzen pfänden. Auch kleine Raten. Nun wird einem Schuldner mit der Abgabe der EV gedroht. Bedeutet er hat kein Einkommen über den Freigrenzen und aus lauter Angst vor einer EV gibt er alles was er hat, dem Gläubiger. Damit hat er diesen einen bedient, aber gleichzeitig eventuell seine Miete nicht bezahlt. Folgen daraus, fristlose Kündigung der Wohnung, Räumungsklage und dadurch hohe Kosten. Nur ein Beispiel. Mit dieser Masche werden somit die vom Gesetzgeber zugestandenen Mittel dann doch dem Schuldner entzogen. Das hat gar nichts mit zurücklehen zu tun, sondern ist nur überlebenswichtig.
Nach der EV würde ich sofort Inso anmelden. 6 Jahre ein weinig einschränken und dann wieder frei leben können ist besser als 30 Jahre rumkrepeln.
Die Schufa ist lediglich ein Verein. Dieser sammelt informationen über Menschen. Das die Tätigkeit der Schufa Datenschutzrechtlich nicht gerade unumstritten ist, ist einigen aber nicht allen bekannt.
Gelöschte Vermerke bleiben gelöscht. Auch hier gibt es klare Datenschutzrechtliche Regel. Jeder unzulässige Weitergabe von Personenspezifischen Daten sind ein willkommenes Fressen für die Datenschützer.
Mich interessiert die Schufa überhaupt nicht. Wie gesagt, habe ich schon Schulden die ich nicht oder nur unter absoluten Schmerzen zurückzahlen kann, werde ich eh keinen Kredit bekommen. Kreditkarten sind auch nichts anderes als der Einstieg in die Schuldenfalle.
Platt
Hi,
ihr solltet euch einmal mit Basel2 auseinander setzen. Das sind die netten Kreditvergaberichtlinien.
Je besser die finanzielle Situation umso geringer der Zinssatz und umgekehrt.
Ich habe in meinem Leben schon soviele abenteuerliche Kreditverträge gesehen. Gerade im Bereich Immobilienfinanzierung.
Platt
ja, der dubiose score-Wert!
hängt u.a. von so abenteuerlichen Umständen ab, wie die Straße, in der Du wohnst (sozial schwache Gegend = schlechter Score), wie oft man umgezogen ist (egal ob berufsbedingt oder nicht, es wird stets Schuldnerflucht vermutet) etc. Selbst wenn der Nachbar seine Rechnungen nicht zahlt, kann sich das negativ auf den Scorewert der ganzen Straße auswirken (war neulich ein Bericht im NDR) und natürlich SCHUFA-Auskunft. Ich denke mal, die ganze Kreditschiene ist bei den Meisten hier ohnehin ausgereitzt. Insofern spielt das tatsächlich kaum noch eine Rolle.
Ich bin der Meinung, es ist tatsächlich ein Psychofaktor, die e.V. abzugeben. Zum Thema Inso gebe ich Dir Recht. Wenn sich die Schlinge um meinen Hals noch weiter zuzieht und ich die Forderungsabwehrschlachten nicht mehr gewinnen kann, werde ich in diese Richtung laufen - ohne vorherige e.V.
Gruß
Stefan
Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!
Hallo zusammen,
Was bedeutet denn ein EV. Nichts weiter als dass man 3 Jahre Ruhe hat. Ansonsten wird gepfändet auf Teufel komm raus. So kann man natürlich auch die Pfändungsfreigrenzen als Gläubiger umgehen.
Wie kommst Du darauf, dass nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht gepfändet werden kann? Richtig ist lediglich, dass es so manch ein Gläubiger sein lässt, wenn sich aus dem Vermögensverzeichnis ergibt, dass der Schuldner mittellos ist. Der Gerichtsvollzieher hat übrigens mit den Pfändungsfreigrenzen überhaupt nichts zu tun.
Die Nachteile einer EV muss mir mal jemand erklären. Hauptargument, dann bekommt keinen Handyvertrag.
Also ehrlich, wenn das die einzige Sorge des Schuldners ist....
Das ist alles nur Angstmache.
In erster Linie soll die EV die Vermögensverhältnisse des Schuldners aufdecken. Es mag sein, dass Gläubiger mit der Androhung einer EV auch psychologisch etwas bewirken. Das ist andersherum allerdings nicht anders. Es gibt nicht wenige Schuldner die eine EV abgeben, um dann besser mit dem Gläubiger verhandeln zu können.
Auch ohne e.V.-Abgabe wird der Dir dann bekannte GV aus Gründen der Kostenersparnis von weiteren Vollstreckungshandlungen absehen, deren Kosten im zivilen Vollstreckungsrecht ja zunächst der Auftraggeber (also der Gläubiger, die Gläubigerin) zu tragen hat und keine Gewißheit besteht, ob Sie dem Schuldner irgendwann mal erfolgreich abgerungen werden können.
