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Zugewinn - auch die Firma betroffen??? Unterhalt während des Trennungsjahres

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(@redfoxfemale)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich hatte so einen ähnlichen Fall schon einmal hier, dennoch würde ich mich über erneute Tipps freuen, oder auch um anderweitige Hilfestellung.

Es betrifft meinen Papa.

Er ist in zweiter Ehe seit gut 7 1/2 Jahren verheiratet, hat eine eigene Firma, die er schon von seinem Vater übernommen hat. Die Firma selbst hat sein Vater bereits kurz nach dem Krieg auf die Beine gestellt. Mittlerweile gibts eine Tochterfirma in Frankreich, sowie an mehreren Firmen Gesellschafteranteile. Die Firma schreibt alles in allem schwarze Zahlen, ist kpl. schuldenfrei, ca. 120 MA, sowie noch in Frankreich ca. 30 MA.

Es gibt ein Haus was auf ihn läuft, vor drei Jahren gebaut wurde, ebenfalls komplett schuldenfrei. Wert ca. 900.000 Euro. darin wohnten bis Samstag beide, sie ist am ausziehen.

Aktuellen Berechnungen zugrundeliegend, beläuft sich der Zugewinn alles in allem in diesen 7 1/2 Jahren auf gute 4 Mill. Euro. Mit allem drum und dran. Sie war bereits im Januar bei ihrem Anwalt, und hat jetzt erstmalig (seitdem er alle Belege ordnungsgemäß abgelifert hat)
       
              a) einen monatlichen Unterhalt von 16.585, 57 Euro gefordert,
              b) den kompletten Zugewinn geltend gemacht, das hieße dann wohl also genau die Hälfte???!!!

Als sie ihn kennenlernte bekam sie nur Witwenrente aus 1. Ehe, in Höhe von 1250,-Euro.
Als sie ihn heiratete, einigten sich beide auf ein Budget, soz. haushaltsgeld für sie und ihn von ebenfalls 1250,-Euro. Desweiteren wurde sie proforma auf 400,-Euro -Basis in seiner Firma angestellt, das Geld erhält sie auch,  und bedient sich an einem Leasingfahrzeug, Kosten dafür 380,-Euro.

Er bot ihr einen Unterhalt von 3000,-Euro an, den "400,-Euro Job", obwohl sie die Firma nie von innen gesehen hat, und auch keinen Handstreich gemacht hat, sowie die weitere Nutzung des Fa.-Fahrzeugs.

Will sie nicht, sie will die Summen oben ...:(((

Er war bereits beim Anwalt, mich würde dennoch mal Eure Meinung, oder Erfahrungen interessieren...

Vielen Dank im voraus.

redfoxfemale

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2011 15:25
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus!

hat eine eigene Firma

Welche Unternehmensform hat er denn?

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 16:04
(@redfoxfemale)
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Hi, (mal wieder:)

eine GmbH und Co. KG.

LG Redfoxfemale

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2011 16:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Weshalb EU? Wo sind die ehebedingten Nachteile? Beim Zugewinn würde es bedeuten, dass das gesamte Vermögen innerhalb von 7,5 Jahren eine Wertsteigerung von 8 Millionen erfahren hat. Ist dem so?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 16:13
(@redfoxfemale)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

das ist die Forderung, die Ihr Anwalt ihm im gegenseitigen Beisein seiner ehrenwerten Gattin vorgerechnet hat. Sein Anwalt meinte, sie müsse jetzt erst einmal eine Erklärung abgeben, wie sie bis dato mit ca. 1250 Euro im Monat auskam, und jetzt eben mal 16.585, 57 Euro benötigt. Desweiteren hat sie ihm in Streitgesprächen das so klargemacht, dass ebenfalls ihr Anwalt meinte, dass lt. seinen Berechnungen ihr eben auch der monatliche Unterhalt zusteht...ich versteh es auch nicht so ganz...nach meiner Meinung wären das dann im Jahr ca. 200.000 Euro, auf 5 Jahre gerechnet, nochmal eine Million.

