Hallo zusammen,
bin in einer sehr, sehr verzwickten Lage und brauche dringend einen Rat, weil ich mir sonst das ganze WE den Kopf zerbreche.
Die Ex ( wird sind aber noch nicht geschieden) hat bei meinem Arbeitgeber seit letztem Monat mittels Pfändungsbeschluss mein Gehalt pfänden lassen. Ich erwähne - auch wenn es an der Tatsache nichts ändert- nur hierbei, daß ich mich nicht versucht habe zu drücken, sondern die Ex und ich eine mündliche Absprache hatten, daß ich den bisher gezahlten Kindesunterhalt weiterzahlen solle und ich mich blauäugig in gutem Glauben darauf eingelassen habe, was zur Folge hatte, daß fein Rückstände aufgelaufen sind, die sie dann plötzlich als Trumpf aus der Tasche gezogen hat und damit natürlich durchgekommen ist, indem sie es so dargestellt hat, ich hätte mich geweigert... 😮
Parallel dazu hat Ihre Anwältin per Kostenfestsetzungsbeschluß (meine Ex bekommt PKH, (ich übrigens auch)) ihre Gebühren bei mir geltend gemacht (etwas mehr als 900 Euro).
Ich habe ihr (bevor ich von der Gehaltspfändung erfuhr) eine Ratenzahlung von monatlich 50,- Euro angeboten.
Dann kam der Pfändungsbeschluß bzgl. der aufgelaufenen Rückstände. Die RA der Ex (sie weiß ja nun, daß ich nur den Selbstbehalt zur Verfügung habe ( und noch nicht mal den, da man mir den Firmenwagen (bin im Aussendienst tätig) auf den Selbstbehalt anrechnet, sodaß ich nur 780,- Euro ausgezahlt bekomme) und hat 100.- Euro pro Monat gefordert. Woher ich die 100 Euro nehmen soll, weiß nur der Himmel...
Ich habe/ konnte das nicht bezahlt/ bezahlen.
Vor 14 Tagen bekam ich dann vom GV die Mitteilung, daß die gegnerische RA an das Finanzamt ein Zahlungsverbot bzgl. meiner Steuerstattung für 2005 an mich erwirkt hat. Die Steuererstattung hatte ich aber bereits vorher schon anderweitig abgetreten.
Heute dann bekomme ich einen Brief meiner Bank.... Kontopfändung !
Ich habe nur 780,- Euro Gehalt bekommen, davon muß ich meine Miete bezahlen. Die Bank hat den Dauerauftrag gestoppt (die Miete nicht überwiesen). Habe eben noch versucht, dann am Automaten Geld zu ziehen, in der Hoffnung, daß das Konto noch nicht gesperrt ist.... der Automat hat meine EC- Karte eingezogen. :thumbdown:
Jetzt habe ich für den kommenden Monat nicht einen müden Euro, kann kein Geld holen und alle Verpflichtungen (habe auch noch 2 Kredite) können nicht bedient werden. Zudem ist nun noch ein langes WE, ich kann niemanden erreichen (und meinen RA kann ich ohnehin in der Pfeife rauchen, der tut NICHTS !!! Dem ist der ganze Fall lästig (vielleicht auch wegen PKH), er lässt sich verleugnen, reicht Unterlagen nicht pünktlich ein und tut nichts, ausser mir ständig die Schreiben der Gegenseite mit der Bitte um Kenntnisnahme zuzuschicken...).
Meine Frage ist jetzt: ist es überhaupt zulässig, daß man mir ALLES wegnimmt ?????
Vielen Dank schonmal für Eure (hoffentlich zahlreichen) Antworten, bin echt ratlos jetzt.
Gruß
Vaeterchen
Hallo Vaeterchen02,
die Bank sperrt für 14 Tage das Konto und darf weder an den Schuldner noch an die Gläubigerin auszahlen. Innerhalb dieser Zeit hast Du Gelegenheit einen Freigabebeschluss über den unpfändbaren Anteil Deines Einkommens beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu beantragen. Mit dem Freigabebeschluss gehst Du zur Bank und bekommst den unpfändbaren Anteil ausgezahlt.
