Moin @ all,
Neuigkeiten von der Häuserfront:
Mein RA teilte mir eben mit, dass KM zum 01.08. 🙂 🙂 🙂 ausziehen wird und zeitgleich die Ausgleichszahlung durch mich :phantom: zu erfolgen hat. Nach langem HickHack geht es jetzt endlich wieder vorwärts. Dann steht auch endlich dem Scheidungsspruch nichts mehr im Wege, da damit alles geregelt ist. Sohnemann weiß auch Bescheid und kommt damit klar. Somit ist für mich alles geritzt und ich habe keine Gewissensbisse mehr.
Falls jemand von euch Menschen kennt, die ab Sommer nächsten Jahres ein schnuckeliges Häuschen im Alten Land bei Jork erwerben möchten, könnt ihr mir gerne per PN Daten mitteilen. Vorheriges Mieten geht natürlich auch. So ab 01.10. , da der Maler und Parkettabschleifer noch durchmüssen. Pinseln kann ich eigentlich selber, aber die Bohrlöcher der KM müssen noch gespachtelt werden...und das sind sehr viele 😉 !!
Also, es geht weiter und ich bin hoffnungsvoll, dass jetzt endlich Ruhe einkehrt.
Eigentlich anderer Thread, aber passt dazu:
Junior hat im KiGa neulich sein Schlaffest erfolgreich hinter sich gebracht. :thumbup: :thumbup: Die Kinder, die diesen Sommer eingeschult werden, haben alle mit den KIGA-Erziehern dort übernachtet. Er war sehr stolz auf sich, dass er das hinbekommen hat. Ich aber auch!! Jetzt sollte sich auch dieses Thema (nicht bei KM übernachten und Heimweh beim KV bekommen) gut regeln lassen. :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Dann ist wirklich alles geritzt und ich kann wirklich in Ruhe nach vorne blicken. Natürlich werde ich weiter berichten und versuchen sinnvolle Ratschläge zu geben. Nicht immer :rofl2: erschließen sich einem User die anderen Threads, aber häufig hilft ja eine neutrale Sichtweise weiter. :redhead:
Danke und viel Spaß beim Usertreffen.
Hi,
der aktuellste Stand:
Nachdem Brille007 und einige andere völlig zurecht auf die Risiken hingewiesen hatten, sind LG und ich nochmal gaaaaaaannnz tief in unsere "Bücher" gestiegen und haben alle möglichen Wohnideen durchgekaut. Als Ergebnis ist genau Brille's Vorschlag herausgekommen...danke Brille007.
Wir werden dort hinziehen. KM bekommt ihre Auszahlung ja sowieso und Junior wohnt direkt nebenan. Meine LG hatte grundsätzlich eh nur einProblemchen mit der Vorstellung "in so einem kleinen Kaff" mit 150 Menschen zu wohnen. Da ihr Vater aber nur 10 km entfernt wohnt und auch einige unserer wichtigen Freunde/bekannten relativ nahe wohnen, geht es ihr gedanklich damit auch sehr gut. Wie KM darauf reagieren wird kann ich nicht einschätzen; ist mir aber auch völlig egal. Junior können wir dann fast täglich sehen und sein jetziges Zimmer wird auch zukünftig für ihn reserviert bleiben. 🙂 🙂 🙂
Fazit: Eure Tipps waren mal wieder der richtige Denkanstoss für mich und dafür bin ich sehr dankbar.
Mal sehen, wie das Wohnmodell funktioniert. Ich sehe der ganzen Angelegenheit mit deutlicher Gelassenheit entgegen. Denn das was jetzt als endgültige Lösung entsteht, war von Anfang an meine Prophezeiung an Exi. Alles, aber auch wirklich alles, ist so gekommen, wie ich es zu Anfang orakelt habe. Und das ist ein sehr gutes Gefühl!!! :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Das soll jetzt nicht gemein klingen, oder so. Aber dadurch fühle ich mich bestätigt und freue mich, dass LG und ich das so gut hinbekommen haben.
Da ich Freitag in den Urlaub fahre, werdet ihr mich 3 Wochen nicht ertragen müssen :wink:.
