Zugewinnausgleich -...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Zugewinnausgleich - Hilfe für den Laien

 
(@frank75)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

nachdem ich jetzt leider keinen Beitrag gefunden habe, der meine Situation so richtig beschreibt, wähle ich die Erstellung eines eigenen Themas.

Ich bin Anfang 40, meine Frau 6 Jahre jünger als ich. Wir haben 2 Kinder (5+9) und sind seit 9 Jahren verheiratet. Ich trage mich seit einiger Zeit mit dem Gedanken einer Trennung, die ich in naher Zukunft in die Tat umsetzen werde. Aufgrund vieler Umstände möchte ich das jedoch etwas geplant und nicht ohne Vorinformationen durchziehen. Wir wohnen derzeit in einer großen Wochnung (160 qm) zur Untermiete (nur NK-Beitrag 400 €) bei den Schwiegereltern. Nach einer Trennung müsste ich entsprechend ausziehen und mich um eine eigene Wohnung bemühen. Im von mir angestrebten Wechselmodell müsste es entsprechend mindestens eine 3-Raum-Wohnung sein. Nun stellen sich die Fragen nach dem "was kann ich mitnehmen", was muss ich evtl. bezahlen" und was kriege ich am Ende? Die Frage des Unterhaltes kann ich gern im anderen Unterforum stellen, würde mich aber über Antworten zu diesem Thema hier auch freuen. Mein Dilemma ist, dass ich die letzten 10 Jahre (seitdem wohne ich bei ihr) nahezu sämtliche Lebenshaltungskosten getragen habe (Einkauf, Versicherungen, Anschaffungen), da meine Frau lange studiert hat. Sie hatte eine Taschengeld von ihren Eltern und das Kindergeld für beide Kinder zur freien Verfügung. Mittlerweile verdient sie seit 3 Jahren ihr eigenes Geld und spart einen großen Teil (dank weiterhin Taschengeld und Kindergeld), während ich weiter die Kosten (sie bezahlt eine freiwillige Miet-NK-Pauschale von 400 € und hat einen Handyvertrag) trage. Sie hat mittlerweile einen fünfstelligen Betrag auf ihrem Konto angespart, auf das ich keinen Zugriff habe, während mein Konto am Monatsende leer ist. Jetzt die konkreten Fragen:

1. Habe ich im Falle der Trennung ein anteiliges Anrecht auf ihr Sparguthaben? Bzw. kann sie es vor der Einreichung der Scheidung einfach noch "beiseite" schaffen?
2. Wie verhält es sich mit den Möbeln? Ich habe beim Einzug sämtliche meiner Möbel weggeworfen/verschenkt. Während der Ehe haben wir Betten für uns und die Kinder, Schränke und eine Küche angeschafft. Die Küche habe nachweislich ich bezahlt. Der Rest wurde von ihr dank großzügiger Spende ihrer Eltern erworben. Alle anderen, kleineren Gegenstände - Elektrogeräte, TV, Anlage, Einrichtung habe ich bezahlt, aber sicher keine Nachweise.
3. Bei der Berechnung des Unterhalts - muss ich ihr Unterhalt zahlen bzw. wird dieser beim Wechselmodell nur für die Kinder fällig? Mit Kindergeld, Taschengeld (zählt das mit, wenn es seit vielen Jahren gezahlt wird?) und Gehalt kommt sie auf etwa 1650 € und ich auf 2100 € (ohne Kindergeld). Ich bezahle neben dem regelmäßigen Einkauf und Benzin für beide Autos derzeit Schul- und Kitakosten (sie Vesper und Musikschule) sowie alle möglichen Versicherungen und Vorsorge für die Kinder (in Summe ca. 550 €/Monat).

Danke schon einmal für die rege Beteiligung. 😉 Den wirklich bösen Teil - warum trennt er sich von einer, für Außenstehende, so tollen und schönen Frau - will ich später noch loswerden. Denn das ist das Eigentliche, was mich fertig macht. Und die Sorge um die Kinder.  :exclam:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2017 17:11
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn ihr das Wechselmodell hinbekommt würde anhand eurer Einkommen geschaut werden, wer mehr verdient und das Einkommen gequotelt werden und danach gesehen wer wem noch Geld für KU überweisen muss. Kindergeld würde geteilt werden.
Wie sieht die Betreuung aber derzeit aus?

ARbeitet deine Frau Vollzeit? Während des Trennungsjahres muss sie ihre Berufstätigkeit nicht weiter ausbauen.

