Zugewinn Haus, nich...
 
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Zugewinn Haus, nicht im Grundbuch eingetragen, Gesamtschuldnerische Haftung

 
(@papaaufpapier)
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Liebes Forum,

meine Noch-Ehefrau und ich hatten ca. 6 Jahre nach der Heirat ein neues Haus gebaut. Grundstück hat die Ehefrau via Schenckung und notarieller Absicherung von deren Eltern zum Baubeginn erhalten. Ich bin nicht im Grundbuch eingetragen, habe aber bei dem Hauskredit von ca. 120.000 Euro als Gesamtschuldner mitunterschrieben (Noch-Ehefrau und ich), und ich habe mein Privatgeld in das Haus investiert.

2006 bin ich ausgezogen und zahle auch nichts mehr an dem Hauskredit. Bei der noch immer laufenden Scheidung, wurde der Zugewinn berechnet, sind jetzt noch Gesamt 60.000 Euro für meine Noch-Ehefrau und mich. Mein Endvermögen ist Null, deshalb wird auch mein Geld nicht berücksichtigt welches ich in das Haus investiert hatte, ca. 90.000 Euro. Mein Noch-Ehefrau hatte im Pinzip nichts ausser dem Grundstück, und jetzt habe ich nichts mehr.

Für die Hauskreditbank bin ich immer noch ein Schuldner. Das wirkt sich natürlich bei dem Rating auf andere benötigte Kredite negativ aus. Also

* Ich wohne nicht mehr in dem Haus, bin nicht im Grundbuch eingetragen
* Mein investiertes Kapital steckt im Haus, und ist somit für mich auch weg
* bin aber noch im Hauskredit als Schuldner eingetragen (Gesamtschuldnerische Haftung)

Nebenbei bemerkt ist meine Noch-Ehefrau noch dabei die mir berechneten zustehenden 30.000 Euro gegen Null zu drücken.

So, der Hauskredit ist im Januar 2009 abgelaufen und die Bank wartet darauf dass ich und meine Noch-Ehefrau einen neuen Hauskredit Vertrag abschließen., Ich weigere mich jedoch.

Kennt jemand irgendeine Möglichkeit für mich aus der Gesamtschuldnerischen Haftung herauszukommen? Eine gütliche Einigung mit meiner noch Ehefrau ist auch nicht möglich. Mein Anwalt meinte diese Sache müßte ich ausserhalb des Scheidungsprozess gerichtlich klären lassen. Dem Richter im Amtsgericht scheint dies im Rahmen des sogenannten Verbundverfahrens im Scheidungsrecht  auch nicht zu interessieren. Ich meine aber dass dies auch zum Verbundverfahren der Scheidung gehört und dort geregelt werden muss.

Jemand eine Idee? Kann ich Zwangsvollstreckung für das Haus beantragen, um den Kredit abzubezahlen um aus der Gesamtschuldnerischen Haftung herauszukommen?

Nochmals kurz die zeitlichen Abläufe:
1994 Heirat
1998 Ehefrau bekommt das Grundstück überschrieben
1998-2000 Hausbau, und Hauskreditaufnahme
2006 bin ich ausgezogen und im Oktober 2009 Scheidungsunterlagen eingereicht
2009 Mai, noch kein Ende der Scheidung in Sicht

Viele Grüße und Dank vorab für Rückinformationen
papaaufpapier

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2009 17:36
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn der Kredit ausgelaufen ist, dann bist du doch auch nicht mehr verpflichtet einen neuen Vertrag abzuschließen. Denn die Laufzeit hast du ja erfüllt. Einen Anschlußvertrag kannst du doch auch gar nicht unterschreiben, weil du gar nicht berechtigt bist diesen ins Grundbuch eintragen zu lassen, da du kein Eigentürmr bist.

