Hallo !
Ich habe heut mittag mein Scheidungstermin und bin ziemlich nervös.
Bei dem Thema Zugewinnausgleichsverfahren habe ich mich für das Isolierte entschieden, also kein Antrag als Folgesache im Scheidungsverbund gestellt.
Kann mir jemand auf die schnelle noch die Vor- und Nachteile des isolierten Verfahrens erläutern.
Einiges weiß ich ja, aber vielleicht kann mir jemand seine Erfahrung kurz schildern.
Danke Trine
Moin Trine,
wenn der Termin bereits heute ist, nützen Dir vermutlich selbst die profundesten Informationen nicht mehr viel.
Grundsätzlich gilt: Deine Verfahrensart ist "gut" für eine schnelle Scheidung - wenn die Gegenseite die Ehe ebenfalls als zerrüttet ansieht und der Versorgungsausgleich geklärt ist, bist Du heute abend vermutlich geschieden. Das macht aber nur Sinn, wenn eine schnelle Scheidung gewünscht wird; beispielsweise, weil der nächste Hochzeitstermin bereits vor der Tür steht.
Ob und wann noch ausstehende Fragen in Sachen Zugewinnausgleich, Unterhalt etc. geklärt werden, steht dagegen in den Sternen; da verbesserst Du Deine Position mit einem "isolierten" Verfahren ganz sicher nicht; schon allein wegen der Kosten. Aber auch ein Familiengericht ist nicht unbedingt motiviert, wenn Du ein halbes oder ganzes Jahr nach erfolgter Scheidung dort wieder aufschlägst und plötzlich den Zugewinn oder den Hausrat geteilt haben möchtest - üblicherweise legt man eine Scheidung "dramaturgisch" so an, dass man dann auch wirklich geschieden ist und "nicht nur so'n bisschen".
Frage beantwortet?
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hey Martin,
danke für schnelle Antwort,
irrtümlicherweise dachte ich mal, dass der ausgeklammerte Zugewinn dann eine Zivilklage wird und somit vors Amtsgericht kommt.
Nun weiß ich, dass das Familiengericht hierfür zuständig bleibt.
Ja, PKH muß ich neu beantragen.
Ich sah noch den Vorteil, das bei Errechnung des Zugewinns, die Summe zu verzinsen sei ?
Heute denke ich, die Anwältin profitiert von der Ausklammerung.
Gruß und gleich gehts los : :shouting:
Moin Trine,
Ich sah noch den Vorteil, das bei Errechnung des Zugewinns, die Summe zu verzinsen sei ?
Heute denke ich, die Anwältin profitiert von der Ausklammerung.
NUR die Anwältin profitiert davon - aus einem Verfahren werden zwei. Ob Du für das zweite Verfahren überhaupt PKH bekommst, lasse ich einmal dahingestellt; Du hast hier eine Kostenminderungspflicht, der Du mit dem isolierten Verfahren nicht nachgekommen bist. Kurz gesagt: Diese "Zinsen" (in aller regel peanuts) hättest Du kassiert; die höheren Kosten, um sie zu bekommen, soll jedoch die Allgemeinheit bezahlen. Das wird so wohl nicht laufen.
Aber für eine Korrektur ist es jetzt wohl sowieso zu spät.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
ich habe damals den Zugewinn aus dem Scheidungsverfahren herausgenommen weil mein Ex versucht hat die Scheidung zu verzögern, indem er keine "Anfangsdaten" geliefert hat. Und ich wollte endlich mal Schluss mit der ganzen Sache haben.
Insofern habe ich die höheren Kosten in Kauf genommen. Ich habe 1,5 Jahre versucht mit meinem Ex den Zugewinn außergerichtlich zu lösen. Er hat aber nie ein vernünftiges Angebot gemacht. Und hat meine Angebote nicht angenommen. Insofern bin ich jetzt zur Anwältin gegangen und lasse das von ihr als Klage bearbeiten. Da man ja nur 3 Jahre nach der Scheidung hat um den Zugewinn zu regeln. Ansonsten ist das verjährt.
Lt. der Anwältin ist es auch nicht möglich den Hausrat aufzumachen, hinterher. Das ist im Scheidungsverfahren geregelt.
Sophie
Moin,
Lt. der Anwältin ist es auch nicht möglich den Hausrat aufzumachen, hinterher. Das ist im Scheidungsverfahren geregelt.
Die Hausratsaufteilung gilt in der Regel mit dem Auszug eines Partners bzw. mit Ablauf des Trennungsjahres als "vollzogen". Es ist ohnehin Schwachsinn, sie gerichtlich regeln zu wollen - da kommt die Brühe (Kosten) meist teurer als die Brocken. Familiengerichte sind nicht eben wild darauf, über den neuen Wohnsitz von Kaffeelöffeln zu entscheiden; schon gar nicht, wenn die eigentliche Trennung bereits Monate oder Jahre zurückliegt.
Deshalb der grundsätzliche Rat: Richtet Eure Scheidungen so ein, dass sie am Abend des Scheidungstages auch wirklich vollzogen sind - mit allem Drum und Dran. Und regelt vorab soviel wie irgend möglich ohne Anwälte und Gerichte. Die Zeit zwischen Trennung und Scheidung ist meist ein ganz bescheuerter Schwebezustand - und solche Provisorien sollte man so kurz wie möglich halten. Im "richtigen Leben" würde man ja auch nicht Monate oder Jahre an Lebenszeit für etwas investieren, das man für ein paar hundert Euro (oder notfalls auch etwas mehr) neu kaufen kann. Es geht um Leben, nicht um Gegenstände...
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
am besten ist ihr macht eine Liste mit der Hausratsaufteilung und unterschreibt diese.
Ich habe die Unterschriften versäumt. Und jetzt will Ex das Auto in den Zugewinn packen (obwohl wir mündlich Hausrat besprochen hatten) und ich habe keine Möglichkeit zu sagen er ist damit einverstanden. Zumal ich ihm im Prinzip alles da gelassen habe incl. meiner Küche etc. Und vor der Ehe hatte ich alles und er nichts. Insofern ist er in Punkto Hausrat richtig gut weggekommen und will noch mehr als die Schwacke-liste aussagt für das Auto.
Dieses Auto hätte Hausrat sein können, weil es nur für die Bedürfnisse der Kinder, zum Einkaufen und für den Urlaub genutzt wurde. Zur Arbeit fahre ich mit der Bahn.
Sophie
Hallo nochmal,
ich habe vor der gestrigen Scheidung ein Jahr lang versucht den Zugewinn außergerichtlich zu klären. Waren uns dann mal einig, es sollte ein Notartermin vereinbart werden und dann 3 Monate später zog er sein Angebot zurück 😡 (sozusagen kurz vor dem Scheidungstermin) und so blieb mir nur wenig Zeit überhaupt noch ein Antrag im Scheidungsverbund zu stellen.
Scheidungsurteil geht mir in 4 Wochen zu und dann reiche ich den Antrag auf Zugewinn ein. Meine Anwältin meinte, die Klärung könnte bis zu 2 Jahren andauern.
Gruß Trine