Vielleicht habe ich Ende Juli ja schon konkrete Ergebnisse. Die Folgevereinbarung inkl. Übertragung Immobilie und Sonstiges wird gerade vom Notar formuliert.
Ein absolut urlaubsreifer und müder
SteMa
aber der Kampf hat sich gelohnt!!! :rofl2:
Hey SteMa,
:thumbup: :thumbup: :thumbup:
Grinsende Grüsse
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hey Martin,
gleichfalls grins!! 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂
Du hattest was von befr. EU geschrieben. Hast Du Formulierungen dafür? Ist zwar eigentlich einfach bzw. logisch, was da zu stehen hat. Aber RA-KM hat bislang immer geblockt....
Bin gerade per Mail mit meinem RA in Abstimmung. Vielleicht können wir die Formulierung miteinbauen.
SteMA
Moin SteMa,
das Zauberwort heisst "Scheidungsfolgenvereinbarung" und erspart Euch, Dinge für viel Geld gerichtlich zu regeln, die Ihr auch privat regeln könnt. Vorteil: Weil Ihr Euch selbst darauf einigen müsst, können alle Beteiligten mit dem Ergebnis auch besser leben als mit einem Urteil, wo oft (mindestens) einer das Gefühl hat, über den Tisch gezogen worden zu sein.
Das Ganze setzen am besten die Anwälte auf; danach wird's von einem Notar beglaubigt und beim Scheidungstermin vorgelegt. Darin könnte beispielsweise stehen "Herr SteMa bezahlt an Frau SteMa zum Ausgleich der Übernahme der vormals gemeinschaftlichen Immobilie einen Ausgleichsbetrag von XXX EUR (am Stück, in Raten etc.) Ausserdem zahlt Herr SteMa an Frau SteMa einen monatlichen Unterhaltsbetrag von YYY EUR, befristet bis zum ZZ.ZZ.ZZZZ. Bis dahin ist Frau SteMa in der Lage, sich selbst zu versorgen. Wichtige Formulierung: "Diese Vereinbarung gilt auch für den Fall der Not." Ansonsten kann Madame jederzeit wieder auf der Matte stehen und die Hand aufhalten.
Dann schreibt Ihr noch rein, wie Ihr den Unterhalt und die Betreuung von Sohnemann regelt und fertig ist die Laube.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ok danke.
Macht es Sinn zunächst bis zum 8. Geb. Sohnis (2009) zu befristen? ab dann wäre ja eh grundsätzlich eine abänderung möglich. (Teilz.Job von 50%) Nach meiner Einschätzung wird RA-KM nicht zustimmen. Scheidungsfolgevereinbarung habe ich eben per Mail als Entwurf erhalten...alles andere was du nanntest steht da auch genauso drin. nur bei der befristung habe ich bedenken auf ablehnugn (logisch) zu treffen. versuchen kann ich aber ja mal trotzdem...
SteMa
Der Entwurf sieht bisher das heir vor:
Der Antragsteller verpflichtet sich, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung Aufstockungsunterhalt (§ 1573 BGB) in Höhe von monatlich EUR 477,33 zu zahlen.
Der Unterhalt ist jeweils monatlich im voraus bis zum 3. Kalendertag des betreffenden Monats an die Antragsgegnerin zu zahlen.
Bei der Bemessung des Unterhaltes haben die Parteien ein durchschnittlich monatliches Nettoeinkommen des Antragstellers in Höhe von EUR und ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der Antragsgegnerin in Höhe von EUR zugrundegelegt sowie jeweils 5 % für berufsbedingte Aufwendungen in Abzug gebracht.
Weiter haben die Parteien zugrundegelegt, dass die Antragsgegnerin bis zur Rechtskraft der Scheidung das noch je zu ½ im Eigentum der Parteien stehende Haus BRD, geräumt und an den Antragsteller übergeben hat.
Sollten sich die bei der Bemessung des Unterhaltes zugrundegelegten Verhältnisse zukünftig ändern, sind die Parteien berechtigt, eine Abänderung zu verlangen (§ 323 ZPO).
wat meenste, so io?