Damit hat die Bank die Wahl entweder das Haus zwangsversteigern zu lassen, weil es als Sicherheit genannt wurde oder sich an deine Exfrau zu halten.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2009 18:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich vermute, nicht der Kredit, sondern die Zinsbindung ist abgelaufen. Welche Bank ist denn so doof und schließt nen Kredit ab, der nicht die Restschuld komplett über die Laufzeit abdeckt? Das heißt, der Kredit bleibt bestehen, nur der Zinssatz wird neu bestimmt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2009 18:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moinsen PaP,

in Ergänzung zu Anna-Sophie: Du bist Deinen Verpflichtungen aus dem laufenden Kredit nachgekommen; dieser ist ausgelaufen. Einen neuen Kredit dürfte Dir die Bank gar nicht geben, denn zum einen kann keine Grundschuld auf Dich eingetragen werden; zum anderen bist Du nach Deinen Schilderungen derzeit überhaupt nicht kreditwürdig.

Es war eh schon bescheuert genug, für einen Kredit mitzuhaften bzw. diesen mit abzutragen, ohne selbst im Grundbuch zu stehen. Denn eine Immobilie gehört immer dem, dem das Grundstück gehört, auf dem sie steht. Aber was will die Bank aktuell tun, wenn Du keine Anschlussfinanzierung unterschreibst? Sie kann Deiner Ex (und nur dieser als Eigentümerin!) mit Zwangsversteigerung drohen - who cares? Dich kratzt es doch nicht, wenn diese Hütte unter den Hammer kommt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2009 18:25
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Welche Bank ist denn so doof und schließt nen Kredit ab, der nicht die Restschuld komplett über die Laufzeit abdeckt? Das heißt, der Kredit bleibt bestehen, nur der Zinssatz wird neu bestimmt.

Nicht ganz. So ein Kredit läuft üblicherweise schon genau so lang wie die Zinsbindung (z.B. fünf Jahre oder zehn Jahre), und danach gibt es normalerweise drei Möglichkeiten:

a) Bank und Kunde einigen sich darauf, den Kredit zu neuen Konditionen zu verlängern.
b) Der Kunde will nicht mehr, und zahlt die Restschuld in einer Summe zurück.
c) Die Bank will nicht mehr, und weigert sich, den Kredit zu verlängern.

Übrigens, wenn der Kunde die Finanzierung bei einer anderen Bank fortführt, ist das nur eine Variante von (b), denn der ersten Bank kann es ja egal sein, ob der Kunde die Restschuld aus einem Lottogewinn, einer Erbschaft, oder aus einem neuen Kredit bei der widerlichen Konkurrenz begleicht.

Die Situation hier ist aber, dass die eine Hälfte der Kundschaft, nämlich PapaAufPapier, den Kredit aus den genannten Gründen weder fortführen noch die Restschuld begleichen will, sondern zu diesem Zweck auf die andere Hälfte der Kundschaft verweist, nämlich auf die zugehörige Mama. Die Bank wird sich ihr Geld in diesem Fall wahrscheinlich dort holen wollen, wo die meiste Aussicht auf Erfolg besteht; das dürfte in diesem Fall die zugehörige Mama sein, denn der gehört das Haus. Stößt sie dort auf Widerstand, wird sie es danach aber bei PapaAufPapier versuchen, denn der hat Kredit und Grundschuld mit unterschrieben, und in so einer Grundschuld erklärt man ja üblicherweise, dass jeder Einzelne für die Gesamtschulden gerade steht, dass die Bank es sich nach eigenem Ermessen aussuchen kann, in welcher Reihenfolge sie im Fall des Falles die Kandidaten durchprobiert, und dass sich beide Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen, d.h. die Bank darf pfänden, was immer von Gesetz her überhaupt gepfändet werden darf.

Nur leicht übertrieben gesprochen: Solche Verträge werden mit Blut unterschrieben, und sie werden vom Gesetzgeber deutlich ernster genommen als jene popeligen Vereinbarungen, bei denen zwei Leutchens auf dem Standesamt mal eben "ja" zueinander sagen ...