Welche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden, entscheidet nicht der Gerichtsvollzieher, sondern der Gläubiger als Herr des Verfahrens.
Wer sich hier bemüht, kann was erreichen. Kaum ein Gläubiger wird sich dem Regelungsbemühen eines Schuldners entziehen, wenn der doch ansonsten die lange Nase macht und gar nichts rüber kommt. Hier ist Verhandlungsgeschick gefragt.
Das sehe ich auch so. Verhandlungsgeschick ist auf beiden Seiten gefragt, insbesondere dann, wenn die Forderung hoch ist, es mehrere Gläubiger gibt und der Schuldner nix oder nur wenig hat. Andererseits möchte ein Schuldner, der z.B. über ein einigermaßen vernünftiges Einkommen verfügt, sicherlich keine Lohnpfändung riskieren. Insofern nützt Sturheit weder dem Gläubiger noch dem Schuldner.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Nachtrag zum Thema e.V. :
Was bedeutet denn ein EV. Nichts weiter als dass man 3 Jahre Ruhe hat. Ansonsten wird gepfändet auf Teufel komm raus. So kann man natürlich auch die Pfändungsfreigrenzen als Gläubiger umgehen. Der Schuldner reißt sich ein Loch nach dem anderen auf und weiß letztendlich nicht mehr weiter.
Die Nachteile einer EV muss mir mal jemand erklären.
Obendrein geht der bunte Vollstreckungsreigen erst nach der e.V. so richtig los. Pfändung von Lebensversicherungsansprüchen, Arbeitsentgeltansprüchen, Kontenpfändung, Zwangsverwaltung/Verwertung von evtl. Immobilien, Pfändung von Rentenansprüchen/Anwartschaften. Aus einer e.V. läßt sich u.U. so einiges rauslesen, je nach Schuldnerlage.
Klar - können solche Sachen auch ohne e.V. erfolgen, aber der Schuldner kennt ja nicht alles, was der Schuldner so hat...Dinge also, auf die der Gläubiger zuvor gar nicht gekommen wäre. Hier im Job jedenfalls brauche ich die abgegebene e.V. meistens um WEITER vollstrecken zu können. Erst, wenn die Schuldnerhose dann entgültig runtergezogen ist, kann dieser überhaupt mit etwas mehr Ruhe rechnen...
@ Sky:
klar ist der Gläubiger Herr des Verfahrens. Der Vollstreckungsbeamte hingegen handelt nach amtsgemäßen Ermessen gerade im Gläubigerinteresse und sieht daher regelmäßig davon ab, Kosten zu produzieren, wenn zuvor fruchtlos gepfändet wurde (Voraussetzung)
Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!
Hi,
Man sollte immer unterscheiden, ob jemand nicht zahlen kann oder will. Wenn einer nicht will, dann macht er sich über die e.V. überhaupt keine Sorgen. Die Abgabe der e.V. gehört zu seinem Masterplan.
Obendrein geht der bunte Vollstreckungsreigen erst nach der e.V. so richtig los. Pfändung von Lebensversicherungsansprüchen, Arbeitsentgeltansprüchen, Kontenpfändung, Zwangsverwaltung/Verwertung von evtl. Immobilien, Pfändung von Rentenansprüchen/Anwartschaften. Aus einer e.V. läßt sich u.U. so einiges rauslesen, je nach Schuldnerlage.
Klar - können solche Sachen auch ohne e.V. erfolgen, aber der Schuldner kennt ja nicht alles, was der Schuldner so hat...Dinge also, auf die der Gläubiger zuvor gar nicht gekommen wäre. Hier im Job jedenfalls brauche ich die abgegebene e.V. meistens um WEITER vollstrecken zu können. Erst, wenn die Schuldnerhose dann entgültig runtergezogen ist, kann dieser überhaupt mit etwas mehr Ruhe rechnen...
Na ganz toll. Alles das was Du genannt hast, wurde doch dann schon ausprobiert. Der ehrliche Schuldner hat doch im Vorfeld schon versucht um alles bezahlen zu können. Ich meine den ehrlichen Schuldner. Mit so einem Pfändungs-Überweisungsbeschluss kann man ja so ziemlich alles machen.
Klar wird jemand eine e.V. abgeben, die wie folgt aussieht.
Bankguthaben Millionen €. mehrere bezahlte Mehrfamilienhäuser in München Schwabing. usw
Die Situation sieht doch ganz anders aus. Es ist nichts mehr vorhanden. Keine verwertbaren Gegenstände usw. Der erhliche Schuldner wird an die Wand gedrückt, hat kein großes Einkommen und weiss nicht wie er über die Runden kommen soll. Dann wird ihm eingeredet wie dramatisch eine e.V und die Inso ist.
