Hallo zusammen,
heute möchte ich Euch um Rat zu folgendem Problem bitten:
Trennung durch Noch-Frau war 9/07 - d.h. ich kann noch keinen Scheidungsantrag stellen. (oder?) Jetzt ist es aber so, dass wir bezüglich unserer gemeinsamen Autos Absprachen getroffen haben und unser gemeinsames Haus wurde verkauft.
Beim Notartermin wurde vereinbart, wie die Gelder zu fließen haben - also Verkaufserlös halbe-halbe zuzugülich Ausgleichsbetrag für Auto. Insofern erfolgte ja in diesem Bereich bereits ein Zugewinnausgleich, der aber so nirgends festgehalten wurde.
Meine Befürchtung wäre jetzt, dass Noch-Frau ihren Teil des Verkaufsgewinns verlebt und dann zu einem späteren Termin im Rahmen des ZUgewinnausgleichs noch einmal partipizieren will. Zahlungstermin für die Hausgelder ist Ende Mai.
Jetzt meine Frage:
Wäre es nicht sinnvoll, diesen Termin Hausverkauf zu nutzen, um den Zugewinnausgleich soweit möglich unter Dach und Fach zu bringen ?
Wie gehe ich da am geschicktesten vor ?
Kann der zum jetzigen Zeitpunkt schon rechtlich verbindlich geregelt werden ?
Falls nicht - könnte Noch-Frau damit durchkommen noch eimal von meinem Anteil des Hausverkaufes teilzuhaben ? Wie kann ich so was verhindern.
Bereits jetzt vielen Dank
Viele Grüße
Hallo galaxy,
bzgl. des Zugewinnausgleiches gilt folgendes:
1. "Stichtag" für den Zugewinnausgleich ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.
2. Zugewinnausgleich = Endvermögen (zum Stichtag - s. oben) - Anfangsvermögen (bei Heirat).
3. Negativen Zugewinn gibt es nicht; der Zugewinn ist immer größer oder gleich null.
Wenn bei dieser Rechnung zu einem für dich "günstigen" Zeitpunkt auf deiner Seite ein Zugewinn von null herauskommt, kannst du den Scheidungsantrag zu diesem Zeitpunkt stellen. Das Risiko besteht allerdings, dass deine Frau den Scheidungsantrag vor dir stellt.
Wenn du den Scheidungsantrag im Mai oder im Juni stellst, wird das Gericht wahrscheinlich mit der Scheidungsverhandlung so lange warten, bis das Trennungsjahr vorbei ist. Ein gewisses Restrisiko bleibt jedoch, dasss ein verfrühter Scheidungsantrag abgewiesen wird.
Hier ist anwaltliche Beratung angesagt, wie euer zuständiges Gericht damit umgeht.
Ich würde an deiner Stelle versuchen, einen gegenseitigen Verzicht auf den Zugewinnausgleich im Scheidungsurteil festhalten zu lassen. Gute Gründe, dem nicht zuzustimmen hat deine (Noch-)Frau eigentlich nicht.
Gruß
Martin
Hallo schmusepapa,
vielen Dank für deine Antwort - das eigentliche Procedere ist mir klar, aber was mit jetzt Schwierigkeiten bereitet ist, wir haben uns jetzt mit diesen Vermögenswerten auseinandergesetzt und endlich eine Einigung gefunden.
So weit ich dich verstanden habe, kann es sein, dass der ganze Brocken später noch einmal auf den Tisch kommt. Verkaufserlös vom Haus, Autos....
Das kann man jetzt nicht verhindern ?
Verzicht auf Zugewinnausgleich wird so von beiden Seiten nicht möglich sein.
Es gibt noch ein paar Bausparverträge und ein bisschen Bankguthaben auf beiden Seiten. Außerdem noch eine Immobilie in Griechenland, die eine hübsche Wertsteigerung erfahren hat.
Ich hätte mir erhofft, dass man ein Fass nach dem anderen zumachen kann. D.h. Autos - abgehakt, Haus Deutschland - abgehakt, "Vermögen" - ........
Ich probier es mal anders:
Wenn wir jetzt noch unsere Vermögenswerte auseinanderdividieren - kann man jetzt vertraglich einen Verzicht auf Zugewinnausgleich (bis auf Haus in Griechenland) vereinbaren ?? Oder bin ich da wieder auf Goodwill von Noch-Frau angewiesen ??
