Hallo Ihr Freundlichen
Ein kurzer, verspäteter Nachsatz zum Ausgang der Zugewinnfrage,
Der Richter hat entschieden, dass ich die Immobilie 1997 für 175.000 wohl über Wert eingekauft habe und hat so den Wert des Objekts lt. Gutachten von 2010 von 115.000 auch als Grundwert für 1997 angesetzt, so dass für mich kein Wertverlust gegengerechnet werden konnte.
Mit eurem Rat habe ich von den Nachbarn zuvor, die zur gleichen Zeit kauften, deren not. Kaufverträge kopiert vorlegen können, die zu gleichen "angeblich überteuerten" Konditionen gekauft hatten.
Es half alles nicht, ich wurde mal schnell um 60.000 heruntergestuft.
(Jetzt könnte ich nur noch den Verkäufer von 1997 verklagen, der mir das Objekt zu teuer verkaufte, obwohl es damals die üblichen Marktpreise waren. Trauriger Scherz aber wahr!!!)
Unsere Rechtssprechung kann schon nachdenklich stimmen???!!!!
Danke nochmals an alle
Helene29
Unfassbar.
Hast du dagegen keine Beschwerde eingelegt?
Was hat denn dein Anwalt dazu gesagt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Helene,
Der Richter hat entschieden, dass ich die Immobilie 1997 für 175.000 wohl über Wert eingekauft habe und hat so den Wert des Objekts lt. Gutachten von 2010 von 115.000 auch als Grundwert für 1997 angesetzt, so dass für mich kein Wertverlust gegengerechnet werden konnte.
bist Du sicher, dass der Richter den Wert zum Zeitpunkt des Kaufs - entgegen des vorgelegten Kaufvertrags - eigenmächtig nach unten korrigiert hat? Oder hat er sich "nur" geweigert, einen negativen Zugewinn anzuerkennen (den es familienrechtlich tatsächlich überhaupt nicht gibt)?
(Jetzt könnte ich nur noch den Verkäufer von 1997 verklagen, der mir das Objekt zu teuer verkaufte, obwohl es damals die üblichen Marktpreise waren.
das hättest Du weder damals gekonnt noch könntest Du es heute. In Deutschland herrschte und herrscht Vertragsfreiheit; Ihr habt Euch auf einen Euch beiden genehmen Preis geeinigt und den Verkauf zu diesem Preis abgewickelt. Eine Möglichkeit, das nachträglich zu korrigieren, rückabzuwickeln oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen, besteht so wenig wie bei einem überteuert gekauften Gebrauchtwagen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Oder hat er sich "nur" geweigert, einen negativen Zugewinn anzuerkennen (den es familienrechtlich tatsächlich überhaupt nicht gibt)?
Stimmt, das klingt plausibler.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Korrekt. Der Richter hat eigenmächtig den Wert nach unten korrigiert.
gv Helene
hallo allerseits,
was ist denn nun beim zugewinnausgleich herausgekommen?
und was ist mit der rückforderung der "schenkung"?
dad3000
hallo
Von den ursprünglich geforderten 38 Mille wurde ein Vergleich von 8 Millezu meinen Lasten geschlossen, auch nur, weil der vormalige notarielle Kaufpreis meiner Wohnung auf den 12 Jahre später gewerteten Gutachterpreis reduziert wurde und so ein `negativer´ Zugewinn nicht gegen gerechnet wurde.
Hätte ich dem Vergleich nicht zugestimmt, so hätte ich in die nächste Instanz gehen müssen-
Gv Helene
Nachtrag: Die Rückforderung der Schenkung wurde richterlicherseits anerkannt.