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Zugewinnausgleich:Anrechnung Anschaffung Hausrat f. neue Wohnung der Ex

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(@willibald)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe gleich eine Frage, die mich brennend interessiert:

Wie verhält es sich denn wenn noch gemeinsames Vermögen in Form eines Sparbuchs besteht und für die Wohnung der Frau hiervon Hausrat für die neue Wohnung angeschafft wird? Muss Sie sich das auf den kommenden Zugwinnausgleich anrechnen lassen? Also so in der Art: Nach der Berechnung stehen Ihr 20.000 Euro zu abzüglich 8.000 Euro die sie bereits für die neue Wohnung ausgegeben hat??? Ergo hätte Sie dann nur noch Anspruch auf 12.000.
Kann irgendwie im Moment nicht so ganz klar denken und finde keine Lösung.
Falls ich es mal schaffe werde ich auch mal kurz meine Geschichte in Vorstellungsteil schreiben. bin aber momentan wie paralysiert und echt am Ende meiner Kraft.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2014 10:58
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Willibald,

es gilt für den Zugewinnausgleich eine Stichtagsregelung

"Aus Gründen der Praktikabilität wird aber der Stichtag für die Berechnung des Endvermögens vorverlegt, nämlich auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags bei Gericht. Rechtshängig ist der Scheidungsantrag, wenn der entsprechende Antragsschriftsatz des einen Ehegatten dem anderen Ehegatten durch das Gericht zugestellt wird."

( http://www.asp-rechtsanwaelte.de/zugewinnausgleich/zugewinnausgleich.htm#Was%20bedeutet%20Endverm%C3%B6gen )

Folglich wird der Kontostand des Sparbuchs zum Stichtag berücksichtigt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 11:22
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Willibald,

prinzipiell hat Susi recht, aber es wären noch mehr Informationen nötig um eine Einschätzung zu geben wie ein Richter ticken könnte.

Wer hat den alten Hausrat genommen, gab es da eine einvernehmliche Aufteilung? Gibt es Kinder? Was wurde beschafft und passt das zu den bisherigen Lebensumständen?

Ganz so einfach ist es nicht mit der Stichtagsbetrachtung, auch wenn dies formell so vorgesehen ist, kann noch viel in beide Richtungen geschoben werden.

Hier heisst es aufpassen und frühzeitig agieren.

CU Bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 11:42
(@willibald)
Schon was gesagt Registriert

Das ist eben die Frage? Wie agieren?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2014 12:21
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Willibald,

einzig und allein am Sparbuch und der Wohnungseinrichtung lässt sich hier nicht viel festmachen.
Als erstes brauchst Du einen Überblick, was alles in den Zugewinnausgleich einfließt bzw. einfließen könnte.
Dann solltest Du Dir überlegen woran Dir am meisten gelegen ist. (Prioritätenliste)

Da wir hier Null Ahnung davon haben, ist es schwer konkret irgendwas zu raten.

Die Basics hat Bitumen schon gefragt:
Kinder? Haus? Schulden? Sonstige Vereinbarungen?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 12:30
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willibald,

Das ist eben die Frage? Wie agieren?

Ob Du für die 8.000 EUR einen Ausgleich erhältst, kann Dir hier niemand zuverlässig beantworten.
So Du den gemeinsamen Hausrat behalten hast, könnte das durchaus als Ausgleich dafür angesehen werden.

Ich gehe davon aus, dass es sich um ein gemeinschaftliches Sparbuch handelt ?
Ist das jetzt komplett abgeräumt ?

Sprich als erstes mit der Bank/Sparkasse.

Entweder es kann auf "gemeinsame Verfügungsberechtigung" umgestellt werden oder Du packst die Hälfte auf ein eigenes Konto (das soll keine Aufforderung zur Vermögensverschleierung sein).

So Deine Ex eine Kontovollmacht auf Deine Konten hat, ist diese zu löschen.

So Ihr auch gemeinsame Girokonten habt, Dispo auf Null setzen.

