Zugewinn berechnen
 
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Zugewinn berechnen

 
(@peter82)
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Hallo zusammen,

meine Frau und ich stehen kurz vor der Scheidung und haben zumindest vor, alles "vernünftig" zu regeln. Neben der Unterhaltszahlung steht ja auch noch der Zugewinn auf dem Programm, wir haben keinen Ehevertrag.

Eine Woche vor der Scheidung betrug mein Vermögen ca. 36.000€, 19.000€ Bahrgeld auf dem Tageskonto und ca. 17.000€ an Bundesschatzbriefen. Meine Frau hatte ca. 5000€ auf ihrem Sparkonto (müssen wir noch verifizieren). Derzeit habe ich ein Endvermögen von ca. 40.000€ (ca. 23.000€ auf TG Konto und das Auto ist ca. 17.000€ wert). Meine Frau dürfte so um die 3000-4000€ auf dem TG Konto haben.

Wenn das richtig verstanden habe, dann hatte ich während der Ehe einen Zugewinn von ca. 4000€, meine Frau einen "Verlust" von 2000€. Bedeutet das, dass ich ihr 1000€ als Ausgleich zahlen muss? Ist mein Vorteil, dass sich mein Zugewinn während der Arbeit nicht sonderlich vergrößert hat? Ich verpiele ich da gerade was?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2012 11:44
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Eine Woche vor der Scheidung betrug mein Vermögen ca. 36.000€, 19.000€ Bahrgeld auf dem Tageskonto und ca. 17.000€ an Bundesschatzbriefen.

Meinst Du hier eher "vor der Eheschließung"?
Zugewinn ist die Differenz zwischen Endvermögen (am Tag der Einreichung des Scheidungsantrags) und Anfangsvermögen (am Tag der Eheschließung).

Derzeit habe ich ein Endvermögen von ca. 40.000€ (ca. 23.000€ auf TG Konto und das Auto ist ca. 17.000€ wert). Meine Frau dürfte so um die 3000-4000€ auf dem TG Konto haben.

Hattest Du nicht in dem anderem Thread geschrieben, dass die Bundesschatzbriefe demnächst noch fällig werden?
Und ob Auto als Vermögen angesetzt wird, darüber kann man endlos streiten. Alternativ ist es Hausrat...

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2012 12:08
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter,

mal davon ausgehend, dass Du die Frage von Toto bejahst ("vor der Eheschliessung"):

Du:
AV 36.000
EV 40.000
-------------
Zugewinn: 4.000

Sie:
AV 5.000
EV 3.000
------------
Zugewinn: -2.000 = 0 ("negativer Zugewinn" ist per Definition Null)

Auszugleichen wären Deinerseits somit 2.000 EUR (4.000 EUR - 0 EUR / 2).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2012 13:14
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

kann es sein, dass du mit „eine Woche vor der Scheidung“ meinst, dass da die Scheidung offiziell eingereicht wurde? Ergo 36.000 Euro Vermögen bei dir.

Jetzt ist das Trennungsjahr rum und dein Vermögen beträgt 40.000 Euro?

Wie war dein Vermögen vor der Hochzeit und wie hoch war das Vermögen der KM vor der Hochzeit?

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2012 13:29
(@peter82)
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Hallo,

habe mich verschrieben. Meinte natürlich "vor der Eheschließung", war mein Vermögen ca. 36.000€ inkl. der Bundesschatzbriefe, welche noch nicht ausgezahlt waren. Ein Teil wurde während der Ehe ausgezahlt (ca. 10.000€). Macht das einen Unterschied? Die Bundesschatzbriefe habe ich ja schon mit in die Ehe als Vermögen gebracht. Theoretisch hätte sie ja nur Anrecht auf einen Teil der Zinsen. Der zweite Teil der Bundesschatzbrife (ca. 8000€) wird Ende des Jahres ausgezahlt. Wir haben uns bisher nur "intern" getrennt und noch nichts offiziell gemacht. Das bedeutet, es zählt der Kontostand nach dem Trennungsjahr, korrekt?

@tot: die 40.000€ waren inkl. der Bundesschatzbriefe gerechnet. Wann diese ausgezahlt werden / wurden, macht doch keinen Unterschied, wenn ich diese schon mit in die Ehe gebracht habe, oder? Davon ausgehend, dass ich dies zeitlich beweisen kann.

Ich wollte mich nur mal ungefähr informieren, ob ich jetzt arm bin oder nicht. Aber so sieht das ja ganz gut aus. Es kann auch sein, dass meine Ex bei +/- 0€ rauskommt.

Danke euch, ich habe weitaus Schlimmeres erwartet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2012 13:58
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

die 40.000€ waren inkl. der Bundesschatzbriefe gerechnet. Wann diese ausgezahlt werden / wurden, macht doch keinen Unterschied, wenn ich diese schon mit in die Ehe gebracht habe, oder? Davon ausgehend, dass ich dies zeitlich beweisen kann.

Das Beweisen geht am Besten mit Konto- und Depotauszügen  😉
Und das müsste während der Lfz bei Bundesschätzen dann ja der Nominalwert sein (meiner Erinnerung nach, werden die Zinsen ab Ende Lfz gutgeschrieben, oder?)
Ob es zielführender ist, das Auto EV-erhöhend mit einzurechnen oder dem Hausrat zuzuschlagen (wofür Du ihr im Gegenzug dann die Einrichtung überlasst), dazu musst Du Dir noch Gedanken machen und dann mit ihr verhandeln.

