Zugewinn - hier: Be...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Zugewinn - hier: Bestimmung Anfangsvermögen - Taktik?

 
 Mond
(@mond)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, beisammen,

kurze Frage, da ich morgen einen Termin mit meiner DEF beim Mediator habe: ich habe aus der Zeit vor der Eheschließung keine Bankunterlagen mehr. ich kann also mein damaliges Barvermögen nicht beweisen (Bank selbst hat auch nichts mehr).
FRAGE: was ist taktisch besser anzugeben mit Blick auf den sog. "Zugewinnausgleich" - wenn ich also die Latte eher
a) HÖHER lege (bspw. TEUR 20) oder eher
b) niedriger (TEUR 5)
=> welche der Varianten hat einen für mich eher positiven und welche einen eher negativen Effekt? Ich nehme mal an "a)", da dann mein Zugewinn tendenzielle eher niedriger ausfallen wird ....?

Danke für kurze Antwort.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2011 16:35
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Variante a) wäre natürlich günstiger für Dich.

Varianten b) wird aber von der Gegenseite vehement vertreten werden.

Lote für Dich schon mal aus, wo Deine Kompromisssumme liegt...

Und meist versucht man eh eine große Gesamtrechnung zu erreichen. Also gleich alles mit rein: Hausrat, Auto und am Besten noch den Hauskredit....

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2011 16:38
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mathematisch sei zugestimmt.

Aber:

Varianten b) wird aber von der Gegenseite vehement vertreten werden.

Glaub ich nicht, die nehmen eher Variante

c) wo nix nachgewiesen is, war auch nix

oder gar

d) Mond hatte Schulden ohne Ende

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2011 17:09
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

(Bank selbst hat auch nichts mehr).

Glaub ich im Übrigen nicht! (es sei denn ihr war jahrzehnte lang verheiratet - sorry, hab ich jetzt nicht parat)

Da muss die Bank halt mal einen Azubi ins Archiv schicken  😉 bzw. Du einen vermutlich kostenpflichtigen Rechercheauftrag anstoßen.

Insofern würde ich mit einer realistischen Hausnummer in die Mediation gehen, schauen ob das Konsens fähig ist und ansonsten die "Beweise" besorgen

Gruß
toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2011 17:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

c) wo nix nachgewiesen is, war auch nix

Diese Variante ist richtig.

Vermögen, dass nicht nachgewiesen werden kann, wird mit 0,- angenommen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2011 18:14
(@thorsten70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ja bei mir abs noch Kontoauszüge nach >10 Jahren (Targobank bzw Citibank, ComDirekt)
schön dass ich noch die Kontonummer des Uraltkontos im Kopf hatte...

Kostet so 14 EUR.

Gruß
Th

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 17:10
(@s_sonnenschein)
Schon was gesagt Registriert

Hi Thorsten!

Schön, daß es jemanden gibt, der erkannt hat, daß ein paar Euros für Recherche "besserer ausgegeben" sind, statt einen möglicherweise viel höheren Betrag der Ex nachzuwerfen 😉

Ich glaube, das Geld ist seeehr gut angelegt!

Schöne Grüße
S_Sonnenschein

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2011 02:49