Unterlagen sichern / aufbewahren.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 12:46
(@willibald)
Schon was gesagt Registriert

ok, dann hier kurzer Überblick:

geheiratet 2008, damals zur Miete gewohnt, Sparguthaben vorhanden, was sonst noch an Versicherungen, sprich LV oder Rentenvers. muss ich erst mal genau nachsehen. Jeder ein Auto

Damals den elterlichen landw. Betrieb gepachtet und geführt, seit 2004. Hat aber wenig bis kein Gewinn abgeworfen.

2008 Sohn geboren.
2012Übergabe des Betriebs an mich.
2012 Photovoltaikanlage installiert und in Betrieb genommen.
2012 in das Haus auf der Hofstelle gezogen. Ende 2012 mit Umbau begonnen.
2014 Haus fertig umgebaut bis auf Außennlagen.
Mitte 2014 Frau meint sie kommt mit allem nicht mehr klar und will ausziehen.

Schulden auf Betrieb
Schulden auf Haus
Im Grundbuch stehe nur ich aber beim Hauskredit hat sie mit unterzeichnet.

Sparbuch 1 vierstellig
Sparbuch 2 noch gerade fünstellig Davon würde dann wohl der neue Haushalt bestückt.
2 Autos, beide auf mich zugelassen aber jeder hat sein festes Fahrzeug.

Konten: Betriebskonten auf mich, Vollmiacht für Sie mittlerweile entzogen. Gemeinsames Privatkonto, da kann ich nichts dran ändern an den
Limits, da Änderungen nur gemeinsam gehen. Lt. Bank.  Sie hat zwischenzeitlich ein eigenes Konto eröffnet.

Ich gehe Vollzeit arbeiten, sie halbtags.

Das finanzielle nimmt mich mit,

ABER das ich meinen Sohn "verliere" reißt mir den Boden unter den Füßen weg. Der arme Kerl weiß noch nichts von dem ganzen. Sie will Ihn aus seinem Umfeld, seinem Kindergarten etc. reißen. Kaum denke ich an Ihn muss ich schon wieder heulen....  Kann schon keinen klaren Gedanken mehr fassen. Ich verstehe nicht, warum sie sich so gegen Eheberatung oder sonstige Hilfestellung wehrt!!!! Wir haben das gemeinsame Kind, dass alleine sollte doch schon ein Basis bilden, dass wir beide für Ihn das beste wollen. Ich bin bereit zurück zustecken, aber sie blockt total.

So, jetzt ist es etwas ausfühlricher geworden wie geplant.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2014 18:02
(@mimamause)

hi,

hast du die Infrastruktur, um euren Sohn selber zu betreuen? Dann, und NUR dann, hast du den Hauch einer Chance sie daran zu hindern, mit dem Jungen wegzuziehen.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 18:04
(@willibald)
Schon was gesagt Registriert

halbtags arbeiten wäre bei mir möglich, hätte ich sogar nen Anspruch drauf. Meine Eltern wohnen am Ort. auch sein Patenonkel..... Ich hatte mir schon überlegt ob ich nicht versuchen soll das er bei mir bleibt........

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2014 18:11
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Willibald,

das ist sehr traurig.

Wem gehören die Sparbücher und wer hat sie jetzt?
Ansonsten sehe ich eigentlich kaum etwas für einen Zugewinn.  
Jeder nimmt sein Auto, der Hauskredit sollte von beiden bedient werden und der Betrieb ist Dein Problem. U.U. hilft eine Insolvenz des Betriebs oder ist das Deine Arbeitsstelle? Gehört das Haus und Grund und Boden zum Betrieb oder ist das extra?

Habt ihr schon über Umgang, Kindsunterhalt und Trennungsunterhalt gesprochen?
Unterm Strich dürfte Dir nicht viel bleiben und das auf lange Zeit.

Wie weit will den Deine DEF (demnächst Exfrau) wegziehen? Da Sie die Entfernung schafft sollte sie die Kosten für den Umgang übernehmen.
Alternativen sind, dass Dein Kind bei Dir wohnt, vermutlich ist aber DEF die Hauptbezugsperson (da sie nur 50% und Du voll arbeitest), zieht sie nicht weit weg könntet ihr Euch auch auf ein Wechselmodell oder ein anäherendes Wechselmodell einigen.

