Hallo zusammen,
ich lese hier schon lange mit und finde diese Seiten sehr informativ und sehr gut!
Ich stecke selber grad mitten in meiner Scheidung und habe eine Frage zum Zugewinn.
Wenn ich richtig verstanden habe werden Schenkungen zum Anfangsvermögen sowie auch zum Endvermögen gezählt? :question:
In meinem Fall ist es so:
Ich habe in der Ehezeit ein Anwesen von meinem Onkel geschenkt bekommen.
Dieses beinhaltet ein Haus mit Scheune und kleinen Nebengebäude sowie eine landwirtschaftliche Gerätehalle mit kleinere Ackerflächen.
Dies ist jedoch eine Teilschenkung da ich einen monatlichen Betrag X an meinen Verwandten abzahlen muss. Weiterhin wurde ein Regelung zur Pflege im Alter festgelegt.
Alles notariell beurkundet.
So, das Haus des Anwesens war zu dem Zeitpunkt der Schenkung ein ehemaliger großer Stall den ich mit viel Geld zu dem Wohnhaus umbaute und aufstockte das es jetzt ist.
Ich wohne noch in dem Haus, mein Noch-Ehepartner ist ausgezogen.
Demnach müsste ich doch jetzt das Haus schätzen lassen und der geschätzte Betrag gehört zum Endvermögen :question: :question:
Zum Anfangsvermögen müsste aber dann doch der damalige Wert der Gebäude VOR Umbau gezählt werden oder??
Aber wie in aller Welt soll ich den damaligen Wert feststellen lassen??
Hierzu habe ich keinerlei Angaben und auch im Übergabevertrag stehen keine Schätzwerte der Gebäude?? :puzz: :question:
Der Wert jetzt ist natürlich wesentlich höher als der Wert damals vor Umbau.
Achja, ich stehe alleine im Grundbuch.
Auf dem Haus laufen noch ein paar (kleinere Kredite) die zum Großteil bereits abgezahlt sind und die noch vom Umbau bestehen....
Kann mir hier jemand helfen ob ich mit meinen o. g. Vermutungen überhaupt richtig liege und wie ich das Anfangsvermögen der Gebäude herauskriegen könnte??
Vielen Dank.
LG
Buckskin
Moin,
erster Anhaltspunkt für den damaligen Wert wäre der Einheitswert. Vielleicht gibt es noch Fotos oder andere Aufnahmen vom Anwesen, aus dem sich der damalige Zustand ableiten lässt. Damit "bewaffnet" einfach mal einen Makler aufsuchen und den schätzen lassen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!