Zwangsversteigerung
 
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Zwangsversteigerung

 
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Nabend zusammen,

mir gehört ein Teil eines Hauses (wir keppeln uns gerade um die Prozente, das ist aber ein anderes Thema) und ich wohne noch dort,
mit zwei von fünf Kindern.
Zugewinn soll vielleicht über die Hausanteile geregelt werden.

Ich bin mit fast null Euro in die Ehe.
Ein Notar wollte eine Teilungszwangsversteigerung (heißt das so?) ausschliessen.
Er war ganz erstaunt, als ich das nicht wollte.

Wenn DEF mir das Haus unter dem Hintern wegzieht, verliert sie viel Geld. Also warum sollte sie.
Ich hingegen will mir das nicht vorenthalten, da dies wie eine Dohung über ihr schwebt.

Sollte also eine Versteigerung bzw ein Verkauf, von meinem Anteil, über die Bühne gehen, bekomme ich immernoch mehr als null Euro raus.
Ich könnte das doch einfach so machen, oder? Auch wenn ihr mehr Anteile vom ganzen gehören würden?

Aber meine Frage ist eigentlich, wie soetwas abläuft.
Wer beantragt die Versteigerung wo? Was ist zu beachten?
Wie läuft so etwas, in welcher Reihenfolge, zeitlich ab?
Was könnte soetwas kosten?

Ich habe versucht das zu ergoogeln, aber ich habe den Kopf nicht so frei wie sonst, um Behördensprache zu verstehen.

Ich will mir diese "Schleudersitz" Option erhalten. Übersehe ich vielleicht etwas? Bin ich zu blauäugig?

Gruß
P45

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2010 20:22
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hejhej.....
nun - formal ist eine Teilungszwangsversteigerung (das heisst wirklich so) eine ganz normale Versteigerung mit dem einzigen Unterschied, dass auch die bisherigen Eigentümer mitsteigern dürfen. Der Sinn besteh darin, durch die Versteigerung etwas zum  Teilen zu bekommen - ein Haus kann man nicht teilen, Geld schon. Daher der Name.....
Interessant könnten dabei folgende Punkte sein:
- ist es ein Objekt, bei dem eine normale Versteigerung wirklich Interessenten anzieht, die auch gutes Geld bieten? Hier werten z.Z. viele Objekte weit unter Wert versteigert, weil ddas Angebot größer ist als die Nachfrage.....
- wenn nicht, wer könnte Interesse daran haben, deinen "Anteil" zu ersteigern? Deine Frau vielleicht - die damit auf sehr günstige Art und Weise (Ihren Mehrheitsanteil müsste sie sich ja nicht auszahlen) das eigentum am ganzen Objekt erlangen könnte.
Zu den formalen Abwicklungen gerne mehr.....
Gruß Matthias

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2010 20:37
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die Antwort,

im absoluten Notfall, wäre es mir fürchterlich egal, ob bei der Versteigerung nur 100€ Plus bei rumkommen.
Selbst davon würde ich noch einen Anteil bekommen, oder stünde der mir ganz alleine zu.
Wie stehen eigentlich die Banken zu so etwas?
Oh, ich merke gerade, ich hatte garnichts davon gesagt, das ja noch Darlehen auf dem Haus sind.
Jetzt muß ich doch ein paar Zahlen auspacken.
Also, das Haus könnte 300.000€ im ganzen bei einem Verkauf erbringen.
Es sind noch ca 260.000 Schulden drauf.

Verkaufe ich meinen, sagen wir mal 50%igen Anteil, bekäme ich also 150.000€.
Ich würde oder muss sogar (oder?) meine Hälfte der Schulden an die Bank geben, also 130.000€.
Damit hätte ich noch 20.000€ übrig. 20.000€ mehr als zum Start meiner Ehe und ich wäre den Klotz am Bein los. Das wäre echt überlegenswert.

Ob mir dabei meine DEF meinen Anteil abkauft wäre mir vielleicht nicht egal, aber
sie könnte es sich nicht leisten, bei dem Berg von Schulden, und sie würde ihr Eigenkapital (ein Erbvorschuß von über 125.000€) dabei verlieren.
Ja, das Haus hat 500.000 gekostet, ist es aber beim Verkauf nicht mehr wert.

Hoffe das hilft bei der Beantwortung meines ersten Posts.

Gruß
P45

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2010 20:51
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Du vergisst wesentliches

-ist es ein Objekt, bei dem eine normale Versteigerung wirklich Interessenten anzieht, die auch gutes Geld bieten? Hier werden z.Z. viele Objekte weit unter Wert versteigert, weil das Angebot größer ist als die Nachfrage.....

