hiho... ich bin gerade auf 180°... habe gerade rausgefunden, dass meine zukünftige exfrau (hoffentlich im sommer durch) doch im besitz von dingen ist, die meinem kind aus einer früheren beziehung gehören. waren geschenke zu weihnachten und geburtstagen usw. als ich mich getrennt habe und die sachen aufgeteilt wurden, waren nun besagte sachen verschwunden.... sie meinte sie hätte diese nicht.... nun tauchen diese aber online in nem anzeigenblatt auf..... eindeutig über namen und telefonnummer zu identifizieren... wie verhalte ich mich... boooo ich k..... gerade. meine kind war sehr trautig damals, da es sehr hochwertige dinge waren..... danke für eure hilfe. gruss
Moin Papa,
in der Ehe gibt es meines Wssens keinen Diebstahl. Also hast Du erstmal aus meiner Sicht keine Möglichkeit, hier irgendeinen Anspruch durchzusetzen, wenn es Dinge waren, die ihr beide beschafft habt.
Wenn die Sachen allerdings einem Dritten gehören (Kind aus anderer Beziehung) sollte wenn dieser Dritte sich dafür einsetzen, sein Eigentum zurückzubekommen. Entweder durch direkte Aufforderung oder über einen Rechtsanwalt nach Sicherung der Beweise. Unter Umständen macht sich die Exe auch strafbar, wenn sie Gegenstände Dritter ohne deren Einverständnis veräußerst. Da dies aber rechtliche Fragen sind, sollten diese auch von einem Rechtsanwalt nach vollständiger Darstellung des Sachverhalts geklärt werden. Gruß Ingo
P.S. Viele damals hochwertige Gegenstände haben innerhalb von kürzester Zeit einen Restwert der gegen Null tendiert (siehe z.B. Flachbildschirme nach ein paar Jahren Nutzung). Dazu kommt die Frage, ob Du auch nachhaltig beweisen kannst, dass die Dinge wirklich im Besitz des Kindes waren (Kaufbelege, Seriennummer, etc.) Also im Zweifel überlegen, ob sich hier ein Rechtsstreit überhaupt lohnt.
hi, danke für deine antwort. also die sachen waren geschenke an mein kind, gekauft von uns beiden. uund sicher sind die sachen nicht mehr viel wert, jedoch haben sie wert für mein kind. es hat sowieso schonn gelitten durch die trennung, da anfangs alles toll war, man sich super verstand und nach der trennung stand ich mit fast nichts da, was ich ins neue kinderzimmer stellen konnte, da meine ex alles einkassiert hatte mit der begründung: das hätte sie oder ihre eltern gekauft. .... als beweis könnt6e ich höchstens fotos vorlegen, wo die geschenke drauf sind, z.b. zu weihnachten usw. und mail verkehr wo drin steht, dass sie nur das behalten hat, was sie bezahlt hatte..... was ist mit anzeige machen? gruss und danke
um welche Werte geht es?
glaubst du tatsächlich, dass das Kind sich noch heute(!) über die Gegenstände freuen würde?
Vermutlich würde ich den Deckel drauf machen und es gut sein lassen - der Ärger und der Stress ist es nicht Wert.
Gruß, Toto
... keine ahnung aktueller wert wohl 300-400 € ..... mir geht es eher darum, sie nicht damit durchkommen zu lassen...... und ihr mal zeigen, dass man sich nicht alles erlauben kann....
Moin Papa,
aus meiner Sicht - lass es. Erstens interessiert ein Kind / Jugendlicher sich meist nicht mehr für einen "Gameboy" oder "Konsole" (wahrscheinlich dreht es sich um sowas) von vor 3-4 Jahren. Zweitens
ist das ein Fall aus dem Zivilrecht (Streitfrage um Eigentum / Besitz, insb. durch Schenkungsvertrag). Das ist eh eine schwierige Kiste.
