Zugewinnausgleich H...
 
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Zugewinnausgleich Haus gemeinsam, aber Grundstück in die Ehe gebracht

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(@neuanfangme)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, bin zur Zeit dabei mit meiner Frau den Zugewinn zu regeln. Die RA wollten da nicht so ran, wir sollten uns erstmal selber einigen, komisch.

Also meine Frau hatte ein Grundstück mit in die Ehe gebracht. Auf diesem Grundstück haben wir dann in der Ehe ein Haus erreichtet. Als das Haus stand, wurde ich dann hälftig in das Grundbuch eingetragen.

Heißt das, dass meine Frau den Wert des Grundstücks in ihr Anfangsvermögen bekommt und wir beide das Haus zu halben Teilen in das Endvermögen, (egal wer wieviel in das Haus in der Ehe hineingesteckt hat, also die Mittel , die in der Ehe zugeflossen sind.
In anderen Worten, da meine Frau mit aller Gewalt im Haus bleiben will, muss sie sozusagen meine Hälfte abkaufen?

Danke für Hilfe
Gruß an alle, die auch die Streitköder nicht mehr aufnehmen, wenn die hingeworfen werden.


Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2008 06:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Neuanfang,

Das mit dem Zugewinnausgleich hast du genau richtig verstanden.

Dass die RAe da nicht ran wollen, ist erstaunlich. Normalerweise stürzen die sich darauf, da nur da so richtig Streitwerte drin sind.
Dass sie das ausklammern wollen, ehrt sie, auch wenn ich das selbst kaum glauben kann!
Das klingt nach vegetarischen Haien!

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 08:16
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo zusammen,

Hallo, bin zur Zeit dabei mit meiner Frau den Zugewinn zu regeln. Die RA wollten da nicht so ran, wir sollten uns erstmal selber einigen, komisch.

Dass die RAe da nicht ran wollen, ist erstaunlich. Normalerweise stürzen die sich darauf, da nur da so richtig Streitwerte drin sind.
Dass sie das ausklammern wollen, ehrt sie, auch wenn ich das selbst kaum glauben kann!

so ungewöhnlich finde ich das nicht. Der Streitwert mag zwar hoch sein, aber vermutlich die Arbeit auch. Wird in einem solchen Fall um Zugewinn gestritten, müssen Gutachter beauftragt werden, und dann wird auch gleich um Unterhalt, Hausrat etc. weitergestritten. Den Streitwert treibt das zwar noch etwas in die Höhe, aber wirklich Geld verdient der Anwalt nur am Zugewinnausgleich. Und bis der "durch" ist und der Anwalt seine letzte Rechnung stellen darf, vergehen u.U. Jahre.

Haben die Anwälte "die Hütte voll" (d.h. genug Mandanten), dann ist ihnen eher daran gelegen, eine möglichst einvernehmliche Scheidung durchzuziehen; da ist dann zwar der Streitwert geringer, aber auch der Aufwand und der Stundensatz des Anwaltes ist insgesamt höher.

Mir hat mein Anwalt auch geraten, möglichst viel selbst zu machen und zu verhandeln - und der hatte auch genug Mandanten.

Gruß

Martin

- und sorry für off-topic -


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 10:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

spannend...ist dir eigentlich klar, dass deine Ex dir die Hälfte ihres bis dato in ihrem Alleineigentum stehenden Grundstückes geschenkt hat?  😉 Ich vermute, genau aus diesem Grunde wollen die RAs nicht an das Thema ran gehen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 10:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Richtig, das hatte ich vergessen zu erwähnen

Ich denke, das sollte dich schon konzilianter machen und dir Spielraum für "Großzügigkeit" geben.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 11:11
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Neuanfang,

hatte gerade so eine Assozation zu einer anderen Geschichte ( http://www.vatersein.de/Forum-topic-12805.html ), wo ein absurdes Gutachten gezaubert wurde, dass ein Grundstück mit Haus weniger wert ist wie eins ohne.

Aber der Unterschied zu Deinem Fall ist wohl tatsächlich der, dass Du im Grundbuch stehst, und das macht es für Dich viel einfacher.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 12:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pappasorglos,

der Fall ist wirklich wieder mal ein Highlight der Justiz.