Verkaufe ich meinen, sagen wir mal 50%igen Anteil, bekäme ich also 150.000€.
Ich würde oder muss sogar (oder?) meine Hälfte der Schulden an die Bank geben, also 130.000€.
Damit hätte ich noch 20.000€ übrig. 20.000€ mehr als zum Start meiner Ehe und ich wäre den Klotz am Bein los. Das wäre echt überlegenswert.

Wenn die Mühle aber nur für 150000,- übern Deister geht, was dann ?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2010 21:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der, der drinnen sitzt kann den Erfolg der Versteigerung ganz maßgeblich beeinflussen.

Sei es durch aufhübschen nach oben drücken, wie es jeder Verkäufer macht, der es los werden möchte oder, noch wichtiger, nach unten drücken durch Verweigerung von Besichtigung und verloddern lassen.

Jemand, der das Objekt nicht selbst von innen gesehen hat, wird immer einen Sicherheitsabschlag abziehen.

Wenn auf diese Weise also nur 150.000,- geboten werden, kann der Bewohner ja für 151.000,- kaufen.

Muss man nur Nerven haben.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2010 21:32
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Du vergisst wesentliches

Du hast Recht. Ich sehe den Baum vor lauter Wäldern nicht.

Wenn die Mühle aber nur für 150000,- übern Deister geht, was dann ?

Eben dies übersah ich.

Aber was denn eigentlich dann?
Da reden die Banken doch mit.
Könnte es mir sogar passieren, das die mich garnicht aus den Verträgen lassen?
Aber das müssen die doch bei einem Verkauf?
Die wollen doch bestimmt 50% der Schulden von mir?
Wie geht das mit den Banken?

@Beppo

Muss man nur Nerven haben.

Jo, ich lass mir das geschriebene mal auf der Zunge zergehen.

Aber ne, was man alles bedenken muss. Vielleicht zu viele Gedanken für heute, ich glaube ich stecke die Kids ins Bett
und pflege mein Burn out.

CU later
P45

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2010 21:38
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Papa4Five

Könnte es mir sogar passieren, das die mich garnicht aus den Verträgen lassen?
Aber das müssen die doch bei einem Verkauf?
Die wollen doch bestimmt 50% der Schulden von mir?
Wie geht das mit den Banken?

1.Die Bank muss dich nicht aus dem Vertrag entlassen
2. Wenn du mit unterschrieben hast haftet ihr Beide Gesamtschuldnerisch. d.h Die Bank kann auch den vollen    Betrag von dir fordern

Grusse Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2010 22:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Verkauf kommt einfach nicht zustande, wenn die Grundschuld nicht bedient wird.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2010 22:16
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Der Verkauf kommt einfach nicht zustande, wenn die Grundschuld nicht bedient wird.

Richtig.

Bei einer Teilungsversteigerung gelten etwas andere Regeln als bei einer "normalen" Zwangsversteigerung.

Hier ist nicht die Bank die treibende Kraft (weil der Schuldner nicht zahlen kann), sondern einer der Miteigentümer.

Es wird in der Regel nicht das Miteigentum, sondern das ganze Objekt verkauft.
Verhandlungen mit der Bank im Vorfeld sind hierbei wichtig, da zunächstmal die Grundschulden das Mindestgebot darstellen (nebst ganz vieler Zinsen mit eigenartigen Namen), nicht zu verwechseln mit den Restschulden.

Googlen nach "Alptraum Teilungsversteigerung" wirft was Vernünftiges raus ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2010 22:28
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Juten Tach zusammen,

so, Kopf ist wieder etwas klarer.

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann ist es einer Bank grundsätzlich egal ob verkauft bzw versteigert wird,
solange die Schulden bezahlt werden bzw einer die Verträge mit übernimmt, also Geld in Richtung Bank fließt.

In meinem Fall, müsste ich also mit der Bank reden ob sie mich z.B. entläßt und den neuen Käufer mitreinnimmt (wenn der mitspielt).
Das die Bank mitspielt, das nur ich ihr meinen Anteil zahle ist unwahrscheinlich, da sie ja von den Zinsen lebt. Ist aber dennoch ne Frage wert.
Falls nicht, müsste das gesamte Objekt verkauft werden um alle Schulden bei der Bank zu bedienen.
Da wird DEF aber nicht mitmachen, da Ihr Erbvorschuss dabei über die Wupper geht.
Abgesehen von den Schulden kämen ja auch noch Vorfälligkeitszinsen, Makler Gebühren usw usw dazu, was den Verkaufspreis in die Höhe treibt.

