bin neu hier und möchte erfahren wie man den ganzen Zugewin bei scheidung rechnet.
Kurz zu mir bin in einer Eingetrageber Lebenspartnerschaft ( Mann mit Mann ) seit 4 Jahren sind wir ein Paar, leider unsere Partnerschaft funktioniert nicht mehr und wahrscheinlich werden wir auseinander gehen. wie sieht es aus mit der Teilung vom Gegenständen aus? z.B. in unsere Partnerschaft haben wir Fernseher, Küche, un.s.w gekauft vom welchen Wert müssen wir ausgehen Kaufwert oder Zeitwert? also ich kann mir vorstellen wenn eine Küche die ca 2000 Euro gekostet hat und wir haben sie vor ca 2 Jahren gekauft, Heute wird sie wohl nicht mehr so viel Wert sein . wer kann mir dazu was schreiben
Gruss an alle
jan
Moin Jan,
ich bin mir nicht sicher, ob es bei eingetragenen Lebenspartnerschaften überhaupt einen Zugewinn gibt. Ebenso zweifle ich beim Versorgungsausgleich und Unterhalt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ja es gibt das alles auch darum habe ich gefragt wie das aussieht
wir sind richtig im Standesamt Verpartnert
Da Lebenspartnerschaften auch Witwenrente etc erhalten, gibt es auch nen Versorgungsausgleich 🙂
Aber Küche und Geschirr usw gehören ja in den Hausrat und hat nix mit Zugewinn zu tun.
Zugewinn ist ja nur das, was man sich an Vermögen zusammen angehäuft hat.
Also sämtliche Sachen wie Stereoanlage usw müßt Ihr Euch schon so teieln, daß jeder zufrieden ist.
Gruß
Melly
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]