Geld etc. wird dann über den Zugewinn geregelt.

Die geringe Miete wird nur als Einkommen gesehen, wenn das dem Willen derjenigen entspricht, die das zur Verfügung stellen. Davon ist eher nicht auszugehen. Das gilt auch für das Taschengeld ihrer Eltern.

Ist das eine private Krankenversicherung für die Kinder? Könnten diese auch gesetzlich versichert werden?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2017 18:35
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

zu 1. Besteht Zugewinngemeinschaft? Dann interessieren getrennte Konten herzlich wenig, solange es keine expliziten Vereinbarungen gibt.
zu 2. Vergiss das Thema. Und aus eigener Erfahrung: -> keine Möbel aus der Vergangenheit = echte Befreiung. Solange es hier nicht um echte Werte geht, betrachte es als Teil der Lösung Deiner Probleme.
zu 3. Hm. Deine Angaben sind selbst für eine erste seroöse Schätzung ungeeignet, da nicht abzusehen ist, wie sich eine Trennung gestalten würde. Grundsätzlichwürde der KU (Kindesuntehalt) an Dir haften. Anschließend dürftest Du kaum in der Lage sein, auch noch BU, TU oder EU zu zahlen. Der KU reicht aus, Dich ganz nach unten zu drücken.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2017 23:20
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Frank,

kann Oldie nur zustimmen.

Und bei Dir werden ganz andere Problem im Vordergrund stehen. Da interessieren keine Möbel, glaub das mal.

Aus der Forenbeobachtung trennen sich zu 80-90 Prozent die Frauen in einer Beziehung. Und dies nicht aus einer fixen Idee heraus sondern oft mit monatelanger, generalstabsmäßiger Planung. Und jetzt kommst Du.

Trennt sich ein Mann in so einer Situation, nimmt er der Frau diese Planungsmöglichkeiten. Die Reaktion darauf: Hass.

Mit zwei Kindern hast Du schon recht ordentlich KU zu zahlen. Dazu kommen Kosten für eine umgangsgerechte Wohnung und Deine Lebenshaltungskosten. Deine DEF hat Anspruch auf Trennungsunterhalt. Wie Du schon dargestellt hast, bringst Du kaum was an Möbeln und Co. in die Beziehung ein. Sprich Du musst Dich neu ausstatten. Viel Spaß. Dazu habt ihr sicherlich keinen Ehevertrag. Eine Frau mit zwei Kindern verfügt in der Regel über ein breites Netzwerk an trennungs- und scheidungserfahrenen KMs. Die werden ihr schon erzählen, was ihr "zusteht". Also wird sie als erstes zum Anwalt rennen. Und Du wirst nachziehen müssen. Allein hier entstehen schnell Kosten von mehreren tausend Euro. Wir reden hier noch nicht über Umgangsstreitigkeiten.

Wenn ihr jetzt schon in solchen Abhängigkeitsverhältnissen wohnt, kannst Du sicher sein, dass sich ihre Eltern komplett auf ihre Seite schlagen. Blut ist dicker als Wasser. Auch damit dann "viel Spaß". Gerne kommen dann so Punkte wie Handwerksleistungen vom Schwiegervater, die dann nach 10 Jahren in Rechnung gestellt werden. Oder Schenkungen an Euch, die dann von Dir zurückgefordert werden.

Deine Nochfrau hat es übrigens clever angestellt - im Gegensatz zu Dir. Sie hat schön gespart, Du hast als treuer Mann alle Kosten bezahlt und hast nix zurückgelegt. An das Geld wirst Du nicht kommen. Im Zweifelsfall wird es noch rechtzeitig auf die Kinder umgeleitet oder die Eltern nehmen es. Vergiss es.

Ach ja: Und wenn Du jetzt vom grandiosen Neustart mit heißen 20 Jährigen träumst, die sich um Dich scharen: Durch Deine zwei Kinder hast Du auf dem Singelmarkt "Altlasten". Dazu hast Du durch Deine Zahlpflichten weniger Attraktivität und Möglichkeiten.
Deine Nochfrau kann sich jedoch schön zurücklegen, beim Jugendamt erstmal kostenlos eine Beistandschaft einrichten, Dich zur Abgabe von Titeln für zwei Kinder auffordern und dann sich gemütlich den Jugendfreund von vor 10 Jahren an Land ziehen. Das schaffen manche Frauen übrigens innerhalb von wenigen Tagen / Wochen wenn es darauf ankommt.

