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zuk. Ex-Frau kann Haus nicht übernehmen-Vergleich vor Gericht

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(@stema)
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Hallo @all,

wer kann helfen?

Kurz vorab:

am 26.02. mdl. Verhandlung vor Fam.gericht gelaufen. Ergebnis: Vergleich über Zugewinn und Wert der Immobilie. Nach "zäher Verhandlung"  😉 nahm ich den Vorschlag an und wir einigten uns auf ihren Wertvorschlag.

Jetzt die Frage:

Meine Ex bekommt es sehr wahrscheinlich nicht hin, dass die Banken mich aus der Pfandhaftung entlassen und sie alleinige Besitzerin und alleinige Schuldnerin wird. Ich habe vor Gericht bereits  damals mitgeteilt, dass ich in dem Fall einspringen werde und an sie den Ausgleich Immo.Wert abzgl. meinem Zugewinn zahlen werde. Was muss ich veranlassen, um mich rechtlich  nicht in die Nesseln zu setzen? Mit den Banken bin ich mündlich schon klar, die würden mich gerne  :phantom: als Schuldner behalten... .

Danke vorab

M.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2007 11:52
(@stema)
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Hallo @all,

bin wieder zurück und online.

Habe in der letzten Woche Post von der Ra meiner Noch-Frau bekommen. Wie vorher schon vermutet gelingt ihr die Übernahme des Hauses und die Auszahlung des freien Wertes nicht. Die Banken spielen nicht mit, da ihr geplanter Bürge selbst in eine finanzielle Schieflage geraten ist. Das heißt, dass mein Vorschlag aus der Gerichtsverhandlung am 26.02. nun zum Tragen kommt. Ich werde sie also auszahlen und das Haus übernehmen.

Nun stellt sich für mich die Frage, ob es Sinn macht, dass KM und Sohni dort wohnen bleiben.

Denn wenn die Banken schon die Finanzierung nicht ermöglichen ist es doch sehr fraglich, ob sie die Miete zahlen kann. Immerhin monatlich auch ca. 750,-- Euros. Auf nachehelichen Unterhalt in gleicher Höhe kann/will sie nicht verzichten. Daher muss ich Miete kassieren. Hat aber auch steuerliche Gründe. Wenn ich keine Miete „verlange“ rechnet mir das Finanzamt eine „fiktive“ Miete als Einnahme an, die ich dann auch zu versteuern habe. Ich könnte aber auch Eigenbedarf anmelden und selbst einziehen, da ich immer noch bei meinen Eltern in der umgebauten Garage hause. Ich scheue mich nur wegen meinem Sohn vor diesem Schritt. Was soll ich nur tun?

Vielleicht kann mir jetzt jemand einen Tipp geben... :redhead:

SteMa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2007 15:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus SteMa!
Ich kenne jetzt Deine Hintergrundgeschichte nicht, aber
wäre es denkbar, daß Du Eigenbedarf anmeldest und Sohni (wg. vetrauter Umgebung, Lebensmittelpunkt) bei Dir bleibt?

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2007 16:03
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus 82Marco,

meine Hintergrundgeschichte kurz gefasst:

Trennung im Feb. 2005, Auszug von mir wegen Erhalt der Umgebung Sohni. KM Teilzeitstelle ca. 1500m entfernt in einer Apotheke. Viele Terror durch Km, unrealistische Forderung, Unterstellungen, Lügen etc. . Ich Vollzeit in einer großen Stadt im Norden. Entfernung von Tür zu Tür 45 km. Kind 6 Jahre alt. In direkter Nachbarschaft zur Immobilie lebt ex-Schwiegerfamilie. Haus steht auf gemeinsamen Grundstück. Bruder von KM hatte die Absicht zu übernehmen, hat aber selbst mittlerweile große finanzielle Probleme. Daher Übernahme durch ihn nicht darstellbar, Bank hat abgelehnt.