Was könnte ich noch überlegen für den Fall, das ich mir das Objekt nicht mehr leisten kann, DEF nicht verkaufen will und
eine gesamt Vermietung die Unkosten nicht deckt?

Die Zinsbindung eines Vertrages läuft im November glaub ich ab. Wenn ich einen neuen nicht mitunterschreibe,
würde dann die Bank aktiv werden und fordern bzw klagen?
Blöde Frage, klar würde sie.

Soweit erstmal,

Gruß
P45

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2010 14:56




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin P45,

habe momentan das Gefühl, Du beackerst zu viele Optionen parallel, würde Dir raten die Möglichkeiten nacheinander abzuarbeiten.

Hinsichtlich Haus bei Trennung, hiesse nacheinander (meine Meinung):

1. Einigung auf Wert und Übernahme durch eine Partei (ggf. Gutachter/Makler zwecks Bewertung hinzuziehen, evtl. eine Ratenzahlung für Zugewinn vorschlagen)
2. Freihändiger Verkauf des Hauses
3. Teilungsversteigerung (hier kommen Gerichts- und Gutachterkosten in jedem Falle dazu)
4. Miteigentum beibehalten und regeln
5. Zwangsversteigerung (wenn keiner von Euch die Bankbedürfnisse befriedigt)

Die Reihenfolge der Abarbeitung hängt sicherlich vom Einzelfall ab (und ist individuell anzupassen)...
... die erste Option ist aber mit Sicherheit die Beste und die letzte Option mit Sicherheit die schlechteste Alternative, da im schlimmsten Fall die Schulden bleiben und jemand anderes sich über ein Schnäppchen freut.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 15:43
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

habe momentan das Gefühl, Du beackerst zu viele Optionen parallel

Yup, das stimmt und das betrifft nicht nur die Hausoption.  :exclam:

1. Einigung auf Wert und Übernahme durch eine Partei (ggf. Gutachter/Makler zwecks Bewertung hinzuziehen, evtl. eine Ratenzahlung für Zugewinn vorschlagen)

500.000€ Gesamtkosten inkl. eines Erbvorschusses Ihrer Eltern von 125.000€
300.000€ Verkaufswert, ermittelt durch zwei Makler vor drei Jahren. Da wird sich nicht wesentliches geändert haben.
260.000€ Restschulden bei den Banken.

a. Sie möchte das ich ihren Erbvorschuß ausbezahle, dann würde sie rausgehen. Wie gesagt der Verkaufserlös, nach abzug der Schulden wäre 40.000€.
b. Ich biete ihr 80.000€, auch wenn ich nicht weiß wie ich die stemmen soll bzw wo ich die herbekomme.
c. Ich überschreibe ihr zu 100% das Haus, bin mit Null Schulden bzw Null Gewinn raus. Nur spielt die Bank da nicht mit. Ob sie mitspielt? Keine Ahnung.

2. Freihändiger Verkauf des Hauses

d. Sie verliert 85.000€ Erbvorschuß. Ich hatte angeboten davon die Hälfte zu übernehmen. Wurde aber abgelehnt.

3. Teilungsversteigerung (hier kommen Gerichts- und Gutachterkosten in jedem Falle dazu)

Wäre für mich die zweit beste Lösung (glaub ich, da ich nicht sicher bin, wie das geht, was dabei raus kommt, daher der Thread hier).
Die beste Lösung ist Zugewinnsberechnung zu machen. Da wir beide einen negativen Zugewinn haben,
ist das eine "Nullrunde". Bliebe das Haus zu 40.000€ Verkaufserlös, den ich ihr zu soundsoviel Prozent auszahlen würde.

4. Miteigentum beibehalten und regeln

Da Dein 1. und 2. wohl nicht geht, Dein 3. besser durch nen Zugewinn geregelt werden könnte, versuchen wir auch Dein 4.
Das gestaltet sich aber auf Grund von verschiedenen Mietern schwierig. Auch würde ihr 63% des Grundstücks gehören, was wiederum,
bedeutet, das sie gequotelt Miete bekäme, auch von mir. Sie will aber auch das ich 50% Zinsen/Tilgung übernehme. Das beißt sich aber.
Auch würde sie bestimmen, was wie auf dem Grundstück, den Zimmern usw passiert. Ich will aber das sie sich raushält.
Kompromiss? Fraglich.