Die Gute hat mittlerweile so viel hinter meinem Rücken getrickst, dass ich einfach vorsichtig bin.
Vielen Dank
Hallo Galaxy,
eine Regelung bzgl Zugewinn muss notariell beurkundet sein. Ein Notar eurer Wahl kann euch gemeinsam beraten
was da drin stehen muss. Ist sicher eine billige und sinnvolle Lösung solange deine Frau Willens ist.
Die Alternative ist das keiner von euch beiden im Rahmen der Scheidung einen Antrag auf Zugewinn stellt. Wäre mir aber
zu gefährlich. Was wenn der Anwalt deiner Frau ihr einflüstert das das ihr gutes Recht ist und sie noch ein paar Euros
mitnehmen kann (so bei mir passiert) . Schließlich verdienen die Anwälte an dem Streitwert aus Zugewinn, und das nicht
zu knapp.
Gruß Bart
Hallo galaxy,
für einen Verzicht auf Zugewinn (=ein Vertrag / Vergleich hierüber) ist immer das "Goodwill" beider Parteien notwendig.
Wenn ihr jetzt (fast) alles "auseinanderdividiert" habt, dann macht das doch noch mit dem Rest, setzt einen Vertrag auf, dass ihr alles geklärt habt bzgl. Zugewinnausgleich und das Haus in Griechenland davon ausdrücklich ausklammert.
Natürlich kann "Ex" dann im Scheidungsverfahren Zugewinn fordern - sie wird damit dann aber (vorhersehbar!) auf die Nase fallen.
Die Gute hat mittlerweile so viel hinter meinem Rücken getrickst, dass ich einfach vorsichtig bin.
Nur mal so als Idee: Aus dem Hausverkauf scheint Geld übrigzubleiben - Bargeld. Dies brauchst du doch sicher, um die Trennungsfolgen wie neue Wohnung, Renovierung, neuer Hausrat etc. zu bezahlen.
Das Geld hast du dir bei deinen Eltern oder guten Freunden geliehen und musst es jetzt zurückzahlen.
Bis der Scheidungsantrag gestellt ist, ist die "Kohle" aus dem Hausverkauf einfach weg - mindert deinen Zugewinn :wink:.
Gruß
Martin
Hi schmusepapa und bart,
ich denke, dass euer Vors :redhead:chlag mit der notariellen Vereinbarung genau das ist, was ich gesucht habe - mal schaun, ob Ex darauf anspringt. Könnte ich mir aber schon vorstellen, weil ja noch a bisserl Bargeld von mir winkt (Vermögensausgleich).
Dein anderer Vorschlag schmusepapa trifft sogar in Wirklichkeit zu - allerdings hab ich mich da bereits aus unserem anderen Vermögenlein bedient (z.B. Hab ich nen Bausparer aufgelöst). Außerdem hab ich davon für mich und meine Kids a bisserl Urlaub finanziert. :redhead:
Naja schließlich hat sich Nochfrau mit Zustimmung meiner lieben Schwiegereltern 10000 Euro unter den Nagel gerissen.
Ein bisschen ausgleichendes Recht muss schon sein.
Hat einer eine Ahnung was so ein notarielles Schriftstück kosten kann ??
Vielen Dank an Euch - hab ne neue Strategie zu verfolgen.
Hallo Galaxy,
mir hat mein Anwalt und Kumpel auch ausdrücklich gesagt, dass die Beendigung der Zugewinngemeinschaft und Umstellung auf Gütertrennung ausdrücklich Notariell gemacht werden muss.
Wir haben das dann auch so so gemacht. Damit ist der Zugewinnausgleich bei uns durch obwohl ich immer noch nicht geschieden bin.
Einen rein privaten Vertrag halte ich vor dem Hintergrund auch für Riskant.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
danke auch für den wertvollen Tip.
Ich bin immer wieder erstaunt, dass sich unsere Geschichten immer wieder sehr ähneln.
Würd mich freun, dich mal persönlich kennzulernen. Wenn es irgendwie geht, werd ich auch zum Usertreffen kommen.
Viele Grüße
Hi Galaxy,
Ich habe kein Haus in Griechenland aber sonst ähnelt sich das schon ein wenig 😉
Da du ja am falschen Ende der Republik sitzt, werden wir uns wohl tatsächlich aufs UT konzentrieren müssen.
Ich hoffe das es eine Mehrheit für den September gibt, denn im August hoffe ich verhindert zu sein. (Urlaub mit den Kids :3ertralala:)
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.