Am Dienstag also sofort handeln. Für die Beantragung der Kontofreigabe musst Du Personalausweis, PfÜB, Kontoauszug, Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate mitnehmen.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Nun ja, da gibt es noch ein Prob... mein Konto ist z.Zt. mit etwa 1900,- im Minus (nach Gehaltseingang), habe allerdings nur einen Dispo von 1000,-. Meine Bank hat aus Kulanz bis jetzt noch nichts dagegen unternommen, bzw. haben bis zu der Summe ausgezahlt. Ich weiß nicht, ob die mir mein Gehalt auszahlen würden.... 🙁
Kann ich den Freigabebeschluss selbst beantragen, oder muß das der RA machen?
[Editiert am 29/4/2006 von Vaeterchen02]
Hallo Vaeterchen02,
Du must dich umgehend an dein für dich zuständige Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - wenden. Dort beantragst du mündlich oder schriftlich ("zu Protokol der Geschäftsstelle") die Freigabe der unpfändbaren Teile deines Arbeitseinkommen. (Lohnabrechnungen vorlegen, auch die Lohnpfändung beim AG erwähnen).
Mit dem Freigabebeschluß des Vollstreckungsgericht gehste zur Bank. Die müssen Dir die unpfändbaren Teile deines Geldes auszahlen.
Es ist aber Eile geboten. Der Beschluß muß innerhalb von 14 tagen nach Eingang der Pfändung vorgelegt werden.
Danach zahlt die Bank dein Guthaben an die Gläubigerin aus. und dat Geld ist wirklich weg.
Viel Glück
Todtraurig
PS: Sky war schneller
[Editiert am 29/4/2006 von todtraurig]
Ich äußere nur meine Meinung.
Nun ja, da gibt es noch ein Prob... mein Konto ist z.Zt. mit etwa 1900,- im Minus (nach Gehaltseingang), habe allerdings nur einen Dispo von 1000,-. Meine Bank hat aus Kulanz bis jetzt noch nichts dagegen unternommen, bzw. haben bis zu der Summe ausgezahlt. Ich weiß nicht, ob die mir mein Gehalt auszahlen würden.... 🙁
Kann ich den Freigabebeschluss selbst beantragen, oder muß das der RA machen?
[Editiert am 29/4/2006 von Vaeterchen02]
Ich nochmal, selbst dann muß die Bank zahlen. Solltest aber damit rechnen, das die Bank das Konto kündigt.
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
Ich muß nochmal fragen: mein Konto ist im Dispo...muß die Bank trotzdem auszahlen?
Sorry, war gleichzeitig.... :red:
[Editiert am 29/4/2006 von Vaeterchen02]
Und noch eine Frage: kann die gegnerische RA auf ein Konto zugreifen, das nicht auf meinen Namen läuft, über das ich aber Verfügungsgewalt habe...?
Hallo Vaeterchen02,
ch muß nochmal fragen: mein Konto ist im Dispo...muß die Bank trotzdem auszahlen?
nein. Vermutlich wird die Bank das Konto bzw. den Dispo kündigen und mit dem pfändungsfreien Arbeitseinkommens aufrechnen.
Dazu gibt es ein Urteil vom BGH, XI ZR 286/04
Leitsatz:
§ 850 k ZPO hindert die kontoführende Bank nicht an der kontokorrentmäßigen Verrechnung des auf das Girokonto ihres Kunden überwiesenden pfändungsfreien Arbeitseinkommens.
Und noch eine Frage: kann die gegnerische RA auf ein Konto zugreifen, das nicht auf meinen Namen läuft, über das ich aber Verfügungsgewalt habe...?
Ja!
Grüsse
sky
[Editiert am 29/4/2006 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Na toll. Und nu ???
Bei dem anderen Konto wird Dir der unpfändbare Anteil doch ausgezahlt, wenn die Bank keinen eigenen Forderungen hat.
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Das war eigentlich mehr informativ gedacht. Ich habe (in weiser Vorraussicht) ein zweites Kto. eröffnen lassen, (für den Fall der Fälle), allerdings ist dieses Kto. ganz neu und Guthaben/ Dispo = 0... mein Gehalt (zumindest der erbärmliche Rest) ging ja bis jetzt auf mein Hauptkonto, welches nun ja auch von der Pfändung betroffen ist. Insofern nutzt mir doch das 2. Kto. nichts..., oder?