5. Zwangsversteigerung (wenn keiner von Euch die Bankbedürfnisse befriedigt)

Äh, ich dachte das ist das selbe wie 3.
Oder meinst Du damit, das das die Bank anstrengen würde.
Darf ich überhaupt vorsätzlich keine Tilgungen bezahlen?

Du siehst, das ich doch alle Optionen gleichzeitig beleuchten muss, um zu wissen wo es eventuell lang geht.

"Parallel" kommt die Kindesunterhaltsberechnung dazu. Und da geht es ebenfalls rund.
Ich zahle für drei, sie will nicht für meine zwei. Welche Stufe, wie bereinigt ....
Von Kindesentzug, zwei extremen Kindern (eins bei ihr, eins bei mir) und anderen Baustellen will ich garnicht reden.

Ja, ich beacker alles parallel, da wenn ich am Haus zupfe, hat das Auswirkungen auf den KU.
Zieht ein Kind zusätzlich von ihr zu mir, dann hat das vielleicht Auswirkungen bei der Miete und das hat ....
Ein Kind fängt jetzt ne Lehre an, eins wird bald 18 und geht vielleicht ins Ausland usw usw usw. Permanent ist irgendetwas.

Ich mache die gesamte Palette auf einmal, gleichzeitig durch.

Aber ich werde Off Topic.

Abschliessend daher noch ne kurze Frage, auch wenn ich die ergoogeln könnte, aber mit Euch zu reden tut mir gut.
Was ist der Unterschied zwischen Deinem 3. und Deinem 5.?
Das erstere freiwillig, das zweite erzwungenermaßen?

Na, dann bis gleich mal,

Gruß
P45

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2010 17:09
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Na denn, nochmal Moin,

Verluste zu realisieren, tut weh, daher kann man fast ein wenig Verständnis für Deine Ex haben ...
... aber der Verlust ist nunmal da, deshalb muss sie sich entscheiden, was sie will (was meine Ex übrigens auch nicht wirklich schnallt ...).
Du kannst lediglich vorschlagen (da sie in Dir das Böse sieht, steht es ihr frei, einfach nichts zu machen, was am Ende aber auch für sie nichts Gutes für sie bedeutet).

b. Ich biete ihr 80.000€, auch wenn ich nicht weiß wie ich die stemmen soll bzw wo ich die herbekomme.
c. Ich überschreibe ihr zu 100% das Haus, bin mit Null Schulden bzw Null Gewinn raus.

zu b. Klingt eher großzügig, wenn man die Alternativen betrachtet ... Was sagt sie dazu ? Beispielsweise als unverzinsliches Darlehen über 15 Jahre zu tilgen (Absicherung über Grundschuld) ?
zu c. Würde sie es denn wollen ?
Bei beiden Optionen müsste die Bank einen von Euch aus der Schuldhaft entlassen, das tuen Banken tatsächlich sehr ungern, weil sie eine potenzielle Zahlungsquelle verlieren (ist aber Verhandlungssache, da auch für die Bank eigentlich besser als eine Zwangsversteigerung)...

Die Hauptunterschiede zwischen Teilungs- und Zwangsversteigerung sind nach meinem Google-Wissen:

1. Zwangsversteigerung wird von einem Gläubiger angestossen, Teilungsversteigerung von einem Miteigentümer

2. Das niedrigste Gebot:
Mit dem niedrigsten Gebot erwirbt man auch "stehenbleibende" Grundstückslasten.
Wenn die Bank von sich aus betreibt, hat sie ein Interesse, möglichst viele Kaufinteressenten anzulocken, d.h. sie kann ggf. bei der Versteigerung auf Grundschulden verzichten und nimmt von einem Käufer, was sie kriegen kann (für den Rest haftet immer noch Ihr).
Bei der Teilungsversteigerung ist dieses nicht zwingend der Fall, d.h. im Vorwege sollte mit der Bank gesprochen werden, dass sie auf den die Darlehens-Rest-Valuta übersteigenden Teil der Grundschuld verzichtet. Machen sie das nicht und es besteht in Eurem Fall eine Grundschuld von 400.000 EUR wird sich wohl kaum ein Käufer finden.

Also mit der Bank sprechen ...

Wenn die Teilungsversteigerung vor Ehescheidung beantragt wird, kann Deine Ex diese ggf. blockieren (wenn Du kein weiteres Vermögen hast).