Ich will Dich nicht weiter runter ziehen, aber es sieht finanziell eigentlich noch schlimmer aus als privat.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 18:17




(@mimamause)

kannst du dann auch noch den Hauskredit bedienen? Das wird sie nämlich sicher nicht mehr tun, solltest du mit Kind drin leben und auf Teilzeit runtergefahren haben.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 18:22
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi willibald,

Ganz so schnell würde ich jetzt nicht aufgeben. Nur du bist im Grundbuch eingetragen,  Kredit läuft auf Euch beide, die Chance solltest Du nutzen, wenn deine Def nicht ganz auf der Höhe ist kannst Du noch einiges verhandeln. Leider fehlen noch eine Menge an Infos, wie finanziell alles zusammenhängt, Betrieb, Haus, Grundstück,  laufen Kredite auf den Betrieb, wer hat unterschrieben,  dienen Grundstück und/oder Haus als Sicherheit für betriebl. Kredite? Wie sind die Einkommensverhältnisse zwischen Euch aufgeteilt, wer bedient heute welche Kredite.

Du musst jetzt schnellstmöglich für dich Einen klaren Überblick verschaffen und dir rechtlichen Rat einholen, da die Sache sehr komplex ist. Begehe nicht den Fehler und mache Def nicht auf Einzelheiten aufmerksam, bevor du nicht für dich eine Strategie festgelegt hast.

Ich sehe durchaus Möglichkeiten auf Def Druck auszuüben und deinen Verhandlungsspielraum deutlich zu erhöhen. Auch um Dein Kind geht es hier, sei hart in der Sache und löste Deine Grenzen aus.

CU, Bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 22:06
(@willibald)
Schon was gesagt Registriert

Bin schon so benebelt.... Sohn ist 2010 geboren nicht 2008

Der Betrieb ist eigenständig, wird im Nebenerwerb geführt. Der Verdienst daraus war für die Extras im Leben geplant, Urlaube, etc. Habe mich aber schon mal informiert. Der Zugewinn in landw. Betrieben ist eher zu vernachlässigen. Da kommt nicht viel raus. Vor allem, da ja auch ein Darlehen über das 2-Konten-Modell auf dem Betrieb läuft. Beim Unterhalt werden wohl die letzten drei Jahresergebnisse herangezogen, da war nicht viel Gewinn, da noch Altlasten da waren. Ansonsten stehe beim Betrieb nur ich im Grundbuch.
Das Wohnhaus steht auf dem Betriebsgelände und ist somit damit verbunden sozusagen Betriebsleiterwohnung. Daher müssten da bei einer Bewertung abschläge gemacht werden. Ist also nicht soviel Wert wie ein gleichwertiges Haus in einer Siedlung. Die Tatsache das sie den Darlehensvertrag mit unterschrieben hat und nicht im Grundbuch steht, ist noch das einzige was meine Verhandlungsposition stärkt.....
Gestern sagte sie zu mir, dass sie nun doch eine Wohnung ganz in der Nähe sucht, damit der Sohn weiterhin in seinen bekannten Kiga gehen kann. Gut! Allerdings betont sie das das nur erst mal für das erste Jahr ist. Das schlechteste wäre wenn Sie in die Heimat Ihrer Eltern ziehen würde, das wären dann 1.000 km!!

Letzte Woche war sie bei einer RAin um sich den zu erwartenden Unterhalt ausrechnen zu lassen. Da habe ich erfahren müssen, dass sie schon sämtliche Unterlagen, Gehaltsnachweise, Betriebsergebnisse etc. kopiert hat und der Anwältin gegeben hat. Bin mal gespannt was die ausrechnet.
Ich werde also wohl nicht drum herum kommen mir auch nen Anwalt zu nehmen und eine Gegenrechnung aufstellen lassen.

Was ich nicht verstehe ist warum sie ausgerechnet jetzt gehen will. Jetzt, nachdem die schwere Phase mit Umbau und doppelt und dreifachbelastung abgeschlossen ist. Künftige könnten wir es etwas langsamer angehen lassen und mal die Früchte unserer Arbeit genießen..........

lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2014 10:28
(@willibald)
Schon was gesagt Registriert

Kann man hier im Forum eigentlich keine privaten Nachrichten versenden? oder bin ich zu blöd und finde die Funktion nicht.  ???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2014 10:42
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willibald,

Was ich nicht verstehe ist warum sie ausgerechnet jetzt gehen will.