SteMa
Moin SteMa,
wat meenste, so io?
für diesen Käse braucht man keine Scheidungsfolgenvereinbarung; den kriegt man auch "gratis" vor dem Familiengericht: Es ist ein Blankoscheck für Deine Ex von beliebiger Dauer.
Der Sinn einer SFV besteht ja gerade in der Befristung oder dem Ausschluss von EU; das ist hier nicht der Fall: Mit dieser "Vereinbarung" würdest Du im Zweifelsfall bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag für Deine Ex zahlen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
mmmmhhh,
dann werde ich versuchen müssen, die km-ra zu überzeugen, dass eine befristung für alle erstrebenswert ist. eine argumentationshilfe kann sein, dass ich schon TEU 5,0 ausgleichzahlung leiste als ursprünglich mal vereinbart...
mal sehen, was mein anwalt als vorschlag ausgearbeitet hat. ich habe ihm schon mitgeteilt, dass ich die zeitl. befristung unbedingt erwähnt haben möchte. des weiteren hat km seit 08.2006 mehr verdient als angegeben, sich dadurch pkh erschlichen (aussage richter im feb.2007!!) und die überschüssigen beträge sind bislang nicht berücksichtigt geblieben....
ich werde da mal auf den busch klopfen...
SteMa
Moin SteMa,
dann werde ich versuchen müssen, die km-ra zu überzeugen, dass eine befristung für alle erstrebenswert ist. eine argumentationshilfe kann sein, dass ich schon TEU 5,0 ausgleichzahlung leiste als ursprünglich mal vereinbart...
das wird im Zweifelsfall keine Rolle spielen - Du hast gezahlt und die Kohle ist (vermutlich) weg. Wenns mehr war als erforderlich, war das nett von Dir - aber nichts, worauf Du etwas aufbauen könntest.
des weiteren hat km seit 08.2006 mehr verdient als angegeben, sich dadurch pkh erschlichen (aussage richter im feb.2007!!) und die überschüssigen beträge sind bislang nicht berücksichtigt geblieben....
das ist im Zweifelsfall ein viel besseres Argument, denn abgesehen von der PKH ist das durchaus zumindest versuchter Prozessbetrug; das sollte mal nicht unbedingt gerichtlich verhandeln müssen. Zusätzlich kann man noch damit winken, dass die Hütte im Fall der Nicht-Einigung dann eben unter den Hammer kommt - und bei einer Zwangsversteigerung keine Ausgleichzahlung für Madame herumkommt, sondern eventuell noch ehebedingte Schulden für sie bleiben.
Aus "Nettigkeit" verzichten nur wenige auf EU (steht ihnen ja zu, you know...). Man muss da schon einen virtuellen Baseballschläger in der Hand haben... 😉
Also: Eigenen Anwalt einen Gegenvorschlag ausarbeiten und vorlegen lassen. Und in Aussicht stellen, dass das Ganze von Dir aus auch gerne gerichtlich geklärt werden kann, falls Madame dem nicht zustimmt. Du hast nichts zu verlieren
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Mon Brille007,
der Vorschlag kommt von meinem RA!!! :againstwall:
Bislang habe ich die TEU5,0 auch noch nicht gezahlt. Wird erst fällig, wenn die Vereinbarung zustande kommt. Da das jedoch die Bedingung der Bank ist um meinem Finanzierungsplan zufolgen....den Rest erspare ich uns! :exclam:
Meine ursprünglich verfolgte Idee ist eigentlich, jeweils jährlich die Steuerbescheinigungen anzufordern, mit dem Hinweis, dass ja schon mal falsche Gehaltsangaben gemacht wurden.
Morgen früh habe ich einen RA-Termin und da werde ich das abschließend durchsprechen. Ich verreise am Freitag und wenn ich wieder da bin, möchte ich endlich 😡 kurz vor der Scheidung stehen!!!
SteMa
Moin SteMa,
der Sinn einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist trotzdem, die möglicherweise lebenslangen wirtschaftlichen Folgen einer gewesenen Ehe abzukürzen oder gleich ganz auszuschliessen. Damit tut man nichts anderes als der "gesunde Hausverstand" einem sowieso sagt, auch wenn das Gesetz andere Möglichkeiten vorsieht: Man verschafft sich Freiheit und Planungssicherheit. Ich bin jedenfalls heilefroh, meine Ex nicht für den Rest meines Lebens an der Backe zun haben.
