Ich habe am 31.03.2005 einen Vergleich bezüglich Kindsunterhalt geschlossen.
Da ich bis dato zu wenig bezahlt hatte, wurde ich aufgefordert den Nachbetrag in Höhe von 220 € zu begleichen.
Aufgrund meiner schwierigen finanziellen Situation hatte ich mündlich ohne Zeugen mit meiner Ex ausgemacht, dass ich den Spass in monatl. Raten a 20€ begleiche.
Dieses habe ich bis jetzt 3 mal gemacht.
Nun kommt eben mein Chef zu mir und übergibt mir ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Ich falle aus allen Wolken...
Ich habe vorher keinerlei Informationen erhalten...was nu???
Das nächste ist...auf dem Pfändungsbeschluß steht ...es sollen 200€ + Gebühr gefändet werden ...und das obwohl ich 60€ von den ausstehenden 220 bereits bezahlt habe.
Kann ich was dagegen tun...mein Anwalt ist leider nicht erreichbar...
Soll ich jetzt Ihr das Geld sofort überweisen... ich habe auch Schiss um meinen Arbeitsplatz und will hier in der Firma keinen Stress.
PS. Als Vorgeschichte ist noch vermerkt, dass ich im Januar diesen Jahres 500€ mehr Geld meiner Ex gegeben habe als notwendig...und ich dachte das sich das eine mit dem anderen verrechnet...allerdings habe ich im nachhinein erfahren...das dieses milde Gaben waren und nix mit aufrechnen...
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Pappi74,
ich kann dir deine Fragen leider nicht beantworten.
Nur, hast du dir KEINE Quittung mit Verwendungszweck von deiner Ex geben lassen über die bisher gezahlten 60€?
Ist deine Ex noch kooperativ bzw. ehrlich und gesprächsbereit diesbezüglich?
Liebe Grüße
Mascha
Hallo Mascha,
ich überweise Ihr das Geld monatl. ...daher sind die KTN-Auszüge ja als Quittung zu betrachten.
Desweiteren...ist ein Pfändungsbescheid überhaupt gültig wenn er über die falsche Summe geht?
Leider ist mein RA nicht erreichbar und ich weiß echt nicht was ich machen soll
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Pappi74,
wie gesagt ich kann dir deine Fragen leider nicht beatworten,
aber ich hoffe du hast einen entsprechenden Verwendungszweck bei den Überweisungen angegeben, das wäre dann schon mal hilfreich als Nachweis, wenn evtl. auch nur im Nachhinein.
Liebe Grüße
Mascha
Hallo Mascha,
ja ich habe den Spass immer als Rate angegeben.
Ich ertappe mich momentan dabei, dass ich "Ihr " nur noch Schaden will... Ich weiß das ist zwar nicht richtig...aber ich bin jetzt so voller Hass...das ein Mensch so hinterhältig sein kann...
Ich habe bis dato nicht gewußt was Hass ist...jetzt weiß ich es...ich will .....Oh Mann
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo papi74,
nun mach mal nichts Unüberlegtes. Das was du grad durchmachst, hat mein Mann in ähnlicher Form auch schon durch. Es war Freitagmittag, als der Arbeitgeber ihm von der völlig unberechtigten Pfändung erzählte. Ich weiß genau, dass das zum Durchdrehen ist, aber denk an dein Kind...
Später wird nichts mehr wie früher sein, aber du wirst es durchstehen, so wie mein Mann es durchgestanden hat. Nimm dir von mir aus eine Dartscheibe und befestige ein Foto deiner Ex darauf...
Aber tu nichts Unüberlegtes! Sky wird sich sicher zu dem Thema Lohnpfändung noch melden, die ist da sehr fit 😉
Liebe Grüße
eskima
Hallo Eskima,
ich kämpfe mit mir...der Kopf sagt: lass den Scheiss... das Gefühl schreit...Räch Dich...
Aber ich war schon immer ein vernunfts Mensch...