@papaaufpapier:

Im Prinzip ist das, was du tust, schon richtig. Ich fürchte aber, es steht und fällt damit, ob, oder besser gesagt, wieviel die Bank bei dir holen kann. Wenn das wenig bis nichts ist, und die Bank fordert dich zur Zahlung auf, dann solltest du der Bank möglichst deutlich mitteilen, dass bei dir nichts zu holen ist - damit sie wissen, dass sie ihr Geld nur von deiner Ex wiederbekommen können. Aber wenn die Bank es so will, wird sie sich erst mal bei dir bedienen, und du kannst anschließend allenfalls versuchen, dir das Geld von deiner Ex zurück zu erklagen. Denn wie schon gesagt: Den Vertrag mit der Bank hast du mit deinem Blut unterschrieben ...

Ein eventueller anderer Ansatz: Kann man irgendjemanden von den damals Beteiligten (Bank, Notar, oder was weiß ich) wegen Falschberatung und / oder Sittenwidrigkeit drankriegen? So ganz koscher ist das ja nun nicht, jemanden einen gemeinsamen Kredit unterschreiben zu lassen, wenn die zugehörige Immobilie nur einem von beiden gehört. Aber damit kenne ich mich, ehrlich gesagt, nicht aus; und zunächst einmal kann ja jeder erwachsene Mensch Verträge abschließen, wie er selber will. Auch wenn sie ihm, bei Lichte betrachtet, nur schaden, aber nicht nützen.

Noch 'ne Idee: Gibt es eventuell jemanden, der an deiner Stelle in den Kredit eintreten könnte, damit es der Bank leichter fällt, dich in die Freiheit zu entlassen? Möglicherweise die Eltern deiner Ex, oder der Next deiner Ex? Dann hast du allerdings immer noch das Problem, deine Ex dazu zu überreden, dieses Spiel mitzuspielen, denn freiwillig wird sie das ja nicht machen. Du brauchst also entweder etwas, was du ihr im Tausch für deine Freiheit geben kannst, oder etwas, womit du sie erpressen kannst. Zuckerbrot oder Peitsche, sozusagen.

Nebenbei bemerkt ist meine Noch-Ehefrau noch dabei die mir berechneten zustehenden 30.000 Euro gegen Null zu drücken.

Kannst du uns sagen, wie sie das versucht? Eventuell könnte man ihr auf dieser Baustelle in die Parade fahren, und auf diese Weise den Druck auf die Dame etwas erhöhen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2009 01:56
(@papaaufpapier)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Malachit,

Du triffst mit deiner Antwort die Kernprobleme. Im Aussenverhältnis sind die Schuldner meine Noch-Ehefrau und ich bei der Bank. Meine Frau bezahlt zwar seit meinem Auszug den Kredit, jedoch dürfte die gesamtschuldnerische Haftung wohl noch cirka 15 Jahre lang laufen, und wer weiss was im Laufe der Jahre alles passieren kann. Falls der Kredit mal nicht bezahlt wird, wird sich die Bank an den halten, wo der einfachste Weg auf Erfolg zu sehen ist, und das könnte im "worst case" ich sein. Es ist also ein ständiges Damoklesschwert was über mir schweben wird. Zusätzlich natürlich das schlechte Rating bei den Banken.

Kannst du uns sagen, wie sie das versucht? Eventuell könnte man ihr auf dieser Baustelle in die Parade fahren, und auf diese Weise den Druck auf die Dame etwas erhöhen.

Ich bin quais mit Null Euro Vermögen in die Scheidung eingetreten. Meine Ehefrau hat Vermögen aus der Immobilie von 60.000 Euro, und hälftig Zugewinn für mich ist 30.000 Euro. Die Ehefrau hat schon unzählige abstruse Versuche gestartet den Zugewinn zu reduzieren. Meistens waren dabei die Schwiegereltern als Zeigen mitdabei. Aber Recht haben und Recht bekommen sind eben zweierlei.

Folgende Versuche
(man muss Berücksichtigen, dass gemäß Ehevertrag Geschenke während der Ehe und natürlich Anfangsvermögen von einem späteren Zugewinn ausgenommen sind)

1 Ehefrau behauptet einen alter Motorroller im Besitz vor der Ehe gehabt  zu haben (Zeugen sind die Schwiegereltern, der zwar schon im Besitz der Schwiegereltern seit ca. 15 Jahre ist und einen Wert von ca. 2000 Euro (Liebhaberwert) hat. Das ist eine Lüge. Ehefrau will damit den Zugewinn um 2.000 Euro schmälern.