Es gibt noch einiges mehr zu beachten, deshalb ist Alternative 1 aus meiner Sicht immer noch für beide die Beste (obgleich ich weiss, dass Exen nicht immer die ganzheitlich beste Lösung wollen).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 18:05
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo United,
erstmal möchte ich mich bedanken, das Du mir hier weiter antwortest.

Ich glaube bei dem Thema sind alle Exen gleich. Da gibt/gab es Verlust, aber nein, nicht bei Ihnen, sondern beim "bösen" Ex.

Naja,
Deine Alternative eins, ist natürlich das beste. Aber das kann ich nicht bezahlen.

Die Zinsen und Darlehen für die 260.000€ sind bereits zusammen 1.800€.
Nehme ich ein weiteren Kredit auf, um sie aus zu bezahlen, kämen nochmal geschätzt 700€ dazu.
Egal ob für 125.000€ oder 80.000€, das gibt sich nicht viel.
Achso, zu 1b (mein 80.000€ Angebot) sagt sie auch nein. Egal wie großzügig das ist.

Dann muss ich noch KU zahlen von über 847€ (DDT Stufe 1, aber eigentlich müsste ich eine weit höhere Stufe zahlen).
KU für meine bekomme ich "noch" nicht, also nochmal 664€ weg.
Wo sind wir dann zusammen? 4000€? Dazu kommen die Standard Sachen wie Essen, Nebenkosten usw. Nochmal 1000€-1500€?

So gut verdiene ich dann doch nicht.
Würde sie KU zahlen, sähe das anders aus. Aber das ist ein anderes Thema.

Mit der Bank werde ich reden, je mehr Infos desto besser.

Nochmals Danke für Dein "Googel Wissen"  🙂

Gruß
P45

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2010 20:47
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hejhej...
war leider zwei Tage nicht hier, um zu sehen, was da alles so geschrieben ist. Kann meinen Vorredner nur zustimmen und die ganze Palette noch ein wenig erweitern!  😉
Der Verlust - und das müssen sich beide klar machen - ist bereits da und während der Ehezeit entstanden. Wenn die Bude 500.000,-- gekostet hat und jetzt nur noch einen realen Wert - ganz egal ob er durch Verkauf/versteigerung realisiert wird oder nicht - von 300.000,-- hat, dann sind 200.000,-- weg. Ganz egela, wem man sie zuordnet.
Und wenn dann noch 260.000,-- Schulden drauf sind, dann hat die Bank wenig Interesse, einer Versteigerung oder ähnlichem zuzustimmen - sie geht nämlich das Risiko ein, dass die Schulden letztendlich NICHT gedeckt sind und sie dann gar keine Sicherheit mehr hat und "nur" noch euch beiden in die Tasche fassen kann. Anders sieht das aus, wenn die Bank vielleicht einen potentiellen Kunden hat, dem sie was Gutes tun will und deshalb auch bereit wäre, die Versteigerung ohne vollständige Deckung ihrer Kredite durchzuführen. Viele Varianten also denkbar....
es zeichnet sich ab: entweder einigt ihr beide euch auf irgendeine Art und weise oder es kommt tatsächlich zu einer Versteigerung - weil irgendwann keiner mehr die Kredite ausreichend bedient.....

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 16:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

weil irgendwann keiner mehr die Kredite ausreichend bedient.....

genau das wäre auch der schnellste und einfachste Weg für den TO eine Versteigerung auch gegen den Willen von Ex oder Bank herbeizuführen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 16:12
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

genau das wäre auch der schnellste und einfachste Weg für den TO eine Versteigerung auch gegen den Willen von Ex oder Bank herbeizuführen.

....was sich aber nur lohnt, wenn wirklich ein über den Restschulden liegendes Gebot erwarten lässt! Und dabei ist noch zu berücksichtigen, dass bei einer vorzeitigen Ablösung bestehender Kredite nicht nur die Restschuld bedient werden muss, sondern die Bank sich auch meist noch fett "Vorfälligkeitsentschädigungen" bezahlen lässt. Und wenn da zB. noch 260.000 drauf sind, die Verträge noch ne Laufzeit von angenommen nur 5 Jahren haben kann das bei dem geänderten Zinsniveau schnell ne Stange Geld sein: bei nur 1 Prozent Zinsunterschied (Zins lt. Darlehensvertrag - heute aktueller Zins) sind das pro Jahr 2.600,-- also bei 5 Jahren Restlaufzeit schon 13.000,--, die die Bank dann zusätzlich sehen will......

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 16:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Richtig.

Das ergibt vor Allem dann einen Sinn, wenn er das Haus vorzugsweise selbst übernehmen will (und kann)

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 16:23