Du willst Deiner Exe aber nun Grenzen aufzeigen und willst mit einer Anzeige (Bereich Strafrecht) die Leviten lesen. Das Strafrecht sorgt aber meistens nicht dafür, dass Du oder Dein Kind seine Sachen wiederbekommt. Hier wird nur eine strafrechtliche Tatbestand abgeprüft.
Allein die Erstberatung beim Anwalt kann bis zu 190 Euro kosten. Wenn Du / Euer Kind keine Rechtsschutzversicherung habt, würde ich die Finger davon lassen. Ausser viel Ärger wird nicht viel dabei rum kommen. Investier Deine Energie in sinnvolle Projekte und schreib die alten Gegenstände ab. Gruß Ingo
Moin Papa1977,
kurz und knapp: Vergiss es. Selbst wenn Deine Ex 5 Spielkonsolen und 27 Stofftiere in ihrem Besitz hat oder zum Verkauf anbietet, von denen Du behauptest, sie würden Deinem Kind gehören: Wie wolltest Du das beweisen? Die Polizei wird sicher nicht für eine Beschlagnahme bei Deiner Ex einreiten, nur weil Du behauptest, sie hätte Dein Kind beklaut.
Umgekehrt kann es sein, dass Du Dir eine Anzeige wegen Verstosses gegen § 186 StGB einhandelst: Du wärest beweispflichtig für Deine Behauptung; nicht Deine Ex für ihre Unschuld.
Spar Dir den Stress und die Kohle und kauf dem Kind neues Zeugs für das Geld, das Du ansonsten in falscher Gerechtigkeitserwartung zu Anwälten und Gerichten tragen würdest. Das Theater lohnt sich wirklich nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
der Sachverhalt ist nicht unter "Diebstahl in der Ehe" zu werten, denn die geschädigte Person ist das Stiefkind. Die im Eigentum des Stiefkindes stehenden Gegenstände unterliegen im Falle der Minderjährigkeit der Verfügungsgewalt der Sorgeberechtigten. Einem Stiefelternteil ist es rechtlich betrachtet nicht erlaubt, hierüber zu verfügen.
Knackpunkt ist die Beweisbarkeit der unrechtmäßigen Verfügung und Veräußerungsabsicht. Dies ginge nur über die Seriennummer. Sofern diese bekannt und beweisbar ist, kann strafrechtlich dagegen vorgegangen werden.
So ganz allgemein: Auch wenn das Kind kein Interesse (mehr) an seinem Eigentum hat, so ist es sen Eigentum. Dieses kann vom Kind mit Erlaubnis der Sorgeberechtigten ggf. zu Geld bemacht werden, um sich aktueller auszustatten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin.
aktueller wert wohl 300-400 € .....
das finde ich dann doch ne Hausnummer...
wobei ich dies
mir geht es eher darum, sie nicht damit durchkommen zu lassen...... und ihr mal zeigen, dass man sich nicht alles erlauben kann....
eben nicht für eine schlüssige Begründung halte. Wenn es das ist, was Dich motiviert, dann lass es, denn aufgrund der schwierigen Beweisbarkeit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Du Dich nachher ärgerst, wenn es erfolglos endet.
Wenn Du es allerdings für die Kinder tust
so ist es sen Eigentum. Dieses kann vom Kind mit Erlaubnis der Sorgeberechtigten ggf. zu Geld bemacht werden, um sich aktueller auszustatten.
das also Deine Motivation ist hier vorzugehen, dann versuche es. Bist Du erfolglos, so kannst Du Dich ggü den Kindern immerhin rechtfertigen (ggf auch nur im Stillen), es wenigstens versucht zu haben ...
Gruss, Toto
Hallo,
anderer Ansatz:
Kaufe doch (einige/alle) Dinge davon (oder lasse von einem Bekannten kaufen)...
Das ist dann wohl noch günstiger und einfacher als der Weg über Anwalt und Klage - denke ich.
Und wie Du dann damit (oder eben nicht) der DEF gegenüber trittst kannst Du Dir dann ja noch überlegen.
neuezeit
So ist das Leben