Ich würde Sohni sofort zu mir nehmen. Aber Schwiegerfamilie wird da wohl nicht mitmachen. Denekn sowieso, dass ich ein "großes Loch im Hinterteil" bin. Eigenbedarf kann ich auch vorstellen. Ich bin mir nur absolut unsicher, was dann von KM in Bezug auf Sohni abgeht. Klar ist, dass sie ihn mir deswegen nicht entziehen kann. aber sie würde alles versuchen, um ihn von mir fern zu halten. sie würde ihn so beeinflussen, dass er nicht mehr zu mir.

danke dir.

stema

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2007 18:29
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus SteMa!
Was hältst Du davon:
Anteil EX auslösen und dann die Hütte verkaufen (Kauf bricht Miete nicht und Du hast keinen Streß mit "Eintreiben" der Miete).
Aus dem Erlös kaufst oder finanzierst Du Dir Dein eigenes Heim in der Nähe/Gegend, welches natürlich groß genung ist, daß Sohni teilw. oder ganz darin leben könnte?

Für die weiter oben angesprochene Eigenbedarfslösung bräuchtest Du ein seeeeehr dickes Fell, um Ex-Schwiegerfamilie ignorieren zu können (abgesehen davon, daß sie eh´ nichts zu sagen hätten) oder diese in die Schranken zuweisen!

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2007 09:52
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin, Moin Marco,

genau das ist meine letzte Möglichkeit. Im Moment möchte ich das noch nicht zu Ende durchdenken.

Das Szenario, das ich gerade durchspiele läuft so:

Sie bekäme TEU 20 von mir, im Gegenzug übernehme ich die Hypo. Und stehe alleine im Grundbuch. Die Banken würden da mitziehen, habe ich schon geklärt. Dann könnte ich Eigenbedarf oder Verkauf in Erwägung ziehen. Aber ich habe da einen Gewissenkonflikt bzgl. Sohni. Ich nehme ihm dann seinen Wohnort…andererseits würde die KM anders herum nichts anderes machen.

Daher:
Ich würde sie dort zur Miete wohnen lassen. Aber da ihre finanziellen Mittel nach ihren Angaben eher bescheiden (??? Siehe unten!!) sind, kann sie sich das wohl nicht leisten. Allerdings hat sie folgende Beträge zur Verfügung:

€ 850,00 eigenes Netto
€ 154,00 Kindergeld
€ 260,00 Ki.-Unterh.
€ 540,00 Ehegatten-Unterh.

zusammen € 1804,00

Die ortsübliche Kalt-Miete würde sich auf ca. 750,00 € belaufen.

Ich bot ihr an, dass wir Miete und Unterhalt miteinander verrechnen könnten bzw. die Miete ihren Möglichkeiten angepasst werden kann. Das lässt sich bestimmt irgendwie regeln. Sie lehnt es aber ab bei mir zur Miete zu wohnen. Außerdem würde sie bei jeder Kleinigkeit die Miete kürzen und die Handwerker fordern. Da hätte ich auch damals gleich bei ihr bleiben können…das kenne ich noch sehr gut von damals.  :gunman: Sie vermutet, dass ich irgendwann Eigenbedarf anmelden würde.  :knockout: Damit hätte ich aber schlechte Karten. Eigenbedarf gegen eine „AE“-Mutter nach div. Monaten durchzukriegen ist nahezu aussichtslos. Außerdem, sollte sie arbeitslos werden oder nicht mehr arbeiten können, kommt der Unterhalt wieder „hoch“ und dann hänge ich am Turm. Eigenbedarf schließt sich eigentlich auch deswegen aus, da ich mir überhaupt gar nicht vorstellen kann, in der Nachbarschaft der gesamten Ex-Schwiegerfamilie zu leben.  :phantom:

Es wird auf den Verkauf des Hauses hinauslaufen. Es sei denn, sie ist bereit eine tragfähige Lösung zu akzeptieren. Dann wären alle Probleme zu diesem Thema gelöst. Aber diese Hoffnung ist wohl vergebens. Im Moment blockt sie komplett ab und geht auf meine Gesprächsangebote nicht ein.

Ich fühle mich im Moment irgendwie unsicher. Einerseits muss ich an mich denken, andererseits möchte ich Sohni nicht wehtun.

gruß vom unschlüssigen  :exclam:  SteMa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2007 12:08
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Re-servus!
Mit Speck fängt man Mäuse: 😉
Und wenn Du eine geringere Miete verlangen würdest (z.B. 600 Mücken/Monat)?
Dann wären Deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geringer, deine Zinsbelastung wird nach Auszahlung größer...ergo evtl. ein größerer steuerlich abzugsfähiger Batzen, den Du bei der nächsten (und zuküftigen) Erklärung(en) geltend machen könntest.

