Zugewinngemeinschaf...
 
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Zugewinngemeinschaft

 
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

zur folgenden Fragestellung finde ich keine Antwort:

- verheiratet, inkl. Kinder
- KV hat bei Ehebeginn 10.000 Euro
- KM hat bei Ehebeginn 10.000 Euro

- KV erbt während der Ehe 100.000 Euro
- KM erbt nix

- Endvermögen bei Trennung somit wie folgt:
  - KV 110.000 Euro
  - KM  10.000 Euro

Wie lauten jetzt die Werte bei Trennung hinsichtlich Zugewinngemeinschaft ?

Ich ziehe nicht aus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2008 12:26
 elwu
(@elwu)

- KV erbt während der Ehe 100.000 Euro
- KM erbt nix

Hallo,

siehe BGB § 1374. Das Erbe wird dem Anfangsvermögen des KV zugerechnet. Somit hat er in deinem Beispiel Zugewinn Null, ebenso wie die KM. Wertsteigerungen des sind dabei allerdings nicht berücksichtigt.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 12:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hamburg2000,

in diesem plakativen Fall ist die Lage noch relativ simpel und eindeutig.

Problematisch wird es, wenn diese 110.000,- inzwischen ausgegeben wurden.
Du kannst dann nicht einfach "Schadensersatz" fordern.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 17:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hamburg,

weiteres Szenario zur Verkomplizierung: Das Erbe von KV wurde nicht in einer Socke unterm Kopfkisssen aufbewahrt, sondern während der Ehe beispielsweise in ein fettes Aktienpaket investiert, das seinen Wert inzwischen verdoppelt hat. Dann ist in der Ehe ein Zugewinn von 100.000 Öre entstanden, der mit der Ex hälftig geteilt werden muss.

Gegenteiliges Szenario: KV hat während der Ehe das Erbe verzockt oder in einen Porsche investiert und diesen unversichert gegen eine Wand gefahren: Kohle futsch, Zugewinn Null.

Wahrscheinlichstes Szenario: Die Kohle wurde in eine grosse Anschaffung - beispielsweise eine zu Ehezeiten gemeinsam gekaufte Immobilie investiert. Dann wird das Erbe - multipliziert mit einem speziellen Index - aus dem Immobilienwert herausgerechnet, bevor der Rest "brüderlich" geteilt wird (sofern nach Abzug der Schulden noch einer da ist; ansonsten teilt man die Schulden).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 17:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bringe doch mal ein paar Fakten über den Verbleib, damit man was genaueres sagen kann.
Wichtig wären auch die Salden, da Minusbeträge im ZGA ignoriert werden. Das bringt nochmal besondere Würze.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 18:05