Glaubt wirklich jemand, der nicht zahlen will, dass den eine e.V. beeindruckt? Da empfehle ich die Tageszeitung. Na dann wohnt Matthias Reim ( der dürfte bekannt sein) halt in der Finca mit Mehrblick seines Bruders. Das Auto ist auf den manager zu gelassen usw. Ich glaube auch nicht, dass ein Herr Schneider in einer 1 Zimmer Sozialbauwohnung wohnt. Wenn ich dann noch einen ehemaligen Staatssekreträr wie Herrn Pfahl sehe, der jahrelang per internationalen Haftbefehl gesucht wurde (man beachte die enormen Kosten), nach ganz kurzer Zeit wieder auf freiem Fuss ist und locker von seinen Bestechungsgeldern lebt, kommt mir die Galle hoch.
Uninformierte Menschen, werden doch mittlerweile so schnell über den Tisch gezogen, dass sie mittlerweile die Reibungswärme als Nestwärme empfinden. Man spekuliert doch nur auf die Unwissenheit und Ängste.
Spätestens dann, wenn ein Schuldner sich richtig informiert und vorallem seine Angst ablegt, haben Gläubiger schlechte Karten.
Der schlimmste Schuldner ist sowieso der Staat. Der bezahlt seine Rechnungen oft auch nich oder zu spät, so dass viele kleine Handwerksbetrieb Konkurs anmelden müssen.
Platt
Hi Patt!
so, da war ja Einiges drin:
Man sollte immer unterscheiden, ob jemand nicht zahlen kann oder will. Wenn einer nicht will, dann macht er sich über die e.V. überhaupt keine Sorgen. Die Abgabe der e.V. gehört zu seinem Masterplan.
Hier werden im wesentlichen User sein, die durchaus zahlungswillig sind, nicht aber leistungsfähig.
Sollte jemand nicht zahlungswillig sein, heißt dass aber auch nicht gleichzeitig, dass er die Coolness hat, einen Masterplan der Zahlungsflucht zu entwerfen.
Ich bin den Umgang mit Menschen gewohnt, die bestimmt sehr gut leben, obgleich sie durchgepfändet sind. Es ist die Firma der Frau, (Gütertrennung selbstverständlich), das Haus des Bruders etc. Aber eines sollte nicht außer Acht gelassen werden: dafür muß man auch gemacht sein - das kann nicht jeder Dazu gehört auch eine gewisse kriminelle Energie und Routine. Wir sind uns sicherlich einig, dass der Userkreis hier nicht damit gemeint sein kann. So abgew...werden hier die Wenigsten sein.
Sicherlich richtig: Angst und Uninformiertheit sind schlechte Paten für Schuldner.
Aber schlechte Karten für die Gläubiger sind nicht zwangsläufig gute für den Schuldner. Es bleibt dabei: Teamwork! Schuldner und Gläubiger sitzen im gleichen Boot und nicht selten kann Verständnis für die Position des Gläubigers auch dessen Verständnis für den Schuldner begründen und die Grundlage für Stundungen, Vergleiche, Erlasse und dergleichen schaffen.
Bankguthaben Millionen . mehrere bezahlte Mehrfamilienhäuser in München Schwabing. usw
Die e.V. wird regelmäßig keine Reichtümer offenbaren, wohl weitere Vollstreckungsansätze. Ob diese dann erfolgreich sind... Jedenfalls ist es Wasser auf den Vollstreckungsmühlen!
Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!
Hi,
Dazu gehört auch eine gewisse kriminelle Energie und Routine. Wir sind uns sicherlich einig, dass der Userkreis hier nicht damit gemeint sein kann. So abgew...werden hier die Wenigsten sein.
selbstverständlich gehe ich davon aus, dass vs User zahlungswillig sind. Bitte keine Unterstellung. 😡
Sollte jemand nicht zahlungswillig sein, heißt dass aber auch nicht gleichzeitig, dass er die Coolness hat, einen Masterplan der Zahlungsflucht zu entwerfen.
Die sind so cool. Die wissen genau wie es geht. Bestens informiert.
Das ganze ist nichts weiter als ein Milliardenmarkt. Was Du aber vollkommen vergessen hast, ist die Tatsache, dass der Gläubiger, wenn er einen Titel hat, sofort die e.V verlangen kann. Dieses wurde vor ein paar Jahren so vom Gesetzgeber verabschiedet. Wenn der Schuldner dem GV nicht schlüssig klarmachen kann, dass er innerhalb von 6 Monaten die Schuld begleichen kann, ist die e.V. fällig. In diesem Fall ist Deine Argumentation für eine e.V richtig. Das betrifft aber nur diejenigen, die können aber nicht wollen.