@ sky: Wie bitte ???? -> Kto. ist pfänbar, obwohl es nicht auf meinen Namen läuft ????????
P.S.: Sorry, wenn ich so viele Fragen stelle....
Aber ich habe mit dieser Materie bisher noch nie etwas zu tun gehabt und bin von daher diesbezüglich ein wenig unbedarft...... :knockout:
Ich komme mir langsam vor wie ein Schwerverbrecher, quasi Kimbel auf der Flucht...lol...
Aber mal im Ernst: ich tue nichts, ausser, daß ich arbeiten gehe und mir erlaubt habe, mich vor über drei Jahren von meiner Frau zu trennen....
Angenommen, ich bekomme den unpfändbaren Teil frei, ich denke ja mal daß die gegnerische RA deshalb noch keine Ruhe gibt... zuerst die Sache mit der Steuer, die erfolglos geblieben ist und dann das Konto... mit was muß/ kann/ "darf" ich als nächstes rechnen....???
Keiner mehr da ?????
Oder ist das irgendwie doof, was ich gefragt habe ???
Moin ...
ich bin noch da!
Die rechtliche Vorgehensweise wurde Dir schon beschrieben, und daran wird sich nichts ändern lassen können.
Du musst schnellstenst Dein unpfändbaren Teil herauslösen.
Als spätere Alternative würde Dir dann noch der Weg in die Privatinsolvens bleiben! Dann wärst Du in zirka 7 Jahren diesen Kram wenigstens los.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Vaeterchen02,
Das war eigentlich mehr informativ gedacht. Ich habe (in weiser Vorraussicht) ein zweites Kto. eröffnen lassen, (für den Fall der Fälle), allerdings ist dieses Kto. ganz neu und Guthaben/ Dispo = 0... mein Gehalt (zumindest der erbärmliche Rest) ging ja bis jetzt auf mein Hauptkonto, welches nun ja auch von der Pfändung betroffen ist. Insofern nutzt mir doch das 2. Kto. nichts..., oder?
dieses Konto dürfte der Gläubigerin momentan nicht bekannt sein. Wenn es ihr bekannt wird, kann sie dort auch pfänden. Wenn es sich um ein eigenes Konto handelt, wieder Freigabe des unpfändbaren Anteils beantragen. Dieser Betrag wird auch ausgezahlt, solange die Bank keine eigenen Forderungen gegen Dich hat. Handelt es sich um ein Fremdkonto, siehe nächste Antwort.
Wie bitte ???? -> Kto. ist pfänbar, obwohl es nicht auf meinen Namen läuft ?
Nicht das Konto ist pfändbar, sondern der Herausgabeanspruch, den Du gegen den Kontoinhaber hast. Siehe auch >HIER<
Angenommen, ich bekomme den unpfändbaren Teil frei, ich denke ja mal daß die gegnerische RA deshalb noch keine Ruhe gibt... zuerst die Sache mit der Steuer, die erfolglos geblieben ist und dann das Konto... mit was muß/ kann/ "darf" ich als nächstes rechnen....???
Schwer zu sagen, ich tippe auf Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
OK, ist nicht rosig, aber informativ....
Vielen Dank schonmal an Euch alle für die wirklich schnelle Hilfe, Ihr seid echt spitze.....!!!!!!!
LG
Vaeterchen
Ich würde ein neues eigenes Konto auf Guthabenbasis eröffnen, denn auf dem Fremdkonto ist noch nicht einmal der Pfändungsfreibetrag geschützt.
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
:puzz:
War heute morgen beim Amtsgericht. Hat alles geklappt, die Bank hat auch mitgespielt... 🙂
Nun der Hammer: vermutlich hat mein Arbeitgeber den pfändbaren Teil falsch berechnet, d.h. mir wurde zuwenig ausbezahlt... Der PfüB soll lt. dem Herrn beim Amtsgericht nach § 850 c angewendet werden und nicht nach d. Es fehlt bei dem PfüB wohl irgenein Zettel, der den Restbehalt für mich angibt... somit muß / soll wohl nach einer Tabelle gepfändet werden.... kann mir das jemand von Euch erklären...??????
[Editiert am 3/5/2006 von Vaeterchen02]