Bei einer geringeren Miete würde ich aber vertraglich festhalten, daß "Schönheitsreparaturen" und dergl. vom Mieter zu tragen sind. Zumal frau von 1100-1200 Oyro im Monat eigentlich gut über die Runden kommen müßte....

Solange Du in der Nähe bleibst, würde ich mir wegen Sohni keine Gedanken machen (egal ob vermietet oder verkauft)...Du bist im Zweifelsfalle da und wirst ihn auffangen können, falls er fällt. 😉

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2007 13:02
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

:thumbup: die idee habe ich ja auch, spez. wegen der steuer. aber exe will ja bei mir nicht zur miete wohnen...

klar bleibe ich in sohnis nähe. ich fange ihn ja jetzt schon alle 2 wochen auf. du kannst dir nicht vorstellen wie es ist alle 2 wochen einen 6-jährigen abzuholen, der sich freut mich wiederzusehen, mich öfter sehen möchte (ich ihn auch!) und KM es nicht zu lässt. er ist jedes mal zunächst sehr zurückhaltend. sobald wir den ort, wo er wohnt verlassen haben, ist er ein ganz anderes kind. ich bin jedes mal perplex....

aber auch darüber ist KM nicht in der Lage zu reden. sie nimmt es immer als angriff wahr, wenn ich versuche auf elternebene darüber zu reden.

back zum thema:

ich habe per gestern meinen vorschlag an ihre ra geschickt. frist (nicht bindend, klar) bis 23.05.07. Basis ist der vergleich aus 02.2007 vor gericht. nimmt sie ihn an (was ich bezweifele) wird sie umziehen, lehnt sie ab, geht es in die teilungversteigerung (der ablauf ist mir etwas unklar!). dann wird sie wohl auch umziehen müssen....

ich werde natürlich weiter berichten.

danke für deine ideen, die mir zeigen, dass ich gar nicht so falsch unterwegs bin...

SteMA

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2007 13:17
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus SteMa!
Noch eine Idee (falls Dein Geldbeutel es erlaubt):
Ex sucht sich nach Auszahlung der 20 TEU ein eigenes Wohnung, Du verkaufst und ziehst mit Sohni in Dein neues Heim, verzichtest auf KU (evtl. auch Kindergeld) im Gegenzug ... von 1400-1544 Oyronen lässt sich doch auch einiges stemmen, oder?
Mir schwebt Ähnliches vor, um meine Jungs in naher Zukunft ins neue "Heim" zu holen...

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AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2007 14:46
(@cornelia)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo SteMa,

die Thematik ist mir bekannt, da der Kontakt mit deiner EX ziemlich belastet scheint, würde ich dir allerdings auch von einer Mietkonstellation abraten.

Bei meiner Trennung war es relativ ähnlich, wobei ich dann in dem Haus verblieben bin und Miete in Höhe der laufenden Kredite gezahlt habe.

Was mich interessiert-
was möchte deine Ex denn nun, wo sie das Haus nicht übernehmen kann?

Liebe Grüße
Cornelia

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2007 15:20




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SteMa,

wenn sich schon derartige Probleme am Horizont abzeichnen, lass die Finger davon und lass zur Not die Hütte in die Zwangsversteigerung gehen. Nur wenn die Ex sieht, dass sie in jedem Fall finanziell mit drinne hängt, fangen meist die Vernunftsgene an zu arbeiten.

Ich sehe wirklich dunkle Wolken am Horizont aufziehen, solltest Du die Hütte an Deine Ex vermieten. Mal abgesehen davon, dass Du selber schon den Handwerkerwunsch angedeutet hast, unterliegt eine Miete der Einkommensanrechnung. Sollte Ex also gierig sein, was ich fast vermute, wird sie versuchen, die Mieteinnahmen mit in den KU einrechnen zulassen. Vielleicht sogar in den TEU. Allein die Prozesse kosten ein Vermögen und würden Dir finanziell das Genick brechen. Wenn dann noch hinzukommt, dass sie die Miete auch nur Monatsweise einstellt, dann gehst Du ganz schnell auf dem Zahnfleisch. Die lieben Schwiegereltern oder auch gar die Ex würden dann das Haus zu einem Preis bekommen, der evtl. weit unter dem Vergleich liegt. Und Du trägst die Restschulden.