Aber vielleicht sieht die Lösung ja tatscählch so aus, dass kein Zugewinn ausgeglichen werden muss, Du das Auto behälst, und sie den Hausrat (letzterer ist im übrigen meist nicht viel wert wenn man sich streitet, es sei denn, der Plasma ist weniger Monate alt). Aber bei einem solchen Ansatz solltest Du es einfach schmackhaft machen... insbesondere wenn sie ja in der Whg bleiben will. Im Großen und Ganzen denke ich, dass es sich nicht lohnt, bei den hier genannten Zahlen groß zu streiten! Konzentriert Euch lieber darauf, wie ihr zukünftig Eure Elternrollen übernehmen wollt!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2012 14:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter,

oft kriegt man dann wirklich gute Ergebnisse, wenn man nicht jeden Pups einzeln und centgenau "berechnen" möchte (was sowieso nicht geht), sondern eine "Bausch-und-Bogen"-Lösung anstrebt. Was für Dich bedeuten könnte: Du bietest ihr einen Betrag für den KU nach DDT und für den TU/EU einen Betrag an, der Dir fair erscheint. Beim Hausrat kannst Du sagen "ich will nicht die ganze Bude auseinanderreisen, ausser meinen persönlichen Sachen will ich nur XYZ; alles andere lasse ich Dir für Dich und unser Kind." Und für die Auto- und Zugewinnfrage kannst Du ihr vielleicht einen Betrag anbieten, der Dir "on the long run" nicht wehtut, aber ein Gerichtsverfahren überflüssig macht. Ja, leg was drauf, selbst wenn Du glaubst, es nicht zu "müssen". Du kaufst Dir damit möglicherweise Frieden, ruhige Nächte und problemlosen Umgang. Und es ist nur Geld. Bei DEF und Kind ist es allemal besser investiert als beim Anwalt.

Wenn man als vorhersehbar Unterhalts- und Ausgleichspflichtiger auf dem Pferd namens "nur soviel wie ich unbedingt muss" sitzt, darf man sich jedenfalls nicht darüber wundern oder beklagen, wenn auf der anderen Seite ein Pferd namens "alles, was ich irgendwie kriegen kann" steht.

Am besten wartest Du jetzt mal ab, was Deine DEF von ihrem Anwaltsbesuch erzählt; dann wirst Du sehr schnell feststellen, welche Kompromissbereitschaft auf ihrer Seite vorhanden ist. Und nochmal: Deine Notaridee macht erst dann Sinn, wenn Deine DEF von sich aus auch dorthin will; vorher gilt der Vergleich mit der Fussballmannschaft.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 10.09.2012 15:33
(@peter82)
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Also beim Hausrat sind wir uns (bisher!) relativ einig. Wir hatten schon mal grob überlegt, ich den TV, sie das Notebook, etc. Da ich einen eigenen PC habe, dsa wird nicht dsa große Thema. Und dass ich ihr die Spülmaschine überlassen, die wir vor Kurzem zusammen gekauft haben, wird auch nicht das Thema. Ich bin erst mal nur froh, dass ich gesetzlich verpflichtet gar nicht so viel abdrücken muss, wie erst gedacht. Hatte erwartet, dass die (vorher) angesparte Kohle so gut wie weg wäre, da machen mir ein paar Scheine nichts aus.

Sollte das Auto aus dem Vermögen rausfallen, dann wirds wohl keinen Ausgleich geben, da ich den Wert oben schon mit einberechnet habe. Werde ihr dann beiom Hausrat entgegenkommen, da sie vom Geld nicht viel sehen wird. Da ihr Auto die Biege macht, werde ich ihe anbieten, ihr zum neuen Wagen etwas dazu zu geben, obwohl ich das nicht müsste. Will ja auch, dass die beiden sicher von A nach B kommen. Außerdem habe ich dann noch etwas für die Waagschale.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2012 16:27
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Bei aller Sympathie für Regelungen, die nicht auf Euro und Cent genau gerechnet werden, diese Begründung würde ich für mich behalten

Da ihr Auto die Biege macht, werde ich ihe anbieten, ihr zum neuen Wagen etwas dazu zu geben, obwohl ich das nicht müsste. Will ja auch, dass die beiden sicher von A nach B kommen.

weil das geht dann ewig weiter mit den Forderungen (Reparaturne, Steuer, Versicherung - um nur beim Auto zu bleiben)!
Ihr haushaltet (zukünftig, je schneller desto besser) getrennt, ihr findet über Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich und Unterhalt einen wie auch immer gearteten Weg dahin zu kommen, was sie dann mit dem Geld macht ist ihre Sache

gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2012 16:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter,

diese Vorgehensweise halte ich für durchaus richtig, zielführend, zeit- und nervenschonend. Es muss Deiner DEF nur klar sein, dass Ihr nicht jetzt über irgendwas verhandelt und sie sich hinterher noch was "draufklagen" kann: Im Moment einer Klage sind alle Deine Angebote Makulatur; dann gibt's nur noch, was am Ende im Gerichtsurteil steht - und das kann dann durchaus auch weniger sein als beantragt und erhofft. Dafür wird bei einer streitigen Auseinandersetzung ihre Anwaltsrechnung höher (Deine auch, aber das kannst Du für Dich behalten).

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2012 17:16