Ach ja, Dir ist klar, dass wenn Du nicht spurst Du Deine Kinder erstmal nicht siehst? Denn dann greift die beliebt Manipulation. Denn Papa "will ja nicht zahlen" oder "Wenn ihr zu Papa geht, muss Mama immer weinen". Hier können sich ebenfalls emotionale Abgründe für Dich auftun.

Denk daran, Du kennst Deine Partnerin überhaupt nicht. Du wirst ihre wahre Seiten erst während einer Trennungsphase kennenlernen. Und dann kann die "nette und hübsche Frau" mal ganz schnell zur Furie werden.

Das Ganze soll Dir einfach mal einen kleinen Eindruck davon geben, was im krassesten Fall passieren kann (und vielen hier im Forum schon so passiert ist). Vielleicht überlegst Du noch mal selbstkritisch für Dich, warum Du dich trennen willst, was Du dir konkret davon erhoffst und ob es nicht sinnvoller ist, vorher auch Rücklagen zu schaffen bzw. grundsätzlich etwas in Eurem Leben zu ändern. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2017 01:01
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung zu Oldie:

3. [...] Mit Kindergeld, Taschengeld (zählt das mit, wenn es seit vielen Jahren gezahlt wird?) und Gehalt kommt sie auf etwa 1650 € und ich auf 2100 € (ohne Kindergeld).

Kindergeld spielt bei einer Berechnung des Unterhalts für Deine Frau keine Rolle (das wird hälftig auf den Bedarf der Kinder angerechnet, die andere Hälfte existiert unterhaltstechnisch nicht).
Beim Taschengeld dürfte es sich um eine freiwillige Zuwendung Dritter handeln. Auch diese bleibt in der Regel außer Betracht.

zu 1. Besteht Zugewinngemeinschaft? Dann interessieren getrennte Konten herzlich wenig, solange es keine expliziten Vereinbarungen gibt.

Die Zugewinnermittlung erfolgt stichtagsbezogen (Zustellung des Scheidungsantrags). Insofern ist die Befürchtung des Beiseiteschaffens nicht ganz unberechtigt.
Auf vorherige Zeitpunkte (Trennung) wird lediglich geschaut, wenn es Hinweise auf illegale Vermögensverschwendung gibt. Eine Kopie eines Kontoauszugs ist diesbezüglich nicht verkehrt.
Zum Zeitpunkt der Trennung sollten Konten strikt getrennt sein.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2017 10:32
(@frank75)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

danke für die ehrlichen, wenn auch dadurch wenig aufbauenden Antworten. @Ingo23: Was die Trennungsgründe angeht und das nochmal darüber Nachdenken: Das ist keine ad hoc Entscheidung meinerseits, sondern das Ergebnis eines langjährigen Prozesses. Leider habe ich hier die Folgen dieser Entscheidung bisher wenig konkret beleuchtet. Damit fange ich gerade erst an. Sicher sollte dieser Aspekt bei der zeitlichen Planung berücksichtigt werden. Ein gemeinsames Konto gibt es ja, wird aber nicht genutzt von uns. Da sie seit einer geraumen Weile eine Anpassung unserer Steuerklassen fordert, was eine beinahe Angleichung unserer Gehälter (Kindergeld und Taschengeld eingerechnet) bedeuten würde, werde ich dies jetzt in die Wege leiten, unter der Prämisse, dass alles künftig vom gemeinsamen Konto bezahlt wird und auch ein Großteil der finanziellen Mittel da landet. Schließlich könnte ich dann die momentanen Kosten nicht mehr stemmen.

Dass ihre Eltern mit finanziellen Forderungen zu mir kommen werden, wird nicht passieren. Ihre Schwester hat sich vor ein paar Jahren von ihrem Mann getrennt. Die gegnerische Partei hat genau das in Folge versucht (Forderungen i. H. v. 27.000 € für eine Solaranlage am Haus). Anstatt dagegen zu halten - und das wäre hier möglich gewesen (Unterstützung i. H. v. 48.000 € für Ausbau des Hauses) - wurde gesagt, dass man sich auf dieses Niveau nicht begeben würde. Die würden dabei ihr Gesicht verlieren. Auch dass sie mir die Kinder vorenthält, glaube ich kaum. Sie weiß, dass ich ein guter Vater bin und meine Kinder über alles liebe. Sie würde es nie so weit kommen lassen, dass der Streit auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird, so wie es bei ihrer Schwester der Fall war. Soweit glaube ich schon, sie zu kennen. Und die Große ließe sich m. M. n. nicht mehr manipulieren. Die weiß genau, was da momentan bei uns läuft. Sie hofft zwar, dass das alles gut ausgeht, ist aber ganz klar auf meiner Seite. Ok. Kinder lassen sich beeinflussen. Ich sehe das hier aber nicht so. Noch nicht zumindestens.

