Zugewinnausgleich
 
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Zugewinnausgleich

 
(@cpt_haddock)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
brauche mal einen Tip.

Ist es richtig, das so lange ich verheiratet bin, ich mit gemeinsamem Geld machen kann was ich will?

Wenn das gemeinsame Geld futsch ist, in wie weit wir geprüft was mit dem Geld passiert ist?
Denn eigentlich sollte das ja in den Zugewinn fließen.

Danke und Gruß
F

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2005 17:56
(@trine)
Zeigt sich öfters Registriert

Der Zugewinn endet an dem Tag, wo der Scheidungsantrag bei der Gegenpartei eingeht bzw. die Anwälte legen einen Stichtag fest. Alles was du an diesem Tag hast (Aktiva und Passiva mußt du belegen). Was du vor der Ehe hast ebenfalls. Was dazwischen ist oder war, naja kann jeder machen. Hier passieren die dollsten Dinge. Mein Ex hatte jedenfalls alle Konten geräumt.... :exclam:
Will dazu niemanden ermutigen, da ich sowas fies find, aber leider häufig vorkommt.
Gruß Trine

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2005 18:07
(@cpt_haddock)
Schon was gesagt Registriert

Das heißt also, das ich ungestraft Gelder beisete schaffen kann, solange ich noch verheiratet bin, richtig?

Ich frage deshalb, weil meine Frau die gemeinsamen Konten bereits geplündert hat und ich jetzt die Gelder aus meiner LV in Sicherheit bringen will.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2005 18:18
(@lilli)
Rege dabei Registriert

Hi cpt_haddock,

zu diesem Thema habe ich 2 Urteile gefunden, wo das nicht ungestraft blieb ... lies dir das mal durch:

http://www.vatersein.de/modules.php?name=News&file=article&sid=230
und
http://www.vatersein.de/modules.php?name=News&file=article&sid=207

Grüsse
lilli

Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2005 19:38
(@trine)
Zeigt sich öfters Registriert

Da ich zur Zeit auch gerad bei dem Thema anwaltlich vertreten bin, noch eine Bemerkung dazu.
Wenn man weiß wieviel genau der Andere hatte und man auch eine Vermutung hat, was der Andere damit gemacht hat, stellt man eine Behauptung an, die man leider selbst dann beweisen muß. Ich konnte es nicht, hätte 'ne Möglichkeit über Privatdetektiv gehabt (aber wer kann sich sowas leisten). Gibt Sie das Geld aus oder schiebt es hin und her, dann paß auf den Rest auf. Ich zum Beispiel hab von der LV mir neue Möbel gekauft, weil ich alles in der ehelichen Wohnung gelassen hatte.....(So kann mir erstmal keiner was)
Sei wachsam!
💡

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2005 22:50
(@cpt_haddock)
Schon was gesagt Registriert

Hallo miteinander,
danke für die Tips, habe eine rechtlich haltbare Lösung für mein Problem gefunden....
Bei Interesse stelle ich sie mal online, warte aber erst noch bis mein Termin vorbei ist. Dann weiß ich sicher obs funktioniert hat und außerdem möchte ich verhindern, das meine Ex davon Wind bekommt.

Nochmal Danke
Cpt. Haddock

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2005 23:14
 elwu
(@elwu)

Wenn man weiß wieviel genau der Andere hatte und man auch eine Vermutung hat, was der Andere damit gemacht hat, stellt man eine Behauptung an, die man leider selbst dann beweisen muß.

Hi,

das stimmt so nicht, es gilt hier eine Beweislastumkehr! Meine Ex hatte jahrelang ohne jedweden Beleg immer neue abenteuerliche Behauptungen über angeblich von mir auf irgendwelche Konten in Sichrheit gebrachten Unsummen vorgebracht, um ihre geforderten 60K€ Zugewinnausgleich zu rechtfertigen. Und ich mußte nachweisen daß das nicht stimmt. Zum Beispiel mit Bestätigungen der Geldinstitute, daß weder die Konten noch die Summen je existierten. Das war zeitraubend und nervend. Klar kam dabei raus daß die Dame eine blühende Phantasie hatte. Meine Anwaltskosten daraus mußte ich natürlich selbst tragen.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2005 14:35