Hallöchen...
mal ne ganz kurze Frage. Bin mit meinem LG seit 2 Jahren zusammen...er macht grad (eben wie gaaanz viele andere hier) eine wenig erfreuliche Trennungszeit mit (davon abgesehen Scheidung läßt tiiiierisch auf sich warten). Nun wäre fast alles geklärt bis auf den Zugewinnausgleich.
Zur Info: Rein an "Vermögen" wurde während der Ehe ein Grundstück angeschafft, das auf ihren Namen läuft und..oder aber verschuldet ist (Kredit wird hierfür abbezahlt von ihr).
Die Ehefrau fordert nun von meinem LG...damit die Scheidung doch nun eeeendlich über die Bühne gehen könne (wir wollen das genauso), sollen beide einvernehmlich auf den Zugewinn verzichten.
Würde dieser einvernehmliche Verzicht wirklich die Scheidung beschleunigen...oder ist da vielleicht etwas faul an der Sache??????
Grüße von Real Melly
hy real melly,
ein verzicht auf den zugewinnsausgleich würde die scheidung tatsächlich beschleunigen können.
ob das aber schlau ist muss dein LG selbst beurteilen.
es werden dann nur noch die rentenkonten ausgeglichen und fertig.
dabei kann es keine verzögernde zankerei mehr geben.
gruss sandgren 😎
Hi
Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort...
Hm...ob das schlau ist auf den Zugewinn zu verzichten???
Genau DAS ist ja unser Problem...unsere Diskussion...unsere schlaflosen Nächte...
Wir wissen wirklich nicht was wir machen sollen... Unsere (vielmehr seine) RAin ist nicht besonders .... gut.
Sie kann (oder will) uns da auch keinen Tipp geben.
Tatsache ist, dass das Grundstück der Noch-Ehefrau Mieteinkünfte bringt, die aber die Kreditzahlung decken. .....
Wir sind hin und her gerissen...
Auf der einen Seite...pfeif drauf, wenn es Geld für meinen LG bringen sollte..auf der anderen Seite sind schon soooooooo viele miese Sachen von ihr gelaufen...dass wir fast nur noch die Haare raufen können...
wenn wir wüssten, ob der Zugewinn meinem LG einiges an Geld bringt 😉 ...tja, dann..... aber wenn es eh A... auf A... geht...dann...
Ach und... Ps... : die Rentenkonten, sowie Sorge-und Umgangsrecht (er hat nämlich noch dazu zwei eheliche Kinder) sind alles schon erledigt....
Huhu Real Melly!
Ich weiß ja nicht, was er dazugegeben hat für das Grundstück, aber wenn sie das Grundstück auch (immer) allein bezahlt hat, würde ich darauf verzichten. Fragt sich eben, ob die Summe des Zugewinnausgleiches den Kampf wert ist oder ob das Geschiedensein an erster Stelle steht.
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
:heu:
Hm...........eigentlich...hast Du recht.
Während der Ehe wurde das Grundstück nämlich von ihr und ihrer Familie gekauft...er gab nichts dazu.
Das Problem... oder vielmehr das Problem meines LG´s ... dass er vor fast 3 Jahren aus dem gemeinsamen Haus auszog...oder ausgezogen wurde... mit nichts ausser privaten Dingen... und er irgendwann nach längerem Hin und Her aufgab und beschloss auf ewig darauf zu verzichten..
Also..ich bin auch der Meinung.... Lebe wohl Zugewinn und gut ist.
Und vielen Dank für die prompten Tipps
(bin nämlich neu hier und seeehr begeistert von dieser Seite....man (frau) fühlt sich gleich nicht mehr ganz sooo alleine mit diesen never-ending-problems...
Moin Real Melly,
es besteht auch die Möglichkeit, den Zugewinnausgleich vom Scheidungverfahren abzutrennen. Es würde hieraus ein gesondertes Folgeverfahren. Die RAs freuen sich, weil sie nochmal die volle Gebühr abrechnen können.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!