Für denjenigen, der will aber nicht kann, besteht das Problem, dass er entscheiden muss, gebe ich eine EV ab oder versuche ich mit meinen dringend zum überleben notwendigen Mitteln das ganze zu bezahlen. Wenn er zahlt, dann kann er sich zwar in diesem Moment als wirklich guten Menschen sehen, aber das Glücksgefühl ist spätestens dann vorbei, wenn der Umzugswagen vor der Tür steht. Nicht das wir uns missverstehen, die Rechte des Gläubigers sind zu schützen und die Auffoderung zur e.V. bewirkt manchmal Wunder.
Was mich an der Sache stört, ist die Tatsache, dass die e.V. als Schreckgespenst missbraucht wird. Es gibt so viele Menschen, die haben nicht die geringste Ahnung, wie das ganze System funktioniert und werden so ausgebeutet, dass das für mich schon staatlich legalisierter Betrug ist.
Verhandeln kann man auch nur, wenn man eine Verhandlungsbasis hat. Und die läuft gemäß eines alten Texanischen Sprichworts:
Klaust Du ein Rind dann hängt man dich. Klaust Du die ganze Herde verhandelt man mit dir
Wenn ich 100.000€ Schulden habe, dann habe ich alle Möglichkeiten
Wenn ich 1.000€ Schulden habe, und bin nicht in der Lage, 50€ im Monat zu bezahlen, habe ich ein Problem
Verhandlungen mit Energieversorger äußerst schwierig. Kappen die Leitungen, denen ist vollkommen egal, ob Du im Winter erfrierst oder im dunkeln sitzt. Erst Kohle dann Leistung.
Telekom auch ein netter Verhandlungspartner.
Inkassobüros und Rechtsanwälte
Banken und Versicherungen.
Meine Motivation mich zu diesem Thema zu äußern ist nur, betroffene User das Kreuz breit zu machen.
Sich einmal die Frage zu stellen, bin ich in der Lage, nachdem Einkünfte und Ausgaben mal genau gerechnet wurden, meine Schulden zu bezahlen. Wenn nein, ist es besser eine e.V. abzugeben und Inso zu beantragen, als nochmehr Schulden zu machen. Gerade bei der Inso. wird mit den Gläubigern verhandelt und zwar von Profis.
Es gibt keine Nachteil durch eine e.V., nur das es jetzt amtlich verbrieft ist, dass beim Schuldner nichts zu holen ist.
Platt
:troesti:
ich habe das nicht als Unterstellung von Dir gemeint. Hatte mich dabei nur eng an Deinen Wortlaut gehalten. Also nix für ungut 😉
Zum Thema e.V. haben wir jetzt also schlicht unterschiedliche Meinungen, was ja legitim ist 🙂
Schön finde ich den Spruch mit dem Rind und der Herde. In meinem eigenen Falle stimmt der 100%!
Als Ideallösung für Schuldner sei aber auch der außergerichtliche Vergleich im Insolvenzantragsverfahren genannt! Tolle schlanke Sache, gesetzlich vorgeschrieben und für Privatleute der letztlich beste Weg...
Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!
Hi,
Als Ideallösung für Schuldner sei aber auch der außergerichtliche Vergleich im Insolvenzantragsverfahren genannt! Tolle schlanke Sache, gesetzlich vorgeschrieben und für Privatleute der letztlich beste Weg...
Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Wenn man die Möglichkeit dazu bekommt.
So ein Antrag hat aber erstmal die gleichen Konsquenzen wie die e.V. 🙂
nur, dass man dann eine Perspektive hat.
Platt
Hallöchen
Bin mal längere Zeit nicht am PC gewesen. Also vielen Dank für eure Antworten und Anregungen.
Mittlerweise hat meine Bekannte die E V abgegeben muss sagen zum zweitem mal.
Das was ich mitbekommen habe ist wenn man nichts hat, gibt die EV einwenig Ruhe in das geschehen.
Auch sind die Gläubiger eher bereit sich auf einen Vergleich einzulassen.
Richtig ist aber auch das die Abgabe der EV keine Lösung ist aber es verschafft ein wenig Zeit um sein Leben eventuell wider in den Griff zu bekommen.
Zu den Schuldnerberatungstellen muss ich sagen können die auch nichts machen wenn kein Einkommen, Geld oder Vermögen vorhanden ist.
Das einzige ist das man selber nicht den ganzen Schreibkram und den Ärger hat. Entlastet zwar aber auf dauer nach meiner Meinung ebenfalls keine Lösung.
Also dann bis bald mal wider hab grad Hunger grins