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(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi Beppo
in meinem Notar vertrag stand der Notar schließt mit der Bank einen treuhandvertrag und überweißt der Bank  treuhänderisch die von der Bank zur Ablösung geforderte Summe.
Eine Prüfung der Richtigkeit der Forderung hat der Notar nicht vorzunehmen. Also hat Herr ackermann einfach alles genommen, er durfte es ja.

MC

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Themenstarter Geschrieben : 04.10.2010 20:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber du hast Herrn Ackermann nicht zufällig beim gemeinsamen Golfen von deinem kleinen Problem erzählt?  😉

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 04.10.2010 20:36
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Erzähle den mal meiner Ex ihre Rattin hat schon meine Kundenbetreuerin angeschrieben wie das so verkehrt laufen konnte.

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Themenstarter Geschrieben : 04.10.2010 20:50
 elwu
(@elwu)

Erzähle den mal meiner Ex ihre Rattin hat schon meine Kundenbetreuerin angeschrieben wie das so verkehrt laufen konnte.

Hallo,

da ist nun die Panik ausgebrochen. Du solltest das Geld erst mal in Sicherheit bei einer anderen Bank bringen, auf ein Tagesgeldkonto oder so, und dann mit der Gegenseite in Ruhe aus der (im Familienrecht für Männer extrem seltenen) Position der Stärke verhandeln. Liegen eigentlich noch andere Angelegenheiten an, die der Klärung bedürfen, Unterhalt etwa?

/elwu

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Geschrieben : 05.10.2010 11:01
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi @ all

Nein andere Angelegenheiten  ausser die Hausrat und Finanzgeschichte liegen soweit nicht an. Unterhalt bezahle ich tituliert am ersten jeden Monats voll freude und Stolz. Ansonsten waren wir noch in Verhandlung über Umgang mit den Kids, die Sie aber mit einem einfachen Nein zu einer erweiterten Umgangsregelung abgebrochen hat. Die Dame vom Ja war da auch nicht amused, hat mir aber auch klar gemacht, das sie nichts machen kann. Den weg zum Gericht scheue ich aber.  erstmal

MC

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Themenstarter Geschrieben : 05.10.2010 12:19
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Den weg zum Gericht scheue ich aber.  erstmal

Wieso? Umgang ist das Recht der Kinder und Deines, je schneller KM das -von mir aus gerichtlich- beigepult bekommt, desto besser fur Euch...

Oder hast Du eine andere Strategie?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 05.10.2010 12:33
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi

Vielleicht noch mal ne kurze Zusammenfassung vorweg.

2 Kinder, Große wird 12, der Kleine ist 9. Für die Große gemeinsames Sorgerecht für den Lütten nur Vaterschaft.

Umgangsregelung aus Januar 2010. alle 14 tage WE und jede Woche einen Nachmittag mit jeweils einem von beiden. jeden Abend telefonischen Kontakt zum gute nacht sagen.

Diese Regelung galt bis Juni danach sollte sie überprüft werden.

In die Verhandlung zur Neuregelung bei der Caritas bin ich mit dem Vorschlag rein die Kids öfter zu mir Idee war verlängertes WE bis Dienstag alle 14 Tage. Wir konnten uns nicht einigen und es wurden die Kids befragt. Danach kam von der Caritas Tante kam der Vorschlag, die Kids eine Woche zu mir und 14 Tage bei Exilein. :rofl2:

Wurde von Exilein abgelehnt. :gunman:

Vorschlag vont Caritas Tante es doch zu machen und es zu Befristen bis Dezember.

Abgelehnt :gunman:

Empfehlung von Caritas Tante es erstmal so zulassen. Und darauf zu vertrauen das die Kids von selber kommen.

So und nun bin ich halt noch am grübeln was ich da machen soll.

MC

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Themenstarter Geschrieben : 05.10.2010 12:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für die Große gemeinsames Sorgerecht für den Lütten nur Vaterschaft.