Dieser Fall ist aber doch deutlich anders, zumal es hier nicht um die Abwehr von ungerechten Verlusten geht, sondern um eher um die Verteidigung eines ehelichen Profites.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 12:27
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ich war mal in der gleichen Situation wie Du. Die Anrechnung/Aufteilung ist richtig. Du hast aber gute Karten wenn Du das Objekt nicht behalten möchtest.

Sämtliche Tilgungen werden berücksichtigt und durch den  Wertzuwachs nach Errichtung des Hauses könnte ein ansehnlicher Betrag zu Deinen Gunsten herauskommen.

Versucht euch doch tatsächlich ohne RA's zu einigen. Sollten die Vorstellungen zu unterschiedlich sein mache doch folgende Vorschläge:

1.) Beauftragt einfach mal zwei unterschiedliche Makler derart, dass ihr dort erläutert euer Haus verkaufen zu wollen. Die sollen euch jeweils eine realistischen Preis nennen. Ihr werdet vermutlich zwei Beträge genannt bekommen und dann trefft ihr euch in der Mitte. Die Kosten sind relativ überschaubar.
Das macht natürlich nur Sinn, wenn Du die Auszahlung anstrebst.

2.) Wenn Sie die evtl. Hypothek übernehmen möchte, kann auch die Bank helfen. Dort ist seinerzeit ein sog. Beleihungswert und ein Verkehrswert ermittelt worden. Danach hat sich der Rahmen der Finanzierung ergeben. Diesen Wert könnte man als Richtwert ansetzen und die Jahre seit Fertigstellung mit zB 2% Wertsteigerung anrechnen.

3.) Die örtliche LBS oder ähnlich mal anrufen. Die haben kostenlose Datenbestände über Preise von Immobilien der Region und können zumindest einen qm²-Preis mitteilen. Da aus den Bauunterlagen die Größe Grundstück/Haus hervorgehen ergeben sich weitere Anhaltspunkte.

4. Es bleibtdie Option einen Gutachter zu beauftragen...und die kosten richtig Geld. Je nach Größe des Hauses bis zu € 2.000,00/Kopf.

Ein allerletzter Weg ist die sog. Teilungsversteigerung der jeweiligen Haushälfte des Ex-Partners. Aber das ist ein ziemliches Nervenspiel und wirtschaftlich nicht unbedenklich.. :knockout: und kann richtig böses Blut geben.

Wenn ihr euch ohne alles verständigen könnt wäre es das Beste, aber aus eigener Erfahrung weiß auch ich, dass das häufig nicht möglich ist, manchmal sogar von einer Seite gezielt.... 😡

Gruß
SteMa


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 12:41
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

...übrigens bei mir hat das GA 1800 € gekostet, die der Auftraggeber immer zahlen muß  😉

ich mach mal ´ne (vereinfachte) Zugewinn-Rechnung auf:

AV(EX): 100K (Wert des Grundstückes)
EV(EX): 160K (Hütte nach Abzug der Schulden)
EV -  AV = 160 / 2 - 100 = NULL Zugewinn

AV(NeuanfangME ): 0
EV(NeuanfangME): 160K
EV -  AV = 160 / 2 - 0 = 80K Zugewinn

Also hätte NeuanfangME 40K an EX zu blechen  :exclam: 

...oder habe ich da einen Denkfehler ....  :knockout:

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 13:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

...oder habe ich da einen Denkfehler

Aber Hallo  🙂 Aus welchem Grunde teilst du das EV durch 2?

AV(EX): 100K (Wert des Grundstückes)
EV(EX): 160K (Hütte nach Abzug der Schulden)
EV - AV = 160  - 100 = 60 Zugewinn

AV(NeuanfangME ): 0
EV(NeuanfangME): 160K
EV - AV = 160 - 0 = 160K Zugewinn

Also hätte NeuanfangME 100K an EX zu blechen

DeepThought


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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 13:43




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Babbedeckel

Andersrum! Seine Ex will das Haus.

AV Sie: 100K
AV Er: 0

EV Sie: 130K
EV Er: 130K

Zugewinnausgleich: 50K von ihm an sie.

Sie kauft ihm das halbe Haus für 130K ab. Bzw. Sie gibt ihm 80K Netto.
Das Geschenk ist dann Wirkungslos.
Habe ich da jetzt auch n Denkfehler?