Deshalb ist eine Unterhaltsbefristung oder gar ein Unterhaltsverzicht kein "Kann", sondern ein "Muss" in einer solchen Vereinbarung. Ansonsten kann man sie gleich bleiben lassen, denn ohne Befristung hat sie keinen Sinn für Dich: Du wärest damit nicht besser gestellt und in der Planung Deiner wirtschaftlichen Zukunft nicht freier als ohne die Vereinbarung.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
mmmmmmmmhhhhhhhhh, ja, das verstehe ich.
Mein Anwalt rät grundsätzlich auch dazu. In meinem Scheidungsvorgang wäre ein Versuch der zeitl. Befristung gleichzeitig der "Todesstoss" für eine "zeitnahe" Einigung".
Er sieht die Zukunft im Zusammenhang mit den fin. Folgen jedoch nicht ganz so schwarz. Durch die Formulierung "Sollten sich die bei der Bemessung des Unterhaltes zugrundegelegten Verhältnisse zukünftig ändern, sind die Parteien berechtigt, eine Abänderung zu verlangen (§ 323 ZPO)." sieht er die Möglichkeit für beide Seiten jederzeit eine Abänderung zu erzielen. Als Zusatz habe ich noch die Herausgabe der jährlichen Jahressteuerbescheinigungen von Exichen gefordert.
Welche zeitliche Befristung hast du bei dir erreicht? 2 Jahre? Das würde ich zunächst anstreben, da Junior dann 8 sein wird und dann in die dritte Klasse kommen wird.
Gestern nachmittag rief die RA von Ex bei ihm an und verzichtete auf einen Teil der Unterhaltszahlungen!! Damit sind die zuviel gezahlten Beträge vom Tisch bzw. werden mit der Zugewinnausgleichszahlung verrechnet. Da spare ich im Endeffekt nur ein bisschen, aber immerhin... . Zusätzlich übernimmt Exi noch die Übertragungskosten für Haus an mich.
Insgesamt kann ich vom Verständnis her mit dieser Vereinbarung leben.
Da Exi mittlerweile zuviel Gehalt für PKH bezieht, werden evtl. zukünftige Klagekosten bei der "Unterlegenen" zu Buche schlagen.
Mein RA hält von einer Befristung in diesem Fall nicht sehr viel. Auch seiner Einschätzung nach wird Madame demnächst deutlich mehr arbeiten gehen. Wenn dann die Befristung existiert ist der Zeitraum und die Höhe festgeschrieben und zwischenzeitlich eine Änderung durch mich aussichtslos bzw. zwecklos.
Fazit: Um eine zügige regelung nicht zu verhindern und mir relativ kurzfristige Änderungen nicht zu verbauen, werde ich keine Befristung mehr verlangen. Sobald Junior 14 Jahre ist (also noch gute 8! jahre) ist unterhalt für die KM sowiso erledigt. Das lebenslange Risiko kann ich nicht vollständig überblicken, aber ich gehe es ein...
SteMa
PS Wenn Du einen Formulierungsvorschlag hast schicke ihn mir gerne als PN. Ich fühle mich nicht beratungsresistent!!!
Moin SteMa,
ich stelle jetzt mal eine provokante Frage: Wen berät Dein Anwalt eigentlich - Deine Ex oder Dich?
Das hier
Durch die Formulierung "Sollten sich die bei der Bemessung des Unterhaltes zugrundegelegten Verhältnisse zukünftig ändern, sind die Parteien berechtigt, eine Abänderung zu verlangen (§ 323 ZPO)." sieht er die Möglichkeit für beide Seiten jederzeit eine Abänderung zu erzielen. Als Zusatz habe ich noch die Herausgabe der jährlichen Jahressteuerbescheinigungen von Exichen gefordert.
ist eine bei Unterhaltsbezug jedenfalls eine Selbstverständlichkeit, für die man keine Scheidungsfolgenvereinbarung braucht. Aber natürlich kannst Du auch mit Deiner Bäckersfrau schriftlich vereinbaren, dass Du ihr jeden Morgen den von ihr geforderten Brötchenpreis bezahlen wirst...