Was die heiße 20jährige angeht - ich habe eigentlich gar keine Ambitionen, mich so schnell wieder zu binden. Und mit ner heißen 20jährigen schon gar nicht. Ich will hauptsächlich für meine Kinder da sein und da spielt eine Partnerin erstmal nicht die große Rolle. Sicher ist das nett und vereinfacht vieles, aber da sehe ich nicht meine Prämisse. Dass es auch ohne geht, sehe ich in meiner Bekanntschaft. Dass es dann doch passiert - dafür müssten schon ein paar Dinge zusammen kommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2017 12:38
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn sie die Steuerklassen wechseln will, dann solltest du die Gelegenheit nutzen:

Auflisten was für Kosten für Haushalt, Versicherungen und Kinder entstehen.
Die aufgrund des neuen Nettos entsprechend quoteln und jeder zahlt seinen Anteil auf das neu einzurichtende Haushaltskonto, von dem alles abgeht.

Und was den Rest des Einkommens angeht, da gibt es dann mehrere Möglichkeiten: gemeinsames Ansparen für Urlaub etc. oder jeder gibt dann was dazu oder eben ihre Waschmaschine also kauft sie auch eine neue...und jeder macht mit sienem restlichen Einkommen was er möchte (sparen zum Beispiel).

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2017 13:06
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin. Zwei Anmerkungen:

Ein gemeinsames Konto gibt es ja, wird aber nicht genutzt von uns.
[...]
unter der Prämisse, dass alles künftig vom gemeinsamen Konto bezahlt wird und auch ein Großteil der finanziellen Mittel da landet.

Mir ist nicht klar, wie Dir dabei ein gemeinsames Konto helfen kann...
Mehr Geld ist dadurch nicht im "System".
Wenn dadurch (quasi als "Haushaltskonto") einfach nur Transparenz über die Einnahmen und Ausgaben geschaffen werden soll, dann ist das ein Mittel. Aber legt fest, wer wieviel mtl. dort einzahlt. Auch würde ich an Deiner Stelle mir das Gehalt auf mein eigenes Konto überweisen lassen und den vereinbarten Anteil dann weiter auf das Haushaltskonto überweisen.
Und ganz wichtig: Sicherstellen, dass auf diesem Haushaltskonto keine Überziehung und kein Dispo zu gelassen wird!

Und im Übrigen: Das Du der KM und ihrer Familie einen gewissen Restanstand zugestehst und auch davon ausgehst, dass die KM nicht manipuliert und als Werkzeug missbraucht werden, ist vom grundsatz her gut und wenn es denn so kommt auch sehr hilfreich. Alleine: Es wäre nicht das erste Mal, dass die KM sich plötzlich (oder unbemerkt vom KV schleichend) verändert haben und getreu dem Motto "ich will nur was mir zusteht" und "ich bin mir selbst die nächste" handeln. Es muss (hoffentlich) nicht so kommen, aber Holzauge sei wachsam!

Gruß toto

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2017 13:43
(@frank75)
Schon was gesagt Registriert

Dass ich mit dem Schlimmsten rechnen muss, ist mir schon bewusst. Allerdings würde das allem widersprechen, was ich von meiner Frau und ihrer Familie weiß. Als sich meine Schwägerin von ihrem Mann getrennt hat und das aus sehr nachvollziehbaren Gründen, waren ihre Eltern trotzdem auf der Seite des Mannes und haben die Fehler bei ihr gesehen. Klar ist es was anderes, wenn ich den Schlussstrich ziehe, aber im Grunde glaube ich, dass sie, schon um den guten Schein zu wahren (den viele von ihr haben), sich nicht auf einen Krieg einlassen wird. Ihre Schwester ist im Übrigen im Bilde und würde an dieser Stelle ggf. ihr Veto einbringen, da meine Frau große Stücke auf deren Meinung zählt.

