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Zugewinnausgleich Haus gemeinsam, aber Grundstück in die Ehe gebracht

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo NeuanfangME,

Im Grundbuch stehen tatsächlich nur Grundstücke mit allem was fest drauf steht.
Wenn du also tatsächlich hälftig im Grundbuch stehst, dann gehören dir Grundstück und Haus zur Hälfte.
Dann müsste die von dir aufgestellte Rechnung stimmen.

Die Sache mit dem Wohnwert hängt tatsächlich vom Zeitpunkt ab:
Während der Trennungszeit wird üblicherweise nur der Wert angerechnet, den eine Wohnung ihres Bedarfs kosten würde.

Nach der Trennungsphase, wird der tatsächliche Wert des Objektes angerechnet, da dann davon ausgegangen wird, das der Betreffende sich das auch leisten kann und will.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 15:21
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

jaja, das kennen einige hier... :gunman:

Bei mir war das so am Ende: Denke an unser Kind, was tust du ihm an wenn wir ausziehen müssen, wovon soll ich denn leben, usw... .

Den Gedanken soziales Umfeld bewahren kenne ich nur zu gut. Aber, glaube mir, vergiss ihn!!

Ich zahlte meine Ex aus, sie wollte in keinem Haus was mir gehört wohnen und daher zog ich mit meiner neuen Frau ein. Dort leben wir nun und Junior hat sein altes Kinderzimmer sobald er bei uns ist.

Verrechnung Unterhalt ist sehr ehrenwert. Manchmal taucht,wie Kai aus der Kiste, plötzlich ein neuer LG auf und dann hast Du mit Zitronen gehandelt. Geld ist nicht das Wichtigste, klar. Aber wenn Exelchen irgendwann mal zum Sozialfall werden würde, kommt irgendeine Behörde ganz schnell bei dir vorbei und du kannst zahlen.

Also: versuche Madame davon zu überzeugen, dass bis zu einer gewissen dauer deine ruhige Art dazu genutzt werden sollte um eine tragfähige Lösung hinzubekommen. Ansonsten kannst Du ihr ja mal ein paar zahlen verbal zukommen lassen, wie es ausgehen könnte... . dabei immer schön lächeln und dann gehen/auflegen und die antwort in 5 Tagen erwarten....wenn dann nichts möglich erscheint beauftrage deinen RA mit einem kurzen knappen Brief um Einigung zu bitten. Klar, kostet was. Ist aber billiger als alles andere und dokumentiert deine bereitschaft es "im Guten" zu versuchen. Vielleicht kann dein RA auch ein 8-Augengespräch anregen. dann sind alle zusammen mal vereint dabei und nichts kann von Juristen so ausgedrückt werden, dass eine Seite kocht und die Wand hochgeht.

Die Worte Deiner Ex kenne ich sehr gut. Könnten glatt Schwestern sein... :phantom:

Viel Kraft und bleib ruhig.

Gruss
SteMa

edit Beppo und Deep sind so was von schnell. RESPEKT!!


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 15:22
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Während der Trennungszeit wird üblicherweise nur der Wert angerechnet, den eine Wohnung ihres Bedarfs kosten würde.

und genau deshalb verfahren EXen manchmal so, dass sie die Scheidung verzögern, da sie mehr Knete bekommen  :exclam:
Also Vorsicht ist geboten ....
Aus einer Fragen, wird hier ein komplettes Paket aufgemacht  :puzz:  ..ist kein Vorwurf.

@neuanfang ich würde, auf jeden Fall, TU/EU getrennt behandeln ... und nix mit verrechnen oder so....

