Guten Morgen,
ich grübel nun schon seit Tagen über den Zugewinnausgleich und wäre echt dankbar/froh,
wenn mir jemand helfen könnte.
Sie ist ausgezogen am: 13.08.2008
Zugewinnausgleich Stichtag (vom Gericht festgelegt): 31.12.2009
Nun geht es mir um die gemeinsamen Schulden.
Ich habe ca. 2.000 abbezahlt zwischen Auszug und Stichtag.
Muss Sie die Hälfte davon auch tragen?
Bzgl. Kredit, nehme ich da Auszugstag oder Stichtag/Gericht ?
Ich habe ja, 1,5 Jahre die Schulden weiterhin ALLEINE abbezahlt.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
MfG
Moin, nehmen wir mal das hier als Beispiel.
Ich habe ca. 2.000 abbezahlt zwischen Auszug und Stichtag.
Muss Sie die Hälfte davon auch tragen?
Nehmen wir an, ihr habt jeder 2.000,- € im Portemonnaie und habt 2.000,- gemeinsame Schulden.
Sonst nichts. Ihr seid also jeder 1.000,- im Plus.
Nun nimmst du deine 2.000,-€ und tilgst die gemeinsamen Schulden, dann hast du 0,- im Portemonnaie und keine Schulden mehr. Summe = 0,-. Du bist 1.000,- ärmer geworden.
Sie hat noch 2.000,- € und keine Schulden ist also um 1.000,- reicher geworden.
Sie muss ihren Gewinn von 1.000,- € mit dir teilen.
Du musst deinen Verlust aber alleine tragen.
Demnach bleiben ihr 1.500,- und dir 500,- nach Zugewinnausgleich.
Deine Tilgung ist daher zwar nicht ganz verloren, war aber dennoch keine gute Idee.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
Danke, für Deine schnelle Antwort.
Aber welchen Betrag nehme ich nun ?
Vermögen/Schulden 13.08.08 oder 31.09.2009?
Bsp:
Bei Auszug zerstörte Sie jede Menge Gegenstände (TB, PC, kompletten
Garderobe) 🙂 und überzog das Konto um 7.000 €.
Das Konto wurde von mir ausgeglichen, also kann ich diese 7.000 €
zum Stichtag / Gericht nicht einrechnen ????
Auch die Schulden für einen weiteren Kredit (+ihre Unterschrift) habe
ich auch weiterhin bezahlt.
MfG
Moin Dirk,
grundsätzlich gilt der Tag der Zustellung des Scheidungsantrag als Ende der Zugewinngemeinschaft.
Eine Auskunftsverpflichtung besteht neuerdings auch zum Tag der Trennung, bleibt aber zunächst mal unberücksichtigt.
Kannst Du beweisen, das sie nach Trennung Geld versteckt hat, sich eine Brust-OP und nen super-teuren Urlaub geleistet hat, sähe die Sache im Einzelfall eventuell anders aus.
Deiner Schilderung kann ich solches allerdings nicht entnehmen (auch wenn´s doof klingt).
Die Tilgung der gemeinsamen Schulden wäre ggf. bei Unterhaltsberechnungen berücksichtigt worden.
Besten Gruß
United