Also solltest Du das Haus übernehmen, dann nur ohne die KM als Mieterin ... und sie sollte bei Vertragsunterzeichnung bereits raus sein.
Die Rücksicht auf Deinen Sohn ehrt Dich, aber Du kannst ihm auch kein vernünftiger Vater sein, wenn Du am Boden liegst.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2007 16:16
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ihr alle,

tja, was will sie denn nun? Gute Frage! Das weiß ich nicht. Sie stellt sich wohl vor, dass alles so bleibt wie es ist. Die Taktik ihrer Anwältin sieht wohl so aus, dass KM das Haus evtl. per Gericht zugewiesen bekommt. Das ist jedenfalls die Ansicht meines RA's. Mit einem kleinen Kind hat sie da wohl gute Chancen...

Die Mietsituation mit ihr kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen. War nur eine Idee um mein Gewissen ggü. Sohni irgendwie zu beruhigen, aber Kasper hat wohl den Nagel auf den Kopf getroffen.

Ich warte jetzt mal die Reaktion auf meinen Vorschlag ab. Mein Anwalt wird bei Ablehnung sofort einen Gerichtstermin vereinbaren, um das ganze nicht wieder "versanden" zu lassen.

Mittlerweile geht das ja schon 2,5 Jahre und ich möchte endlich damit durch sein.

Danke euch für eure Hilfe/Tipps.

SteMa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2007 18:05
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus SteMa!

geht es in die teilungversteigerung (der ablauf ist mir etwas unklar!)

Google mal a bissi, findest bestimmt hilfreiche Artikel!  😉

Schönes Wochenende!

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2007 10:51
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich schon wieder.

es gibt nichts Neues seit dem letzten Mal.

Allerdings bekomme ich langsam ein ziemlich blödes gefühl.
Mein Anwalt vermutet, dass Ex und ihre RA die Wertangaben aus dem Vergleichstermin vom 26.02. komplett abstreiten werden und nun alles wieder von vorne losgeht.  Vermutlich wird jetzt das Haus mehr wert sein als von ihr selbst behauptet, ein Gutachten gefordert und, und...ich bekomme langsam richtig schlechte Laune. Wie habt ihr euch in vergleichbaren Fällen verhalten?? Ich fühle mich irgendwie ziemlich leer und hoffnungslos.

Greetz von SteMa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2007 14:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SteMa,

manche Exen (ich hatte auch so eine) stellen sich die Konstellation vor, dass Ex-Männe weiterhin allein die Hypothek bezahlt und sie selbst mietfrei im Haus bleiben können. Ex-Männe darf das Haus natürlich nicht betreten, und auf den EU darf es auch keinen Einfluss haben. Auch manche Anwälte befeuern ihre Mandantinnen dazu, sich auf diese Weise möglichst kostenneutral in den Besitz der vormaligen der Ehewohnung zu bringen.

Du musst daher jetzt dicke Handschuhe anziehen und vorübergehend mal Euren Sohn aus dem Kopf kriegen, denn der ist Dein Schwachpunkt - und Deine Ex weiss das. Nachdem Du offensichtlich mit der Bank reden kannst, setzt Du Dich demnächst mit Deinem Banker zusammen und vereinbarst mit ihm, dass Du die monatlichen Raten zwar bezahlen könntest, aber nicht mehr möchtest, da dies das Verfahren unnötig in die Länge zieht. (Der Banker kennt Deine finanziellen Verhältnisse und weiss, dass Du nicht zahlungsunfähig, sondern in dieser Frage nur zahlungsunwillig bist). Danach soll der Banker Dir und (!) Deiner Ex einen bösen Brief schreiben, in dem er die Folgen der Nicht-Bedienung der Hypothek möglichst drastisch beschreibt; die wesentliche heisst "Zwangsversteigerung". Damit kommt Deine Ex in Zugzwang: Entweder sie (oder ihre tolle Familie) steigt selbst sehr schnell in die Finanzierung ein, oder das Dingens kommt unter den Hammer. Und dann wäre die Hütte weg, Exchen müsste ausziehen, und Schulden hätte sie auch noch. Was Dich - selbst wenn es soweit kommen sollte - natürlich nicht daran hindert, selbst oder über einen Dritten mitzubieten. Hinterher ziehst Du selbst wieder ein oder verkaufst es - aber zu Deinem Preis und in Ruhe und ohne, dass jemand anderes Dir reinreden oder den Verkauf blockieren kann.