Danke für die nette Mahnung 🙂
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Papi74,
die Vereinbarung über die Ratenzahlung samt Zwangsvollstreckungsverzicht müsstest Du beweisen können. Aufgrund Deiner Schilderung gehe ich jetzt mal davon aus, dass Du das nicht kannst, deshalb wirst Du wohl die Gebühren tragen müssen.
Ich habe vorher keinerlei Informationen erhalten...was nu???
Vor dem Erlass eines Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses darf der Schuldner nicht gehört werden, da er ansonsten den Vollstreckungserfolg vereiteln könnte. Das Gericht hat also richtig gehandelt. Wie das Verhalten der Gläubigerin zu bewerten ist, überlasse ich mal Dir.
Das nächste ist...auf dem Pfändungsbeschluß steht ...es sollen 200€ + Gebühr gepfändet werden ...und das obwohl ich 60€ von den ausstehenden 220 bereits bezahlt habe.
Passt nicht so richtig zu den Ratenzahlungen. Wenn 60 Euro gezahlt wurden, verbleiben noch 160Euro + Gebühren. Woher kommen die 20 Euro? Ist da evtl. eine Ratenzahung "untergegangen"?
Möglichkeit 1: Du könntest Dich mit der Gläubigerin in Verbindung setzen, die 160 Euro + Gebühren gleich bezahlen und Dir bestätigen lassen, dass damit die Forderung beglichen ist. Dann muss die Gläubigerin die Pfändung einstellen.
Möglichkeit 2: Montag zum zuständigen Vollstreckungsgericht gehen, anhand der Kontoauszüge einwenden, dass bereits 60 Euro gezahlt wurden.
Den verbleibenden Betrag von 160 Euro + Gebühren sofort überweisen.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Sky
danke für Deine ausführliche Antwort. Ich werde mich darum kümmern.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo...hier mal meine Fortsetzung:
ich habe mal mit Madame geredet, warum wieso weshalb...Antwort: ich will das Geld komplett haben...
Also habe ich meine restliche Kohle zusammen gekratzt und alles abzüglich der 3 x 20€ überwiesen. Dann habe ich den Spass meinem Anwalt übergeben und warte mal ab was passiert.
Bei dem Gespräch...siehe oben...habe ich Madame gebeten die Schulden die Sie noch bei mir hat ... hälftige Wohnungsmietkaution + Versicherungsbeiträge die bei mir Abgebucht worden sind... auszuzahlen.
Aber nö...das sagt Sie doch glatt...meine Anwältin hat gesagt: das brauche ich nicht...da brat mir doch einer nen Storch.
Naja mal schauen...ob meine Rechtsschutzversicherung den Spass übernimmt.
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo papi74,
klasse Sache das. Nur eine Frage, wie kannst du dir in so einer Situation noch ne Rechtsschutzversicherung leisten ??? Ich nämlich nicht. Wie ich jetzt rausgekriegt habe, braucht man die als "arme Sau" aber manchmal gar nicht !!!
Beim Amtsgericht gibts es sog. Rechstberatungsscheine, mit denen Es bekommt man kostenlos Rat vom RA. Es gelten ähnliche Bedingungen wie bei der PKH, zumindest bei uns in NRW. sieht in etwa so aus: Dein Einkommen, abzüglich ca. 400 € pro Person die im Haushalt lebt, abzüglich aller festen Kosten (Miete, Unterhalt, Versicherung etc.) und dann darf etwa 15 € übrig bleiben. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, gibts den Schein bei uns sofort. Je nach RA kann es sein, dass man beim RA 10 € zahlen muss, kommt halt auf den RA an.
Ich würde einfach mal beim Gericht fragen.
Gruß
Michael
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Hallo Luhnitoon
ich habe jetzt meine Rechtsschutz gekündigt...spare ich wenigstens noch ein bischen Geld. 😎
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo papi 74,
na das ging ja schnell, hoffentlich nicht zu schnell. Lieber erst erkundigen.....
Gruß
Michael (Luhnitoon)
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....