Zugewinnberechnung ...
 
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Zugewinnberechnung - alleinige Schulkden nach der Trennung

 
 jmbo
(@jmbo)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag ins Forum!

Mir ist da gerade ein teuflischer Gedanke gekommen als ich die ganze Zugewinnsache meiner kommenden Ehescheidung gedanklich durchgegangen bin .....

Fakten: Scheidung nach 17 Ehejahren sthet bevor.

gemeinsames Haus, Frau steht im Grundbuch –> **rschkarte für mich

2 der gemeinsamen Darlehen (über Hausbank) hat Nochfrau mittlerweile abgelöst mit "Privatdarlehen" - sie hat von einem guten gemeinsamen Freund ein zinsloses Darlehen über knapp 90.000 EUR bekommen.

Somit läuft nur noch ein gemeinsames Darlehen der Landesbodenanstalt über 30.000 EUR

nur mal hypothetisch:

Wenn der Zugewinn jetzt berechnet werden würde - würde dann der "neue" (Privat)Kredit meiner Nochfrau überhaupt eine Rolle spielen? Die Schulden wurden ja nach der Trennung gemacht und sind nicht "gemeinsam" enstanden, oder?  :question:

Nicht, dass ich das durchziehen möchte, aber es wäre gut zu wissem, wie sich das verhält ... weil ab und zu kommt sie mir bei manchen Sachen "blöd" - und da hätte ich dann eine passende Antwort  😉

Jmbo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2010 14:58
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus jmbo!
Für die Zugewinnsermittlung gilt der Stichtag "Einreichen des Scheidungsantrages". Ob dies in Deinem Fall zutrifft und ob ein Privatdarlehen hierbei ins Gewicht fällt, müsste noch genauer ausdiskutiert werden...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2010 15:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich würde mal behaupten, dass dieses Privatdarlehen ausschliesslich der (alleinigen) Vermögensbildung der Ex in Form einer Immobilie dient und deshalb nicht als "eheliche Verbindlichkeit" betrachtet werden kann: Du hast ja keinerlei Vorteile davon.

Aber das sieht der eine Anwalt so und der andere naturgemäss anders.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2010 15:48
 jmbo
(@jmbo)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

ich würde mal behaupten, dass dieses Privatdarlehen ausschliesslich der (alleinigen) Vermögensbildung der Ex in Form einer Immobilie dient und deshalb nicht als "eheliche Verbindlichkeit" betrachtet werden kann: Du hast ja keinerlei Vorteile davon.

Aber das sieht der eine Anwalt so und der andere naturgemäss anders.

Hallo Martin,

so sehe ich das als juristischer Laie auch .... zumal mir ja das gleiche Gesetz auch sagt "Du hast zwar 17 Jahre das Haus abbezahlt, mit Zins und Tilgung - aber rechtlich ist es ja gar nicht dein Haus - weil Du nicht im Grundbuch stehst". Defacto hab ich ja nicht "das Haus" abbezahlt - sondern die gemeinsamen Darlehen. Und die gibt es jetzt nicht mehr ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2010 15:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sehe das nicht ganz so optimistisch.

Sie ist doch durch das Haus, welches du so freundlich bezahlt hast, reicher geworden.

An diesem Reichtum hoffst du durch Zugewinnausgleich zu partizipieren.

Nun stehen diesem Reichtum aber ihre Hypotheken entgegen, die ihren Wohlstand mindern und somit auch deinen Zugewinnausgleich.

Wo setzt jetzt dein Hebel an?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2010 16:47
 jmbo
(@jmbo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo.

hmmmm ..... aber diese Schulden, die sie nun hat (keine Hypothek ... privat geliehenes Geld) hat sie nach der Trennung gemacht ... quasi für IHRE Altersversorgung. Die Hälfte meiner hat sie einerseits ja schon und den Versorgungsausgleich gibts auch noch  ......

Das was sie jetzt da an Raten abbezahlt, die nächsten 10 Jahre - das bezahle ich auch!

Mir geht es rein um die rechtlichen Aspekte: Zählen zum Stichtag (Zustellung des Scheidungsabtrags) ALLE Schulden des einzelnen? Oder nur die "ehebedingten"??

Gruß

Jmbo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2010 22:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also da muss ich passen.

Ich würde vermuten, dass das als reine Umschuldung angesehen wird.
Aber das ist reine Spekulation.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2010 22:41