Hallo zusammen ....
nachdem ich bereits mehrfach Euren Rat in Anspruch genommen habe, hoffe ich erneut auf einen guten Tipp.
Mittlerweile ist das Ende des Trenungsjahres zum Greifen nah (01.02.1015) und nach zahllosen Versuchen, konnten meine Def und ich in Sachen Zugewinn eine Regelung finden.
Letztendlich will sie mir 2000 Euro zahlen, um ihre Übervorteilung bei der Aufteilung des Hausrates sowie der Fahrzeuge auszugleichen.
Auch wenn mir mehr zustehen würde, so scheue ich doch den Ärger und die Kosten den Zugewinn gerichtlich klären zu lassen und habe mich mit dem Betrag einverstanden erklärt, damit das Thema endgültig abgeschlossen ist.
Jetzt zu meinem Problem.
In dieser Woche wäre der Notartermin gewesen. Dort wollten wir notariell beurkunden lassen, dass wechselseitig auf Ansprüche hinsichtlich des Zugewinns verzichtet wird, wenn meine Def mir 2000 Euro überweist. Unberührt hiervon bleiben natürlich Unterhalts- und Versorgungsansprüche.
Ich hoffe, ich habe das sinngemäss richtig ausgedrückt. Wir möchten vor der Scheidung abschließend getrennte Kassen haben.
Jetzt hat sich unser Notar aber im Skiurlaub das Bein gebrochen und fällt länger aus. Er hat keine Vertretung und nur die "unterschriftsfertigen Verträge" werden von einem anderen Notar übernommen. In unserem Fall hat es lediglich eine kurze telefonische Rücksprache gegeben und es ist noch nichts vorbereitet.
Ergo ... ich muss warten.
Das ist aus zweierlei Grund sehr ungünstig für mich. Zum Einen würde ich meiner Ehefrau gerne ab Februar reduzierte Ehegattenunterhaltszahlungen zukommen lassen, da ihr eine Vollzeitbeschäftigung zuzumuten ist. Wenn ich dies mache, dann ist die Vereinbarung des Zugewinns vom Tisch, weil sie durch die Decke gehen wird.
Zum anderen habe ich die glückliche Gelegenheit, wieder ein kleines Häuschen zu sehr guten Konditionen zu kaufen. Hier ist aufgrund der im Einzelfall begründeten Möglichkeit ein echtes Schnäppchen zu schlagen, ebenfalls Eile angezeigt. Und natürlich kann ich es nicht kaufen, solange die Sache mit dem Zugewinn nicht geregelt ist.
Kann mir jemand sagen, wie eine solche Formulierung für den Wechselseitigen Verzicht auf den Zugewinn, sollte meine Def die 2000 Euro zahlen, aussehen muss ?
Die Anwältin meiner Frau würde das Ganze jetzt zügig an einen "ihr bekannten Notar" weiterleiten. Ich habe Angst über den Tisch gezogen zu werden.
Meine Anwältin ist ebenfalls im Urlaub.
Vielleicht weiss jemand Rat ....
Hallo,
es spricht ja nichts dagegen, wenn die Anwältin deiner Frau dies bei einem Notar machen lässt. Allerdings solltest du dannn dies gegenprüfen lassen.
Im Prinzip müsste es ja nur so lauten:
..für die vorhandenen Fahrzeuge, Kennzeichen, Anschaffungswert, wird festgehalten, dass Fahrzeug A bei Ex bleibt, Fahrzeug B bei dir.
Aufteilung des Hausrates ist einvernehmlich erfolgt. Als Ausgleich zahlt Ex dir bis zum xx.xx.2015 2.000,00 €.
Sollte dieser Betrag nicht bis zum xx.xx.2015 gezahlt worden sein, so bist du berechtigt, dieses Geld pfänden zu lassen.
Damit sind alle Ansprüche aus dem Zugewinn ausgeglichen und es besteht kein wechselseitiger Anspruch mehr.
Unberührt hiervon sind etwaige Unterhalts- und Versorgungsausgleichsansprüche.
Sophie
Moin Bacra,
das Risiko halte ich analog Sophie für überschaubar (eine Liste könnt Ihr Euch auch sparen).
Solange da in etwa steht:
Bacra´s Frau und Bacra heben den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft auf.
Bacra´s Frau verpflichtet sich, zum Ausgleich der Zugewinnausgleichsansprüche für
die Vergangenheit/Zukunft Bacra einen Betrag in Höhe von 2.000 EUR zu zahlen.
Mit Zahlung dieses Betrages bestehen keine weiteren Zugewinnausgleichsansprüche mehr.
Gruß
United
Ja. Wirkung entfaltet der Verzicht auf den Zugewinnausgleich und damit einhergehend die Änderung des Güterstandes aber tatsächlich nur durch einen Notar.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen Dank .... !!!