Lt. seinem Anwalt beläuft sich der Zugewinn der Firma auf eben 4 Millionen rund.

LG Redfoxfemale

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2011 16:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

zwei Fragen drängen sich da auf: Wenn eine Firma da ist, warum wird dann ohne Ehevertrag geheiratet? Und ich lese nichts von Kindern. Warum soll ihr dann überhaupt EU zustehen? Hat sie einen hochdotierten Job aufgegeben, um auf 400 €-Basis im ehelichen Betrieb zu arbeiten?

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 16:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

bei besonders hohen Einkommen ist der Bedarf anhand der benötigten Lebenshaltungskosten konkret zu bestimmen (BGH, FamRZ 1990, 280); ab einer Unterhaltsverpflichtung von vielleicht 3000 EUR - 4000 EUR/Monat.

Gefunden >>hier<<

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 17.05.2011 16:37
(@redfoxfemale)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

das entzieht sich meiner Kenntnis, Liebe macht wohl eben doch blind, fakt ist es jedenfalls so.
Bei seiner ersten Frau kam dieses Thema nie auf, sie hat Suizid begangen, sonst wär er da schon schlauer gewesen.

Verstehe ich das jetzt jedenfalls richtig, dass sie entweder nur das eine, oder das andere beanspruchen kann??
Und: ist die theorie seines Ra`s richtig, dass sie max. an EU verlangen kann, was sie in den lt. Jahren auch an Unterhalt bzw. Haushaltsgeld zur Verfügung hatte???

P. S. nein, sie hatte keinen hochbezahlten Job, damals nicht, und heute auch nicht. Sie ist mittlerweile fast 60 Jahre alt.

LG Redfoxfemale

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2011 16:39
(@redfoxfemale)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

das kommt dem gleich, was sein Ra wohl meinte. Sie müsse darlegen, warum sie soviel auf einmal beansprucht.

Wie stehen die Chancen, dass sie tatsächlich auch Anspruch auf Firmenanteile hat, oder er sie mit einer Kreditaufnahme ausbezahlen müsste??? Soviel flüssiges Kapital ist nicht da. Es steckt größtenteils in der Firma.

@Tina: nein, gemeinsame Kinder haben sie keine.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2011 16:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Der Ansatz seines RA gefällt mir. Das Gesetz sagt: (§1578 BGB)

(1) Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf.

Vermutlich macht sein RA diese ehelichen Lebensverhältnisse am tatächlichen Geldfluss fest. Hinzu könnten aber noch Kosten für KV, Vorsorgeaufwand, Miete etc. kommen, die ja bisher eher sächlicher Natur waren.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 16:47




(@redfoxfemale)
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Mietausgaben hat sie keine, da sie wieder in ihr eigenes Häuschen zurückzieht, wo auch ihre Kinder wohnen aus 1ter Ehe.
Alles andere klingt plausibel, entspricht ja auch dem, was er ihr großzügigerweise von sich aus angeboten hat.

Dennoch noch einmal meine Frage:

Schliesst der EU dann eine Abfindung aus, oder eben der Anspruch auf Zugewinn, oder hab ich das missverstanden???

LG Redfoxfemale

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Themenstarter Geschrieben : 17.05.2011 16:54
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus (ja, mal wieder),

eine Abfindung besteht meist aus einer einmaligen Zahlung. Bestandteil ist in der Regel auch ein dazugehöriger Satz, dass damit keine weiteren Ansprüche mehr geltend gemacht werden können.

Bei der Gesellschaftsform und Unternehmensgröße des Betriebes kann ich mir auch nicht vorstellen, dass Dein Vater so ohne weiteres auf das Vermögen des Betriebes zugreiffen kann.
Gesellschafterversammlung oder Aufsichtsrat, gibt es da was?