Wie kommt das?
Seid ihr nicht verheiratet?
In diesem Fall müsste ne Sorgerechtsklage ziemlich sicher funktionieren.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 05.10.2010 12:58
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch mal servus!

So und nun bin ich halt noch am grübeln was ich da machen soll.

Erst mal Beppos Vorschlag aufgreifen und das GSR regeln!
Parallel dazu auch mal den Willen der Kids erkunden und Dich mit aller Macht dafür einsetzen, dass dieser so gut es geht -zumindest von Deiner Seite aus- umgesetzt wird.

Grüßung
Marco

P.S. In Sachen Umgang wäre es besser, in dem Forum "Umgangsrecht" einen neuen Faden eröffnen...

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Geschrieben : 05.10.2010 13:10
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

@ Beppo
Nicht verheiratet aber damals beim JA falsch informiert worden. Wir gingen davon aus das wenn das Sorgerecht bei der Großen geteilt wird es auch automatisch beim Kleinen so läuft. Typischer Fall von falsch gedacht

@ Marco

Nach dem Vorschlag der Caritas Tante nach der Befragung der Kids gehe ich davon aus, dass sie öfter zu mir wollen.

@ mods

by the way ich habe noch einen threed im Umgang zu laufen falls das verschoben werden soll.

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Themenstarter Geschrieben : 05.10.2010 13:16




(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi @ all

Hat jemand eine Idee wie ich halbwegs genau berechnen kann welchen finanziellen wert der gemeinsame Hausrat hatte.

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Themenstarter Geschrieben : 06.10.2010 13:28
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus mufficrator,

die RAttin meiner Ex erklärte seinerzeit, dass der Wert des gesamten Hausrates mit 0.- Euro anzusetzen sei, da die Gegenstände vollumfänglich nicht mehr neu waren.
Wäre doch eine einfache Rechnung dann  :puzz:

Im Ernst:
Ist eine schwierige Sache. Anschaffungspreis, Zeitwert, technische Aktualität, wie modern noch ...
Am Ende ist es ja trotzdem einfach Verhandlungssache.

Bei mir ging es am Ende im allesumfassenden Vergleich auf und ich war zufrieden.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 06.10.2010 13:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der, der den Gegenstand nicht in seinem Besitz hat, ist Beweispflichtig.
Du musst also in deinen Schränken nach dem Beleg suchen, sonst wird nix draus.

Gerichtliche Auseinandersetzungen über den Hausrat gelten als besonders lukrativ.

Bei den beteiligten Juristen!
Sie kosten meist mehr, als sie nützen.

Wenn man das nicht über die Justiz klären möchte, sondern über sowas noch Dialogfähig ist, empfehle ich die interne Versteigerung:

Man bietet jeweils gegen den Anderen und wer für einen Gegenstand am meisten bietet, bekommt ihn.

Das hat den Vorteil, dass jeder die Sachen bekommt, an denen ihm am meisten gelegen ist.

Da die Justiz aber kein Interesse an einfachen Lösungen ohne ihren Einfluss hat, verhindert sie solche vernünftigen Lösungen gerne durch eine absurde Rechtslage.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 06.10.2010 13:36
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Na super

Also 0,- € geht gar nicht.

Ich muß jetzt das Geld aufteilen und möchte natürlich eine Entschädigung für Hausrat, den Exilein allumfänglich, ohne Gedanken an Gütertrennung mitgenommen hat.

Wie würdet Ihr da jetzt rangehen?

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Themenstarter Geschrieben : 06.10.2010 13:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast doch aus dem Hausverkauf noch ne Tüte mit Kleingeld rumliegen.

Das gibt dir doch schonmal eine super Ausgangsposition für Verhandlungen.

Mache du ihr doch einfach eine Rechnung mit den Gegenständen auf, und schreibe den Wert dran, den sie für dich haben.

Dann kann sie sich überlegen, ob sie sie dir zu dem angeboteten Preis herausgibt oder ob sie sie dafür lieber behalten möchte.
Alles was sie dir nicht herausgibt, ziehst du dann von ihrem Erlösanteil ab.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Geschrieben : 06.10.2010 13:53
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch wenn Beppo schneller war, meine Erfahrung.

Verrechnung mit Zugewinn funktioniert halt nicht.

Ich habe es so gemacht:
1. Mentale Abschreibung des Hausrats.
2. Teilungsvorschlag meinerseits.
3. Erwiderung der Ex zur Kenntnis nehmen (Wunschartikel sind zwischenzeitlich entsorgt).
4. Hausratsliste erstellen (inkl. Wertvorstellung) und um Teilungsvorschlag bitten.
5. Teilungsvorschlag akzeptieren (ohne weitere Diskussion).
6. Hausrat abholen (steht diese Woche an ... gedanklich rechne ich mit Schrott, aber egal - zur Not Sperrmüll)

Das ganze hat sich nunnmehr 1 1/2 Jahre hingezogen und ich bin einfach nur froh, wenn es vorbei ist.

Gruß
United

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Geschrieben : 06.10.2010 13:59
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi Beppo

Nach der Nummer die ich mit dem Erlös durchgezogen habe kannst du Dialog glaube ich vergessen. Also interne versteigerung fällt aus. Ausserdem hat Sie keine Sachen die ich noch haben möchte. Ich habe mal irgendwo geschrieben, dass ich noch Couch und Stühle von Ihr haben wollte, die habe ich mittlerweile bekommen. die waren auch nachweislich mein Eigentum. Ich möchte jetzt irgend eine Pauschale Summe ansetzen, welche ich in Abzug bringen kann.

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Themenstarter Geschrieben : 06.10.2010 14:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aus meiner Sicht kannst du keinen Betrag fordern, den du selbst nicht zu bezahlen bereit bist.

Wenn der Gegenstand für sie auch ohne Wert ist, kannst du nicht verlangen, dass sie dir deinen Wunschpreis ersetzt.
Ich würde in dem Fall auch immer sagen, "Dann hole dir das Geraffel doch ab und gib mir das was du dafür haben willst."

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 06.10.2010 14:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und möchte natürlich eine Entschädigung für Hausrat, den Exilein allumfänglich, ohne Gedanken an Gütertrennung mitgenommen hat.

Wie würdet Ihr da jetzt rangehen?

mit einem dicken Haken: Es dürfte schwierig bis unmöglich werden, gerichtsfest zu beweisen, dass Ex den Hausrat gegen Deinen Willen mitgenommen hat - bzw. dass er überhaupt je existierte. Wenn Du sagst "Ich will die Kaffeemaschine"; lässt sie per Anwalt mitteilen "unsere letzte Kaffeemaschine ist vor Jahren kaputtgegangen; wir haben den Kaffee seither doch immer von Hand aufgebrüht". Den von Dir behaupteten Fernseher hat es dann analog nie gegeben; die Waschmaschine habt Ihr verkauft etc., die Spülmaschine verschenkt.

Deine Ex hat das schon richtig gemacht, indem sie einfach Fakten geschaffen hat. Gegen ihren Willen wirst Du keine "faire" Hausrats-Aufteilung hinbekommen; auch nicht mit anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe. Nur eine teure.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 06.10.2010 14:56
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Nach der Nummer die ich mit dem Erlös durchgezogen habe kannst du Dialog glaube ich vergessen.

Daraus schließe ich mal, dass Deine Ex vor allem auch schnell an "Ihren" Anteil ran will. Diese Gier musst Du für Dich nutzen, da vermutlich bei einer teuren und langwierigen gerichtlichen Lösung nichts/ nicht viel für Dich übrig bleibt.

Also mach Ihr einen Vorschlag, der die "Pauschale für den Hausrat" (besser vielleicht Einzelauflistung??) möglichst hoch (aber nicht absurd) ansetzt. Und je schneller sie an die Kohle will, desto weniger Zeit bleibt hier zum feilschen...

Gruß
Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 15:24




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