Das gemeinsame Konto würde ich schon so befüllen, dass sämtliche Anschaffungen und Besorgungen sowie alle weiteren Festkosten davon abgehen und die entsprechende Summe, die hierfür benötigt wird, prozentual an der Höhe der Gehälter darauf eingezahlt wird. Entsprechend kann sie weiter sparen und ich dann aber auch damit anfangen. Optional wäre ein zusätzlicher Sparbetrag auf eben demselben Konto möglich, mit dem dann außerplanmäßige Kosten bestritten würden (KFZ-Reparaturen, etc.). Zumindest weiß ich nun, dass ich wohl auf ihre Ersparnisse keine Ansprüche habe. Was zwar für mich nicht logisch, aber offensichtlich so geregelt ist.  😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2017 14:50
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Frank,

Zumindest weiß ich nun, dass ich wohl auf ihre Ersparnisse keine Ansprüche habe. Was zwar für mich nicht logisch, aber offensichtlich so geregelt ist.

Wo hast Du das gelesen ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2017 15:21




(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Frank,

ich versuche aus meinen damaligen Erfahrungen bzgl. Zugewinnausgleich abzuleiten, was für Dich relevant sein könnte:

1. im Rahmen des sogenannten Zugewinnausgleiches wird bewertet, wer über welches Vermögen am Tag der Hochzeit und am Tag der Trennung verfügte. Mit Beginn der Hochzeit sind sämtliche Sparguthaben (Bar, Verträge mit Versicherern, Fondssparpläne, Betriebsrentenansprüche, Immobilie, KFZ, etc.) in den "gemeinsamen" Besitz übergegangen, sofern kein Ehevertrag vorhanden sein sollte. Sobald eine Person am Ende der Ehe über einen höheren Wert als zu Beginn verfügte, gilt dieser Wert als Zugewinn und ist zu teilen.

2. Schenkungen, die auf Basis der Ehe, durch die jeweiliegen Eltern der Eheleute stattgefunden haben, sind idealerweise notariell beglaubigt; wenn nicht, wird es sehr schwer das Geld "zurückzuholen". Aber das hattest Du ja schon ausgeschlossen.

3. persönlicher Tipp  😉  besorg Dir von allen Konten von vor der Hochzeit möglichst die Kontostände. Das Gleiche auch für den zukünftigen Trennungstag. Kriegst Du bei jedem Anbieter für kleines Geld, oder auch kostenfrei. Dann hast Du eine Vorstellung bzgl. Deiner Guthaben, was das für Dich bedeutet kann, so oder so.

4. vergiss alle Möbel von dort, wurde schon was zu gesagt. Nimm neben den Klamotten vllt. TV oder/und Musikanlage mit, der Rest bleibt zurück. Das hilft enorm. Zu Anfang ist die neue Bleibe evtl. etwas übersichtlich eingerichtet, aber es gibt Leute, die nennen das modern...  :redhead: Nee, Spaß beiseite. Du beginnst einen Neuanfang und da brauchst Du keine Vollausstattung. Was Du dann brauchst sind zunächst die wesentlichen Möbel: ein Bad, ein Bett und nen Kühlschrank. Der Rest kommt mit der Zeit.

Good luck

SteMa

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2017 15:40
(@frank75)
Schon was gesagt Registriert

@United: Ich habe mich da wohl etwas falsch ausgedrückt. Ich meinte, wenn das Geld weg ist (weil abgehoben), dann kann ich da wohl nichts machen. Oder muss sie dann den Nachweis erbringen (wenn ein entsprechender Kontoauszug vorhanden ist), wohin das vor kurzem noch vorhandene Geld verschwunden ist bzw. wofür es verwendet wurde? Bzw. ist für die Offenlegung der Tag der Trennung anzusetzen?

@SteMa: Danke für die Tipps. 🙂 Für die Zeit zu Beginn der Hochzeit bin ich noch auf der Suche nach Kontoauszügen. Ich komme nur sporadisch dazu. Und meine Frau hat ihre Bankunterlagen irgendwo separat "gelagert". Ich sehe nur ab und zu die aktuellen Auszüge. Anders werde ich an die Info ja wohl schlecht herankommen, oder? Es gibt auch noch ein 2. Konto, auf das ihre Eltern regelmäßig einzahlen. Was die Möbel angeht - ich habe mir in letzter Zeit eine Aufstellung aller benötigten Dinge gemacht, ohne ein einziges Möbelstück aus der momentanen Wohnung einzuplanen. Selbst Anlage, TV, etc. ist dabei. Außer Kühlschrank. Da haben wir eine 2. Kombi im Keller.  😉 Jedenfalls habe ich eine sehr genaue Liste inkl. Preise (Ikea sein Dank). Außerdem sondiere ich auch schon mal den Wohnungsmarkt.

Grüße

Frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2017 16:55
(@inselreif)
Moderator

wer über welches Vermögen am Tag der Hochzeit und am Tag der Trennung verfügte.

Das Endvermögen wird auf den Tag der Zustellung des Scheidungsantrags bestimmt. Über dieses Vermögen ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs Auskunft zu erteilen.
Ein weiteres Auskunftsrecht besteht über das Vermögen im Zeitpunkt der Trennung. Dies ist aber nicht für den Zugewinnausgleich selbst relevant sondern nur insoweit als damit ggf. die (rechtswidrige) Verschleuderung von Vermögen zwischen Trennung und Ende der Zugewinngemeinschaft nachgewiesen werden kann.

Jedenfalls habe ich eine sehr genaue Liste inkl. Preise (Ikea sein Dank).

Die Preise der Möbel spielen keine Rolle - das ist Hausrat und kein Vermögen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2017 17:29
(@frank75)
Schon was gesagt Registriert

Das Endvermögen wird auf den Tag der Zustellung des Scheidungsantrags bestimmt. Über dieses Vermögen ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs Auskunft zu erteilen.
Ein weiteres Auskunftsrecht besteht über das Vermögen im Zeitpunkt der Trennung. Dies ist aber nicht für den Zugewinnausgleich selbst relevant sondern nur insoweit als damit ggf. die (rechtswidrige) Verschleuderung von Vermögen zwischen Trennung und Ende der Zugewinngemeinschaft nachgewiesen werden kann.
Die Preise der Möbel spielen keine Rolle - das ist Hausrat und kein Vermögen.

Gruss von der Insel

Hallo Inselreif,

mit Preisliste der Möbel meinte ich, dass ich einen genauen Überblick hätte, was mich meine neue Wohnungseinrichtung kosten wird. Das hatte nichts mit dem evtl. noch zu verteilenden Hausrat zu tun.  😉 Danke aber für die andere Information. 🙂

Grüße

Frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2017 17:35
(@mcxks)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Ich möchte und kann nicht auf Deinen konkreten Fall eingehen, dafür bin ich zuwenig Experte (gerade selbst im Trennungsjahr). Mit meinen bisherigen Erfahrungen möchte ich Dir aber zumindest Folgendes zu Bedenken geben:

Ich war mir meiner Frau 20 Jahre zusammen, davon 5 Jahre verheiratet und wir haben 3 Kinder, bevor sie mir wegen eines Neuen die Trennung aussprach. Meine Einschätzung meiner Frau war rundherum positiv und ich war felsenfest davon überzeugt, dass wir alles (Finanzen, Umgang) vernünftig würden regeln können. Zumal ich die Hoffnung hatte, dass sie leichte Schuldgefühle mir gegenüber hat und es deswegen nicht unnötig kompliziert macht.

Leider ist alles anders gekommen. Meine Frau ist zu einem Menschen mutiert, der ausschließlich sein eigenes Wohl im Sinn hat, selbst zu Lasten der Kinder (aus meiner Sicht). Konstruktive Klärung, selbst kleiner organisatorischer Details ist kaum möglich. Von größeren Dingen mal abgesehen. Ich befinde mich derzeit in einer Situation, wie ich es NIEMALS erwartet hätte (im Ggs. zu meinem Anwalt). Bsp. Wechselmodell - fanden wir beide gut! Heute finde nur ich das noch gut und meine Frau will mich am liebsten aus dem Leben der Kinder haben.

Was ich nur sagen will - bei aller positiver Grundeinstellung gegenüber Deiner Frau und Familie ziehe bei Deinen taktischen Planungen auch immer den worst case mit ein und mache Dir dafür einen Plan B! Meine Frau hatte wegen neuem Partner zumindest eine Perspektive und war vermutlich emotional positiv eingestellt. Bei deiner Frau wird das anders sein, wenn DU Schluss machst und vielleicht entwickelt sie sich noch viel unberechenbarer... (siehe auch mal trennungsfaq.com)

Ansonsten: Toi toi toi!

VG!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2017 20:06