Welche zeitliche Befristung hast du bei dir erreicht? 2 Jahre?
Genau null Jahre. Ich habe ihr dafür einen Preisnachlass von 25.000 EUR auf unser ehemals gemeinschaftliches Haus gewährt, das sie unbedingt behalten wollte. Dafür werde ich für den Rest meines Lebens keinen Cent Unterhalt an sie bezahlen.
Das würde ich zunächst anstreben, da Junior dann 8 sein wird und dann in die dritte Klasse kommen wird.
Mit "zunächst" wirst Du nichts erreichen; das ist eine Kaugummi-Formulierung ohne Nährwert. Entweder stehen diese zwei Jahre drin und danach ist Sabbat, oder Deine Ex wird nach Ablauf dieser zwei Jahre 1001 Gründe vorweisen, warum sie - leider, leider - nicht mehr arbeiten und verdienen kann als bisher. Von daher unterschreibst Du damit einen Blanko-Scheck.
Gestern nachmittag rief die RA von Ex bei ihm an und verzichtete auf einen Teil der Unterhaltszahlungen!! Damit sind die zuviel gezahlten Beträge vom Tisch bzw. werden mit der Zugewinnausgleichszahlung verrechnet. Da spare ich im Endeffekt nur ein bisschen, aber immerhin... . Zusätzlich übernimmt Exi noch die Übertragungskosten für Haus an mich.
In der Tat - da kannst Du vielleicht ein paar Euros sparen. Hauptsache, Du schluckst deshalb die anderen Kröten...
Fazit: Um eine zügige regelung nicht zu verhindern und mir relativ kurzfristige Änderungen nicht zu verbauen, werde ich keine Befristung mehr verlangen. Sobald Junior 14 Jahre ist (also noch gute 8! jahre) ist unterhalt für die KM sowiso erledigt. Das lebenslange Risiko kann ich nicht vollständig überblicken, aber ich gehe es ein...
Was sollte dann erledigt sein? Wenn Madame - leider, leider - keinen besser bezahlten Job findet, sobald Sohnemann 14 ist, wird sie kein deutsches Familiengericht dazu verurteilen. Sie hat ja ihren Ex-Gatten, der brav weiterbezahlen kann. Daran muss sich nicht einmal etwas ändern, wenn Sohnemann mal aus dem Haus ist: Dann hat Madame notfalls eben - leider, leider - Rücken- oder sonstige Probleme - und SteMa zahlt weiter. Oder hattest Du bislang den Eindruck, dass Deine Ex grosszügig genug ist, auf etwas zu verzichten, was ihr - angeblich "zusteht"? Falls nein: Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern - im Gegenteil: Vielleicht entfällt ihr Job irgendwann auch ganz; dann darfst Du entsprechend aufstocken. Für die persönlichen "Einschätzungen" Deines Anwalts aus dem Jahr 2007 kannst Du Dir dann nichts mehr kaufen.
Du kannst es ja mal überschlagen: 500 EUR im Monat sind 6.000 im Jahr, 60.000 in 10 Jahren und eine knappe Viertelmillion in 40 Jahren, ohne Berücksichtigung von Zins und Inflation, allein auf der Basis der heutigen Zahlen. Du musst selbst wissen, ob eine gewesene Ehe Dir diesen (oder auch einen noch viel höheren) Betrag im Zweifelsfall wert ist - nur, damit Du heute "keine zügige Regelung verhinderst". Unter Deinen Rahmenbedingungen hätte ich persönlich jedenfalls alle Zeit der Welt!