Aber genau in diesem Vermögen sieht seine Nochfrau wohl ihren Anspruch.
Frei nach dem Motto: "Der Kerl ist Millionär und es kann doch nicht sein, dass ich mit ein paar Kröten aus dieser Ehe rausgehe"

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 17:07
(@redfoxfemale)
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Ich weiß:(((

Die Vermutung liegt auch nahe, auch wenns schwer verdaubar ist.
Prinzipiell könnte er auch keine ~ 17.000 Euro zahlen als Unterhalt, weil er selbst auch im Prinzip Angestellter seiner selbst ist, und ihr RA auch Tantiemen und sontsiges künstlich hochgerechnet hat. Allenfalls hat er im Jahr 100.000 Euro als Bruttolohn nachweisbar. Seit Jahren konstant, natürlich hat er Zusatzgewinne, und auch sonstiges Vermögen aber eben nie stetig, und oft gehen Geschäfte auch auf Null hinaus, ihm ist wichtig, dass die Leute Arbeit haben, und nicht er mehr auf seinem Konto. alles was an Gewinn reingeflossen ist, ist eins zu eins in die Fa. zurück für Neuanschaffungen oder Modernisierungen gegangen.

Hat sie nun aber Anspruch darauf, oder nicht??? Wie stehen da die Chancen oder die Erfahrungen?

LG Rdefoxfemale

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2011 17:13
(@redfoxfemale)
Schon was gesagt Registriert

P.S. Gesellschafter in seiner eigenen Fa. nein, Aufsichtsrat auch nein. Er wollte sich in diesem Jahr kpl. zurückziehen, die Fa. besteht aus zwei Sparten, für beide Sparten hat er jetzt neue Geschäftsführer angestellt. Er ist dann lediglich Besitzer, und zieht sich zunehmend aus dem Tagesgeschäft zurück.

LG Redfoxfemale

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2011 17:16
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

weil er selbst auch im Prinzip Angestellter seiner selbst ist

Wenn dem so ist, dann kann ein möglicher Unterhaltsanspruch auch nur auf Basis seines Privatvermögens bestimmt werden.

Und ob überhaupt ein Anspruch auf Unterhalt besteht bleibt zudem zunächst einmal zu klären.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 17:19
(@redfoxfemale)
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Ok...Danke!!!

ich nehm das mal so hin,

vielen dank an Alle!

LG Redfoxfemale

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2011 17:24
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

zum Thema Unterhalt:
Zur Untermauerung von Oldies Fundstücken und der Argumentation von Papa´s Anwalt hier mal ein Beispielurteil (des nicht gerade männerfreundlichen) OLG Hamm, wo es um eine Ehe in überdurchschnittlich guten Verhältnissen ging.

Interessant mal zu sehen, was Mensch alles so zum Leben brauchen kann (wenn man´s denn hat) ...

16.000 EUR werden wohl kaum drohen, dennoch wird er Madame´s Standard aufgrund der Ehedauer wohl einen Augenblick lang hoch halten dürfen (meines Erachtens auch ohne ehebedingte Nachteile, weil der Grundsatz der Eigenverantwortung nur im Gesetz vorne steht, in der Rechtssprechung eher nicht,weil der Bedarf halt auf Basis der eheprägenden Verhältnisse definiert wird).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 19:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin redfoxfemale,

vieles wird von der Argumentation Deines Vaters bzw. seines Anwalts abhängen; da sollte er sich den besten leisten, den er finden kann. Es wird - vor allem nach dem Trennungsjahr - sehr darauf ankommen, ehebedingte Nachteile (die es nicht zu geben scheint) in den Mittelpunkt zu rücken; die Dame war ja nicht daran gehindert, erwerbstätig zu sein.

