Zugewinnausgleich -...
 
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Zugewinnausgleich - nach Scheidung

 
(@PhoeniX)

Moin

Habe gerade gelesen, das man den Zugewinn 3 Jahre nach Scheidung noch regeln lassen kann:

Da mir in meinem Scheidungstermin das ABR meiner Tochter zugesprochen wurde, habe ich vor lauter Euphorie vergessen den Zugewinnausgleich regeln zu lassen.

Fakt ist, ich bin mit ca 5.000 Euro (10.000 DM) Kapital in die Ehe hinein und meine Ex hatte praktisch nur ein Bett ein Kinderzimmer (für ihre Tochter) und Wohnzimmermöbel (ohne Couch). Von ihren Schulden die sich auf ca 1000 Euro betrugen seh ich mal ab.

Nun bin ich aber am Rechnen, da in der Ehe ein Minus von ca. 55.000 Euro entstanden ist (Kaufhäuser Umschuldung etc.)

Da ich jetzt alle Papiere zusammen habe (hoffe ich) möchte ich diesen Schuldenberg endlich loswerden.

Für einen Vergleich bräuchte ich ca 6.000-7.000 Euro. Das würde für mich die Insolvenz bedeuten, da ich diese Summe nicht zusammen bekommen kann.

Wenn ich jedoch die Schulden teilen könnte, könnte ich einen Vergleich mit ca 3.000 Euro hinbekommen. Das wäre demnächst machbar, da meine LG einen höheren Betrag zu erwarten hat, der nirgendwo angerechnet werden darf. Weder bei der ARGE noch Schuldentechnisch. (Opferentschädigungsgesetz). Sie würde mir Geld zur Verfügung stellen, aber nur wenn meine Ex davon nichts hat. (längere verständliche Geschichte)

Die Scheidungsverhandlung war am 8. August 2006 (Rechtskräftig durch Rechtsmittelverzicht bederseits).

Welche Möglichkeiten stehen mir noch offen? Oder sind alle Türen zu?

Meines Wissens nach ist meine Ex bei einem Schuldenberater (Sie hatte ja alle Papiere  😡 ) und hat lediglich ca. 10.000 Euro angegeben, da alle anderen Schulden ja auf meinem Namen laufen würden. Ob sie dabei jedoch den Bach runtergeht ist mit mitlerweile egal, da das auch ohne mein Zutun geschehen würde (man soll hat im Inso keine Schulden auf das Kind machen und das den Papa rausfinden lassen.  😡 )

Gruß

Martin

Zitat
Geschrieben : 13.03.2008 13:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Phoenix,

ich fürchte das wird nix. :thumbdown:

Nicht wegen der Frist, sondern weil es ausdrücklich Zugewinnausgleich heisst. Verlust ist nicht vorgesehn und wird nicht berücksichtigt.

Es werden grundsätzlich nur positive Salden betrachtet.

Dafür habe ich auch teuer bezahlt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2008 15:03