Gruss Beppo


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AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 13:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

zu prüfen ist in einem solchen Fall, ob tatsächlich eine Schenkung des halben Grundstücks stattgefunden hat. Ansonsten gilt m. W. der Grundsatz, dass eine Immobilie dem gehört, dem das Grundstück gehört. Meine Eltern sind mit einem Geschäftsgrundstück vor Jahren mal über ein entsprechendes Konstrukt gestolpert, das auch bei mehreren Betriebsprüfungen nicht beanstandet wurde: Meinem Vater gehörte der Grund, der aus steuerlichen Gründen (Differenz zwischen Buch- und Verkehrswert) nicht kapitalisiert bzw. hälftig übertragen werden sollte; meine Mutter baute das Haus darauf. Das gab Jahre später richtig Stress mit dem Finanzamt, ganz ohne Scheidung.

Möglicherweise kommt bei genauerer Prüfung eine Beurteilung auf Basis des Erbbaurechts in Betracht. De facto wird die Gesprächs- und Einigungsbereitschaft der Ex eine grosse Rolle spielen; wenn dieser erst mal jemand den Floh ins Ohr gesetzt hat, dass das Haus ihr möglicherweise schon immer allein gehört hat, kann es richtig fies werden.

Möglicherweise liegt auch hierin der Grund, warum der Anwalt da nicht richtig ran will.

@ NeuanfangME: Kannst Du mal im Notarvertrag nachsehen, ob jemals eine hälftige Grundstücksübertragung an Dich stattgefunden hat?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 14:11
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Aber Hallo  🙂 Aus welchem Grunde teilst du das EV durch 2?

weil immer alles durch 2 geteilt wird  😉 .... ähm nö .. ich glaub du hast recht  :redhead:

@beppo ... klar will EX das Haus, und ich gehe davon aus das EX nicht will, daß sie NeuanfangME was gibt ...
....und ich denke da kann auch ein RA nix machen.

....brille war schneller....

Gruß
babbedeckel


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AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 14:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also er hatte geschrieben, dass er hälftig im Grundbuch steht. Davon bin ich jetzt ausgegangen.

Nach meinem Verständnis gehören Grundstück und Haus jetzt beiden zu gleichen Teilen. Nach Babbes Beispiel in Summe 260K

Er ist ihr aber Zugewinnausgleichspflichtig in Höhe des halben Grundstücks, denn er ist während der Ehe um ein halbes Grundstück reicher geworden und sie um ein halbes Grundstück ärmer.
Deswegen muss er ihr 50K erstatten.
Dann gehört das Ganze immer noch beiden.
Jetzt kann sie ihm seine Hälfte für 130K abkaufen.

Damit hat er seine 80K Leistung am Haus wieder raus.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 14:22
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Beppo: das klingt für mich plausibel. aber wer weiß schon was bei gericht plausibel ist....

Ich hatte bei meinem ersten Post überlesen, dass sie alleinig dass Grundstück miteingebracht hatte, sorry.  :redhead: :exclam: 😡

könnte tatsächlich schwierig werden....

@NeuanfangME: hast Du schon eine Ahung wie Exelchen sich das so vorstellt?

SteMa


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 14:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, wenn meine Annahmen stimmen, wäre es bis hier noch relativ einfach und wäre noch kein Grund für die RAe zu kneifen.

Schwierig wird es, wenn noch Hypotheken unsymetrisch verteilt sind oder irgendwo negativer Zugewinn auftaucht.

Da die RAe aber schon nicht ran wollen, scheint da noch irgendwo ein Giftmülldepot zu sein.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 14:51
(@neuanfangme)
Schon was gesagt Registriert

spannend, zu sehen wie die meinungen auseinander gehen, n aja, davon leben die RA beim intelektuellen Fingerhakel.

also der Fall ist eigentlich viel komplexer, den es gibt natürlich mehr AV und EV Positionen (wenngleich ich einige meiner Anfangsvermögen AV nicht mehr belegen kann, da die BAnken nach 10 JAhren die Unterlagen vernichten und ich nicht merh rankommen , da aus dem HAus ausgezogen; tja, merke, von allen Konten Kontoauszüge am Tag der Heirat ziehen und im Büro aufbewahren!!).

die o.a. Vereinfachung hilft-also weglassen von sonstigen Positionen und Konzentation auf das EFH, denn es geht mir nur um die innere Logik, die Zahlen sind noch nebensächlich.;