Frühere Grundsätze wie "einmal Chefarztgattin - immer Chefarztgattin" oder "eine Frau, die nach der zweiten Scheidung keinen Porsche fährt, hat etwas falsch gemacht" gelten jedenfalls nicht mehr. Für die Bewertung solcher Vermögensverhältnisse braucht es in der Regel teure Gutachter; sobald die Dame erfährt, dass sie diese (zumindest anteilig) bezahlen muss, auch wenn am Ende nichts für sie dabei herauskommt, könnte das ihre Streitlust senken.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 20:02
(@redfoxfemale)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Vielen Dank erst einmal für die regen Antworten. Er hat bereits die beste Anwaltskanzlei, die Stunde kostet 400,-Euro, hoffe ich, dass was dabei rauskommt, die Theorien, die sein Anwalt ihm macht, klingen ähnlich dem, Eurer Vorschläge, wo letztlich alles hinführt weiß keiner. Schauen wir mal. Sein Anwalt meinte eben auch, dass ihr Anwalt eben da seine Hausaufgaben nicht gemacht habe, eben weil er alles miteinberchnet hat, und einfach mal drauf los geplustert hat.

Jetzt zum dritten Mal die Frage, vielleicht schnalle ich es auch einfach nicht...hat sie entweder Anspruch auf Abfindung, oder auf Unterhalt, weil Tina vorhin auch meinte, warum er überhaupt EU zahlen soll, wenn keine Kinder im Spiel sind. Das hieße dann wohl, dass sein privater Vermögenszuwachs einfach durch zwei genommen wird, was sich in den letzten 7 1/2 Jahren angesammelt hat??? ist seine Firma wirklich unantastbar???

LG Redfoxfemale

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2011 20:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin RFF,

hat sie entweder Anspruch auf Abfindung, oder auf Unterhalt, weil Tina vorhin auch meinte, warum er überhaupt EU zahlen soll, wenn keine Kinder im Spiel sind.

eine ausurteilbare Abfindung gibt es im Familienrecht nicht (im Gegensatz beispielsweise zum Arbeitsrecht). Trotzdem kann man sich natürlich auf eine solche einigen; beispielsweise, um Ansprüche aus Unterhalt und Zugewinn mit einer Einmalzahlung abzugelten.

Beim Unterhalt liegt die Sache etwas anders: Auch Unterhalt ist keine "Entschädigung" für eine gewesene Ehe (in der die Dame ja sicher nicht schlecht gelebt und somit keinen "Schaden" erlitten hat), sondern folgt dem >>>§ 1602 BGB<<<, wonach unterhaltsbedürftig ist, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Es steht also die Frage im Raum, warum die Dame (ehebedingt) ausserstande sein soll, für sich selbst zu sorgen. Im Moment des überraschenden Auszugs mag das der Fall sein; deshalb gibt es den so genannten Trennungsunterhalt. Andererseits wird sie ja schon vor der Ehe gearbeitet und eine Altersversorgung aufgebaut haben. Das Argument "ich habe mich in den letzten 7 Jahren an einen feudalen Lebensstil gewöhnt, der mir bis ans Lebensende weiterfinanziert werden muss" wird nicht greifen.

Das hieße dann wohl, dass sein privater Vermögenszuwachs einfach durch zwei genommen wird, was sich in den letzten 7 1/2 Jahren angesammelt hat??? ist seine Firma wirklich unantastbar???

das liest sich immer einfach als es ist. Ist dieser Vermögenszuwachs denn wirklich so fulminant? Honorargeile Gegenanwälte machen sich meist nicht die Mühe, das wirklich auseinanderzufieseln; da wird mit Riesenzahlen nur so um sich geworfen, nach denen eine Firma zu Ehebeginn eine Bruchbude war und zum Eheende ein paar Jahre später ein lukratives DAX-Unternehmen. Selbst popelige Klempnerbetriebe sind dann leicht Millionen wert. Hier ist es wichtig, die Rahmenbedingungen vernünftig einzudampfen, denn die Methode lautet: "Wenn ich eine Million von Dir haben will und am Ende eine halbe kriege, hast du das Gefühl, du wärst billig davongekommen!"

Vieles wird Verhandlungssache sein. Man darf sich nur nicht von grossen Zahlen erschrecken lassen. Den Nachweis, dass eine alteingesessene Firma ausgerechnet in den vergangenen 7 Jahren (in denen es unter anderem eine Weltwirtschaftskrise gab) Millionen an Wert gewonnen haben soll, muss Madame erst einmal führen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 20:57




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