So weit wird es allerdings vermutlich gar nicht kommen; in aller Regel befördert dieses Verfahren nämlich die Einigungsbereitschaft der Gegenseite sehr zügig; ich habe es selbst ausprobiert und praktiziert...  😉 Nur: Man muss den Mädels Feuer unterm Hintern machen; im Moment hat Madame überhaupt keine Eile, sich mit Dir zu einigen; es läuft doch alles bestens für sie...

Also: Gib Gas - es liegt in Deiner Hand. Und lass Dich nicht über Euren Sohn erpressen - der braucht kein bestimmtes Haus, in dem er wohnt, sondern stabile und verlässliche Verhältnisse.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2007 14:47
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallöle,

Neues von dem Immobilienmarkt für (bald-!!!)geschiedene Väter. :thumbup:

KM hat über ihre Anwältin nunmehr € 20.500,00 gefordert. Gemäß Vergleich würden ihr € 15.000,00 zustehen. Naja, war ja eh klar, dass es nur um die Kohle geht/ging. Auszugstermin hat sie selbst zum 01.10. oder bei meinem Wunsch (!!) auch früher avisiert. Ich werde lieber € 5.000,00 mehr zahlen (auch wenn es schwer fällt), dafür spare ich aber Gutachter, Gerichtskosten, Anwaltsgehälter usw. . Die Bank hat telefonisch schon ihr OK gegeben und wird in Kürze alles schriftlich bestätigen!! Wow, jetzt ist es tatsächlich so gekommen, wie ich es KM immer vorhergesagt habe....ich kann es nicht fassen. Am WE sehe ich meinen Sohn endlich wieder, mal sehen, ob KM irgendetwas zu der Angelegenheit sagt.

Ich bin immer noch skeptisch, ob der Umgang mit Sohni zukünftig rund laufen wird. Aber, ich werde versuchen das Haus zu vermieten. In relativer Nähe zum Haus gibt es div. Arbeitgeber, die ständig Häuser anmieten wollen. Bei einem guten Angebot verkaufe ich aber wohl doch lieber...Sohni bekommt dann später eine Starthilfe.
Zuerst wollte ich Exi noch das Angebot machen dort wohnen bleiben zu können, wenn sie gleichzeitig auf EU verzichtet. Das würde natürlich abzusichern sein, aber da gibt es wohl einige Möglichkeite. Aber diesen Gedanken habe ich über Bord geworfen. Ich ziehe das jetzt durch und dann ist endlich Ruhe.

Leute, ich danke euch für alle Tipps hier und in anderen Threads. Ich bleibe bei VS und werde weiter berichten. Es ist ja noch längst nicht alles gelaufen. Wenn ich mit meinen Erlebnissen passend mit reden kann, bin ich da.

Tausend Dank an Deep!! Wann immer du die Idee hierzu hattest, es war die Richtige für Jungs wie mich.  :redhead:
Durch diese Seite haben sich meine Gedanken wieder geordnet und ich bin wieder in der Spur. Ich glaube nicht, dass mich "so schnell" wieder jemand umschmeißt, aber es ging mir echt dreckig!!

Männer, wir hören/lesen voneinander.

SteMa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2007 21:42
(@stema)
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Hallo @ all,

obwohl mein entschluss eigentlich schon feststeht, möchte ich euch die neue entwicklug nicht vorenthalten und eure erfahrungen/meinungen zu folgendem hören/lesen:

madame hat nochmal nachgedacht und wird evtl. auf nachehelichen unterhalt verzichten. im gegenzug kann ich mir vorstellen sie mietfrei in meiner immobilie wohnen zu lassen. somit wäre es finaziell für mich und sie zu tragen und sohni hätte seine gewohnte umgebung auch weiterhin.

nun die frage: hat jemand mit diesem thema erfahrung? wie muss eine wasserdichte vereinbarung aussehen, um im fall von ihrer arbeitslosigkeit oder sonstiger zukünftiger hilfsbedürftigkeit ein aufleben des unterhalts zu vermeiden?

ich bin da relativ skeptisch, denn auf kosten der allgemeinheit kann man meines wissens nicht auf unterhalt verzichten...

