Guten Tag, ich wurde 2003 geschieden, damals wurde der Versorungsausgleich ausgesetzt, weil gesetzliche und private Rentenansprüche vorhanden waren. Nun wird das Verfahren wieder aufgenommen und die Versicherungsträger erneut befragt. Meine Ex Frau (selbständig) hat nach Ende der Ehe ihre private Rentenversicherung aufgelöst. Damals hätte ich Ansprüche daraus gehabt, Sie hat Ansprüche aus der gesetzlichen RV gegen mich. Habe ich trotzdem Ansprüche gegen Sie oder zählt der heutige Sachstand, wo gar keine Versicherung mehr besteht? Wie sieht es mit der Mütterrente, d.h. den zusätzlichen Entgeltpunkten für die Exfrau aus? Werden die automatisch berücksichtigt?
Hallo,
gab es keine Vorgabe, dass diese Ansprüche weiter zu behalten sind?
Müsste dann mit der privaten Rentenversicherung nicht so gerechnet werden als würden diese noch bestehen?
Warum werden diese weider aufgenommen?
Wo war damals das Problem?
Ja, die KM kann die Kinderrentenpunkte bekommen, wenn diese beantragt werden. Allerdings weiss ich nicht, ob diese allein einen eigenen Retenanspruch begründen oder ob sie dafür auch die Wartezeit erfüllt habne müsste.
Was sagt der Anwalt dazu?
Sophie
Der Versorgungsausgleich wurde ausgesetzt, weil gesetzliche und private Ansprüche auf beiden Seiten bestanden/bestehen. Dh. ich habe eine gesetzliche RV und eine betriebliche RV, meine Ex genauso, zusätzlich noch in den neuen Bundesländern.
Scheinbar gab es keine Vorgabe, dass die private Rente witer zu laufen hat, denn sie hat diese Versicherung ja gekündigt. Ist das jetzt zu mienem Nachteil?
Hallo,
wie es geht, was geht, davon habe ich keine Ahnung. Aber
<a href="http://www.frag-einen-anwalt.de/Private-Rentenversicherung-Versorgungsausgleich--f147710.html>hier</a>" wurde eine ähnliche Frage an einen Anwalt gestellt und beantwortet.
VG Susi