Moin nochmal,
Ich muß jetzt das Geld aufteilen und möchte natürlich eine Entschädigung für Hausrat, den Exilein allumfänglich, ohne Gedanken an Gütertrennung mitgenommen hat.
Hinweis:
Wenn ich es recht verstehe, seid Ihr derzeit noch im Trennungsjahr (oder ist Scheidungsantrag gestellt) ?
D.h. Ihr befindet Euch immer noch im gesetzlichen Güterstand des Zugewinns.
Wenn Du Ihr für den Hausrat Betrag x vom Verkaufserlös abziehst, dann bedeutet das zunächst eine Verschiebung dieses Betrags im Endvermögen (so denn keiner Geld illegal verschwinden lässt), den Du ihr dann im Rahmen des Zugewinnausgleichs wieder zurückzahlen darfst.
Mit dem Verkaufserlös hast Du in der Tat einen Trumph in der Hand, den Du nicht zu schnell aufgeben solltest.
Aber: Hausrat und Vermögen sind zwei unterschiedliche Themen.
Du kannst sicherlich eine Hausratsliste erstellen, dabei unter Berücksichtigung Anschaffungswert, Zeitpunkt der Anschaffung und Nutzungsdauer einen Restwert ermitteln und ihr auf Basis dessen einen Vorschlag der Anrechnung bei Aufteilung des Verkaufserlöses machen.
Ob sie darauf eingeht (bzw. eingehen muss), steht aber auf einem anderen Blatt ...
Ich bleib dabei:
Gedanklich solltest Du Dich auf einen Restwert 0 einstellen.
Gruß
United
@ United
nicht verheiratet, kein Trennunsjahr, keine Scheidung
Einfach nur Trennung
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten
:redhead:
Dann solltest du erst recht davon ausgehen, das du ihr alles geschenkt hast, von dem du nicht beweisen kannst, dass sie es dir gestohlen hat.
Ich bleibe bei meinem oben gemachten Vorschlag.
Vielleicht hast du auf die Art ne kleine Chance, noch 3 Tropfen Honig raus zu saugen.
Wabei ich immer noch nicht verstehe, warum du glaubst, viel Geld für Gegenstände beanspruchen zu können, an denen dir selbst nichts gelegen ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ Beppo
Wabei ich immer noch nicht verstehe, warum du glaubst, viel Geld für Gegenstände beanspruchen zu können, an denen dir selbst nichts gelegen ist.
Du bist ja echt ein Herzchen.
Das ich die Sachen nicht haben will heißt ja nicht das ich Sie Ihr schenken will. und mir gehören nun mal nachweißlich ein paar Sachen, aber was soll ich mit zwei Waschmaschinen, 2 Geschirrspülern, mehreren Fahrrädern usw. Ich denke ich mache eine Auflistung und lege einen wert fest, den ich bereit wäre dafür zu bezahlen und dann sehe ich weiter.
MC
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten