Zugewinn - auch die...
 
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Zugewinn - auch die Firma betroffen??? Unterhalt während des Trennungsjahres

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

ist seine Firma wirklich unantastbar???

M.E. ja, da davon Arbeitsplätze abhängen. Hingegen sein Privatvermögen, welches keinen kausalen Zusammenhang mit der Firma darstellt, ist betroffen. Und eine Sache wurmt mich auch dabei. Oftmals werden Einkommenssteigerungen, welche ihre Ursprünge in der damaligen Ehezeit hatten, EU-steigernd verwendet. Wie sieht es aber mit einer in der Vorehezeit angelegten Ertragssteiegerung einer Firma aus? Oder wenn diese auch nur so weiter wie bisher gemacht hat? Wieso sollte dann jemand davon pofitieren, der im Prinzip gar keinen Anteil hat?

Nur es ist völlig inakzeptabel, bei solch unterschiedlichen Vermögensverhältnissen eine Zugewinnehe einzugehen. Das ist Fakt. Verliebt sein hin oder her. Er ist Unternehmer und hat damit Verantwortung.

Und es ist doch eine GmbH  & Co KG. Ist er wirklich der einzige Eigentümer? Nur er verwertet den Gewinn? Nix mit unternehmerischen Einlagen etc.?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 21:02
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

Nur es ist völlig inakzeptabel, bei solch unterschiedlichen Vermögensverhältnissen eine Zugewinnehe einzugehen.

dazu hatte ich gerade eine Idee, aber ich weiß nicht genau ob das so geht: man kann wohl auch jetzt noch den Güterstand ändern (notariell). Das wäre dann evtl eine taktische Überlegung und Verhandlungsposition, die sich aber sicher dein Vater mit einer Abfindung erkaufen müsste/könnte und natürlich anwaltlich gut durchdacht werden muss. Ob das Sinn macht, hängt natürlich auch davon ab, was die bald-Ex nach längerer Anwalts-schreiberei denkt überhaupt noch bekommen zu können... ich meine eine Abfindung sofort ist ihr dann vielleicht lieber als sich die Zähne auszubeißen für EU, wenn die Anwälte deines Vaters zunächst besonders unnachgiebig hart sind....
bei solchen Vermögenswerten wie hier ist doch sicher sowieso alles Einzelfall und letzendlich Verhandlungssache...

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 22:05
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