Hallo,
ich habe auch mal wieder eine Frage:
Annahme (Annahme deshalb, weil ich es nicht exakt auf die reale Situation abstelle, das Bsp. soll aber meine Frage verdeutlichen):
Anfangsvermögen Sie: 35.000
Endvermögen Sie: 5.000
Anfangsvermögen Er (also ich :)): 1.000
Endvermögen ich: 19.000
Zugewinnausgleich:
Sie: 0.- Zugewinn
Ich: 18.000 Zugewinn
Folgt: Ich muss 9.000 an Sie zahlen
Wir nähern uns der Frage:
Nun besteht mein 19.000 Endvermögen aber aus: 0.- auf dem Girokonto, 19.000 als RKW einer Kapital-LV (wir lassen jetzt mal außen vor, dass der Betrag evtl. höher wäre, wenn nicht RKW angesetzt wird, sondern die LV verkauft wird!).
Aktuelle Situation: Getrennt lebend, noch kein Scheidungsantrag gestellt!
LV aufgeben ist ja üblicher Weise verschenktes Kapital. Aber die 9.000 auch 😡
Und jetzt die Fragen:
1. Was mache ich mit der (= meine, lange vor der Ehe abgeschlossene) LV?
2. Wenn der eindeutige Rat ist: Verkaufen, dann die Folgefrage: Darf ich das (dass ich das Geld dann auch ausgeben muss :wink:, versteht sich ja von selbst)?. Ich möchte nämlich dann nicht das Geld ausgegeben haben und Ex bekommt das Recht auf Ihren (dann nicht mehr vorhandenen) Teil von 9.000!
neuezeit
So ist das Leben
Moin,
jep, der Rückkaufswert (RKW) ist maßgeblich. Allerdings nur die Differenz zwischen RKW Anfangsvermögen und RKW Endvermögen.
Kannst du wegen dringlicher Anschaffungen die LV nicht beleihen? 😉
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke deep,
aber ich hab´s leider nicht ganz verstanden :redhead::
1. Bedeutet Deine Antwort, dass ich nicht verkaufen darf (sollte), da Ex dann die Differenz nachfragen und dann - wie im Bsp. beschrieben - einfordern darf (sofern mir tats. mehr Zugewinn bleibt als ihr)?
2. Wenn ich wegen dringlicher Anschaffungen (gilt da alles?) die LV beleihe, dann würde das berücksichtigt (ist also in Abzug zu bringen)? Allerdings, wenn ich tats. beleihe, dann würde ich jeden Monat minus machen, das dürfte nicht lange gut gehen... Allerdings habe ich tats. dringenden Bedarf und hatte die Hoffnung, verkaufen zu können und 2 Fliegen mit einer Klappe zu schlagen...
neuezeit
So ist das Leben
Hallo @all,
nochmal - anders und vielleicht verständlicher formuliert - meine Kernfrage:
Kann ich meine(!) LV jetzt verkaufen/kündigen und das Geld ausgeben, ohne dass Ex bei der späteren Zugewinnfrage dann ein Recht darauf hat, den RKW der (dann nicht mehr vorhandenen) LV mit in den Zugewinn einrechnen zu lassen?
Hätte ich Bargeld auf meinem Giro, könnte ich das doch jetzt auch ausgeben, oder nicht? Räumlich und Kontomäßig sind wir seit ca. 7 Monaten getrennt, noch kein Scheidungsantrag.
Hintergrund: Möchte mir nen kleinen Gebrauchtwagen kaufen, den ich mir aber nur bei Verkauf der LV leisten könnte (bei der LV spare ich ja dann auch künftig die Beiträge - ok, dafür habe ich Sprit+Fixkosten). Und wenn dann Ex später womöglich berechtigt (bezogen auf die LV) den Zugewinn einfordert, hmmmm
neuezeit
So ist das Leben
Hallo Neuezeit,
ich bin in einer ähnlichen Situation wie du.
Soweit ich weiß ist Stichtag für den Zugewinn der Eingang des Scheidungsantrages. Somit könntest Du die LV zügig auflösen. Wenn Du dir allerdings von dem Geld einen Gebrauchtwagen kaufst fällt der wieder in den Zugewinn. :exclam:
Ich fände es sinnvoller die LV aufzulösen und das Geld bei ´dritten´ zu parken bis nach der Scheidung.
Gruß Bart
Danke @Bart,
naja, besser 2 T€ (Gebrauchtwagen) als 8 T€ in den Zugewinn. Hoffe mal, dass Deine Einschätzung richtig ist.
Und mit dem Rest aus der LV werde ich kreativ umgehen.
neuezeit
So ist das Leben