DEF (Demnächst-Ex-Frau) ist Dir drei Schritte voraus ...

1. Sie hat emotional mit Dir abgeschlossen.
2. Sie ist vorbereitet und geht strukturiert vor.
3. Sie schafft Fakten.

Bin schon so benebelt....

Das Loch, in das Du fällst, kennen viele hier ... nützt aber nichts, da musst Du durch - und zwar schnell.

Deine Ausgangsposition ist bescheiden, aber nicht aussichtslos.

Zunächst einmal gilt es aufzuholen ... in erster Linie bezieht sich das auf das Emotionale.
Jeder Mensch funktioniert anders.
Wenn´s Dir hilft: Geh zu nem Kumpel und heul Dich aus, such Dir eine Ablenkung.

Ggü. DEF verhälst Du Dich sachlich reserviert ...
... ich vermute mal Du hast ihr die Frage nach dem "wieso?" bereits gestellt.
Vergiss diese Frage, Du wirst keine Antwort darauf finden. Jedenfalls keine, die Du verstehen wirst.

Vermische nicht finanzielle Themen mit Kindesbelangen.

Nicht ganz klar ist mir: Ist DEF bereits ausgezogen ? Hat sie Junior mitgenommen ?

Wenn Du das Gefühl hast, Vermögensfragen mit Ex sachlich klären zu können, dann lote Kompromißmöglichkeiten aus.

Wenn Du den Satz hörst "ich will nur, was mir zusteht", ist es dafür erfahrungsgemäß zu spät.

Anwälte tragen in der Regel wenig zu einvernehmlichen Lösungen bei, sie verdienen am Streit.

Insofern sollte man diese zunächst außen vor lassen.

So DEF klar ist, dass es nicht ums Gewinnen geht (bei Scheidungskriegen gibt es in der Regel nur Verlierer) und auch sie verlieren kann, besteht noch eine Chance mit einem Blauen Auge davon zu kommen.

Sobald Du das Schreiben ihres Anwalts hast, solltest Du durchaus dazu Fragen stellen (in den entsprechenden Unterforen).

Eines solltest Du beim Lesen eines derartigen Schreibens vermeiden: In Panik verfallen und alles ernst nehmen, was da steht.

Kopf hoch, weitermachen
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 11:01
(@willibald)
Schon was gesagt Registriert

Nicht ganz klar ist mir: Ist DEF bereits ausgezogen ? Hat sie Junior mitgenommen ?

Wenn Du den Satz hörst "ich will nur, was mir zusteht", ist es dafür erfahrungsgemäß zu spät.

Wohnen noch unter einem Dach, Situation ist noch recht "entspannt" sind noch zum normalen reden fähig, außer beim Thema Unterhalt.
Da kommt von Ihr der Satz: Nur wenn es mir gut geht geht es auch unserem Sohn gut.......... Nach der Anwältin kam sie auch mit dem Spruch: NAch dem Gesetz darf der Vater das Kind alle zwei WE sehen........ Sie versucht da schon Druck auszuüben.

Ich bin ja auch gewillt Unterhalt für den Kleinen zu zahlen, evtl. auch mehr als ihr zusteht, aber ich möchte auch noch leben können.........

Zunächst einmal gilt es aufzuholen ... in erster Linie bezieht sich das auf das Emotionale.
Jeder Mensch funktioniert anders.
Wenn´s Dir hilft: Geh zu nem Kumpel und heul Dich aus, such Dir eine Ablenkung.

Tja, da gibts nicht viele echte Kumpels, zumindest bin ich mir nicht sicher ob die a.) das gesagte für sich behalten und B.) obs mir hilft.

Meine Frau war halt schon auch meine "Vertraute" und meine kleine Familie alles was ich mir wünschte. Sicher habe ich auch Fehler gemacht.....
Aber um so mehr ich rational darüber nachdenke komme ich auch zu dem Schluß, dass Sie die falsche für mich ist. Doch meinem Sohn zuliebe könnte ich das alles zurückdrängen und ihm nach wie vor eine Familie geben. Oh man mir schießen schon wieder die Tränen ein......