2 Erste Behauptung war dass die Ehefrau ein KFZ mit ca. 5.000 Euro kurz vor der Ehe von den Schwiegereltern geschenckt bekommen hätte.  Da dies nicht nachvollziebar war wurde dann bei einem mündlichen Termin mit den Schwiegereltern als Zeugen, behauptet, das KFZ wurde ca. 1 Jahr nach der Ehe durch die Ehefrau für 5.000 Euro gekauft. Ehefrau und ich hatten ca.1 Jahre nach der Ehe wirklich ein KFZ von den Schwiegereltern abgekauft, Kaufvertrag gibt es nicht, ich habe nur einen Kontoauszug dass zu dem besagten Zeitpunkt bestätigt dass 5.000 Euro von dem gemeinsamen Girokonto abgehoben wurde. Mit diesem Geld wurde dann das KFZ bezahlt. Absicht der Ehefrau ist es durch diese 5.000 Euro wieder entsprechend den Zugewinn zu reduzieren.

3 Bausparvertrag vor der Ehe mit cirka 2.000 Euro. Das ist richtig

5 10.000 Euro Geldgeschenk der Schwiegereltern ein paar Tage vor der Ehe, damit zum Beispiel auch die Hochzeitsveranstaltung bezahlt werden kann, Zeugen sind die Schwiegereltern. Hochzeitsfeier ist nachweisbar durch mich bzw. gemeinsamen Girokonto bezahlt worden. Von einem Geldgeschenk der Schwiegereltern ist mir absolut nichts bekannt.

5Neueste Aktion ist ein Sparbuch welches 5 Jahre nach der Ehe angelegt wurde, mit einem Vortrag von 6.000 Euro, dieser Betrag wie aus dem Sparbuch zu ersehen ist, wurde von dem gemeinsamen Girokonto auf das Sparbuch üeberwiesen. Das Jahre wurde 2 Jahre später, also noch während der Ehe aufgelöst. Meine Ehefrau versucht jetzt zu beweisen dass sie das Geld schon vor der Ehe hatte?!

Mein eigenes FAZIT:

Zum einem möchte die Noch-Ehefrau den Zugewinn gegen Null bringen. Zum anderen versucht die Ehefrau die Scheidung seit Einreichung des Scheidungsantrages im Oktober 2006 immre wieder durch diverse neu  "Einreichungen" hinauszuzögern. Letzter Fall war jetzt im April 2009. Ende April wollte der Richter eine Entscheidung treffen, 2 Wochen vorher kam der Antrag der Ehefrau bezüglich diesem absurden Sparbuchs, und der Richter hat den Termin verschoben. Zusätzlich hat am Amtsgericht ein anderen Richter den Fall übernommen (!?), und per Gesetz muss der neue Richter mindestens eine neue mündliche Verhandlung führen?! Soviel Zufälle?

Manchmal habe ich auch das seltsame Gefühl dass die (reichen) Schwiegereltern meinen Rechtsanwalt auch bestochen haben. Der Rechtsanwalt macht so, absolut keinen vertrottelten Eindruck, aber nach meinem subjektiven Eindruck sieht es manchmal so aus als würde er nicht gerade meine Interessen vertreten. Zum Beispiel sagte ich meinem Rechtsanwalt im Juni 2006 dass ich aus diversen Gründen die Scheidung so schnell wie möglich wolle, dann hatte meine Ehefrau Prozesskostenhilfe für die Scheidung im Juli 2006 eingereicht und ich bekam natürlich eine Kopie der Dokumente von dem Amtsgericht, und ich ging davon aus, das sei der offizielle Scheidungsbeginn. Im Oktober 2006 hat dann meine Ehefrau mit einem weiteren Schriftstück die Scheidung eingereicht, und wie ich dann erfahren habe, ist das der offiielle Beginn der Scheidung. Wieso hat das mein Rechtsanwalt nicht im Zeitraum von Juni 2006 bis Oktober 2006 gemacht, mein Rechtsanwalt wusste doch dass ich die Scheidung möglichst schnell will??? Oder zum Beispiel Schulden von 2.500 Euro auf dem damals gemeinsamen Girokonto (meine Ehefrau hatte noch ein paar Tage vor meinem Auszug das Girokonto leergeräumt., und bereits bei bezahlten Rechnungen Rückläufer gemacht. Die Sache kam zu einem anderen Amtsgericht, abgetrennt von der Scheidung, dann zum Landesgericht, und mein Anwalt weigerte sich die Verteidigung zu übernehmen. Am LG Gericht hat der Richter dann vor Prozessbeginn in einem persönlichen Gespräch meinen Anwalt aufgefordert den Fall zu übernehmen, was er dann auch machte. Ist das nicht seltsam?!