AV Frau: 80.000 EURO  (wert des Grundstückes)
EV Frau: 130.000 Euro  (hälftiger Wert des Objekts, d.h. Grundstück mit Haus drauf, da Mann während der Ehe in das Grundbuch eingetragen wurde)

Zugewinn Frau : 50.000 EURO

AV Mann: 0 Euro
EV Mann: 130.000 Euro  (hälftiger Wert des Objekts, d.h. Grundstück mit Haus drauf, da Mann während der Ehe in das Grundbuch eingetragen wurde)

Zugewinn Mann: 130.00 EURO

Unterschied: 130.000 - 50.000 = 80.000 EURO
somit hätte Mann an Frau 80.000 geteilt duch zwei = 40.000 EURO zu zahlen.

ABER: dann haben beide immer noch ein halbes Haus; da Faru im Haus blieiben will (ist schuldenfreti) muss sie doch dem Mann dessen Hälfte abkaufen/verrechen lassen etc.

Also:  Er gibt ihr 40.000 als Zugewinnausgleich, aber sie muss ihm 130.000 EURO geben für  seine Objekthälfte (Haus und Grundstück halb).
Also untem Strich: 130.000 minus 40.000 = 90.000 von Frau  an Mann (dafür gehört ihr Grundstück und Haus allein),

Also die Preisfrage ist; Durch den Eintrag in Grundbauch während der Ehe, gehört mir nicht nur das Haus hälftig sondern auch das Grundstück, sozusagen in der Ehe von Frau an Mann geschenkt.

Ich denke, dass wenn diese Logik richtig ist, das dreiste und zum Teil Gesprächeverweigende Verhalten meiner Ex aufhören wird.
In der Tat würde ich ihr das alles schenken, damit die kInder im gewohnten Umfeld bleiben können, bzw. mit dem nachehelichen Unterhalt (frau will 1.100 Euro/Monat) verrechen.
Danke
Gruß an alle die auch nie wieder ohne Ehevertrag heiraten würden


Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2008 14:54
(@neuanfangme)
Schon was gesagt Registriert

upps sorry für die vielen Rechtschreibfehler


Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2008 14:58
(@neuanfangme)
Schon was gesagt Registriert

.

@NeuanfangME: hast Du schon eine Ahung wie Exelchen sich das so vorstellt?

SteMa

oh ja, sie gedenkt gar nichts zu tun, denn in Sachen nachehelicher Unterhalt ist deren Argumentation wie folgt.
Frau kann nicht arbeiten, da nach 13 Jahren aus dem job, erst eine zwei bis dreijährige Orientierungshase zuzustehen ist (hat der Richter im Urteil über den Trennungsunterhalt auch so wörtlich bestätigt).
Und diesen Zustand  des "ich weiß nicht ob ich das Haus übernehemn kann" deshalb musst du noch zahlen, will frau so lange es geht aufrechterhalten.
den geldwerten Vorteil für den Luxusschuppen (200 qm , mit allem schnick und schnak) sieht er bei 400 ERUO/ Monat; auf em Markt sicher 1.100 Euro anzusetzen.
UND jetzt kommts, da sie ja nich wisse wovon sie das EFH unterhalten könne, könne ihr nicht der Miet Marktwert angerechnet werden, da noch unkar sei, ob sie je das EFH übernehmen könne.
Und s


Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2008 15:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

denn es geht mir nur um die innere Logik, die Zahlen sind noch nebensächlich.;

Stimmt für den Anfang.  😉

ABER: dann haben beide immer noch ein halbes Haus; da Faru im Haus blieiben will (ist schuldenfreti) muss sie doch dem Mann dessen Hälfte abkaufen/verrechen lassen etc.

Exakt.

Also die Preisfrage ist; Durch den Eintrag in Grundbauch während der Ehe, gehört mir nicht nur das Haus hälftig sondern auch das Grundstück, sozusagen in der Ehe von Frau an Mann geschenkt.

Und hierauf habe ich schlicht keine Antwort.

In der Tat würde ich ihr das alles schenken, damit die kInder im gewohnten Umfeld bleiben können, bzw. mit dem nachehelichen Unterhalt (frau will 1.100 Euro/Monat) verrechen.

Das sind Sentimentalitäten, die eine sehr kurze Bedeutungsphase haben. Die Verrechnung halte ich gar für sehr sehr gefährlich. Du weißt nie, wie das Leben spielt...

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 15:13




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