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2014 11:38
(@willibald)
Schon was gesagt Registriert

Jetzt geht´s wieder

Wer rechnet den zustehenden Unterhalt? wohin gehe ich da? Zum Anwalt, Steuerberater?

Welche Unterlagen werden benötigt? Gehaltsabrechnung, Abschlüsse des Betriebs? Wieweit zurück?

Brauche ich auch Ihre Gehaltsabrechnung?

Den Zugewinn, rechnet den auch ein Anwalt?

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2014 11:44
(@papi74)
Registriert

Hallo,

um erstmal ein gewisses Gefühl für Deine Finanzsituation zu bekommen, stell doch einfach mal ein paar Zahlen hier rein und schon kann gerechnet warden.
Durchschnittseinkommen der letzten 12 bzw. 36 Monate.
Anhand der Zahlen könnte man dann abschätzen in welche Richtung der KU geht.

Für dei Berchnung von TU ware dann das Einkommen Deiner DEF mit wichtig.

Vergiß nicht die berufsbedingten Ausgaben + für den TU die gemeinsmaen Schulden usw.

Wenn du keinen "echten Vertrauten" zum redden hast.... gehe in eine Kirche. Oder nutze die Telefonsorge... Die können ein wenig trost spenden udn vielleicht Dir die eine oder andere Sichtweise eröffnen.

Vg
Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 12:01
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Wer rechnet den zustehenden Unterhalt? wohin gehe ich da? Zum Anwalt, Steuerberater?

Zunächst einmal rechnet ihre Anwältin.
Die rechnet üblicherweise nicht das, was DEF zusteht, sondern das was DEF zustehen könnte.

Da DEF ja fleißig kopiert hat, hat sie Dir in puncto Auskunft erteilen ja Arbeit abgenommen, insofern kannst Du ggf. nachreichen, was noch zu berücksichtigen ist.

Du kannst ihren Rechenweg und das Ergebnis im Unterforum "Unterhaltsrecht" einstellen.
Dann kann der ein oder andere mal drüber schauen, ob die Berechnungsgrundlage ok ist, oder ob sie an ein Exemplar geraten ist, bei dem eine Einigung ohne anwaltliche Hilfe absehbar scheitert.

Brauche ich auch Ihre Gehaltsabrechnung?

Die letzten 12 Monate.

Nochmal: Falle nicht in Ohnmacht, wenn Du das Ergebnis siehst !

Den Zugewinn, rechnet den auch ein Anwalt?

Den kann auch ein Anwalt rechnen. Da sich Anwälte gerade bei vorhandenem Grund-/Immobilienbesitz fürstlich entlohnen lassen, auch da zunächst gucken, was ihrerseits gefordert wird.

Nach der Anwältin kam sie auch mit dem Spruch: Nach dem Gesetz darf der Vater das Kind alle zwei WE sehen........ Sie versucht da schon Druck auszuüben.

Nur als Randinfo: DAS steht nicht im Gesetz.
In der Tat spiegelt "alle 14 Tage Wochenende (und ggf. einen Tag unter der Woche)" aber eine regelmäßig beschlossene Umgangsregelung wider und ist somit eine Art Standard.

Du solltest Dich im Bekanntenkreis mal nach einem Anwalt umhorchen, der im Familienrecht bewandert ist.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 12:03
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Willibald,

Ich bin ja auch gewillt Unterhalt für den Kleinen zu zahlen, evtl. auch mehr als ihr zusteht, aber ich möchte auch noch leben können.........

denke bitte noch nicht einmal daran, Deiner DEF gegenüber dies zu erwähnen, sie ist Dir meilenweit voraus. Später kannst Du freiwillig immer mehr zahlen als Du wirklich musst. Begehe nicht den Fehler Deine DEF anzufüttern, das führt Dich definitiv in den Ruin. Du bist emotional noch mitten drin und Deine DEF hat schon alle Fäden in der Hand.

Hast Du ihre Unterlagen (Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, LV, etc)

Ich an Deiner Stelle würde aktiv werden und nicht nur auf die Aktionen Deiner DEF warten.

CU Bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 12:35




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