Viele sonntagliche Grüße
papaaufpaier

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2009 14:35
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

hi
viel Neues kann ich nicht beitragen, aber das

Moin,

ich vermute, nicht der Kredit, sondern die Zinsbindung ist abgelaufen. Welche Bank ist denn so doof und schließt nen Kredit ab, der nicht die Restschuld komplett über die Laufzeit abdeckt? Das heißt, der Kredit bleibt bestehen, nur der Zinssatz wird neu bestimmt.

LG LBM

sehe ich auch so. Allerdings müssten einen neuen Zins beide unterschreiben. haben sie das nicht getan, läuft der KV eben zu den alten Konditionen weiter bzw. es tritt ein gerade üblicher Zins ein - je nach Vertragsbedingung. Also auch hier das kleingedruckte wichtig...

@papaaufpapier - wenn ihr sowieso an einem Gesamtkonstrukt arbeitet, was den Unterhalt (?) und das Vermögen betrifft, wäre es sinnvoll, den Aspekt "aus der Gesamtschuldnerischen Haftung zu kommen" notariell oder per gerichtl. Vergleich auf jeden Fall zu regeln. Bzw darauf zu bestehen. Das ist eine der wichtigen Bedingungen, die du stellen solltest. Als Minimalziel solltest du eine Freistellung im Innenverhältnis versuchen zu bekommen. Und in Anbetracht der Tatache dass ihr das Haus gehört, auch ein erreichbares Ziel. Vielleicht sollte dir das sogar wert sein, den Zugewinn ein wenig runterhandeln zu lassen... das musst du selbst einschätzen. Ein bißchen sind diese Vermögensauseinandersetzungen wie ein Basar, und du musst wissen, was du auf jeden Fall willst, und wo du selbst Abstriche machen könntest.

Mit dieser Freistellung im Innenverhältnis steigt evtl. dein Rating bei den Banken auch schon ein klein wenig an (kann ich mir vorstellen)

ligr ginnie

PS- noch diese blöden Fehlerchen verbessert...hoffe alle gefunden zu haben  :crash:

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2009 18:37
 jmbo
(@jmbo)
Schon was gesagt Registriert

hallo papaaufpapier,

ich habe hier in meinem Umfeld einen genau gleichen Fall ...... Liebe macht halt scheinbar doch blind  😉

Nur mal eine Verständnisfrage zum Thema "Zugewinn runterrechnen" ......

Wann endet denn eigentlich der eheliche Zugewinn genau? Mit Einreichung des Scheidungsantrags?

Denn im Fallle meines Freundes läuft noch das Trennungsjahr, und er hat Angst, dass sich seine Frau einfach noch schnell was schenken lässt (natürlich nur auf dem Papier) - denn Schenkungen von den Eltern z.B. gehen ja auch während der Ehe noch ins Anfangsvermögen .....
und dann müsste kein Ausgleich mehr vorgenommen werden - und der arme Kerl hat die letzen Jahren 140.000 EUR an Krediten abbezahlt, für das Haus einer "Anderen" ....  😡

lg

jimbo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2009 12:21
(@papaaufpapier)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
ist mir leider auch nicht ganz klar. In meinem Fall war der offizielle Stichtag der Tag als die Scheidung beim AG eingereicht wurde.
freundliche grüße
papaaufpapier

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2009 17:23