danke für eure anregungen/tipps.
stema

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2007 13:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SteMa,

ich denke, Du lässt Dich derzeit ganz schön weichkochen. Nur Du selbst kannst beantworten, ob Du das auch auf lange Sicht aushältst. Stell Dir einfach einmal bildlich vor, dass Du (auf ewig?) ein Haus weiterfinanzierst, in dem Deine Ex mit ihrem einem neuen Partner mietfrei wohnt (und Du dafür auf die Annehmlichkeiten eines eigene Hauses verzichtest, denn ein zweites wirst Du Dir nicht leisten können) - ist das eine prickelnde Vorstellung? Und ja: Falls Madame irgendwann irgendwelche Ämter wegen Geld angeht, wird man sich gerne an einen potenziellen Unterhaltszahler namens "SteMa" erinnern, ohne dass Madame deshalb das Haus verlassen müsste. Einen wasserdichten Unterhaltsausschluss könntest Du nur dann vereinbaren, wenn Deine DEF bereits heute eigene Einkünfte hätte, mit denen sie langfristig alleine auskäme. Aber genau das scheint ja nicht der Fall zu sein; sonst würde sich die Unterhaltsfrage ja gar nicht stellen.

Das "Argument" mit der "gewohnten Umgebung für Sohni" ist ein ebenso blödsinniges Modewort wie "Geschwisterbindung": Man wirft es in die Waagschale, wenn man einem potenziellen Zahler ein schlechtes Gewissen einreden möchte. Bist Du mit Deinem Sohn schon mal im Ausland im Urlaub gewesen? Falls ja, erinnere Dich daran, wie schnell er sich dort an eine neue Umgebung gewöhnt hat: Die Eltern haben oft noch nicht mal die Koffer ausgepackt, da haben die Kids vor der Tür schon drei neue Kumpels. Kinder brauchen stabile emotionale Verhältnisse und die Gewissheit, auch nach der Trennung beide Eltern lieben zu dürfen. Aber ein bestimmtes Haus brauchen sie ganz sicher nicht.

Daher nochmal die Frage: Warum übernimmst/beziehst nicht Du Euer gemeinsames Haus und zahlst Madame eben aus, vereinbarst zusätzlich eine befristete EU-Zahlung, eine Ausweitung ihrer eigenen Erwerbstätigkeit und eine zeitlich entsprechend grosszügige Betreuung Eures Sohnes durch Dich? Kostet ein paar Oyros, aber Du sparst im Gegenzug ja auch die Miete, die Du anderswo bezahlst. Von Deiner Konstruktion kann ich Dir jedenfalls nur energisch abraten; Du wirst sie bereuen: Sie ist ein Fass ohne Boden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2007 14:09
(@Kitchenman)

Moin SteMa,

ich schließe mich Martin zu 100% an.

Auf länger Sicht wirst du nämlich nur eins: verlieren, vor allem finanziell, den Rest lassen wir mal diskret unter den Tisch fallen.

Aber du sprichst von eienr Entscheidung die du getroffen hast, wie sieht der denn aus?

Gruß Kitchenman

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2007 14:18
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

meine Entscheidung sieht so aus, dass ich das Haus gemeinsam mit LG übernehmen werde. Eine Vermietung kommt nicht in Frage, da dadurch meine Unterhaltsverpflichtung höher werden würde. Eigenbedarf schließe ich auch aus, da das Häuschen direkt neben Ex-Schwiegerfamilie steht.

(Dort hat sich allerdings auch etwas getan...Ex-Schwager hat sich von seiner Frau getrennt und Sohni wird mit KM dort einziehen. Habe ich eben durch die anderen Nachbarn erfahren... :wink:, die sind sehr zuverlässig!!!)

Somit werden wir nach meiner Auszahlung an die Ex die Hütte verkaufen und den Erlös abzgl. Restschuldabzahlung einstreichen. Da müsste eigentlich etwas hängen bleiben, finanziell gesehen.

Ich stimme euch ebenfalls zu, war aber nur unsicher und wollte praktisch eine Bestätigung. Weichgekocht würde ich nicht sagen. Die Variante "mietfreies Wohnen" war zu Anfang unserer Geschichte schon mal Thema. Da wir jetzt endlich recht weit mit dem ganzen Theater sind, hatte ich das so nicht wirklich vor. Zumal auch meine LG davon nichts hält. Wo wir Sohni alle 14 Tage abholen ist uns grundsätzlich "egal". Da er zukünftig ja auch direkt nebenan wohnen bleibt, stellt sich die Frage "rücksichtnahme im Interesse des Kindes" nun nicht mehr. :thumbup:

So long und erneuten Dank

stema

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2007 16:23




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