Außerdem, bei der heutigen Immo-Lage wäre, im "Extremfall", wirklich über eine Teilungsversteigerung nachzudenken.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 15:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin NeuanfangME,

es ist entscheidend, als was Du im Grundbuch stehst. Möglicherweise hat Dich dort irgendwer als Miteigentümer, Nießbraucher, Erbbauberechtiger oder whatever der Immobilie eingetragen, ohne dass eine hälftige Übertragung des Grundstücks stattgefunden hat. Mit diesem Konstrukt kann man leben und sterben - aber im Zweifelsfall nicht lukrativ geschieden werden. Deshalb ist der Wortlaut des Grundbucheintrages wichtig - nicht das, was Du denkst, dass dort steht, sondern nur das, was tatsächlich dort steht! Es gibt in Grundbüchern durchaus rechtsfehlerhafte Formulierungen oder solche, die nicht den tatsächlichen damaligen Willen der Eigentümer abbilden. Und Deine Noch-Frau hat im Zweifelsfall wenig Veranlassung, das zu Deinen Gunsten zu korrigieren, wenn ein Fehler ihr persönlich nützt. Also: Ab zum Grundbuchamt und die entsprechenden Seiten kopieren!

Falls Ihr tatsächlich hälftiges Eigentum an Haus und Grundstück habt, gibt es aber noch eine andere Möglichkeit: Nehmen wir an, es würde ein Auszahlungsbetrag von 80.000 EUR an Dich errechnet - dann kannst Du gosszügig sein und Dich beispielsweise mit 50.000 bescheiden, wenn Deine Ex im Gegenzug einen Unterhaltsverzicht unterschreibt. Das kann sie mit einem solchen Vermögenswert im Hintergrund durchaus tun. Sie muss nur im Zweifelsfall ihre "berufliche Orientierungsphase" deutlich verkürzen. Andererseits: Man kann nicht unterhaltsbedürftig sein und gleichzeitig -zigtausende für ein Haus aufbringen; Bedürftigkeit und Immobilienbesitz passen da nicht wirklich zusammen.

Ansonsten kann ich die Aussage meiner Vorschreiber nur bekräftigen: Schenke Dir Emotionalitäten wie "Kindern die vertraute Umgebung erhalten". Wenn das so eklatant wichtig ist, wäre ja auch das Konstrukt denkbar, dass Du Deine Ex auszahlst und mit den Kindern im Haus bleibst, oder? Würde Deine Ex das befürworten - wenn nein: Warum nicht? Kinder brauchen kein eigenes Haus, sondern Zeit und Liebe und die Möglichkeit, auch nach der Scheidung zu beiden Elternteilen unbeschwerten Kontakt haben zu können. Alles andere ist ein Vorschieben vorgeblicher Kinderwünsche zur Durchsetzung höchst egoistischer eigener Interessen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 15:49
(@neuanfangme)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, der Gang zum Grundbuchamt hat etwas länger gedauert.
kurz zur Wiederholung:
Frau hatte Grundstück vor der Ehe bereits im Eigentum;; dann in Ehe zusammen Haus drauf gebaut; dann Ehemann in Grundbuch eingetragen: Frage war: Wie leutet der Eintrag genau?
Er lautet genau:

in der Abteilung I

Laufende Nr der Eintragungen                                   Eigentümer                                Grundlage der Eintragung

                     1 a                                              "Name GebTag GebOrt Ehefrau"
                         b                                                 " Name GebTag von mir"
         
                                                                             zu je 1/2 Anteil                                      1/2 Anteil aufgelassen am TT.MM.YYYY , eingetragen am   TT.MM.YYYY 

Also wenn ich das alles so richtig deute, sind meine bald-Exe und ich jeweils zur Hälfte Eigentümer von Grund und Boden und somit das Haus drauf: Das ist schön, somit wird dies bei beiden im Endvermögen hälftig eingebracht und sie erhält  ihr Grundstück in das Anfangsvermögen. Denn Schenkungen und Zuwendungen zwischen Ehegatten sind kein Anfangsvermögen nach § 1374 Abs 2. BGB. (sagt mein RA , und der ist ein Guter)
Bingo! Jetzt wird sie sicher gesprächiger, denn jetzt sieht die Zugewinnbilanz positiv zu meinen Gunsten aus.
Seht ihr doch auch so , hoffe ich.
Gruß

Werd ein neus Thema "Indexierung" aufmachen.
                                 


Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2008 22:22
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

...es kommt auf dein AV an  😉 ...aber gut ist es allemal, daß du zur Hälfte im GB stehst !!!

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2008 15:08
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