Just my 2 cents
Martin
(der sich immer wieder wundert, dass seine Geschlechtsgenossen so gerne bereit sind, mit Begeisterung in offene Messer zu laufen)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
zu gerne würde ich das ja so durchsetzen. Da kannst Du sicher sein. Leider sind meine fin. Mittel beschränkt und ich kann nicht mehr als den festgestellten Ausgleich plus TEU 5,0 zahlen. :exclam:
Verzicht auf Unterhalt schloss die Gegenseite generell aus :gunman:, genauso wie eine zeitliche Befristung (jedoch wurde die o.g. "Verringerung" um mtl. € 120,00 akzeptiert)...warum ist mir auch klar. Die Gefahr, genauso zu enden wie von Dir geschildert sehe ich auch, völlig klar. Wie sich das später mit Exi und ihren Arbeitsmöglichkeiten / -willen darstellt, kann natürlich jetzt noch niemand erahnen. :kinnrunter:
Meinem RA habe ich auch die Frage gestellt, die Du Dir gestellt hast. Wen berät/vertritt er eigentlich??? Da er nach eigenen Angaben mit dem "Befristungsmodell" jedoch häufiger schon nicht so gute Erfahrungen gemacht hat, rät er mir davon ab.
Im Kollegenkreis gibt es auch zwei Väter, die sich auf befr. Unterhalt bzw. Verzicht gegen Abfindung in beträchtlicher Höhe geeinigt haben. Die fluchen aktuell, da deren Exen neuen LG aus der Kiste holten und fast Vollzeit arbeiten... :mad:. da ich bei meiner Ex das gleiche erahne bzw. vermute (junior erzählt häufiger mal von einem Mann namens XXX) gehe ich dieses Risiko ein.
Das muss nicht gutgehen, aber diese Option ist mir irgendwie symphatischer :wink:. Da ich ja nebenan sein werde bekomme ich ein bisschen was mit. Interessiert mich natürlich nur finanziell 🙂 .
Also, trotz vollem Verständnis für Deine Vorschläge, ich werde es so machen (müssen). In vielen anderen Scheidungsfällen macht Befristung usw. sicherlich immer Sinn. Hätte sie das Haus übernommen, wäre es auch zum Verzicht gekommen. Da sie mir deutlich hätte weniger zahlen sollen, waren wir uns im Gegenzug einig, dass kein Unterhalt fließen wird, da ich auf insges. ca. TEU 30.0 verzichtet hätte. Aber jetzt geht es eben nicht, da ich nicht so flüssig bin...
Dir Dankbarer :thumbup: :thumbup: :thumbup:
SteMa
Moin SteMa,
es ist alles eine Frage der Verhandlung. Anhand meines Beispiels grob gerechnet bezahlst Du lieber über die Jahre 240.000 als einmal 30.000...
Dass es einen "Herrn X" gibt, lässt eine EU-Pflicht ja nicht automatisch erlöschen; schon gar nicht, wenn sie bedingungslos in einem Scheidungsfolgenvergleich steht: Wenn Ihr dort vereinbart "Herr SteMa bezahlt seiner Ex-Gattin 500 EUR im Monat", kann sie morgen mit Herrn X zusammenziehen, ohne dass sich das jemals auf Deine Zahlungspflicht auswirkt. Und wenn Ihr überhaupt nichts vereinbart, kann sie das ebenfalls tun, ohne dass Du vor Ablauf von 2, manchmal auch erst 3 Jahren irgendwie aus dem Käse herauskommst. Ist ja alles noch nicht gefestigt... Und wenn sie sich bis dahin - pro forma oder tatsächlich - von Herrn X trennt, geht die Kiste von vorne los.
Wenn die Gegenseite eine Befristung von vornherein ausschliesst, müssten bei Dir viele rote Lämpchen blinken. Aber Du scheinst sie für Freudenfeuer zu halten. Nun denn - es ist Deine Kohle und Deine Zukunft. Deine Ex scheint anwaltlich jedenfalls besser beraten zu sein als Du - sie weiss, wie man's macht.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo SteMa !
Du solltest auf Martin hören.... unbedingt !!!
Gruß
Marina
Moin,
ich habe gestern abend meinen RA aufgefordert, die Vereinbarung zu stoppen. Während meines Urlaubs soll er der Gegenseite einen Vorschlag unterbreiten um den EU zu befristen. Zur Not geht das Haus in den Zwang und dann dauert es eben noch ein bisschen länger bis zur Scheidung. Ich zweifel ja an der Machbarkeit mit Ex und ihrer RA, aber ich will es zumindest probieren!!
ein ratloser, weil vom Anwalt irgendwie wohl falsch beratener
SteMa
Hallo at all:
Neuester Stand seit Ende 07.2007:
Zugewinnausgleich ist erfolgt. Ex hat ca. TEU 20,0 erhalten und ich bin Besitzer sowie Eigennutzer der Immobilie direkt nebenan!!! :thumbup:
SFV immer noch offen (ich dränge auf Befristung Unterhalt bzw. Verzicht), wird aber wohl auf Befristung rauslaufen....
