Zahlungslösung bei ...
 
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Zahlungslösung bei Mehrbedarf im Mangelfall

 
(@dosendreher)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen liebe Mitglieder.
Freue mich dieses Forum gefunden zu haben um unsere Probleme gemeinsam zu lösen, soweit es möglich ist.
Momentan lebe ich in Trennung und meine 3 Kinder sind bei meiner Frau.
Durch die Zahlung des Kindesunterhalt falle ich in den Mangelfall.
Wie verhält es sich denn bei Mehrbedarf der Kinder zum Beispiel Kauf einer neuen Brille,
Klassenfahrt etc.
Muss ich dies von meinem Selbstbehalt in Höhe von 1080€ zahlen oder muss meine Frau diesen Betrag vom Amt holen da ich es mir nicht leisten kann?
Viele Grüße
Dosendreher

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2017 11:13
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

solange du nach Zahlung des Kindesunterhaltes nur noch den Selbstbehalt zur Verfügung hast bist du für Mehr-/Sonderbedarf nicht leistungsfähig. Damit musst du nichts zahlen.
Die KM kann dann natürlich - sofern möglich - staatliche Hilfen in Anspruch nehmen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2017 12:23
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo der Dosendreher
Geh doch mal mit den Kindern zu dem berühmten Brillen laden aus der Werbung wenn die eine neue Brille brauchen. Da bekommen sie auch für Null Euro schöne Gestelle und die Gläser sind soweit ich weiß für Kinder kostenlos.

L.G: der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2017 15:41
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes wäre zu klären ob es überhaupt Mehrbedarf ist.
Wenn das klar ist, dann bist Du dafür nicht leistungsfähig, ist es aber die KM (ohne KG und KU) dann zahlt sie, sied ihr beide nicht leistungsfähig, dann muss es aus dem Unterhalt bezahlt werden und erst wenn das alles keine Möglichkeit ist, dann wird u.U. ein Amt zahlen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2017 21:20
(@dosendreher)
Schon was gesagt Registriert

Dann bin ich  ja beruhigt.
Vielen Dank erstmal für eure Antworten  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2017 22:42