Gleichzeitig habe ich durch Anwalt das Gericht informiert, dass ich nebenan wohne und Junior täglich sehen kann/könnte. Bislang ist ja nur geregelt, dass wir uns alle 14 tage sehen, das hat immer ganz gut geklappt. Junior und ich waren sogar 5 Tage zusammen im Urlaub. Wie haben wir uns gegenseitig gefreut und richtig viel Spaß gehabt. Er überzeugte mich davon, dass man auch bei 17 Grd Wassertemp. und Windstärke 5 gut baden gehen kann.... :rofl2: brrrr, shit war das frisch...ca. 5 cm kalt !!! :rofl2: :rofl2: :rofl2:
So, jetzt wieder ernsthaft:
Die Ex-Schwi.-Familie ist natürlich erbost, dass ich mit LG nun direkt nebenan wohne und wir uns alles so gestalten wie wir es mögen. Pflanzen werden versetzt, ein Baum gefällt, ein Sichtschutzzaun kommt auch noch usw. . Ex-Schwiemu. hatte schon einen sehr interessanten Auftritt mir ggü. ,indem sie mir drohte, dass ich noch mein blaues Wunder erleben würde. Auf meine ruhige Frage, was ich ihr denn getan hätte und wieso sie so aufgebracht wäre, bekam ich nur blanken Hass entgegen geschleudert. Tenor: mit dir bin ich schon lange fertig und ich wäre der letzte Dreck. Naja, ich bot ihr nochmal im ruhigen Ton an, dass wir uns wie Erwachsene mal in Ruhe unterhalten könnten, aber da lachte sie mich aus und sagte, dass ich jawohl der kindischte "Mann" wäre, den sie kennen würde...naja, diese Provokation habe ich nicht erwiedert und drückte ihr ggü. mein Bedauern bzgl. ihrer Sichtweise aus. Wenn sie sich beruhigt haben sollte, kann sie mir das aber gerne mal versuchen zu erläutern. Da Junior dann um die Ecke kam, beendete ich durch Fortgang diesen Auftritt, vorher gab ich ihm aber noch ein Küsschen und verabschiedete mich lächelnd von Omi, indem ich ihr noch einen schönen Tag wünschte.
Klar, ich kann ihre Situation ja verstehen: ihre Tochter demnächst geschieden, der Sohn im Trennungsjahr, der Ex-Sxhiwso. direkt nebenan mit LG, Veränderungen in der Flora (der Baum wurde von ihrem verstorbenen Mann vor 30jahren gepflanzt) usw., das ist nicht einfach. Aber deswegen muss ich mich ja nicht beschimpfen lassen, oder? Aber ich will mich mit solchen Gedanken gar nicht weiter auseinander setzen...es geht mir und LG richtig gut. Wenn Junior bei uns ist fühlen wir drei uns wie eine Familie. Junior fragte uns neulich nach Heirat und Kindern usw... die Antwort wurde mir überlassen :wink:. Ich sagte ihm, dass er auf jeden Fall zur Feier eingeladen wird und wenn wir tatsächlich nochmal Kinder haben sollten, kann er sich ja schon mal Namen überlegen :redhead:. Am Ende des Tages hatten wir 12 (!!) Vorschläge...aber soviel "Zeit" hat LG nicht mehr..(die Uhr tickt !! Zitat im O-Ton!! :redhead: )
Also, Fazit:
wieder was geschafft, wenn auch noch nicht abschließend alles geklärt ist. Aber ich habe Zeit und mittlerweile soviel emotionalen und auch sonstigen Abstand zur Ex. das ich die Zukunft insgesamt recht positiv angehen kann, denke ich zumindest.
Bis bald SteMa